Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

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§ 26 Kartellrecht / 11. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 35 Die Gebühr für Amtshandlungen der Kartellbehörden richtet sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Kartellbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles (§ 62 Abs. 2 GWB), wobei aber eine Begrenzung der Höhe nach erfolgt. Soweit sich nichts anderes ergibt, ist der Wert für die Berechnung der Anwaltsvergütung nach der RVG-Tabelle n...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Prüfungsverfahren

Rz. 68 Das Bundeskartellamt hat innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob es das Zusammenschlussvorhaben dadurch zulässt, dass es formlos mitteilt, dass keine Bedenken bestehen bzw. die Frist verstreichen lässt oder ob es durch Mitteilung an den Anmeldenden anzeigt, wegen erforderlicher weiterer Prüfung in das Hauptprüfungsverfahren einzutreten (sog. Monatsbrief; § 40 Abs. 1...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Kronzeugenbehandlung

Rz. 82 Muster 26.6: Antrag auf Kronzeugenbehandlung Muster 26.6: Antrag auf Kronzeugenbehandlung An das Bundeskartellamt _____ Antrag auf Erlass einer Geldbuße Wir zeigen unter Beifügung auf uns lautender Vollmachten an, dass wir die A-GmbH und deren Geschäftsführer _____ vertreten. Mit Bezug auf die Erklärung der A-GmbH vom _____, mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten und...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 8. Gebühren

Rz. 70 Die Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens ist gebührenpflichtig (§ 62 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand des Bundeskartellamtes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Gegenstand der Handlung hat; der Gebührensatz darf 50.000 EUR nicht übersteigen. Die Ge...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 39 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potentielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zusicherung nach § 32c GWB

Rz. 58 Als Instrument, dem Bedürfnis der Unternehmen nach weitgehender Rechtssicherheit auch unter dem Prinzip der Legalausnahme gerecht zu werden, steht den Kartellbehörden die Möglichkeit einer Negativentscheidung nach Art. 5 S. 3 VO 1/2003, § 32c Abs. 1 GWB zur Verfügung. Stellt die Behörde fest, dass die Voraussetzungen für ein Verbot gem. §§ 1, 19–21 und 29 GWB oder Art...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehörde im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens (§ 60 GWB)

Rz. 77 Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung hinsichtlich bestimmter Erlaubnisse und deren Verlängerung, Widerruf oder Änderung sowie Verfügungen, die in § 60 GWB aufgelistet sind, einstweilige Anordnungen zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen. Rz. 78 Muster 26.5: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehör...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Anspruch auf eine Entscheidung nach § 32c Abs. 1 GWB

Rz. 59 Ist eine Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern geplant und besteht ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse an einer Entscheidung nach § 32c Abs. 1 GWB, besteht ein Anspruch auf Entscheidung (§ 32c Abs. 4 GWB). Ein solches Interesse liegt regelmäßig bei komplexen neuen Rechtsfragen und außergewöhnlich hohen Investitionsvolumen vor. § 32c Abs. 4 GWB e...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen

Rz. 27 Liegen die Freistellungsvoraussetzungen aus § 2 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV nicht vor, ist eine kartellrechtswidrige Vereinbarung wegen des ausdrücklichen Verbots nach § 1 GWB bzw. nach Art. 101 Abs. 1 AEUV kraft Gesetzes nichtig (§ 134 BGB bzw. Art. 101 Abs. 2 AEUV). Verstößt eine vertragliche Vereinbarung nicht insgesamt, sondern nur in Teilen gegen das Kartellver...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

Rz. 22 Für die Durchführung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene nach Art. 11–14 VO 1/2003 haben die Kommission und die nationalen Kartellbehörden ein Netzwerk der Europäischen Wettbewerbsbehörden (European Competition Network – ECN) geschaffen. Das ECN ist keine eigene Behörde. Vielmehr dient das Netzwerk der Fallverteilung zwischen den nationalen Behörden. Die §§ 50a–5...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Kartellbußgeldverfahren

Rz. 28 Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein (§ 54 Abs. 1 GWB), nimmt die ihr zugewiesenen Verfahrensbefugnisse wie insbesondere die Durchführung von Ermittlungen, Beweiserhebungen, Beschlagnahmen, Auskunftsverlangen einschließlich Durchsuchungen und ggf. einstweiligen Anordnungen wahr (§§ 56–60 GWB) und schließt das Verfahren durch begrü...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Zuständigkeit deutscher Kartellbehörden

Rz. 23 Die deutschen Kartellbehörden sind zuständig, wenn ein Fall wegen fehlender Beeinträchtigung des gemeinsamen Handels unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel bleibt oder der Fall im Rahmen des Netzwerks der europäischen Wettbewerbsbehörden zugewiesen wird. Das Bundeskartellamt [29] ist zuständig, wenn keine Zuweisung an eine bestimmte Kartellbehörde besteht und die ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Die Fusionskontrolle nach dem GWB schreibt vor, dass Zusammenschlussvorhaben, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrolle nach der VO 139/2004 fallen, vor dem Vollzug (§ 39 GWB) bei dem ausschließlich zuständigen Bundeskartellamt anzumelden sind, wenn ein Zusammenschlusstatbestand i.S.d. § 37 GWB vorliegt und die beteiligten Unternehmen die fe...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Verpflichtungszusage

Rz. 29 Hat die Kartellbehörde im Konzept der Legalausnahme ein Kartellverfahren eingeleitet und den beteiligten Unternehmen etwa in Form eines Abmahnschreibens ihre kartellrechtlichen Bedenken mitgeteilt, kommt eine Verpflichtungszusage nach § 32b GWB in Betracht. Die Unternehmen müssen eine Verpflichtung anbieten, die zur Ausräumung der Bedenken der Kartellbehörde geeignet ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnung

Rz. 50 Ist eine vertikale Vereinbarung vom Verbot des § 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst,[61] sind die Gruppenfreistellungsverordnungen im unmittelbaren Anwendungsbereich des EU-Kartellrechts direkt und unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel über die Verweisung in § 2 Abs. 2 GWB anwendbar. Maßgebliche Regelungen sind hier die allgemeine Vertikal-GVO [62] und die v...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Beschwerde gem. Art. 7 VO 1/2003

Rz. 100 Muster 26.8: Beschwerde gem. Art. 7 VO 1/2003 Muster 26.8: Beschwerde gem. Art. 7 VO 1/2003 Europäische Kommission _____ Beschwerde gem. Art. 7 VO 1/2003 Namens der A-GmbH zeigen wir unter Beifügung einer auf uns lautenden Vollmacht an, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Vereinbarung zwischen der X-AG und der Y-GmbH bestehen, mit der die europäischen Märkte aufgeteilt ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Die Kommission eröffnete erstmals 1996 durch eine Kronzeugenregelung die Möglichkeit, Geldbußen in Kartellsachen zu erlassen oder zu ermäßigen, wenn ein Unternehmen bei der Aufdeckung eines Kartells einen entscheidenden Beitrag geleistet hatte. Nach der überarbeiteten Mitteilung[122] wird unterschieden zwischen Erlass einer Geldbuße und Ermäßigung einer Geldbuße; für...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Zusammenschlusstatbestände

Rz. 63 Ein Zusammenschluss liegt gem. § 37 GWB vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens ganz oder teilweise erworben wird (Vermögenserwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ein Zusammenschluss kann auch durch Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein oder mehrere Unternehmen über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen erfolgen; die K...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Bußgeld

Rz. 30 Ein Verstoß gegen die Verbote der Art. 101, 102 AEUV oder des GWB wird als Ordnungswidrigkeit (§ 81 GWB) und im Falle eines Submissionskartells (§ 298 StGB) als Straftat geahndet. Ausreichend für die Ordnungswidrigkeit ist bereits die Vereinbarung eines Kartellverstoßes und nicht erst seine Praktizierung. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgelds sind nebe...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 109 Die Bestimmungen, Erläuterungen und Anmeldeformulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/legislation.html abrufbar. Rz. 110 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[126] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängig...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Materiell-rechtliche Prüfung

Rz. 69 In der materiell-rechtlichen Prüfung hat die Kartellbehörde darüber zu befinden, ob zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird.[83] Das ist insbesondere der Fall, wenn zu erwarten ist, dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird.[84] Kommt die Kartellbehörde zu dem Ergebnis, hat sie den Zusamme...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

Rz. 41 Das Kartellverbot greift nur ein, wenn der Wettbewerb verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wird. Eine solche Beschränkung liegt vor, wenn die Vertragsparteien ihre wirtschaftliche Handlungsfreiheit in Bezug auf die Teilnahme am Wettbewerb überhaupt ausschließen oder aber sich im Gebrauch einzelner wettbewerbsrelevanter Aktionsparameter wie Preis, Produktionsmenge...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Muster: Antrag auf Verfahrenseinleitung durch die Kartellbehörde (§ 54 Abs. 1 GWB)

Rz. 74 Der Antrag bzw. die Beschwerde hat zum Ziel, die Kartellbehörde dazu zu motivieren, ein bestimmtes kartellrechtswidriges Verhalten zu überprüfen. Der Antragsteller hat kein subjektives Recht auf ein Tätigwerden der Kartellbehörde oder auf eine Entscheidung in seinem Sinne. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet. Der Antrag ist keinen Form- und Fristvorschriften...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 81 Das vom Bundeskartellamt erstmals im Jahre 2000 eingeführte und nunmehr in den §§ 81h–81n GWB kodifizierte Kronzeugenprogramm bestimmt, dass einem Kartellteilnehmer, der durch seine Kooperation dazu beiträgt, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduziert wird (§ 81h Abs. 1 GWB). Das Kronzeugenprogramm unterscheidet in die Fälle, dass die Geldbuße erlas...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [17] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB)

Rz. 71 Aufbau und Inhalt der Anmeldung richten sich nach dem Formular zur Anmeldung eines Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt, das umfängliche Erläuterungen enthält. Die Verwendung des Formulars ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber vom Bundeskartellamt ausdrücklich unter Hinweis darauf erbeten, dass so eine vollständige Anmeldung erreicht werden kann. Daran...mehr

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§ 26 Kartellrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 26 Kartellrecht / g) Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnungen

Rz. 44 Die Kommission hat durch verschiedene Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) näher definiert, welche Vereinbarungen kartellrechtlicher Art generell vom Kartellverbot nach Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt sind. Nach Art. 288 AEUV sind Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht; die deutschen Kartellbehörden haben die GVO deshalb bei Beeinträchtigu...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / III. Checkliste: Handelsvertretervertrag

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§ 50 Vergaberecht / Literaturtipps

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 57 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[160] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Verwendungszweck

Rz. 34 Des Weiteren verpflichtet sich der Erwerbsinteressent in der Regel dazu, die ihm zugänglich gemachten Informationen ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Unternehmenserwerbs bzw. der Transaktion zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke, z.B. im eigenen Unternehmen, wird dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt natürlich auch die Ansprache von Kunden...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

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AGS 11/2020, MüKo - Wettbewerbsrecht, Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Peter Meier-Beck. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2010 S., Hardcover (in Leinen), 299,00 EUR Der Band 2 zum Deutschen Wettbewerbsrecht kommentiert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle an Entscheidungen sowie die umfass...mehr

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Compliance im Einkauf / 5 Kartellrecht (Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen)

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Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3.9 Kartellrecht (Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen)

Rechtliche Vorgabe: Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten. Das betrifft etwa Preise, Rabatte, Lieferkonditionen, Mengen, Einsatz neuer P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 3.2 Fallstricke, Selbsteinschätzung und fachkundige Beratung

Allerdings können gerade im Kartellrecht relativ leicht Situationen entstehen, in denen auch rechtstreue Mitarbeiter unbeabsichtigt oder aus Nachlässigkeit in unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen hineingeraten können. Unternehmen müssen selbst beurteilen, ob ihr Verhalten sich spürbar auf den Wettbewerb auswirkt oder ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance im Einkauf / Zusammenfassung

Überblick Die Rolle des Einkaufs ist mit einschlägigen rechtlichen Vorgaben und besonderen Integritätsanforderungen verbunden. Hierbei spielt die Art und Weise, wie Einkaufsentscheidungen vorbereitet und abgeschlossen werden, für Compliance im Unternehmen eine besondere Rolle. Der Artikel stellt Risiken und Lösungsansätze der wichtigsten Compliance-Themen des Einkaufs zusamm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 3.1 Kartellabsprachen und abgestimmtes Verhalten

Wer wettbewerbsbehindernde Absprachen trifft, weiß i. d. R., was er tut. Wer so handeln will, sollte sich allerdings das große Entdeckungsrisiko und die hohen Bußgelder für Kartellabsprachen vor Augen halten. Bei vernünftiger Betrachtung kommen deshalb verbotene Wettbewerbsbeschränkungen als Mittel zur Erreichung wirtschaftlicher Zielsetzungen nicht mehr in Betracht. Wirtsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 2 Warum ist das wichtig?

Kartellaufsicht, Geldbußen und Gewinnabschöpfung Verstöße gegen das Kartellrecht sind grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bedroht,[1] die Beträge in Millionenhöhe erreichen können. Für Erträge aus kartellrechtswidrigem Verhalten kann Gewinnabschöpfung angeordnet werden. Unternehmens- oder Betriebsleiter[2] und das Unternehmen als Ganzes[3] können wegen Verletz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3 Compliance-Themen des Vertriebs

Die nachstehende Übersicht führt ohne Anspruch auf Vollständigkeit Fragen und Risiken auf, die im Vertrieb übergreifend oder für einzelne Vertriebstypen von besonderer Bedeutung sind. Sie beschreibt kurz rechtliche Vorgaben und Schwierigkeiten und gibt so Hinweise auf mögliche Problemfelder. Soweit möglich, erfolgen auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Die Gl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance im Einkauf / 2 Compliance-Themen des Einkaufs

Die nachstehende Übersicht führt Themen auf, die für das Compliance Management im Einkauf wichtig sind und gibt Hinweise für Lösungsvorschläge. Auf entsprechende Themen-Merkblätter wird ergänzend hingewiesen. Die Organisation von Prozessabläufen im Einkauf und der Geschäftspartner-Sorgfalt steht nicht im Vordergrund. Es versteht sich von selbst, dass im Einzelfall näherer Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kartellrecht: Arbeitsgemeinschaft oder kooperatives Gemeinschaftsunternehmen?

Zusammenfassung Schließen sich Wettbewerber in der Absicht zusammen, sich dauerhaft gemeinschaftlich um Aufträge in unbestimmter Zahl zu bemühen, bilden sie keine kartellrechtsneutrale Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, sondern ein Gemeinschaftsunternehmen. Hintergrund Die Antragstellerin handelt auf dem Gebiet der Fördertechnik und erbringt u.a. Wartungsdienstleistungen für Ro...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / Literaturtipps

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