Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Die A-GmbH ist Betonhersteller und Mitglied eines im Wesentlichen in den Bundesländern organisierten Kartells, bei dem Lieferquoten und -preise für alle wesentlichen Aufträge abgesprochen werden. Die Organisation und Überwachung des Kartells obliegt der Y-GmbH. Die A-GmbH fürchtet das Bekanntwerden des Kartells und will zur Vermeidung einer Geldbuße das Kartell von si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 12. Freigestellte Alt-Kartellvereinbarungen

Rz. 36 Kartellvereinbarungen und Wettbewerbsregeln, die früher einmal durch Entscheidung der Kartellbehörde freigestellt worden waren, sind allein nach geltendem, neuem Recht zu beurteilen. Die Altfreistellung ist bedeutungslos.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / I. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

1. Aufbau und Anwendungsbereich Rz. 2 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [3] vom 1.1.1958 wurde mit der 7. GWB-Novelle von 2005 weitgehend an das EU-Kartellrecht angeglichen. Mit der aktuellen 10. GWB-Novelle von 2021 rückt die Digitalwirtschaft weiter in den Fokus.[4] Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen im horizon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 A und B sind mittelständische Unternehmen mit geringeren Marktanteilen. Sie möchten den Vertrieb aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung zusammenlegen; damit soll ihre Position gegenüber größeren Wettbewerbern gestärkt werden. Wegen der erheblichen Umstellungskosten möchten die Unternehmen Rechtssicherheit in kartellrechtlicher Hinsicht erlangen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit

Rz. 57 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersatzansprüche von Abnehmern. Bei let...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / II. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 25 Die kleineren Handelsunternehmen A und B wollen jeweils expandieren. Sie unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung, wonach sie sich bei der Gewinnung größerer Kunden wechselseitig unterstützen; es besteht Einigkeit, gegenseitigen Wettbewerb bei solchen Kunden zu unterlassen, selbst wenn der Auftragsumfang das zulassen würde. Ein Wettbewerber mahnt A und B ab und dro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 19 Die Chemieunternehmen X und Y (Ausgangssachverhalt siehe Rdn 11) überlegen, ihre Vertriebsaktivitäten insbesondere in Deutschland, aber auch in Frankreich und Polen gemeinsam durchzuführen, und möchten wissen, welche Kartellbehörden für ihren Fall zuständig sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 7. Beschwerdeverfahren

Rz. 31 Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung der Kartellbehörde sind Einspruch (§§ 67 ff. OWiG) und Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG). Abweichend vom OWiG ist nach §§ 83 f. GWB für diese Rechtsbehelfe das OLG zuständig, in dessen Bezirk die Kartellbehörde ihren Sitz hat; bei Entscheidungen des Bundeskartellamts ist dies das OLG Düsseldorf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Kartellordnungsverfahren

Rz. 87 Zur Aufdeckung und Abstellung von Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 und 102 AEUV leitet die Kommission Kartellordnungsverfahren ein.[107] Sie arbeitet dazu mit den Kartellbehörden und Gerichten der Mitgliedstaaten zusammen (Art. 11, 12 und 15 VO 1/2003). Sie verlangt von den Unternehmen Auskünfte (Art. 18 VO 1/2003), befragt natürliche und juristische Personen (Art. 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 103 Die Kommission muss Unternehmen, gegen die sich ein Verfahren richtet, vor Entscheidungen über die Abstellung von Zuwiderhandlungen, die Anordnung von einstweiligen Maßnahmen oder die Festsetzung von Geldbußen sowie die endgültige Höhe von Zwangsgeldern Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Art. 27 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003). In ihrer Entscheidung darf sich die Kommission...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004

Rz. 104 Muster 26.9: Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004 Muster 26.9: Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004 Europäische Kommission _____ Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004; Sache COMP/ _____ – A-GmbH Unter Beifügung einer auf uns lautenden Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 6. Anfechtung von Entscheidungen

Rz. 90 Verfahrensabschließende Entscheidungen der Kommission können von dem betroffenen Unternehmen mit der Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden (Art. 263 Abs. 4 AEUV). Das betrifft insbesondere Feststellungen eines Verstoßes gegen Art. 101 und 102 AEUV sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Abstellung der Zuwiderhandlung (Art. 7 VO 1/20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 7. Zivilrechtliche Folgen eines Kartellverstoßes

Rz. 91 Art. 101 und 102 AEUV selbst geben den betroffenen Unternehmen keine Ansprüche gegen den kartellrechtswidrig Handelnden. Der zivile Rechtsschutz richtet sich vielmehr nach dem Recht der Mitgliedstaaten. Betroffene müssen in Deutschland einen Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch nach § 33 Abs. 1 GWB geltend machen. Im Falle schul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung)

Rz. 107 Muster 26.10: Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung) Muster 26.10: Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung) Europäische Kommission _____ Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung) Wir zeigen unter Beifügung einer auf uns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 9. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 93 Für Amtshandlungen der Kommission im Kartellverwaltungsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Soweit die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten tätig werden, können diese nach innerstaatlichem Recht Gebühren erheben. Aufgeführte Amtshandlungen der deutschen Kartellbehörden können Gebührenansprüche nach § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB auslösen. Die Anwaltsvergütung folgt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Bedingt durch das Prinzip der Legalausnahme (siehe Rdn 85), haben die Unternehmen in Wahrnehmung ihrer kartellrechtlichen Eigenverantwortlichkeit ein erhebliches Interesse daran, von der Kommission beraten zu werden bzw. deren rechtliche Auffassung zu kennen. Die Kommission hat zwar die Befugnis zur Feststellung der Nichtanwendbarkeit von Art. 101 AEUV (Art. 10 VO 1/2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 99 Eine Information der Kommission über vermutete Verstöße gegen Wettbewerbsregeln nach Art. 101 oder 102 AEUV kann über eine formlose Eingabe erfolgen, um Ermittlungen von Amts wegen anzustoßen,[114] oder durch die Einlegung einer förmlichen Beschwerde gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1/2003. Beschwerdebefugt sind natürliche und juristische Personen sowie die Mitgliedstaaten (Art....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 96 Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Antitrust-Kanzlei B – 1049 – Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen

Rz. 86 Unterfällt eine Vereinbarung dem Verbot aus Art. 101 AEUV und ist nicht freigestellt, ist das Kartell unabhängig von seiner Bedeutung in allen Fällen wegen des ausdrücklichen Verbots nach Art. 101 Abs. 1 AEUV kraft Gesetzes nichtig (Art. 101 Abs. 2 AEUV bzw. § 134 BGB). Eine etwaige Vertragsklausel, mit der sich die Vertragsparteien zusagen, aus der Nichtigkeit nichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 5. Bußgeld

Rz. 89 Für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen das Verbot aus Art. 101 Abs. 1 oder Art. 102 AEUV kann die Kommission gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des von dem einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr erzielten Umsatzes festsetzen (Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003). Sind Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / a) Kartellverbot

Rz. 38 Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Ist eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten gegeben oder möglich, folgt das Verbot aus Art. 101 Abs. 1 AEUV unmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 4. Verpflichtungszusage

Rz. 88 Hat die Kommission ein Kartellverfahren eingeleitet und den beteiligten Unternehmen etwa in Form eines Abmahnschreibens ihre kartellrechtlichen Bedenken mitgeteilt, so haben die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit, durch entsprechende Verpflichtungszusagen die Bedenken auszuräumen. Durch Verfügung kann die Behörde diese Zusage für bindend erklären. Ihre Entscheidu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Wettbewerbsverbot und Legalausnahme

Rz. 85 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung durch individuelle Untersuchung

Rz. 51 Scheidet eine Freistellung nach der Vertikal-GVO aus, ist zu untersuchen, ob die vertikale Vereinbarung ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Freistellung nach § 2 Abs. 1 GWB oder oberhalb der Zwischenstaatlichkeitsklausel nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt. § 2 Abs. 2 GWB verweist für das deutsche Kartellrecht nur auf die Gruppenfreistellungsverordnungen, nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 118 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / III. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / IV. Muster: Klage auf Belieferung (§ 33 GWB)

Rz. 121 Kann eine Rechtsverletzung nur durch aktives Tun des Verletzers abgestellt werden, so steht dem Betroffenen aus § 33 Abs. 1 GWB ein Beseitigungsanspruch zu. Betroffener ist, wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist; im Bereich der Diskriminierungs- und Behinderungstatbestände sind zu nennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 61 Die X-GmbH produziert und vertreibt Autoreifen. Die Z-S.A., eine Gesellschaft belgischen Rechts und Tochter der deutschen Z-AG, handelt mit Autoreifen. X-GmbH und Z-S.A. wollen je 25 % der Anteile an der Y-GmbH von der Y-AG erwerben, die ebenfalls Hersteller und Händler von neuartigen Autoreifen mit sehr großem Marktpotential ist. Die Y-AG hält bisher 75 % der Anteile...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 8. Zivilrechtliche Folgen

Rz. 32 Ein Verstoß gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB oder Art. 101 bzw. 102 AEUV begründet für den Betroffenen und Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen einen zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch (§ 33 Abs. 1 und 2 GWB). Im Falle schuldhaften Handelns steht dem Betroffenen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Umsatzschwellen

Rz. 64 Anmeldepflichtig sind Zusammenschlüsse, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss von den Beteiligten insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. EUR erzielt worden sind und mindestens ein beteiligtes Unternehmen im Inland Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. EUR und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 17,5 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 4. Abgrenzung zur Europäischen Fusionskontrolle

Rz. 66 Die Fusionskontrolle nach dem GWB findet keine Anwendung und eine Anmeldepflicht beim Bundeskartellamt entfällt, wenn die Aufgreifkriterien der europäischen Fusionskontrolle (siehe Rdn 109 ff.) erreicht werden und damit die Kommission allein zuständig ist (§ 35 Abs. 3 GWB). Das Bundeskartellamt und ggf. der Bundesminister für Wirtschaft haben sich für unzuständig zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Aufforderung zur Anmeldung

Rz. 65 Zudem kann das Bundeskartellamt Unternehmen auffordern, künftige Zusammenschlüsse in den nächsten drei Jahren anzumelden, auch wenn die Voraussetzungen aus § 35 GWB nicht erreicht sind (§ 39a GWB). Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. EUR erzielt hat, objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 54 Gem. § 56 Abs. 3 GWB haben die an einem Kartellverwaltungsverfahren Beteiligten einen Anspruch auf Einsicht in die Akten der Kartellbehörde, soweit die Kenntnis dieser zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Akteneinsicht kann nur verwehrt werden, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Sicherstellung der ord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / b) Wettbewerbsbeschränkungen durch vertikale Vereinbarungen

Rz. 49 Vertikale Vereinbarungen regeln den Bezug und den Absatz von Waren und Dienstleistungen zwischen Unternehmen, die hinsichtlich dieser Vereinbarung auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen tätig sind. Die Kommission unterscheidet bei vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen zwischen vier Kategorien, wobei in vielen Fällen vertikaler Beschränkungen mehr als ein Element hiervo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

Rz. 55 Muster 26.1: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB Muster 26.1: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB An das Bundeskartellamt/die Landeskartellbehörde _____ Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB Sache _____ Unter Beifügung einer auf uns lautenden Vollmacht bestellen wir uns für die A-GmbH. Mit dem unserer Mandantin am _____ zugestellten Schreiben ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 X und Y sind deutsche Hersteller hoch entwickelter Elektrogeräte, die miteinander im Wettbewerb stehen. Sie sind überwiegend auf dem inländischen Markt tätig. Sie beabsichtigen, in Forschung, Herstellung und Vertrieb zusammenzuarbeiten. Um die Produkte, jedenfalls aber Teile davon, gegeneinander austauschen zu können, soll nach einheitlichen Mustern gearbeitet werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / e) Spürbarkeit

Rz. 42 Eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung muss spürbare Auswirkungen auf dem relevanten Markt haben. Im Falle der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels und damit bei der Prüfung des Art. 101 Abs. 1 AEUV richtet sich die Spürbarkeit unmittelbar nach der de-minimis-Bekanntmachung (siehe Rdn 13). Unterhalb der Zwischenstaatlichkeitsschwelle sind bei Anwendung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 2. Sonderregeln Telekommunikation und Post

Rz. 3 Für den Bereich Telekommunikationswirtschaft bestehen im Telekommunikationsgesetz (TKG) besondere Regelungen zur Marktregulierung, wozu Vorschriften über die Zugangsregulierung (§§ 16–26 TKG) und die Entgeltregulierung (§§ 27–39 TKG) gehören. Die Aufgaben und Befugnisse nach dem TKG werden von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 4. Sonderregeln Verkehr

Rz. 5 Wettbewerbsrechtliche Sonderregeln für den Bereich des Eisenbahnwesens finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Eisenbahnunternehmen haben angrenzenden Eisenbahnen den Anschluss an ihre Infrastruktur zu gestatten (§ 13 Abs. 1 AEG); sie haben einen Anspruch auf Zugang zu Eisenbahnanlagen für alle Arten von Schienengüte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Sonderregeln Versorgungswirtschaft

Rz. 4 Die Versorgung mit Elektrizität und Gas unterliegt der besonderen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Erfasst ist insbesondere der Bereich des Netzbetriebs, etwa mit Bestimmungen über Netzanschluss und Netzzugang. Zuständige Regulierungsbehörde für die Aufgaben und Befugnisse nach dem EnWG ist grds. die Bundesnetzagentur (§ 54 Abs. 3 EnWG), sofern die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag nach § 32c Abs. 4 GWB

Rz. 60 Muster 26.2: Antrag nach § 32c Abs. 4 GWB Muster 26.2: Antrag nach § 32c Abs. 4 GWB An das Bundeskartellamt _____ Antrag nach § 32c Abs. 4 GWB Namens und in Vollmacht der _____ (nachfolgend: die Unternehmen), beantragen wir, wegen des nachfolgend beschriebenen Sachverhaltes zu entscheiden, dass kein Anlass der Kartellbehörde zu einem Tätigwerden besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / h) Freistellung durch Einzelbeurteilung

Rz. 45 Ist eine Vereinbarung nicht durch eine GVO freigestellt, muss eine Freistellung durch individuelle Untersuchung nach den in § 2 Abs. 1 GWB bzw. Art. 101 Abs. 3 AEUV genannten Kriterien erfolgen. Hierzu ist auf die verschiedenen Mitteilungen der Kartellbehörden und insbesondere die von der Kommission in den Leitlinien betreffend horizontale Vereinbarungen[54] aufgestel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 9. Vorteilsabschöpfung

Rz. 33 Als besonderes verwaltungsrechtliches Instrument besteht die Möglichkeit der Kartellbehörde, wegen aller schuldhaften Kartellverstöße gegen § 1 GWB und Art. 101 oder 102 AEUV eine Vorteilsabschöpfung vorzunehmen (§ 34 GWB). Dabei sind nicht nur ein in Geld erlangter Gewinn zu berücksichtigen, sondern auch sonstige wirtschaftliche Vorteile wie eine Verbesserung der Mar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / III. Checkliste: Zuständigkeit der Kartellbehörden

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 5. Anmeldepflichtige Unternehmen

Rz. 67 Anmeldepflichtig sind die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen. Das sind beim Vermögenserwerb (siehe Rdn 63) das bzw. die erwerbenden Unternehmen und der Veräußerer hinsichtlich des zu übertragenden Vermögensteils. Beim Kontrollerwerb sind die Unternehmen mit Kontrollbefugnissen und das kontrollierte Unternehmen verpflichtet. Im Falle eines Anteilserwerbs müssen...mehr