Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Maßgebliches Größenmerkmal (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF) Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF)

Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Größenmerkmal nach JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG nF)

Rn. 302a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für IAB, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wj in Anspruch genommen werden gilt § 7g EStG idF JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096. Bei nach § 4a EStG vom Kj abweichenden Wj ist die neue Gewinngrenze spätestens für IAB anzuwenden, die in nach dem 17.07.2020 endenden Wj in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Betriebsforum und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (Stand: 12.07.2006) – Umw einer Kö in eine Pers-Ges, DK 2006, 600; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 8/2006, 36; Nakhai, St-Abzug bei Dividenden an Gesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten, IWB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Meyer/Ball, Die Kap-Ges als Existenzgründer iSd § 7g Abs 7 EStG – Unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschafterwechsels sowie Umw gem § 20 UmwStG, DStR 2001, 1238; Patt, Die Ansparrücklage bei Betriebseinbringung, EStB 2005, 299; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Grundregel (§ 2 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 115 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 4 S 3 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Eink des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und mit einem Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des übernehmenden Rechtsträgers nicht zulässig. Jedoc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnschätzung

Rn. 172 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 LuF, die zur Buchführung verpflichtet sind, aber keine ordnungsmäßigen Bücher führen, sind gem § 162 AO zu schätzen (Schätzungslandwirte). Bei einer Schätzung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für ein solches Verfahren von Bedeutung sein können. Unschärfen, die jeder Schätzung anhaften, können im Allg vernachlässigt werden. Soweit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Behandlung des bei Pachtbeginn dem Pächter überlassenen AV/UV

Rn. 196 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Das bei Pachtbeginn vom Verpächter dem Pächter gem § 582a Abs 3 S 1 BGB zur Nutzung überlassene bewegliche AV (Inventar) bleibt sowohl zivilrechtliches wie auch wirtschaftliches Eigentum des Verpächters. Es ist grundsätzlich auch nach eiserner Verpachtung u unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Verpächters wie auch des Pächters beim V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 und 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g Rn 214 ff) verwiesen. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 und das Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) geändert. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 178 – ET: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rn. 341 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kehrt ein LuF mit bisheriger Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zurück, gelten die vorstehenden Ausführungen (s Rn 331 ff) analog. Das Erfordernis von Zu- bzw Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG zu § 13a EStG ergibt sich zwar nicht aus dem Gesetz selbst;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn (§ 141 Abs 1 Nr 5 AO)

Rn. 166 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinngrenze beträgt ab dem 01.01.2025 EUR 80 000 (vorher: EUR 60 000) – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH v 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH v 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159), ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.4 Bescheidänderung bei Rückgängigmachen der Investitionsabzugsbeträge, § 7g Abs. 3, 4 EStG

Rz. 50c Ist der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf den Abzug folgenden Wirtschaftsjahres bei einer Investition hinzugerechnet worden, ist der Abzug rückgängig zu machen. Dazu sind nach § 7g Abs. 3 S. 2 , 3 EStG bestandskräftige Steuerbescheide und Bescheide über die gesonderte Feststellung zu ändern. Es handelt sich um eine spezielle Korrekturvorschr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.4 Keine Aufgabeerklärung

Erfolgt hingegen keine Aufgabeerklärung, ergeben sich beim Verpächter des Betriebs keine Änderungen. Er erzielt weiterhin gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Die verpachteten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Zu beachten ist aber, dass in wirtschaftlicher Hinsicht kein Betrieb im eigentlichen Sinne mehr vorliegt. Deshalb wird von der Finanzverwaltung z. B. kei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.3 Übertragung der § 6b EStG-Rücklage und Kapitalkonto nach § 15a EStG

Gem. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Bei der Bestimmung des Kapitalkontos des Kommanditisten i. S. des § 15a Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge[2] umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grundgedanke der EG-Regelungen. Nach § 1a der Rahm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 5 Technik der Gutachtenerstellung

Die im Gutachten zu machenden Ausführungen sollten stets von dem Gedanken getragen sein, dass das Gutachten Gegenstand richterlicher Rechtsfindung sein soll und die Grundlage eines Urteils darstellt. Ein Gutachten benötigt daher einen logischen Gedankenaufbau, bei dem der Sachverständige Schritt für Schritt auf das Ergebnis des Gutachtens hinarbeitet und dieses als Resultat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Begriff "Investitionsabzugsbeträge"

Rn. 31 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 verwendet der Gesetzgeber den Begriff des "Investitionsabzugsbetrages" (IAB) bzw seit StÄndG 2015 den Plural "Investitionsabzugsbeträge". Er bezog sich dabei auf den von BFH BStBl II 2006,910 kritisierten früher verwendeten Begriff der "Ansparabschreibung" (s BT-Drs 16/4841, 51), wonach der Gedanke einer Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein Investitionsabzugsbetrag für den Erwerber eines MItunternehmeranteils

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass der Erwerber eines Mitunternehmeranteils keinen IAB beanspruchen kann, wohl aber der Einzelunternehmer, verstößt nach Ansicht des BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) zu Recht nicht gegen Art 3 Abs 1 GG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Versorgungswerkabgabe und Investitionsabzugsbetrag

Rn. 213 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird bei RA für die berufsständische Versorgungseinrichtung die Versorgungswerkabgabe nach dem Bruttoeinkommen bemessen und sieht die Satzung vor, dass dabei steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen sind, ist auch der IAB nicht im Jahr seiner Bildung abzuziehen; erst die tatsächlichen Aufwendungen für die Anschaffung/He...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Koppelung an den Investitionsabzugsbetrag

Rn. 229 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob der StPfl vor Anschaffung/Herstellung des betreffenden WG den IAB geltend gemacht hat, ist für die Frage, ob er Sonderabschreibungen nach § 7g Abs 5 ff EStG beansprucht, ohne Bedeutung (glA BT-Drs 20/8628, 123 zum WachstumschanchenG, s Rn 9; Happe in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 80 (10/2024)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Die Bemessungsgrundlage für den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht 100 % der AK/HK für das begünstigte (s Rn 45–58) WG sind IAB-fähig, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz davon, und zwar (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF JStG 2020 (dort Art 1 Nr 18c); s Rn 5):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Maximalhöhe aller Investitionsabzugsbeträge je Betrieb (§ 7g Abs 1 S 4 EStG)

a) Allgemeines Rn. 149 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonderregelung für nach Unanfechtbarkeit in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge (§ 7g Abs 2 S 2 EStG)

a) Rechtsentwicklung Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Schrifttum: Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Synchronisation von IAB-Abzug und Hinzurechnung bei Personengesellschaften/Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 2, 3 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 5. Zur bisherigen Situation s Rn 118. Rn. 252 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die künftige Investition kann sich dabei bei PersGes beziehen auf (BFH v 15.11.2017, VI R 44/16, BStBl II 2019,466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mit Anm Fischer) das Gesamthandsvermögen das Sonder-BV. Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Auswirkung rückgängig gemachter IAB (§ 7g Abs 3, 4 EStG) auf Steuerrückstellungen

Rn. 208 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wurde der IAB rückgängig gemacht wegen unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Reinvestition, § 7g Abs 3 EStG, oder wegen nicht (fast) ausschließlich betrieblicher Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte, § 7g Abs 4 EStG, so stellt sich die Frage, wie sich das auf die Steuerrückstellungen bei Bilanzierern auswirkt. Die FinVerw meint dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonderregelung für IAB-Bildungen nach Eintritt der Unanfechtbarkeit (grds ab 2020)

Rn. 19 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 2 S 2 EStG eine Regelung eingeführt, wonach nach Eintritt der Unanfechtbarkeit erstmals gebildete IAB nur zulässig sind, wenn das betreffende WG noch nicht angeschafft/hergestellt wurde. Der Gesetzgeber möchte (s BT-Drs 19/22850, 80) nur künftige Investit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rückgängigmachung von beanspruchten IAB

Rn. 177 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit der Rückgängigmachung beanspruchter IAB befassen sich zwei Absätze des § 7g EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung der TEUR-200-Grenze

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diese 200 000-EUR-Grenze errechnet sich wie folgt nach der in § 7g Abs 1 S 4 EStG angegeben Formel: Rn. 152...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 149 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Summe der IAB, die im Wj des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wj insgesamt abgezogen (§ 7g Abs 1 EStG) und nicht hinzugerechnet (Abs 2) oder rückgängig gemacht (Abs 3, 4) wurden, dürfen je Betrieb nicht EUR 200 000 übersteigen. Noch bestehende Ansparabschreibungen nach § 7g EStG aF waren auf den Höchstbetrag anzurechnen (§ 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) fügte in § 7g Abs 2 einen neuen S 2 ein, so dass der bisherige S 2 zu S 3 wurde (s Rn 5, 167). Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungszeitraum s Rn 5. Rn. 163 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber (BT-Drs 19/22850, 79) will damit ungewollt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelheiten

Rn. 150 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG befindet systematisch im II. Abschnitt des EStG ("Einkommen") und dort in den Vorschriften über die Gewinnermittlung (= Nr 3), das sind die §§ 4–7i EStG (§ 7k EStG wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben). Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF ab StÄndG 2015 hat folgenden Aufbau:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr