Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / E. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach GWB

I. Typischer Sachverhalt Rz. 57 Die X-GmbH produziert und vertreibt Autoreifen. Die Z-S.A., eine Gesellschaft belgischen Rechts und Tochter der deutschen Z-AG, handelt mit Autoreifen. X-GmbH und Z-S.A. wollen je 25 % der Anteile an der Y-GmbH von der Y-AG erwerben, die ebenfalls Hersteller und Händler von neuartigen Autoreifen mit sehr großem Marktpotenzial ist. Die Y-AG hält... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / II. Horizontale Beschränkungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 33 X und Y sind deutsche Hersteller hoch entwickelter Elektrogeräte, die miteinander im Wettbewerb stehen. Sie sind überwiegend auf dem inländischen Markt tätig. Sie beabsichtigen, in Forschung, Herstellung und Vertrieb zusammenzuarbeiten. Um die Produkte, jedenfalls aber Teile davon, gegeneinander austauschen zu können, soll nach einheitlichen Mu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / V. Bonusregelung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 75 Die A-GmbH ist Betonhersteller und Mitglied eines im Wesentlichen in den Bundesländern organisierten Kartells, bei dem Lieferquoten und -preise für alle wesentlichen Aufträge abgesprochen werden. Die Organisation und Überwachung des Kartells obliegt der Y-GmbH. Die A-GmbH fürchtet das Bekanntwerden des Kartells und will zur Vermeidung einer Gel... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / III. Vertikale Beschränkungen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 43 X ist ein deutscher Produzent von Konsumgütern; auf dem relevanten Markt hat er einen Anteil von weniger als 30 %. Er beabsichtigt, mit dem Großhändler Y eine Vereinbarung über den Exklusivvertrieb der Produkte in Deutschland abzuschließen und möchte zur Stabilisierung des Preisniveaus Y einen Mindestverkaufspreis vorgeben sowie Verkäufe in das... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Im Kartellverwaltungsverfahren vor dem BKartA besteht kein Anwaltszwang. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / V. Verfügung nach § 32c GWB

1. Typischer Sachverhalt Rz. 52 A und B sind mittelständische Unternehmen mit geringeren Marktanteilen. Sie möchten den Vertrieb aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung zusammenlegen; damit soll ihre Position gegenüber größeren Wettbewerbern gestärkt werden. Wegen der erheblichen Umstellungskosten möchten die Unternehmen Rechtssicherheit in kartellrechtlicher Hinsicht e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / D. Wettbewerbsbeschränkungen im Anwendungsbereich des GWB

I. Rechtliche Grundlagen 1. Typischer Sachverhalt Rz. 23 Die kleineren Handelsunternehmen A und B wollen jeweils expandieren. Sie unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung, wonach sie sich bei der Gewinnung größerer Kunden wechselseitig unterstützen; es besteht Einigkeit, gegenseitigen Wettbewerb bei solchen Kunden zu unterlassen, selbst wenn der Auftragsumfang das zulassen ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit Rz. 53 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / F. Anträge und Beschwerden in Kartellverwaltungsverfahren nach GWB

I. Muster: Anregung zur Verfahrenseinleitung durch die Kartellbehörde (§ 54 Abs. 1 GWB) Rz. 69 Der Antrag bzw. die Beschwerde hat zum Ziel, die Kartellbehörde dazu zu motivieren, ein bestimmtes kartellrechtswidriges Verhalten zu überprüfen. Der Antragsteller hat kein subjektives Recht auf ein Tätigwerden der Kartellbehörde oder auf eine Entscheidung in seinem Sinne. Das Verfa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Aufbau und Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [3] vom 1.1.1958 wurde mit der 7. GWB-Novelle von 2005 weitgehend an das EU-Kartellrecht angeglichen. Mit der 10. GWB-Novelle von 2021 rückte verstärkt die Digitalwirtschaft weiter in den Fokus.[4] Die aktuelle 11. GWB-Novelle gewährt insbesondere dem Bundeskartellamt (BKartA) weitreichende Eingriffsbefugnisse nach einer ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / a) Einheitliche Verbotsnorm

Rz. 44 Das Kartellverbot nach § 1 GWB gilt einheitlich für alle Beschränkungen in horizontalen und vertikalen Vereinbarungen. Es handelt sich wie im EU-Kartellrecht um einen einheitlichen Verbotstatbestand [67] für beide Formen wettbewerbsbeschränkender Absprachen; es müssen deshalb dieselben allgemeinen Tatbestandvoraussetzungen wie bei horizontalen Vereinbarungen geprüft we... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Vertikale Beschränkungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / V. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Tätigwerden der Kommission

Rz. 21 Die Kommission kann auf eine Beschwerde hin oder von Amts wegen tätig werden und Feststellungen über die Zuwiderhandlung gegen EU-Kartellrecht treffen (Art. 7 VO 1/2003). Daneben sind die Mitgliedstaaten für die Anwendung von Art. 101 und 102 AEUV im Einzelfall zuständig (Art. 5 VO 1/2003). Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden arbeiten dabei eng zusammen. Leit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 9. Vorteilsabschöpfung

Rz. 31 Als besonderes verwaltungsrechtliches Instrument besteht die Möglichkeit der Kartellbehörde, wegen aller schuldhaften Kartellverstöße gegen § 1 GWB und Art. 101 oder 102 AEUV eine Vorteilsabschöpfung vorzunehmen (§ 34 GWB). Dabei sind nicht nur ein in Geld erlangter Gewinn zu berücksichtigen, sondern auch sonstige wirtschaftliche Vorteile wie eine Verbesserung der Mar... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / c) Vereinbarung, Beschluss oder abgestimmte Verhaltensweise

Rz. 36 Unter Vereinbarung ist eine vertragliche Regelung i.S.v. §§ 145 ff. BGB zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zu verstehen, die dem Kartellrecht unterworfen sind.[45] Beschlüsse kommen in Gesellschaften und Vereinen zustande und zielen darauf ab, das Verhalten der Mitglieder zu regeln; sie sind nicht anders zu werten als Verträge, die zwischen den Mitgliedsunternehm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 3. Checkliste: Horizontale Beschränkungen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

Rz. 12 Maßgebliches Kriterium für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von GWB und EU-Kartellrecht ist die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels, also des Handels zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Ist eine solche Beeinträchtigung zu bejahen, ist die sog. Zwischenstaatlichkeitsklausel erfüllt und der Anwendungsbereich von Art. 101 und 102 AEUV eröffnet. Dazu ist zu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 16 Franchiserecht / 4. Kartellrecht

Rz. 18 Praktisch jeder Franchise-Vertrag enthält zumindest potentiell wettbewerbsbeschränkende Klauseln. Daher stellt sich die Frage der Vereinbarkeit solcher Klauseln mit dem deutschen (GWB) und/oder europäischen Kartellrecht (AEUV), wenngleich bei vertikalen Vereinbarungen wie Franchisesystemen Wettbewerbsbeschränkungen nicht prinzipiell verboten sind. Nachdem die klassisc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 X ist ein deutscher Produzent von Konsumgütern; auf dem relevanten Markt hat er einen Anteil von weniger als 30 %. Er beabsichtigt, mit dem Großhändler Y eine Vereinbarung über den Exklusivvertrieb der Produkte in Deutschland abzuschließen und möchte zur Stabilisierung des Preisniveaus Y einen Mindestverkaufspreis vorgeben sowie Verkäufe in das EU-Ausland untersagen. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Das BKartA hat der X-AG Beschwerdepunkte betreffend eine kartellrechtlich relevante Vereinbarung übermittelt. Für die Anfertigung der Stellungnahme benötigt die X-AG dazu Akteneinsicht, bei der sie auch Weiteres über die ursprüngliche Beschwerde der A-GmbH erfahren will, die das Verfahren ausgelöst hatte. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 52 A und B sind mittelständische Unternehmen mit geringeren Marktanteilen. Sie möchten den Vertrieb aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung zusammenlegen; damit soll ihre Position gegenüber größeren Wettbewerbern gestärkt werden. Wegen der erheblichen Umstellungskosten möchten die Unternehmen Rechtssicherheit in kartellrechtlicher Hinsicht erlangen. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / a) Bedürfnis nach Rechtssicherheit

Rz. 53 Nach dem System der Legalausnahme müssen Unternehmen selbst entscheiden, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich möglich ist. Halten die beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung fälschlich für zulässig, drohen ihnen nicht nur die zivilrechtliche Unwirksamkeit, sondern auch ein Kartellordnungsverfahren mit Bußgeldrisiko und Schadensersatzansprüche von Abnehmern. Dabei s... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / I. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

1. Aufbau und Anwendungsbereich Rz. 2 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [3] vom 1.1.1958 wurde mit der 7. GWB-Novelle von 2005 weitgehend an das EU-Kartellrecht angeglichen. Mit der 10. GWB-Novelle von 2021 rückte verstärkt die Digitalwirtschaft weiter in den Fokus.[4] Die aktuelle 11. GWB-Novelle gewährt insbesondere dem Bundeskartellamt (BKartA) weitreichende ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Kartellverbot Rz. 34 Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Ist eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten gegeben oder möglich, folgt das Verbot aus Art. 101 ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 6. Sonstige Sonderregeln

Rz. 7 Weitere Kartellausnahmen gibt es u.a. für die Waldwirtschaft (§ 40 BWaldG) und für die Tierzucht (§ 27 TierZG). mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einheitliche Verbotsnorm Rz. 44 Das Kartellverbot nach § 1 GWB gilt einheitlich für alle Beschränkungen in horizontalen und vertikalen Vereinbarungen. Es handelt sich wie im EU-Kartellrecht um einen einheitlichen Verbotstatbestand [67] für beide Formen wettbewerbsbeschränkender Absprachen; es müssen deshalb dieselben allgemeinen Tatbestandvoraussetzungen wie bei horizontale... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / IV. Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

1. Typischer Sachverhalt Rz. 49 Das BKartA hat der X-AG Beschwerdepunkte betreffend eine kartellrechtlich relevante Vereinbarung übermittelt. Für die Anfertigung der Stellungnahme benötigt die X-AG dazu Akteneinsicht, bei der sie auch Weiteres über die ursprüngliche Beschwerde der A-GmbH erfahren will, die das Verfahren ausgelöst hatte. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 50 Gem. § 56... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 19 Die Chemieunternehmen X und Y (Ausgangssachverhalt siehe Rdn 11) überlegen, ihre Vertriebsaktivitäten insbesondere in Deutschland, aber auch in Frankreich und Polen gemeinsam durchzuführen, und möchten wissen, welche Kartellbehörden für ihren Fall zuständig sind. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Die kleineren Handelsunternehmen A und B wollen jeweils expandieren. Sie unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung, wonach sie sich bei der Gewinnung größerer Kunden wechselseitig unterstützen; es besteht Einigkeit, gegenseitigen Wettbewerb bei solchen Kunden zu unterlassen, selbst wenn der Auftragsumfang das zulassen würde. Ein Wettbewerber mahnt A und B ab und dro... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 7. Beschwerdeverfahren

Rz. 29 Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung der Kartellbehörde sind Einspruch (§§ 67 ff. OWiG) und Rechtsbeschwerde (§ 79 OWiG). Abweichend vom OWiG ist nach §§ 83 f. GWB für diese Rechtsbehelfe das OLG zuständig, in dessen Bezirk die Kartellbehörde ihren Sitz hat; bei Entscheidungen des BKartA ist dies das OLG Düsseldorf. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / II. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 75 Die A-GmbH ist Betonhersteller und Mitglied eines im Wesentlichen in den Bundesländern organisierten Kartells, bei dem Lieferquoten und -preise für alle wesentlichen Aufträge abgesprochen werden. Die Organisation und Überwachung des Kartells obliegt der Y-GmbH. Die A-GmbH fürchtet das Bekanntwerden des Kartells und will zur Vermeidung einer Geldbuße das Kartell von si... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 5. Bußgeld

Rz. 84 Für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen das Verbot aus Art. 101 Abs. 1 oder Art. 102 AEUV kann die Kommission gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des von dem einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr erzielten Umsatzes festsetzen (Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003). Sind Unt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 7. Zivilrechtliche Folgen eines Kartellverstoßes

Rz. 86 Art. 101 und 102 AEUV selbst geben den betroffenen Unternehmen keine Ansprüche gegen den kartellrechtswidrig Handelnden. Der zivile Rechtsschutz richtet sich vielmehr nach dem Recht der Mitgliedstaaten. Betroffene müssen in Deutschland einen Beseitigungsanspruch und bei Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch nach § 33 Abs. 1 GWB geltend machen. Im Falle schul... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 9. Gebühren; Anwaltsvergütung

Rz. 88 Für Amtshandlungen der Kommission im Kartellverwaltungsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Soweit die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten tätig werden, können diese nach innerstaatlichem Recht Gebühren erheben. Aufgeführte Amtshandlungen der deutschen Kartellbehörden können Gebührenansprüche nach § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB auslösen. Die Anwaltsvergütung folgt ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Ersuchen um ein Beratungsschreiben

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.7: Ersuchen um ein Beratungsschreiben Europäische Kommission GD Wettbewerb, Registratur Antitrust B-1049 Brüssel Ersuchen um ein Beratungsschreiben Wir bestellen uns unter Beifügung von Vollmachten für die A-GmbH und die X-AG und ersuchen um informelle Beratung im Wege eines Beratungsschreibens über Auslegungsfra... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 94 Eine Information der Kommission über vermutete Verstöße gegen Wettbewerbsregeln nach Art. 101 oder 102 AEUV kann über eine formlose Eingabe erfolgen, um Ermittlungen von Amts wegen anzustoßen,[130] oder durch die Einlegung einer förmlichen Beschwerde gem. Art. 7 Abs. 2 VO 1/2003. Beschwerdebefugt sind natürliche und juristische Personen sowie die Mitgliedstaaten (Art.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.9: Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004 Europäische Kommission _________________________ Antrag auf Akteneinsicht nach Art. 27 Abs. 2 VO 1/2003, Art. 15 Abs. 1 VO 773/2004; Sache COMP/ _________________________ – A-GmbH Unter Beifügung einer auf uns lautenden Vollmach... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 3. Muster: Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung)

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.10: Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung) Europäische Kommission _________________________ Antrag auf Erlass einer etwaigen Geldbuße wegen einer Kartellabsprache (Kronzeugenregelung) Wir zeigen unter Beifügung einer auf uns lautenden Vollmacht an, dass wir d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 4. Verpflichtungszusage

Rz. 83 Hat die Kommission ein Kartellverfahren eingeleitet und den beteiligten Unternehmen etwa in Form eines Abmahnschreibens ihre kartellrechtlichen Bedenken mitgeteilt, so haben die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit, durch entsprechende Verpflichtungszusagen die Bedenken auszuräumen. Durch Verfügung kann die Behörde diese Zusage für bindend erklären. Ihre Entscheidu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Nichtigkeit kartellrechtswidriger Vereinbarungen

Rz. 81 Unterfällt eine Vereinbarung dem Verbot aus Art. 101 AEUV und ist nicht freigestellt, ist sie unabhängig von seiner Bedeutung in allen Fällen wegen des ausdrücklichen Verbots nach Art. 101 Abs. 1 AEUV kraft Gesetzes nichtig (Art. 101 Abs. 2 AEUV bzw. § 134 BGB). Eine etwaige Vertragsklausel, mit der sich die Vertragsparteien zusagen, aus der Nichtigkeit nichts herzule... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 6. Anfechtung von Entscheidungen

Rz. 85 Verfahrensabschließende Entscheidungen der Kommission können von dem betroffenen Unternehmen mit der Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten werden (Art. 263 Abs. 4 AEUV). Das betrifft insbesondere Feststellungen eines Verstoßes gegen Art. 101 und 102 AEUV sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Abstellung der Zuwiderhandlung (Art. 7 VO 1/20... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 90 Bedingt durch das Prinzip der Legalausnahme (siehe Rdn 80), haben die Unternehmen in Wahrnehmung ihrer kartellrechtlichen Eigenverantwortlichkeit ein erhebliches Interesse daran, von der Kommission beraten zu werden bzw. deren rechtliche Auffassung zu kennen. Die Kommission hat zwar die Befugnis zur Feststellung der Nichtanwendbarkeit von Art. 101 AEUV (Art. 10 VO 1/2... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / a) Kartellverbot

Rz. 34 Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Ist eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten gegeben oder möglich, folgt das Verbot aus Art. 101 Abs. 1 AEUV unmi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 98 Die Kommission muss Unternehmen, gegen die sich ein Verfahren richtet, vor Entscheidungen über die Abstellung von Zuwiderhandlungen, die Anordnung von einstweiligen Maßnahmen oder die Festsetzung von Geldbußen sowie die endgültige Höhe von Zwangsgeldern Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Art. 27 Abs. 1 S. 1 VO 1/2003). In ihrer Entscheidung darf sich die Kommission ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 1. Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen und Legalausnahme

Rz. 80 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / IV. Muster: Klage auf Belieferung (§ 33 GWB)

Rz. 116 Kann eine Rechtsverletzung nur durch aktives Tun des Verletzers abgestellt werden, so steht dem Betroffenen aus § 33 Abs. 1 GWB ein Beseitigungsanspruch zu. Betroffener ist, wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist;[170] im Bereich der Diskriminierungs- und Behinderungstatbestände sind zu nennen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 113 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen i.S.d. § 33 GWB ist, wer als Mitbewerber ... mehr