Fachbeiträge & Kommentare zu Kartellrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.7 Benchmarking-Verhaltenskodex

Viele Benchmarking-Partner vereinbaren für die Zusammenarbeit einen Verhaltenskodex. Mögliche Elemente sind: Prinzip des Tauschens: Jeder Partner ist bereit, Informationen derselben Bedeutung und in demselben Umfang zu liefern wie er sie von den Partnern erhält. Prinzip der Vertraulichkeit: Alle ausgetauschten Informationen werden vertraulich behandelt. Bevor auf Bitten um Inf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.3.4 Kulturelle Faktoren

Außerdem hängt die Zugänglichkeit des Verfahrens auch von kulturellen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Alphabetisierungsgrad an dem Ort, an dem das Beschwerdeverfahren angeboten wird. Ist ein hoher Prozentsatz potenziell betroffener Personen nicht schriftkundig, gelten schriftbasierte Eingabekanäle als nicht zugänglich. Darüber hinaus spielt es für die Zugängli...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 11.8 Bereich sonstige wichtige Vorgänge

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Literaturverzeichnis

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Geschäftsgebaren

Rz. 17 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Die Berichterstattung nach ESRS G1.7 hat auch Angaben über die Art und Weise, wie das Unternehmen seine Unternehmenskultur begründet, entwickelt, fördert und bewertet, zu umfassen. Ziel dieser Offenlegungsp...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

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Vorstands- und Geschäftsführerhaftung bei Kartellverstößen – Kein Regress für Unternehmensgeldbußen, aber für Kartellschadensersatzansprüche möglich

Zusammenfassung Kartellbeteiligte oder ihre Aufsichtspflicht verletzende Vorstände und Geschäftsführer haften nicht persönlich für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen. Kartellschadensersatzansprüche sind nach dem OLG Düsseldorf dagegen grundsätzlich regressfähig. Schäden durch Kartellgeldbußen und -schadensersatzansprüche Münden Hardcore-Kartellverstöße in Bußgeldverfahr...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002 S. 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010 S. 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000 S. 329. Bloch/Ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Kartellrecht.

Rn 14 Die früheren Einschränkungen der Schiedsgerichtsbarkeit im deutschen Kartellrecht sind entfallen (vgl § 91 GWB aF). Die im Bereich des europäischen Kartellrechts existierende Schiedsgerichtsbarkeit ist wohl kein echter Fall von Schiedsgerichtsbarkeit (Blechmann/Böckstiegel/Hermanns S. 33 ff). Zur aktuellen Situation Wagner ZVglRWiss 15, 494. Die Schiedsfähigkeit des Ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Kartellrecht.

Rn 20 Für den Bereich des Verkehrs zwischen Unternehmen ergibt sich aus § 20 GWB für marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen ein Diskriminierungsverbot. § 20 I GWB verbietet es marktbeherrschenden Unternehmen, andere Unternehmen in einem Geschäftsverkehr, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist, zu behindern oder ohne sachlichen Grund ungleich zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorrangige Regelungen.

Rn 6 Gemäß Art 3 Nr 2 ggü dem Deliktsstatut vorrangige Staatsverträge spielen eine geringe Rolle. Wichtiger ist die ROM II-VO, die nach Art 3 Nr 1 lit a innerhalb ihres Anwendungsbereichs vorgeht. Zu relevantem Einheitsrecht s im Zusammenhang mit den einzelnen Verweisungen. Rn 7 Spezielle Anknüpfungsregeln finden sich im Kartell- und Insolvenzrecht. Vorrangig ggü Art 40 I ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten, Art 6 III.

Rn 7 Auf Ansprüche Privater wegen Kartellrechtsverstößen ist nach Art 6 III lit a in erster Linie das Recht des Staates anzuwenden, dessen Markt beeinträchtigt ist oder wahrscheinlich beeinträchtigt wird. Normiert wird also das schon bisher im internationalen Kartellrecht ganz überwiegend anerkannte Auswirkungsprinzip (eindeutiger war dieses noch im Gemeinsamen Standpunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstoß gegen staatliches Recht.

Rn 25 Die Vereinbarkeit mit staatlichem Recht wird uneingeschränkt überprüft (§ 134). Der Strafbeschluss wird auch an § 138 gemessen, darf also nicht sittenwidrig sein. Ferner muss er zB auch mit dem Kartellrecht vereinbar sein und darf nicht diskriminierend wirken (§ 20 GWB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori.

Rn 3 Jedenfalls lassen sich verschiedene Konstellationen und Beispiele der Anwendung denken. Es kommen speziell insb haftungsbegründende wie haftungsausschließende Eingriffsnormen in Betracht (ähnl Schramm 12 ff). Haftungsbegründend ist an Straftatbestände oder Verbotsgesetze im Zusammenhang ihrer haftungsrechtlichen Bewehrung wie in § 823 II zu denken (BRHP/Spickhoff Rz 3);...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessualer Verbraucherbegriff.

Rn 11 Die Musterfeststellungsklage darf sich nur auf Rechtsbeziehungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher beziehen. Es gilt jedoch nicht der übliche, auf ein Rechtsgeschäft bezogene Verbraucherbegriff des § 13 BGB, sondern ein besonderer ›prozessualer‹ Verbraucherbegriff in § 29c II . Dieser soll gewährleisten, dass auch außervertragliche Ansprüche umfasst sind,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unmittelbarer Kontrahierungszwang.

Rn 18 In den Fällen des unmittelbaren Kontrahierungszwangs ergibt sich dieser direkt aus einer gesetzlichen Vorschrift: Verkehrsrecht § 10 AEG; §§ 22, 47 IV PBefG; 21 II 3 LuftVG. Telekommunikationsrecht § 13 II PostG; §§ 16, 19 TKG. Energierecht §§ 18, 36 EnWG 2005; § 7 I EEG 2017; § 4 II KWKG 2002. Versicherungsrecht § 5 II, IV PflVG; § 199 II VVG. Sozialrecht §§ 23, 110 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Abs 2.

Rn 13 Die ›bunte Mischung‹ des Abs 2 enthält zunächst (Nr 1) eine Ergänzung der Regelung in Abs 1 Nr 4 lit a. Aufgegriffen wurden einige Streitigkeiten aus dem Aktienrecht, deren Parteien nicht dem engen Kreis dieser Vorschrift zugehören, die allgemeine Nichtigkeitsklage und die Anfechtungsklage (§§ 249, 246 AktG). Eine entsprechende Anwendung auf vergleichbare Rechtsbehelfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstiges zwingendes Recht.

Rn 7 Auch ein Verstoß von AGB gegen sonstiges zwingendes Recht kann mit der Verbandsklage des § 1 gerügt werden (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 10; BGH NJW 83, 1320, 1322 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Aus Sicht des Rechtsunkundigen ist es schließlich irrelevant, ob sich die Unwirksamkeit einer Klausel aus §§ 307 ff BGB oder aus sonstigen Vorschriften ergibt. Im Übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte.

Rn 15 Kennzeichnend für das Bürgerliche Recht ist der Grundgedanke eines allg Privatrechts, das jeden Bürger betrifft. Dem stehen Sonderbereiche für Kaufleute, Arbeitnehmer und andere Privatpersonen ggü, deren spezifischer Rechtskreis nur dort angesprochen ist, wo das privatrechtliche Verhalten gerade in seiner Sondereigenschaft vor sich geht. Daher trennt man zwischen dem B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Im Bereich des UWG sind die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG zur Anwendung kommen (vgl BGHZ 15, 338, 355 f; Köln NJW 70, 477; Celle GRURINT 77, 238, 239), kann dies angesichts der Entscheidung des Gesetzgebers, § 14 UWG nF als § 32 ZPO verdrängende Spezialregelung auszugestalten, nicht mehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Kontrolldichte bei vom Schiedsgericht anzuwendenden op-Recht.

Rn 80 Das Gericht hat vAw zu prüfen, ob das Schiedsgericht anzuwendendes Recht, das zum formellen und/oder materiellen ordre public gehört, auch tatsächlich angewendet hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob der Schiedsspruch selbst mit dem op vereinbar ist, nur dann ist er anzuerkennen. Ist das nicht der Fall, ist er aufzuheben (stRspr seit BGH NJW 69, 978 [BGH 27.02.1969 - KZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbot einer révision au fond.

Rn 36 Das OLG darf im Verfahren nach § 1061 nur prüfen, ob ein Aufhebungsgrund nach Art V 1 UNÜ vorliegt, den der Antragsteller begründet geltend gemacht hat oder ob ein vAw zu berücksichtigender Aufhebungsgrund nach Art V 2 UNÜ vorliegt. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Materiell-rechtlicher op.

Rn 75 Bestandteil des nationalen materiell-rechtlichen op sind alle gesetzlichen Verbote, die bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach §§ 134, 138 BGB führen. Hierzu gehören ohne Weiteres die Verbotsnormen des deutschen Kartellrechts §§ 1, 19–21 GWB (BGH 27.9.22 – KZB 75/21, juris Rz 15–17) und des EU-rechtlichen Kartellrechts aus Art 101, 102 AEUV, früher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkungen.

Rn 13 Die Vereinbarung kann nur für ein bestimmtes Rechtsverhältnis getroffen werden. Sie kann sich auf eine bereits entstandene oder eine zukünftige Streitigkeit beziehen. Gesellschaftsvertragliche Gerichtsstandsklauseln bei einer AG beziehen sich deshalb auf aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchen entspringende Rechtsstreitigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Drittstaaten und EU/EWR-Mitgliedstaaten als Drittstaaten.

Rn 32 ›Recht des angerufenen Gerichts‹ nach Art 9 II ist nur das Recht dessen, nicht eines anderen Mitgliedstaates und III unterscheidet nicht zwischen Eingriffsnormen von EU-Mitgliedstaaten und denen anderer Staaten (s.a. Freitag IPRax 09, 112; Kuckein 62 f). Also kann Drittstaat ein EU/EWR-Mitgliedstaat sein. Dann ist mE zu unterscheiden: (1.) Handelt es sich um eine Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Für die Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts (der lex fori) enthält II die bekannte Öffnungsklausel wie früher Art 7 II EVÜ und ex Art 34 EGBGB (dazu W.-H. Roth in Internationales Verbraucherschutzrecht 35, 56; relativierend BeckOGK/Maultzsch Rz 7 ff). Als solche gibt Art 9 statt einer klaren Kollisionsnorm eher einen ›Hinweis‹ auf Eingriffsnormen (so zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten.

Rn 3 Erw 22 und 23 konkretisieren, was unter den freien Wettbewerb einschränkendem Verhalten iSd Art 6 III zu verstehen ist (zu Überschneidungen mit Art 6 I, II insb Hellner YbPrIntL 07, 49, 69). Die Kollisionsnorm soll danach Verstöße gegen nationale wie gemeinschaftsrechtliche Wettbewerbsvorschriften, die den nach Art 101 f AEUV verbotenen Verhaltensweisen entsprechen, erf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Willensübereinstimmung.

Rn 11 Art 25 regelt zwar dem Wortlaut nach nur die Form von Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach seinem Zweck (Rn 5) regelt die Vorschrift aber indirekt zugleich Mindestanforderungen an die Bemerkbarkeit des Konsenses. Insofern legt die Vorschrift ein europäisch-autonomes Konzept von Gerichtsstandsvereinbarungen zugrunde (EuGH C-543/10 Rz 21), das insbesondere eine reale Wille...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der mit Nr 4 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind ua §§ 241a, 661a BGB (aA Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 10) sowie § 676h B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatautonomie.

Rn 18 Auf der Basis einer bürgerlich-liberalen Grundhaltung und einem sehr individualistischen Menschenbild hat sich das BGB ganz selbstverständlich für die Privatautonomie als Grundprinzip der Privatrechtsordnung entschieden. Das BVerfG bezeichnet die Privatautonomie als ›Strukturelement einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung‹ (BVerfGE 81, 242, 254). Wesentliche Ausprägu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundfreiheiten.

Rn 30 IRd unmittelbaren Geltung des primären Unionsrechts ragen die Grundfreiheiten des EU-Vertrags (geregelt im AEUV) heraus. Besondere Bedeutung haben das allg Diskriminierungsverbot (Art 10, 18 AEUV), die Warenverkehrsfreiheit (Art 28, 30, 34 AEUV), die Freizügigkeit von Personen und insb von Arbeitnehmern (Art 45 AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV), die Diens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr