Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

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Literaturverzeichnis

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Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Äußerst umstritten war zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeitenden unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Wie zugleich gezeigt wird, hat der EuGH nunmehr über diese Frage entschieden, in Bezug au...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Einziehung von Taterträgen bei Dritten

Rz. 372 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen bei anderen richtet sich nach § 73b StGB. Die Einziehung bei Dritten kommt insb. in Betracht, wenn diese unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund "etwas" vom Täter oder Teilnehmer erlangt haben. Rz. 373 [Autor/Stand] § 73b StGB erfasst vornehmlich die sog. Vertreterfälle und Verschiebefälle [3]. Erlaubt ist nunmehr der Zugriff vo...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Freigabe für komplette Schadenakte

Rz. 32 Gelegentlich wird erst nach der Regulierung eines Schadens- oder Leistungsfalls klar, dass bei einem anderen VR ebenfalls ein Anspruch aus einem Vertrag besteht. Dies kann z.B. bei einer Versicherung über eine Kreditkarte leicht übersehen werden oder bei Verträgen über Vereine und Arbeitgeber erst spät und eher zufällig bekannt werden. Viele VR reagieren in solchen Fä...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

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Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.1 Kartellrecht: Preisabsprachen

Das Bundeskartellamt verfolgt derzeit verstärkt illegale Kartelle und verhängt hohe Bußgelder gegen beteiligte Personen und Unternehmen. Ein illegales Kartell besteht aus Wettbewerbern, die sich auf einem Markt abstimmen, um den Wettbewerb zu beschränken oder auszuschalten. Eine besonders häufige Form dieser illegalen Absprachen sind Preisabsprachen. Dabei treffen die Anbiet...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Compliance

Begriff Unter Compliance versteht man die Einhaltung von (gesetzlichen) Regelungen und Vorgaben sowie die Erfüllung von Organisations- und Aufsichtspflichten in Unternehmen und anderen Organisationseinheiten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Verbände). Konkret und negativ formuliert bedeutet Compliance das Verhindern von Verstößen und Missständen. Dabei können die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Management: Maßn... / 1 Umsetzung von Compliance

Unternehmen sollten heute so organisiert sein, dass Risiken aus Regelverletzungen und unredlichem Verhalten rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Regelverletzungen sollten aufgrund der drohenden erheblichen Risiken durch präventive organisatorische Maßnahmen (Prozessmanagement), Schulungen und ggf. externe Beratung, Aufsichts- und Kontrollpflichten vermieden werd...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Risikoorientierter Ansatz

Rz. 17 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die BaFin klargestellt, dass die Compliance-Funktion nicht für die allgemeine Compliance im Sinne einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG zuständig ist.[1] Die Verantwortung dafür liegt ausschließlich bei der Geschäftsleitung (→ AT 3 Tz. 1). Darüber hin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 5.5.3 Unmittelbare Zulieferer

Rz. 49 Praxis-Tipp Im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren unmittelbaren Zulieferern existiert eine BAFA-Handreichung, welche Vorschläge zur Umsetzung beinhaltet.[1] Bei der Auswahlentscheidung hinsichtlich eines unmittelbaren Zulieferers sollen die menschenrechtsbezogenen Erwartungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Die Gesetze...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Geldstrafen/-bußen

Literatur: Döllerer, BB 1984, 545; Schönfeld/Haus/­Bergmann/Erne, DStR 2017, 73; Krüger, DStR 2016, 895; Sievert/Graessner, NWB 2017, 323 Geldstrafen bzw. Geldbußen in Zusammenhang mit einem betrieblichen/beruflichen Verhalten kommen z. B. vor bei Verstößen gegen das Kartellrecht, das UWG, aber auch bei Straftaten nach dem StGB (z. B. Betrug, Untreue im beruflichen/betrieblic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferketten: So erkennen S... / 3 Eigene Überwachung aufbauen: Diese 10 Punkte sollten Sie beachten

Der Aufbau einer eigenen systematischen Überwachung globaler Lieferketten beginnt damit, dass der Einkäufer für die unterschiedlichen Informationen öffentlich zugängliche Quellen findet. Gemeinsam mit der IT-Abteilung wird versucht, diese Quellen über digitale Schnittstellen automatisch für die Bewertung an das System anzubinden. Im Einkauf werden zu Preisen und Verfügbarkei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR-Benchmarking / 2.7 Benchmarking-Verhaltenskodex

Viele Benchmarking-Partner vereinbaren für die Zusammenarbeit einen Verhaltenskodex. Mögliche Elemente sind: Prinzip des Tauschens: Jeder Partner ist bereit, Informationen derselben Bedeutung und in demselben Umfang zu liefern wie er sie von den Partnern erhält. Prinzip der Vertraulichkeit: Alle ausgetauschten Informationen werden vertraulich behandelt. Bevor auf Bitten um Inf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

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§ 26 Kartellrecht

A. Kartellverbot – Art. 101 AEUV, §§ 1–3 GWB[Autor] I. Allgemeines 1. Ziel des Verbots Rz. 1 Das Kartellverbot – bzw. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen – bezweckt den Schutz des Wettbewerbs. Zwar ist der Begriff des Wettbewerbs nicht gesetzlich definiert. Zu den Grundelementen des Wettbewerbs – sei es ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 26 Kartellrecht / c) Beschlüsse

Rz. 22 Bei Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen ist es im Unterschied zur Vereinbarung möglich, dass das Unternehmen sich durch eine Entscheidung gebunden fühlt, der es nicht zugestimmt hat (Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung). Ob der Beschluss tatsächlich rechtlich verbindlich ist, ist nicht entscheidend.[45]mehr

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§ 26 Kartellrecht / c) Freistellung für Mittelstandskartelle nach § 3 GWB

Rz. 57 Über das europäische Kartellrecht hinausgehend enthält § 3 GWB eine weitere Legalausnahme vom Kartellverbot in § 1 GWB für Mittelstandskartelle. Danach werden horizontale Vereinbarungen bzw. Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, welche die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, freigestellt, wenn ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Wettbewerbsbeschränkung

Rz. 23 Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen sind nur dann verboten, wenn sie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wie erwähnt definieren weder Art. 101 AEUV noch § 1 GWB den Begriff des Wettbewerbs. Als Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, wenn die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Adressaten ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / F. Kartellrecht

Rz. 78 Im Zusammenhang mit Joint Ventures werden regelmäßig zwei kartellrechtliche Fragenkomplexe relevant, die hier aus Raumgründen nur angerissen werden können: V.a. Equity Joint Ventures können ein anmeldepflichtiges Zusammenschlussvorhaben darstellen. Daneben ist das Kartellverbot zu beachten: Auch nicht anmeldepflichtige Equity Joint Ventures und Contractual Joint Ventu...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Unternehmen

Rz. 10 Ein Unternehmen i.S.d. Wettbewerbsrechts ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.[13] Im Kartellrecht werden über den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auch mehrere rechtlich selbstständige Rechtssubjekte als ein Unternehmen angesehen. Es gilt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Rz...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Gruppenfreistellung

Rz. 44 Art. 101 Abs. 3 AEUV sieht die Möglichkeit vor, ganze Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen oder abgestimmten Verhaltensweisen von dem Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV freizustellen. Dies geschieht durch Verordnung des Rates oder – bei entsprechender Delegation – durch Verordnung der Kommission (Gruppenfreistellungsverordnung = GVO). § 2 GWB selbst enthält keine dera...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Strafrechtsähnlicher Charakter des Bußgeldverfahrens

Rz. 93 Art. 23 Abs. 5 VO 1/2003 erklärt, dass die Bußgeldentscheidungen keinen strafrechtlichen Charakter haben. Trotzdem wird überwiegend angenommen, dass das Bußgeldverfahren strafrechtsähnlichen Charakter hat und daher auch strafrechtliche Grundsätze wie das Rückwirkungsverbot und das Analogieverbot gelten.[181] Rz. 94 Der strafrechtsähnliche Charakter des Bußgeldverfahren...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Ziel des Verbots

Rz. 1 Das Kartellverbot – bzw. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen – bezweckt den Schutz des Wettbewerbs. Zwar ist der Begriff des Wettbewerbs nicht gesetzlich definiert. Zu den Grundelementen des Wettbewerbs – sei es als Anbieter-, sei es als Nachfragewettbewerb – gehört aber in jedem Fall ein Marktg...mehr

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§ 26 Kartellrecht / A. Kartellverbot – Art. 101 AEUV, §§ 1–3 GWB

I. Allgemeines 1. Ziel des Verbots Rz. 1 Das Kartellverbot – bzw. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen – bezweckt den Schutz des Wettbewerbs. Zwar ist der Begriff des Wettbewerbs nicht gesetzlich definiert. Zu den Grundelementen des Wettbewerbs – sei es als Anbieter-, sei es als Nachfragewettbewerb – geh...mehr

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§ 26 Kartellrecht / h) Anmeldegebühr

Rz. 174 Die Durchführung des EU-Fusionskontrollverfahrens ist – anders als die meisten nationalen Fusionskontrollverfahren – kostenfrei.mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Erfasstes Verhalten

a) Vereinbarungen Rz. 17 Eine Vereinbarung i.S.d. Kartellrechts liegt nach ständiger Rspr. schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten.[31] Die Form, in der der gemeinsame Wille zum Ausdruck gebracht wird, ist nicht relevant.[32] Neben einer ausdrücklichen Zus...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Exkurs: Kartellrecht im Unternehmenskaufvertrag

Rz. 112 Die Parteien sollten schon vor dem Signing eingehend prüfen, ob ein kartellrechtlich relevanter Zusammenschluss vorliegt und welche Fusionskontrollvorschriften berührt sind. Ergibt die Prüfung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer kartellrechtlichen Untersagung, sollte entweder vom Deal Abstand genommen werden oder aber zumindest eine Kostentragungsregelung sowie...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Verteidigungsrechte

a) Verfahren vor der Kommission Rz. 105 Nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 VO 1/2003 muss die Kommission den Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet, vor der Feststellung einer Zuwiderhandlung, einer einstweiligen Maßnahme oder einer Bußgeld- oder Zwangsgeldentscheidung Gelegenheit geben, sich zu den von ihr in Betracht gezogenen Beschwerdepun...mehr

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§ 26 Kartellrecht / B. Fusionskontrolle

I. Einleitung Rz. 112 Unter dem Sammelbegriff "Fusionskontrolle" werden üblicherweise diejenigen gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die der staatlichen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dienen und – zumindest in erster Linie – wettbewerbliche Zwecke verfolgen. Davon zu unterscheiden sind Regelungen, die nicht die Entstehung übermäßiger Marktmacht verhindern so...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. EU-Fusionskontrolle

1. Allgemeines Rz. 116 Eine eigene Fusionskontrolle gibt es im europäischen Recht erst seit 1990. Sie ist heute im Wesentlichen in der Fusionskontrollverordnung Nr. 139/2004 ("FKVO").[193] geregelt. Wichtige Einzelheiten – insb. zum Verfahren – regelt auch die Durchführungs-Verordnung Nr. 802/2004 [194] i.d.F. der Durchführungs-Verordnung Nr. 1269/2013 [195] ("Durchführungs-VO"...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Allgemeines

1. Ziel des Verbots Rz. 1 Das Kartellverbot – bzw. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen – bezweckt den Schutz des Wettbewerbs. Zwar ist der Begriff des Wettbewerbs nicht gesetzlich definiert. Zu den Grundelementen des Wettbewerbs – sei es als Anbieter-, sei es als Nachfragewettbewerb – gehört aber in je...mehr

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§ 26 Kartellrecht / IV. Verfahren

1. Ermittlungsbefugnisse a) Kommission Rz. 97 Die Ermittlungsbefugnisse der Kommission in einem konkreten Verfahren richten sich nach Art. 18–22 VO 1/2003.[183] Demnach kann die Kommission durch einfaches Auskunftsverlangen oder durch Entscheidung von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verlangen, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen (Art. 18 Abs. 1 VO 1/2003)...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Adressaten

a) Unternehmen Rz. 10 Ein Unternehmen i.S.d. Wettbewerbsrechts ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.[13] Im Kartellrecht werden über den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auch mehrere rechtlich selbstständige Rechtssubjekte als ein Unternehmen angesehen. Es gilt eine wirtschaftliche Betrach...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Ermittlungsbefugnisse

a) Kommission Rz. 97 Die Ermittlungsbefugnisse der Kommission in einem konkreten Verfahren richten sich nach Art. 18–22 VO 1/2003.[183] Demnach kann die Kommission durch einfaches Auskunftsverlangen oder durch Entscheidung von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verlangen, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen (Art. 18 Abs. 1 VO 1/2003). Ferner erteilen Regier...mehr

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§ 26 Kartellrecht / d) Freistellung der Presse nach § 30 GWB

Rz. 58 Der § 30 GWB enthält über die Legalausnahme vom Kartellverbot in § 2 Abs. 1 GWB hinaus eine Freistellung für vertikale Preisbindungen von Presseunternehmen, die Zeitschriften oder Zeitungen herstellen (Abs. 1), Branchenvereinbarungen zwischen Vereinigungen von Unternehmen nach Abs. 1 und Vereinigungen von Presse-Grossisten (Abs. 2a) sowie nach der 9. GWB-Novelle für K...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter

Rz. 67 Gem. § 33 Abs. 1 GWB ist, wer gegen § 1 GWB oder Art. 101 AEUV verstößt, dem Betroffenen zur Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr zur Unterlassung verpflichtet.[154] Betroffen ist, wer als Mitbewerber oder sonstiger Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist, § 33 Abs. 3 GWB. Die bloße Beeinträchtigung reicht demnach aus, nicht erforderlich ist daher, das...mehr