Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.2 Generelle Anforderungen an satzungsmäßige Ausschlussklauseln und -entscheidungen

Rz. 4 Legt man dies zugrunde, so kommt die Ausschließung – nicht zuletzt im Lichte der unabdingbaren Treuepflicht (Bauer § 68 RN 29; Beuthien § 68 RN 10; Müller § 68 RN 19) der Genossenschaft gegenüber dem Mitglied – nur unter einschränkenden Voraussetzungen in Betracht: Rz. 5mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.4 Doppelmitgliedschaft

Rz. 15 Nach § 68 Abs. 1 a. F. kam die Ausschließung eines Mitglieds vor allem im Falle einer Doppelmitgliedschaft in Betracht. Zwar ist die Regelung im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 entfallen, doch kann die Satzung nach wie vor eine entsprechende Bestimmung vorsehen (Bauer § 68 RN 7). Ein Mitglied kann folglich bei Bestehen einer entsprechenden Satzungsregelung aus...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4.2.3 Förderung des Erwerbs

Rz. 22 Die Förderung des Erwerbs erfolgt regelmäßig durch die Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Mitglieder. Der Begriff erfasst folglich insbesondere die eigene unternehmerische Tätigkeit der Genossen. Eine bestimmte Art und Weise der Förderleistung ist hierbei nicht vorgegeben. Es genügt vielmehr, wenn vermittels des gemeinsamen Geschäftsbetriebs eine Verminderung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Compliance: Sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung verfassungswidrig?

Zusammenfassung Bei Gesetzesverstößen droht Unternehmen neben Bußgeldern auch die (betragsmäßig nicht begrenzte) Abschöpfung der im Zuge der Gesetzesverletzung erzielten Erträge. Der BGH äußerte nun verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Juli 2017 reformierten Regelungen zur Vermögensabschöpfung bei verjährten Taten. Hintergrund Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2018, Bechtold/Bosch, GWB – Kommentar zum GWB

Begründet von Prof. Dr. Rainer Bechtold; weitergeführt von Dr. Wolfgang Bosch. 9. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XX, 1172 S., 129,00 EUR Mitte des Jahres 2018 ist die nunmehr 9. Aufl. des von Dr. Rainer Bechthold begründeten und von Dr. Wolfgang Bosch als ausgewiesenem Experten auf diesem Gebiet weitergeführten Kommentars zum GWG erschienen. Die Neuauflage ist gepräg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 130c Verträ... / 2.1 Selektivvereinbarung auf freiwilliger Basis

Rz. 3 Mit der Vorschrift wurde eine dezentrale Vertragsoption geschaffen, durch die die Vereinbarungen über Erstattungsbeträge nach § 130b oder entsprechende Schiedsstellenentscheidungen ergänzt bzw. ganz oder teilweise abgelöst werden können. Solche dezentralen Einzelverträge können z. B. als Mehrwert- oder qualitätsoptimierende Risk-Share-Verträge (Therapieerfolg als Rabat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 130c Verträ... / 2.3 Rangfolge zwischen Selektivvereinbarungen, Vereinbarungen über Erstattungsbeträge nach § 130b und Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8

Rz. 5 Dass sich die Vereinbarungen auf neue, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel beziehen, ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 1 Satz 1 "abweichend von bestehenden Vereinbarungen oder Schiedssprüchen nach § 130b" und ebenso aus Abs. 1 Satz 3, dass durch die individuelle Vereinbarung nach Satz 1 eine Vereinbarung nach § 130b ergänzt oder ganz oder teilweise abgelöst ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Anwendbarkeit des OWiG gem. § 384a Abs. 2 AO

Rz. 27 § 384a Abs. 2 AO erstreckt durch seinen Verweis auf § 41 BDSG die Anwendbarkeit des OWiG auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4-6 EU-DSGVO im Anwendungsbereich der AO. Folglich ist die Regelung des § 377 Abs. 2 AO, nach der die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze den allgemeinen Regelungen des OWiG vorgehen, insoweit nicht anwendbar. § 41 Abs. 1 BDSG trifft eine mater...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Rechtsbehelfe, Haftung... / IV. Adressaten – Organhaftung?

Rz. 37 Eine direkte Organhaftung sieht die DSGVO nicht vor, so dass neben der verantwortlichen Stelle (dem Unternehmen) nicht auch ihre Organe für Datenschutzverstöße einzustehen haben. Gleichwohl sind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen kartellrechtlicher Auseinandersetzungen vermehrt Versuche unternommen worden, für Kartellgeldbußen bei den jeweils handelnden Organen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / I. Kartellrecht

Beschränkung des Wettbewerbs kann rechtmäßig oder rechtswidrig sein; Maßstab ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. 1. Anwendung des GWB Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung dieses Gesetzes betreffen, sind gem. § 87 S. 1 GWB ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich die Landgerichte – Kammern für Handelssachen (§ 95 Abs. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / a) § 87 S. 1 GWB

§ 87 S. 1 GWB ist weiter gefasst als solche Zuständigkeitsvorschriften, die etwa formulieren "für Ansprüche aus" oder "für Ansprüche wegen". Denn Kartellrecht regelt im Wesentlichen nicht nur, was unter wettbewerbsförderndem Aspekt erlaubt und was verboten ist, sondern auch, ob ein Vertrag wirksam oder unwirksam ist. Das "bürgerlich" betont lediglich, dass § 87 S. 1 GWB natü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / c) Kartellrechtliche Vorfragen

Ob die Vorschriften des GWB "anzuwenden" sind, hängt davon ab, welcher Sachverhalt anhand des Gesetzes zu würdigen ist. Er ist aber in einem Rechtsstreit erst – vom zuständigen Gericht – festzustellen, wenn nicht nur Rechtliches, sondern auch Tatsächliches "im Streit" ist. Das führt – nicht nur, aber vor allem – bei entscheidungserheblichen "kartellrechtlichen Vorfragen" (KG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / e) Streitwert

Schon der Wortlaut des § 87 S. 1 GWB stellt klar, dass es in einer Kartellsache auf den Wert des Streitgegenstandes entgegen § 23 Nr. 1 GVG nie ankommt. Wird gem. § 33 GWB auf Unterlassung geklagt, dann kann der Streitwert allerdings gem. § 89a GWB abgesenkt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / 4. Öffentliche Auftragsvergabe

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist in den §§ 97 ff. GWB geregelt, was wegen der monopolähnlichen Stellung öffentlicher Auftraggeber Sinn macht. a) Vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren Die gerichtliche Zuständigkeit ist durch das bei der Vergabe von Aufträgen (oberhalb der "Schwellenwerte") vorgeschaltete Verwaltungsverfahren vorgegeben: Über eine sofortige Beschwerde entsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / c) Schadensersatz

Dass für die Bescheidung von Schadensersatzansprüchen nicht berücksichtigter Bieter die ordentlichen Gerichte zuständig sind, stand stets außer Zweifel. OLG Celle (Beschl. v. 7.6.2007 – 4 AR 24/07) nimmt deshalb der Verweisung einer Zivilkammer an die Kammer für Kartellsachen eines Konzentrationsgerichtes die Bindungswirkung. § 124 Abs. 1 GWB bindet allerdings das ordentlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / 1. Anwendung des GWB

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung dieses Gesetzes betreffen, sind gem. § 87 S. 1 GWB ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich die Landgerichte – Kammern für Handelssachen (§ 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG) – zuständig. Von der Konzentrationsmöglichkeit des § 89 GWB ist vielfach Gebrauch gemacht worden. Hinweis: In Nordrhein-Westfalen sind d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / b) Klagearten

Der Komplexität der im GWB geregelten Sachverhalte trägt die Praxis Rechnung, indem sie großzügig Leistungsklagen zulässt, die mit einer Klage auf Feststellung oder Nichtfeststellung eines kartellrechtlichen Tatbestandes verbunden sind. § 87 S. 2 GWB deckt dies, da nach ihm Satz 1 auch dann gilt, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / f) Verbindung der Klagen

Gemäß § 88 GWB können mit der Klage "nach § 87 Abs. 1 GWB" (bei dem "Absatz" handelt es sich um ein leider auch in der Gesetzesfassung vom 26.6.2013 nicht beseitigtes Redaktionsversehen, gemeint ist "Satz") Klagen "wegen" eines anderen Anspruchs verbunden werden, wenn ein rechtlicher oder unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Kartellsache besteht. Das gilt auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Allgemeine Grundsätze

Werden dem Franchisenehmer die Verkaufspreise vorgegeben, so liegt darin eine unzulässige (und damit verbotene) Preisbindung i.S.v. § 1 GWB. Möglich sind allerdings auch unverbindliche Verkaufspreisempfehlungen, wobei diese seit dem 1.7.2005 gem. § 1 GWB in Anpassung an das Europäische Kartellrecht auch für Dienstleistungen und Nichtmarkenwaren (und damit für das Warensortim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / a) Vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren

Die gerichtliche Zuständigkeit ist durch das bei der Vergabe von Aufträgen (oberhalb der "Schwellenwerte") vorgeschaltete Verwaltungsverfahren vorgegeben: Über eine sofortige Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht, und zwar dessen Vergabesenat, § 116 Abs. 3 GWB. Die durch die frühere Fassung bedingte Ausnahme zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / b) Rechtsweg unterhalb der Schwellenwerte

Die Grauzone, die anfangs bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte hinsichtlich des vorbeugenden Rechtsschutzes bestand, beginnt sich immer mehr zu lichten. Bisweilen wurde sogar der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten als gangbar angesehen. Mehr und mehr verhelfen indessen die Zivilgerichte (z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.10.2011 – 27 W 1/11) Ansprüchen auf vorläufige U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Eine § 14 UWG entsprechende Vorschrift fehlt im GWB. Nach § 130 Abs. 2 GWB findet das Gesetz Anwendung auf alle Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in seinem Geltungsbereich auswirken, auch wenn sie außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes veranlasst werden. Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte gelten bei einer Leistungsklage die allgemeinen Regeln d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Tamm/Tonner (Hrsg.), Verbraucherrecht, 2. Aufl. 2016, 1.336 S., Nomos Verlag, 128 EUR

Das Verbraucherrecht ist ein sehr weit zu fassender Bereich, der durch die vielen europäischen Vorgaben und die letztlich kontinuierlichen Änderungen im deutschen Recht für den nicht spezialisierten Anwalt schwer überschaubar ist. Diesem Problem stellt sich das Autorenteam und bietet ein kompaktes, nach Themenkomplexen aufgebautes Werk an, mit dem das effektive Einarbeiten i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / d) Spezialfall: Energielieferverträge

OLG Köln (Beschl. v. 10.1.2005 – 16 U 70/04) verweist einen Rechtsstreit, in dem die Klägerin unter Berufung auf § 315 Abs. 3 BGB und hilfsweise auf die §§ 19, 20 GWB Erstattung von unter Vorbehalt gezahlten Flughafenbenutzungsentgelten verlangt hatte, entsprechend § 281 ZPO an den Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Versuche, Streitigkeiten um die Lieferung von Energie ein kar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Herbstkonferenz der Justizminister

Unter dem Vorsitz Brandenburgs fand Mitte November die diesjährige Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister der Bundesländer in Berlin statt (zur diesjährigen Frühjahrs-Justizministerkonferenz vgl. auch ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 667). Die Zusammenkunft der Länderjustizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Der Franchisev... / a) Zivilrechtliche Beurteilung

Die Vertragsdauer ist unterschiedlich und kann nicht allgemein beurteilt werden. Allerdings ist in der Rechtsprechung derzeit die Tendenz feststellbar, bei Franchiseverträgen nur noch eine Erstlaufzeit von fünf Jahren zuzulassen und bei längeren Laufzeiten eine Einschränkung der unternehmerischen Selbstständigkeit des Franchisenehmers anzunehmen, die zur Nichtigkeit des abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2016, Der Franchisev... / 1. Dauerschuldverhältnis

Die Beurteilung eines Franchisevertrags fällt deswegen so schwer, weil dieser als ein komplexes Vertragsmuster Gesetzesvorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten berücksichtigt, wie Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Schuldrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Verbraucherschutzrecht sowie das Arbeits- und Sozialrecht. Der Franchisevertrag stellt sich damit a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Das zuständige ... / 3. Gerichtsbestimmung

Gerichtsbestimmungen gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO enthalten – wegen der grundsätzlich angenommenen Bindungswirkung gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO – i.d.R keine positiven Aussagen, was eine "Kartellsache" ist, sondern nur dazu, wann der Rekurs auf § 87 S. 1 GWB "willkürlich" war. Stattdessen ist ein eigenartiger Kompetenzkonflikt auf der Ebene der bestimmenden Gerichte zu verzeichn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance-Management: Bede... / 1.3.8 Das Entdeckungsrisiko steigt

Wer unternehmerische Verantwortung trägt, ist gewohnt, mit Risiken umzugehen und auf sein "richtiges Händchen" zu vertrauen. Sie werden deshalb jetzt vielleicht sagen: "Alles richtig. Aber müssen wir jetzt schon reagieren? Und mit welcher Intensität? Lasst uns diese Brücke überqueren, wenn wir dahin kommen!" Mit dieser Einschätzung liegen Sie – bei entsprechender Risikoberei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 2 Aus den Gründen:

[19] "… Das BG hat dem aktivlegitimierten Kl. (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) rechtsfehlerfrei einen Anspruch aus § 1 UKlaG auf Unterlassung der Verwendung der streitgegenständlichen Klauseln in Ziff. I. 8 der Abwicklungsrichtlinien, in der Ankaufsgarantie und in der Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm versagt. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, die Bestimmung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5 Kartellrecht

2.5.1 Historie Rz. 14 Durch das GKV-WSG wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenkassen nicht nur Kollektivverträge, sondern auch Einzelverträge abschließen konnten. In dem damaligen Satz 2 wurde die entsprechende Geltung der §§ 19 bis 21 GWB bestimmt. Über das Ausmaß dieser Verweisung wurde in Rechtsprechung und Literatur eifrig gestritten. Deshalb versuchte de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.7 Ausnahmeregelungen

Rz. 20 Eine entsprechende Regelung der kartellrechtlichen Vorschriften ist nach Abs. 2 Satz 2 und 3 ausgeschlossen bei Verträgen und Vereinbarungen von Krankenkassen sowie Beschlüssen, Empfehlungen, Richtlinien etc. von Krankenkassen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Ferner gilt das Kartellrecht nicht für Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zu dene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.1 Historie

Rz. 14 Durch das GKV-WSG wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenkassen nicht nur Kollektivverträge, sondern auch Einzelverträge abschließen konnten. In dem damaligen Satz 2 wurde die entsprechende Geltung der §§ 19 bis 21 GWB bestimmt. Über das Ausmaß dieser Verweisung wurde in Rechtsprechung und Literatur eifrig gestritten. Deshalb versuchte der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 3 Literatur

Rz. 34 Baier, Kartellrechtliche Auswirkungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes auf die Beziehungen der Leistungserbringer zu gesetzliche Krankenkassen sowie der Krankenkassen untereinander, MedR 2011 S. 345. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Ausdehnung der Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.2 Adressaten

Rz. 15 Adressaten des allgemeinen Kartellrechts sind Krankenkassen und Leistungserbringer. Da die Krankenkassen nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-264/01, Slg. 2004, I-2493, Rz. 63) keine Unternehmen sind und der Gesetzgeber daran weder was ändern wollte noch konnte, ist eine eingeschränkte (partielle) Rechtsgrundverweisung erfolgt. Das heißt, das Kartellrecht ist auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.6 Aufsichtsrecht

Rz. 19 Bei Verstößen der Krankenkassen gegen geltendes Recht sind in erster Linie die Aufsichtsbehörden befugt und berufen, durch aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuschreiten, denn Krankenkassen als Versicherungsträger unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 der staatlichen Aufsicht. Zum für Krankenkassen zu beachtenden geltenden Recht gehören allerdings auch aufgrund der Verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.3 Anwendbarkeit von §§ 1 bis 3 GWB

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 regelt die Anwendbarkeit von §§ 1, 2, 3 Abs. 1 GWB. Damit gilt im Leistungserbringerrecht das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (§ 1 GWB). § 2 GWB i. V. m. § 3 Abs. 1 GWB sind als Ausnahmeregelungen zu § 1 GWB für bestimmte Arten von Vereinbarungen zu sehen. Der Gesetzgeber hat ausgehend von der von ihm angenommenen "bestehenden Marktmacht"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.5 Anwendbarkeit weiterer GWB-Vorschriften

Rz. 18 Mit der Rechtsgrundverweisung auf die weiteren in § 69 Abs. 2 Satz 1 genannten GWB-Vorschriften hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Konsequenzen ein kartellwidriges Verhalten der im Rahmen des Leistungserbringerrechts Beteiligten zur Folge hat. Damit wird gewährleistet, dass die Kartellbehörden (und gegebenenfalls die Zivilgerichte) die Einhaltung der maßgeblichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.5.4 Anwendbarkeit von §§ 19 bis 21 GWB

Rz. 17 Der Verweis auf §§ 19 bis 21 GWB führt zur Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Grundsätze des Verbots des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB), des Diskriminierungsverbots (§ 20 GWB) und des Boykottverbots (§ 21 GWB). § 19 Abs. 1 GWB stellt den Grundsatz auf, dass die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist. Das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der bei der Leistungsgewährung das Kostenerstattungssystem dominiert – der Versicherte finanziert die Rechnung des Leistungserbringers vor und bekommt den Rechnungsbetrag je nach Inhalt des privaten Versicherungsvertrages ganz oder teilweise erstattet –, beruht die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Sozialleistungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 69 Anwendun... / 2.6.1 Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Leistungserbringern

Rz. 21 Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 ordnete der Gesetzgeber aufgrund heftiger Diskussionen in der rechtswissenschaftlichen Literatur sowie im Hinblick auf zahlreiche Rechtsstreitigkeiten die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern neu. In der Literatur (Engelmann, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergabe von Konzessionen für Versorgungsleitungen durch Gemeinden

Zusammenfassung Bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen müssen die Gemeinden den Konzessionär diskriminierungsfrei in einem transparenten Verfahren auswählen. Hintergrund Unter dem Stichwort "Rekommunalisierung" bemühen sich Kommunen vielfach die öffentlichen Versorgungsnetze wieder selbst zu betreiben bzw. Konzessionen an Gesellschaften zu vergeben, an denen ausschließ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2013, Beck’sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand

Vertragsgestaltung Steuerliche Strukturierung für Käufer und Verkäufer Dr. Jochen Ettinger/Dr. Henning Jaques, C.H. Beck, München, 2012, 603 Seiten, 119,– EUR ISBN 978-3-406-6397976-0 Ja, so stellt man sich in der Tat ein Handbuch vor. Ein echtes Arbeitswerkzeug für den Praktiker – und das im besten Sinne, also nicht etwa nur grob an der Oberfläche der eigentlichen Fragestellunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2008, Becksches Formular Mergers and Acquisitions

Prof. Dr. Christoph H. Seibt (Hrsg.) C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2008, 1499 Seiten, 128 EUR, einschließlich einer CD-ROM. Bearbeitet von 12 Autoren. Der M&A-Markt (Mergers and Acquisitions) ist ein stetig wachsender Tätigkeitsbereich für Rechtsanwälte und Steuerberater. Für das Tätigkeitsfeld Mergers & Acquisitions gab es bisher schon eine Vielzahl von Fachbüchern, jedoch fehl...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinbarungsersetzender Beschluss auf Einräumung eines unwiderruflichen Sondernutzungsrechts mit Bebauungsmöglichkeit und Konkurrenzverbotsvorbehalt als Zitterbeschluss wirksam

Normenkette § 10 WEG, § 15 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Ein Teileigentümer erwarb 1985 vom teilenden Eigentümer ein Sondereigentum, in dem er seit dieser Zeit ein Bäckerei-Geschäft betreibt. In den Kaufverträgen war für alle Ersterwerber von Gewerbeeinheiten in dieser Anlage eine Konkurrenzverbotsklausel vereinbart mit entsprechender Verpflichtungsunterwerfung, diese Verbotsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2023, Anwaltsmagazin / 3 Kartellrecht wird verschärft

Das Bundeskabinett hat Anfang April eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Mit den Änderungen im GWG soll erreicht werden, dass Störungen des Wettbewerbs i.S.d. Verbraucherinnen und Verbraucher besser abgestellt werden können. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts werden dort geschärft, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht; d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musterverzeichnis / § 26 Kartellrecht

26.1 Salvatorische Klausel Musterdatei öffnen 26.2 Kartellvorbehalt Unternehmenskauf unter EU-Fusionskontrolle Musterdatei öffnen 26.3 Kartellvorbehalt Unternehmenskauf unter deutscher Fusionskontrolle Musterdatei öffnenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu § 307 / VIII. Kartellrecht

Rz. 29 Hat der Vertrag unter Verwendung (unwirksamer) AGB wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen und fällt er unter nationales oder EU-Kartellrecht, so kann er insgesamt nichtig sein, wenn er hierdurch geprägt wird. Sind dagegen nur einzelne Klauseln unwirksam, so bleibt es bei der AGB-Inhaltskontrolle. Rz. 30 Auch der Verstoß gegen Gruppenfreistellungsverordnungen kann einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lexikon / A. Allgemeines

Rz. 2228 Der Vertragshändlervertrag ist ein Rahmenvertrag, durch den sich der Vertragshändler verpflichtet, vom Hersteller oder Zwischenhändler angebotene Markenware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aufgrund einzelner Kaufverträge zu beziehen und weiter zu vertreiben.[4177] Hierbei ist der Vertragshändler in die Vertriebsorganisation des Herstellers eingegliedert und...mehr