Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für seine Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entspricht. Größenabhängige Erleic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Ministerin Hubig legt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs vor

Pressemitteilung Nr. 7/2026 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5.2.2026 Einführung Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Schriftform

Rn 28 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2007 ist die Möglichkeit entfallen, einen Eröffnungsantrag zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Der Antrag ist vielmehr zwingend schriftlich zu stellen und muss vom Antragsteller, einem organschaftlichen Vertreter oder einem Verfahrensbevollmächtigten eigenhändig unterzeichn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. 2Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner. 3Dem Antrag des Schuldners ist ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen beizufügen. 4Wenn der Schuldner einen Geschäftsbetrieb hat, der nicht eingestellt ist, sollen in dem Verzeichnis besonders kenntlich gemacht werdenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Schutz von Rech... / Einführung

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat heute in Straßburg das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs unterzeichnet. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Rechtstellung des Kindes im Wechselmodell - Ein Rechtsvergleich mit der alternierenden Obhut in der Schweiz

Daniela Schröder Schriften zum deutschen, europäischen und vergleichenden Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Band 269 1. Aufl. 2022, Gieseking-Verlag Bielefeld, 308 S., brosch., 74 EUR ISBN 978-3-7694-1263-5 Das Wechselmodell ist ein Reizthema, dass bereits seit einer ganzen Reihe von Jahren die breite Öffentlichkeit polarisiert und die rechtswissenschaftliche Fachdiskussion ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Besonderheiten im elektronischen Rechtsverkehr

Rn 30 Mit der Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Insolvenzgerichte finden über § 4 Satz 1 auch die zivilprozessualen Regelungen für elektronische Dokumente (§§ 130a ff. ZPO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet, dass die Parteien Eröffnungsanträge grundsätzlich auch in elektronischer Form übermitteln können.[111] Rn 31 In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / 2. Neue Zuständigkeit (BfJ)

Korrespondierend zu der Änderung in Nr. 107 Abs. 2 wird in Nr. 109 Abs. 5 eine neue Zuständigkeit geschaffen. Für die Verfolgung dieser Verstöße gegen das RDG ist künftig das Bundesamt für Justiz zuständig, nicht mehr die Finanzämter selbst.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.3 Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Abs. 1 Satz 3 regelt die Zuständigkeit, über das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 zu entscheiden; danach entscheidet das zuständige Bundesministerium bzw. die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber, die Genossenschaft oder die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Diese Gewährleistungsentscheidung ist zwingende Vo...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.1 Fälligkeit – Fristen

Rz. 159 Der Fristenplan laut Mustermietvertrag 1976 konnte bisher aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH als gefestigt angesehen werden (BGH, Urteil v. 23.6.2004, VIII ZR 361/03, GE 2004, 1023; BGH, Urteil v. 14.7.2004, VIII ZR 339/03, GE 2004, 1093). Selbst wenn im Mietvertrag kein Fristenplan ausdrücklich vereinbart ist, konnten diese Fristen als Erfahrungsfristen ents...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.6 Überwälzung auf den Mieter

Rz. 136 Nach § 535 Abs. 1 hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Das Gesetz macht keinen Unterschied zu der Wohnung als solcher und den mitvermieteten Installationsgegenständen wie z. B. Türgriffe, Schalter, Wasserhähne usw. Eine vermietersei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.2 Begriff der Schönheitsreparaturen

Rz. 142 Was allgemein unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist, definiert § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV wie folgt: "Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen." Wie angeführt, gilt § 28 II. BV dire...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, KI in der Justiz: Risiken und Chancen

Gabriele Ey Im Sommer 2025 erregte ein Beschluss des Familiengerichts Köln hohe Aufmerksamkeit: Es ging um einen Fall der Anordnung eines Wechselmodells, in dem der Vertreter des Antragsgegners mittels (generischer) künstlicher Intelligenz halluzinierte Rechtssätze und Fundstellen schriftsätzlich vorgetragen hatte, was das Amtsgericht als Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO rügte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / a) Sperrwirkung eines laufenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens, § 1594 Abs. 5 BGB-E

Der Reformvorschlag sieht zunächst in § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass die Vaterschaftsanerkennung eines Mannes, die nach Einleitung eines Verfahrens zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes erfolgt, während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens nicht wirksam werden kann (Sperrwirkung). Anerkennungen sind in dieser Zeit schwebend unwirksam. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / cc) Integration einer konkret-individuellen Kindeswohlprüfung, § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E

Auch bei Eingreifen der Ausschlussgründe in Nr. 1–4 ist der Anfechtungserfolg des genetischen, nicht rechtlichen Vaters bei minderjährigem Kind nicht automatisch gewährleistet. Der Entwurf will nämlich, wie schon der RefE, eine Kindeswohlprüfung anschließen. Gem. § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E sollen die Ausschlussgründe der Nr. 1–4 dann nicht gelten, wenn der Fortbestand der Vate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2026, Was ist unter... / I. Das Problem

Welche Ansprüche fallen unter Streitigkeiten aus Heilbehandlungen? Wir sind von unserem Mandanten mit der Einziehung von Forderungen beauftragt. Diese entstammen dem Gesundheitsbereich, d.h. es handelt sich um Behandlungskosten von Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern oder auch von Heil- und Hilfsmittelerbringern (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc.). Der Hauptforderungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Vaterschaftsanf... / b) Ausweitung des Statuswechsels durch Anerkennung (sog. Dreier-Erklärung), § 1595a BGB-E

Ergänzungen sieht der RegE auch für die geltende und kritisch zu betrachtende Regelung des § 1599 Abs. 2 BGB (scheidungsakzessorischer Statuswechsel) vor.[62] Die Bestimmung soll durch einen neuen § 1595a BGB-E vollständig ersetzt werden. Fortan soll unabhängig von der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ein Statuswechsel vom Ehegatten der Mutter auf einen die Vaterschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Wirkung einer b... / 2 Anmerkung

Trotz seiner nur wenigen Normen stellt das GewSchG die Praxis vor teils erhebliche rechtliche Schwierigkeiten. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es sowohl Verfahrensvorschriften (§§ 1, 3) als auch materielles bürgerliches Recht (§ 2) und Strafrecht (§ 4) enthält. Demnächst kommen wohl neben datenschutzrechtlichen Vorschriften mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Viel Neues in 2026

Das Jahr 2026 bringt uns nicht nur die Fußballweltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko, sondern auch eine Vielzahl von Änderungen in der ZPO, die großen Einfluss auf die anwaltliche Tätigkeit haben. Die relevantesten Neuerungen sind sicherlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 EUR und die Anhebung des Beschwerdewertes für Berufunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2026, Beschlussverfa... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. a) Allerdings ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG bei der hier verhängten Geldbuße lediglich "gegen das Urteil" zulässig, "wenn sie zugelassen wird (§ 80)". Nach dieser unmissverständlichen Formulierung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zula...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom 28.02.2025 (BGBl. I 2025, Nr. 69, S. 1ff.) wurden schließlich auch die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 nochmalig angepasst bzw. entsprechend erweitert. So soll in Gestalt des (neuen) § 335 Abs. 1d Satz 3 (i. d. F. vom 10.07.2026) gewährleis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesrat dringt auf Nachschärfung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde im Juli 2025 um vier Jahre verlängert – der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Regelungen präziser fasst und nachschärft. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Stellungnahme den Vorschlägen zu. Der Bundesrat will die Mietpreisbremse nachschärfen und präzisieren. Einen Gesetzentwurf "zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 12): Einz... / III. Notveräußerung

Weitere praktische Probleme der Einziehung sowie Beschlagnahme bzw. des Vermögensarrestes offenbarte der sog. "Chemical Love"-Fall. Eine Wallet mit 757 Bitcoins befand sich auf beschlagnahmter Hardware. Die Ermittlungsbehörden hatten allerdings keine Kenntnis des "Private Key". Trotz der Beschlagnahme wurden zunächst 264, später nochmals 489 Bitcoin wegtransferiert[10]. Aktue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermögensabschöpfung im Ste... / 1 Einleitung

"Crime doesn’t pay" – Verbrechen lohnt sich nicht oder sollte es zumindest nicht. Der Grundsatz, dass sich die Begehung von Straftaten wirtschaftlich für den Täter nicht rentieren soll, ist aus allgemeinen grundlegenden Gerechtigkeitserwägungen und offensichtlichen kriminalpolitischen Interessen mehr als nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht, dem B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schonfrist bei Offenlegung:... / Was jetzt gilt

Nach Mitteilung des Bundesamts für Justiz werden Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 vor Mitte März 2026 nicht eingeleitet. Voraussetzung ist, dass die reguläre Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2025 endet. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen. Nach Angabe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schonfrist bei Offenlegung:... / Schonfrist für die Offenlegung

Kommt ein Unternehmen seinen Offenlegungspflichten nicht nach, leitet das Bundesamt für Justiz in der Regel ein Ordnungsgeldverfahren ein. Auch fehlerhafte Abschlüsse können Konsequenzen haben: Verstoßen veröffentlichte Unterlagen gegen gesetzliche Form- oder Inhaltsvorgaben, kann ein Bußgeldverfahren folgen. Nicht gezahlte Ordnungsgelder, Bußgelder und Verfahrenskosten werd...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schonfrist bei Offenlegung:... / Zusammenfassung

Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 bekommen mehr Zeit für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses. Das Bundesamt für Justiz startet Ordnungsgeldverfahren erst ab Mitte März 2026.mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Hier gelangen Sie zum Ordnungswidrigkeitengesetz.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / s) Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rn 70 Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.07.2024 hat der Gesetzgeber bestimmte weitere Aspekte der Digitalisierung für Insolvenzverfahren umgesetzt und die bisherigen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation erweitert. Für alle Insolvenzverfahren, d.h. nicht nur ab einer bestimmten Unternehmensgröße und auch für Eigenverwaltungsverfahren ist nunme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2026, zfs Aktuell / 1.1 Neuer Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte, Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen und Anhebung der Wertgrenzen für Rechtsmittel

Am 11.12.2025 ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen v. 8.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2025 I Nr. 318 v. 11.12.2025). Es ist zum Teil bereits am Tag nach der Verkündung und im Übrigen am 1.1.2026 in Kraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 3. Digitalisierung des Kostenfestsetzungsverfahrens

Im Zuge der Einführung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens wäre es wünschenswert gewesen, auch das Kostenfestsetzungsverfahren in diesen digitalen Rahmen einzubeziehen. Eine denkbare Option wäre die Einführung einer pauschalen Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit im Online-Zivilverfahren, die – analog zur bisherigen Vergütung – am Gegenstandswert ausgerichtet ist. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 1. Zielsetzung

Das OVErpG eröffnet den Ländern die Möglichkeit, ein vollständig elektronisches Klageverfahren zunächst bei ausgewählten Amtsgerichten zu erproben. Das Gesetz verfolgt zwei zentrale Anliegen: Zum einen sollen die gerichtlichen Abläufe in eine zeitgemäße, digital geprägte Form überführt werden; zum anderen soll durch die Bereitstellung niedrigschwelliger digitaler Angebote de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / I. Ermittlung der relevanten Schadenssummen

Rz. 19 Die für den gesamten Schadensfall prognostizierten Schadenssummen müssen addiert werden. Dabei werden Schadenspositionen, die nicht wiederkehrend anfallen (Kapitalforderungen), mit ihrem nominalen Wert berücksichtigt. Schadenspositionen, die wiederkehrend anfallen (Renten), werden entsprechend § 107 VVG mit dem sogenannten Rentenbarwert berücksichtigt (Car, Die große ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / I. Mehrere Geschädigte

Rz. 49 Die Beteiligung mehrerer Geschädigter am Kürzungs- und Verteilungsverfahren erfordert ein präzises Vorgehen, um eine gerechte Verteilung der begrenzten Deckungssumme sicherzustellen. Rz. 50 Dabei sind eine genaue Ermittlung und Gewichtung der einzelnen Schadensersatzansprüche zentral. Schadenspositionen wie z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall o...mehr