Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Pflichten für den Handelsvertreter

Rz. 38 § 86 HGB normiert allgemein die Pflichten des HV, die in der Praxis i.d.R. vertraglich ausgefüllt werden. Hierbei sind die Grenzen der Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB, im Hinblick auf das Kartellrecht sowie auf die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. a) Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs. 1 Ha...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen (Franchise-GVO)

Rz. 7 Die Entwicklung der Franchise-GVO wurde maßgebend durch die Pronuptia-Entscheidung des EuGH vom 28.1.1986[16] bestimmt. Mit dieser Entscheidung, die aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH[17] erging, stellte der EuGH Grundsätze für die Vereinbarkeit eines Franchise-Vertrages mit dem Kartellverbot des EG-Vertrages (Art. 101 AEUV = Art. 81 Abs. 1 bis vormals Art. 85 A...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Ordre public

Rz. 260 § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO enthält den sog. allgemeinen Staatsvorbehalt.[435] Die dogmatische Struktur des Vorbehaltes des ordre public ist in den Einzelheiten umstritten.[436] Differenziert wird u.a. zwischen nationalem und internationalem ordre public sowie zwischen verfahrensrechtlichem und materiell-rechtlichem ordre public.[437] Zum verfahrensrechtlichen or...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Unternehmerische Ausrichtung des Joint Ventures

Rz. 8 Die Joint Venture-Gesellschaft kann operativ tätig oder als Holdinggesellschaft ausgestaltet sein.[8] Auch Mischformen sind möglich. Zudem kann man zwischen Teilfunktions-Joint Ventures und Vollfunktions-Joint Ventures unterscheiden. Ein Teilfunktions-Joint Venture erbringt einzelne Leistungen für die Joint Venture-Partner, nicht aber für Dritte. Das Vollfunktions-Joint...mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Zusammenschlusskontrolle

Rz. 79 In Deutschland richtet sich die Zusammenschlusskontrolle durch das Bundeskartellamt nach den §§ 35 ff. GWB. Für Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist die EG-Fusionskontrollverordnung [70] (FKVO) einschlägig und die Europäische Kommission für die Prüfung zuständig. Das Verfahren nach der FKVO schließt eine Zusammenschlusskontrolle nach dem GWB aus – ein...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Materielles Fusionskontrollrecht

Rz. 82 Nach deutschem Fusionskontrollrecht ist ein Zusammenschluss zu untersagen, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde (§ 36 Abs. 1 GWB). Der bislang allein maßgebliche Begriff der marktbeherrschenden Stellung ist in § 18 Abs. 1 GWB definiert und fungiert nun als Regelbeispiel einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung. Marktbeherrschung wird gem. § 18 Abs....mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Kartellverbot und Zusammenschlusskontrolle

Rz. 88 Ein Joint Venture ist ausschließlich anhand des Kartellverbotes zu beurteilen, wenn es nicht nach den §§ 35 ff. GWB oder der FKVO anmeldepflichtig ist. Ist ein Joint Venture als Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anzumelden, ist die Joint Venture-Vereinbarung zusätzlich anhand des Kartellverbotes zu überprüfen (Grundsatz der Doppelkontrolle). Die Beteiligten müssen ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Kartellverbot

Rz. 85 Neben der Zusammenschlusskontrolle ist bei der Gründung und Ausgestaltung des Joint Ventures auch das Kartellverbot zu beachten, und zwar fortlaufend. Die Muttergesellschaften können über das Joint Venture den Einsatz ihrer zusammengelegten Ressourcen abstimmen und dies dazu nutzen, ihr Wettbewerbsverhalten in unzulässiger Weise zu koordinieren. Das Kartellverbot ist ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also deutlich überdu...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

Teil 1: Handelsrecht § 1 Kaufmannsbegriff Miller § 2 Handels- & Unternehmensregister A. Allgemeines zum Handelsregister Krafka B. Registerrechtliche Funktionsmechanismen Krafka C. Publizität des Handelsregisters Krafka D. Handelsregisteranmeldungen Krafka E. Eintragungen im Handelsregister Krafka F. Amtswegige Registereintragungen Krafka G. Muster für Handelsregisteranmeldungen Krafka...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Verfahren

Rz. 84 Überschreiten die Joint Venture-Partner die maßgeblichen Umsatzschwellen und liegt ein Zusammenschluss vor, ist das Joint Venture bei der bzw. den zuständigen Behörde(n) anzumelden. Die Anmeldung erfolgt entweder auf der Grundlage des unterzeichneten Joint Venture-Vertrages (d.h. nach dem Signing) oder – vor dessen Unterzeichnung – auf der Grundlage eines hinreichend ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Inhalt des Kartellverbotes

Rz. 86 Das Kartellverbot verbietet alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen (Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB [76]). Bei einem Joint Venture, das zugleich der Zusammenschlusskontrolle unterliegt, kommt es insb. darauf an, ob die Gründung des Joint Ventures zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Joint Venture-Partner führt (sog. Gruppeneffek...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 47 Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages i.S.v. § 705 Abs. 1 BGB begründet und entsteht – je nach Vereinbarung – mit Abschluss dieses Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufschiebende Bedingung; zulässig ist auch die Errichtung einer stillen Gesellschaft unter einer auflösenden Bedingung, vgl. unten Rdn 183).[53] Das bloße Hina...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Zuständigkeit und Anmeldepflicht

Rz. 80 In den meisten Staaten der Welt richtet sich die Anmeldepflicht nach den Umsätzen der beteiligten Unternehmen. Gem. § 35 Abs. 1 GWB sind Zusammenschlüsse beim Bundeskartellamt grds. anmeldepflichtig, wenn die Voraussetzungen für die europäische Fusionskontrolle nicht vorliegen und (i) die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss insgesa...mehr

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§ 6 Franchiserecht / A. Begriff des Franchising

Rz. 1 Nach dem Ehrenkodex des Deutschen Franchise-Verbands [1] wird Franchising wie folgt definiert: Zitat Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchise-Geber ...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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Vorstands- und Geschäftsführerhaftung bei Kartellverstößen – Kein Regress für Unternehmensgeldbußen, aber für Kartellschadensersatzansprüche möglich

Zusammenfassung Kartellbeteiligte oder ihre Aufsichtspflicht verletzende Vorstände und Geschäftsführer haften nicht persönlich für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen. Kartellschadensersatzansprüche sind nach dem OLG Düsseldorf dagegen grundsätzlich regressfähig. Schäden durch Kartellgeldbußen und -schadensersatzansprüche Münden Hardcore-Kartellverstöße in Bußgeldverfahr...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Gerichtliche Überprüfung und Aufhebung von Schiedssprüchen bei Verstoß gegen den ordre public

Zusammenfassung Der BGH beantwortet die bisher umstrittene Frage, welcher Prüfungsmaßstab für Schiedssprüche in kartellrechtlichen Fragen gilt: Eine bloße Evidenzkontrolle reicht nicht aus. Der Schiedsspruch ist vollumfänglich auf seine Vereinbarkeit mit dem ordre public überprüfbar. Schiedsverfahren sind für Unternehmen eine interessante Alternative zu einem Prozess vor eine...mehr

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Die 11. GWB-Novelle: Paradigmenwechsel im Kartellrecht

Zusammenfassung Spätestens mit Ausbruch des Ukrainekriegs und den erheblichen Preissteigerungen bei Kraftstoffen begann eine intensive öffentliche Diskussion darüber, wie die Bundesregierung stille Verhaltenskoordinierungen zwischen Unternehmen (insbesondere auf transparenten, oligopolistisch strukturierten Märkten), rechtlich erfassen kann. Das Bundesministerium für Wirtsch...mehr

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Die wesentlichen Neuerungen der Vertikal-GVO

Zusammenfassung Die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2022/720), trat zum 1. Juni 2022 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende VO (EU) 330/2010. Gegenstand und Ziel der Vertikal-GVO ist es, bestimmte wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in vertikalen Vertragsbeziehungen zu erlauben. Teil 1 – Die Grundlagen der Vertikal-GVO 1. Grundlagen d...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Entgeltregulierung

Rz. 39 Gegenüber dem TKG 1996 wurde der Anwendungsbereich zwar stark eingeschränkt, die nunmehr maßgeblichen §§ 37–46 TKG erweitern aber das Regulierungsinstrumenta­rium. Sinn und Zweck der Regelungen ist die Verhinderung von Ausbeutung und der Behinderungsmissbrauch von Endnutzern oder von Wettbewerbern durch Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (§ 37 Abs. 1 TKG). Rz. ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 52 Aufgabe... / 2.3 Geltung des Wettbewerbsrechts

Rz. 7 Kurz erörtert werden soll die Frage der Geltung des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Tätigkeiten der Pflegekassen allgemein sowie der Landesverbände und dem Spitzenverband der Pflegekassen im Speziellen. Relevant kann dies u. a. beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (vgl. § ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Russland / 4. Umbildung einer Gesellschaft (Formwechsel)

Rz. 95 Eine Umwandlung einer Gesellschaft im Wege der Umbildung (Wechsel der Rechtsform) erfolgt gem. Art. 56 GmbHG der RF, wonach die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften, in Personengesellschaften oder in Produktionsgenossenschaften umgewandelt werden können. Die GmbH ist gemäß Art. 88 Abs. 1 ZGB der RF zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft i...mehr

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Türkei / e) Beschränkungen

Rz. 153 Mit dem HGB 2012 entfallen ist eine alte Regelung (Art. 520 Abs. 3 HGB a.F.), wonach ein Gesellschafter, der auf seinen Anteil eine Sacheinlage erbracht hat, seinen Anteil für eine Dauer von drei Jahren ab Gründung nicht übertragen durfte. Rz. 154 Öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Anteilsübertragung können sich aus dem Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ergeben. E...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Verwendungszweck

Rz. 34 Des Weiteren verpflichtet sich der Erwerbsinteressent in der Regel dazu, die ihm zugänglich gemachten Informationen ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Unternehmenserwerbs bzw. der Transaktion zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke, z.B. im eigenen Unternehmen, wird dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt natürlich auch die Ansprache von Kunden...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IX. Wirksamwerden/Vollzug/Closing

Rz. 170 Oftmals wird der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen oder der "Assets" von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Zwischen dem Vertragsschluss (Signing) und dem Übergang der Anteile bzw. der Vermögensgegenstände (Closing) liegt ein mitunter ganz erheblicher Zeitraum. Es ist daher notwendig, Regelungen zu vereinbaren, was in der Ph...mehr

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AGS 11/2020, MüKo - Wettbewerbsrecht, Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Peter Meier-Beck. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2010 S., Hardcover (in Leinen), 299,00 EUR Der Band 2 zum Deutschen Wettbewerbsrecht kommentiert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle an Entscheidungen sowie die umfass...mehr

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Compliance im Einkauf / 5 Kartellrecht (Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen)

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Compliance für den Vertrieb... / 3.9 Kartellrecht (Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen)

Rechtliche Vorgabe: Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten. Das betrifft etwa Preise, Rabatte, Lieferkonditionen, Mengen, Einsatz neuer P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 3.2 Fallstricke, Selbsteinschätzung und fachkundige Beratung

Allerdings können gerade im Kartellrecht relativ leicht Situationen entstehen, in denen auch rechtstreue Mitarbeiter unbeabsichtigt oder aus Nachlässigkeit in unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen hineingeraten können. Unternehmen müssen selbst beurteilen, ob ihr Verhalten sich spürbar auf den Wettbewerb auswirkt oder ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance im Einkauf / Zusammenfassung

Überblick Die Rolle des Einkaufs ist mit einschlägigen rechtlichen Vorgaben und besonderen Integritätsanforderungen verbunden. Hierbei spielt die Art und Weise, wie Einkaufsentscheidungen vorbereitet und abgeschlossen werden, für Compliance im Unternehmen eine besondere Rolle. Der Artikel stellt Risiken und Lösungsansätze der wichtigsten Compliance-Themen des Einkaufs zusamm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 2 Warum ist das wichtig?

Kartellaufsicht, Geldbußen und Gewinnabschöpfung Verstöße gegen das Kartellrecht sind grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bedroht,[1] die Beträge in Millionenhöhe erreichen können. Für Erträge aus kartellrechtswidrigem Verhalten kann Gewinnabschöpfung angeordnet werden. Unternehmens- oder Betriebsleiter[2] und das Unternehmen als Ganzes[3] können wegen Verletz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kartellrechtsverstöße und v... / 3.1 Kartellabsprachen und abgestimmtes Verhalten

Wer wettbewerbsbehindernde Absprachen trifft, weiß i. d. R., was er tut. Wer so handeln will, sollte sich allerdings das große Entdeckungsrisiko und die hohen Bußgelder für Kartellabsprachen vor Augen halten. Bei vernünftiger Betrachtung kommen deshalb verbotene Wettbewerbsbeschränkungen als Mittel zur Erreichung wirtschaftlicher Zielsetzungen nicht mehr in Betracht. Wirtsch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance für den Vertrieb... / 3 Compliance-Themen des Vertriebs

Die nachstehende Übersicht führt ohne Anspruch auf Vollständigkeit Fragen und Risiken auf, die im Vertrieb übergreifend oder für einzelne Vertriebstypen von besonderer Bedeutung sind. Sie beschreibt kurz rechtliche Vorgaben und Schwierigkeiten und gibt so Hinweise auf mögliche Problemfelder. Soweit möglich, erfolgen auch Vorschläge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung. Die Gl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance im Einkauf / 2 Compliance-Themen des Einkaufs

Die nachstehende Übersicht führt Themen auf, die für das Compliance Management im Einkauf wichtig sind und gibt Hinweise für Lösungsvorschläge. Auf entsprechende Themen-Merkblätter wird ergänzend hingewiesen. Die Organisation von Prozessabläufen im Einkauf und der Geschäftspartner-Sorgfalt steht nicht im Vordergrund. Es versteht sich von selbst, dass im Einzelfall näherer Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kartellrecht: Arbeitsgemeinschaft oder kooperatives Gemeinschaftsunternehmen?

Zusammenfassung Schließen sich Wettbewerber in der Absicht zusammen, sich dauerhaft gemeinschaftlich um Aufträge in unbestimmter Zahl zu bemühen, bilden sie keine kartellrechtsneutrale Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, sondern ein Gemeinschaftsunternehmen. Hintergrund Die Antragstellerin handelt auf dem Gebiet der Fördertechnik und erbringt u.a. Wartungsdienstleistungen für Ro...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / Literaturtipps

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Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.2 Generelle Anforderungen an satzungsmäßige Ausschlussklauseln und -entscheidungen

Rz. 4 Legt man dies zugrunde, so kommt die Ausschließung – nicht zuletzt im Lichte der unabdingbaren Treuepflicht (Bauer § 68 RN 29; Beuthien § 68 RN 10; Müller § 68 RN 19) der Genossenschaft gegenüber dem Mitglied – nur unter einschränkenden Voraussetzungen in Betracht: Rz. 5mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.4 Doppelmitgliedschaft

Rz. 15 Nach § 68 Abs. 1 a. F. kam die Ausschließung eines Mitglieds vor allem im Falle einer Doppelmitgliedschaft in Betracht. Zwar ist die Regelung im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 entfallen, doch kann die Satzung nach wie vor eine entsprechende Bestimmung vorsehen (Bauer § 68 RN 7). Ein Mitglied kann folglich bei Bestehen einer entsprechenden Satzungsregelung aus...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.2.3 Förderung des Erwerbs

Rz. 22 Die Förderung des Erwerbs erfolgt regelmäßig durch die Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Mitglieder. Der Begriff erfasst folglich insbesondere die eigene unternehmerische Tätigkeit der Genossen. Eine bestimmte Art und Weise der Förderleistung ist hierbei nicht vorgegeben. Es genügt vielmehr, wenn vermittels des gemeinsamen Geschäftsbetriebs eine Verminderung de...mehr

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Compliance: Sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung verfassungswidrig?

Zusammenfassung Bei Gesetzesverstößen droht Unternehmen neben Bußgeldern auch die (betragsmäßig nicht begrenzte) Abschöpfung der im Zuge der Gesetzesverletzung erzielten Erträge. Der BGH äußerte nun verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Juli 2017 reformierten Regelungen zur Vermögensabschöpfung bei verjährten Taten. Hintergrund Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform d...mehr

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AGS 11/2018, Bechtold/Bosch, GWB – Kommentar zum GWB

Begründet von Prof. Dr. Rainer Bechtold; weitergeführt von Dr. Wolfgang Bosch. 9. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XX, 1172 S., 129,00 EUR Mitte des Jahres 2018 ist die nunmehr 9. Aufl. des von Dr. Rainer Bechthold begründeten und von Dr. Wolfgang Bosch als ausgewiesenem Experten auf diesem Gebiet weitergeführten Kommentars zum GWG erschienen. Die Neuauflage ist gepräg...mehr