Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gg den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldnern i...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebührenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsfehler.

Rn 5 Ein größeres Mahngericht veranlasst in einem Jahr mehr als zwei Mio Zustellungen. Fällt bei dieser Menge dennoch an einer Zustellungsurkunde ein Umstand auf, wonach die Zustellung rechtlich mangelhaft abgewickelt worden sein könne, wird geprüft, ob eine neue Zustellung zu versuchen ist. BGH NJW 90, 176 fordert bei erkannten Zustellungsmängeln die Neuzustellung. ›Zuminde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 251 ZPO – Ruhen des Verfahrens.

Gesetzestext 1Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. 2Die Anordnung hat auf den Lauf der in § 233 bezeichneten Fristen keinen Einfluss. Rn 1 Das Ruhen ist ein Unterfall der Aussetzung (zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelprobleme zur positiven Feststellungsklage.

Rn 131 Zum Annahmeverzug s § 5 Rn 5. Die bezifferte Feststellungsklage wird mit dem Betrag bewertet (Kobl NJW 18, 2807 [OLG Celle 20.06.2018 - 6 W 78/18] Rn 19). Für die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrags ist auf Wert der Leistungspflicht abzustellen, von der Kläger freigestellt werden will bzw auf Wert der Leistung, die ihm zurückgewährt werden soll; Gegenleistung ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / d) Rentenvermächtnis

Rz. 119 Möchte der Unternehmer vermächtnisweise seine Angehörigen absichern und deren Versorgung sicherstellen, ohne ihnen Mitwirkungsrechte bzw. Entscheidungsbefugnisse am Einzelunternehmen zu gewähren, kommt die Anordnung eines Rentenvermächtnisses infrage. Mit einem solchen werden dem Bedachten periodisch wiederkehrende gleichbleibende Leistungen in Geld oder vertretbare ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dauer der Ratenzahlung.

Rn 33 Die Raten sind für höchstens 48 Monate zahlen, und zwar unabhängig von der Zahl der Rechtszüge jeweils für das gleiche Verfahren. Bei mehreren parallel oder nacheinander geführten Verfahren kann also für jedes Verfahren gesondert wiederum für 48 Monate eine Ratenzahlungsverpflichtung entstehen. Die Raten aus der früheren PKH-Bewilligung gelten dann in späteren Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zusammengerechnet werden können nach Nr 2 die Ansprüche auf Arbeitseinkommen des Schuldners gg mehrere ArbG, wenn zumindest eine der Forderungen gepfändet wird (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850e Rz 26). Die Zusammenrechnung kann auch von einem Haupteinkommen und einem geringfügigen Nebeneinkommen erfolgen (AG Wuppertal JurBüro 21, 441). Wird Mehrarbeit geleistet, ist § 850...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[159] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidungsgrundlagen.

Rn 33 Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Behauptungen des Gläubigers, denn im formalisierten Vollstreckungsverfahren werden die Angaben des Gläubigers grds als zutr unterstellt. Der Tatsachenvortrag des Gläubigers muss deswegen auch nicht glaubhaft gemacht oder bewiesen werden. Infolge der Aufgabenverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren entscheidet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tod der Partei.

Rn 6 Bei natürlichen Personen unterbricht deren Tod das Verfahren, auch wenn dieses unter der Firmenbezeichnung (§ 17 HGB) geführt worden ist. Der Tod muss nach Rechtshängigkeit eingetreten sein; hat der Verstorben aber vorher eine Prozessvollmacht erteilt, wirkt diese bei der später erhobenen Klage für den Erben fort, auch wenn er unbekannt ist (BGH FamRZ 24, 1642 Rz 5 = Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik.

Rn 4 Die §§ 850 ff bilden das Fundament der sozialen Pfändungsvorschriften für das Erwerbseinkommen. Geldforderungen gg den ArbG oder den Dienstherrn unterliegen den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850–850i. Für wiederkehrende Arbeitseinkünfte gilt der kraft Gesetzes vom Drittschuldner zu beachtende Pfändungsschutz nach der Tabelle. Für andere Zahlung ist zu differenzieren. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Auskunft des Schuldners über sein Vermögen ist ein Hilfsmittel iRd Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und zugleich selbst eine Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger ein effektives Mittel zur Durchsetzung seiner Rechte an die Hand geben, das verfassungsrechtlich aufgrund des Zwangsmonopols des Staates und des damit einhergehenden Verbots der Selbsthil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtskräftiges Endurteil.

Rn 3 Endurteile (§ 300) sind diejenigen Urteile, die für die Instanz endgültig über den Streitgegenstand entscheiden. Darunter fallen auch Teilurteile, Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile, Prozessurteile sowie Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Ob es sich um ein Leistungs-, Feststellungs- oder Gestaltungsurteil handelt, spielt keine Rolle. Entspr sind auch Scheidungsu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtlich.

Rn 7 Die Regelungen des vierten Teils erstrecken sich auf alle Verfahrensarten der ZPO, durch § 869 auch für die nach dem ZVG. Durch §§ 400 f ist ferner das Festsetzungsverfahren gem § 16 ZSEG einbezogen. Für die Verfahren nach dem FamFG wird die entspr Anwendung durch § 6 I 1 angeordnet, wobei S 2 einen eigenständigen Ausschlussgrund für den schafft, der in einem vorausgega...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 79 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich ist vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Untergang der juristischen Person.

Rn 18 Die juristische Person endet nicht mit ihrer Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen oder in bestimmten Fällen gerichtlich angeordnet werden kann (vgl §§ 262 AktG, 60 GmbHG, 78 ff GenG, 131, 161 II HGB, 41, 49 II BGB), sondern tritt zunächst mit dem Zweck der Abwicklung in das Liquidationsstadium. In dieser Phase bleibt die Gesellschaft rechts- und parteifäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstande. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; es geht Pfand- und Vorzugsrechten vor, die für den Fall eines Insolvenzverfahrens den Faustpfandrechten nicht gleichgestellt sind. (3) Das dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4d UKlaG – Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen.

Gesetzestext (1) 1Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Einrichtungen, die grenzüberschreitende Verbandsklagen nach Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2020/1828 erheben können. 2Es veröffentlicht die Liste in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. Es teilt der Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2023 die bestehenden qualifiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. Der Streitwert einer Klage nach § 184 InsO richtet sich nach den späteren Vollstreckungsaussichten für den Insolvenzgläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGH 09, 920; FG Ddorf EFG 14, 1619).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozessführung kraft Amtes.

Rn 36 Nach der herrschenden Amtstheorie üben Verwalter fremden Vermögens als Inhaber eines privaten Amts die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Vermögensinhabers in eigenem Namen und aus eigenem Recht und nicht als dessen Vertreter aus. Deshalb nimmt der Verwalter als gesetzlicher Prozessstandschafter die Rechte in eigener Parteistellung unter Ausschluss des Rechtsinhab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahren.

Rn 1 Das Gericht prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen, ermittelt diese aber nicht vAw. Die in § 139 normierte richterliche Hinweispflicht gilt im selbstständigen Beweisverfahren (dazu § 492 Rn 2). Ein richterlicher Bedenkenhinweis kann allenfalls dann als anfechtbare Entscheidung eingestuft werden, wenn er als Zurückweisung des Antrags zu werten ist (Karlsr OLGZ 80, 82). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Das Verfahren wird anders als § 319 nur auf Antrag in Gang gesetzt. Antragsberechtigt ist auch der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich eines gg ihn ergangenen Urteils (Schlesw SchlHA 71, 18). Der Antrag ist schriftsätzlich zu stellen (Abs 1). Es besteht Anwaltszwang in den Fällen des § 78. Vor dem AG ist Erklärung zu Protokoll der Gesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Künftige Guthaben.

Rn 12 Entspr dem Gedanken aus § 832, wonach sich bei einer Pfändung laufender Bezüge das Pfandrecht auf die nach der Pfändung fällig werdenden Bezüge erstreckt, gilt § 833a auch für die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage. Gemeint sind die während des Bestands des Pfändungspfandrechts folgenden Tage, wofür keine zeitliche Restriktion gilt, also jedes künftige G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Akzessorietät der Zwangshypothek.

Rn 21 Als Sicherungshypothek ist auch die Zwangssicherungshypothek streng akzessorisch. Erlischt die Forderung nach Eintragung der Hypothek, dann erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek als Eigentümergrundschuld gem § 1163 BGB (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Dies gilt auch, wenn der Berechtigte auf die Zwangssicherungshypothek verzichtet hat (Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers hindert die Durchführung des Umsetzungsverfahrens nicht. Auf Antrag des Sachwalters wird das Umsetzungsverfahren zwecks Klärung möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche auf Rückzahlung der nach § 24 gezahlten Beträge ausgesetzt oder, sofern nach Einschätzung des Sachwalters ein Anfechtungsanspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. 2Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige Titel.

Rn 43 Entspr anzuwenden ist § 767 II auf ausl Urt. Präkludiert sind Einwendungen, die entweder schon im Verfahren vor dem ausl Gericht oder im Verfahren der Vollstreckbarerklärung hätten geltend gemacht werden können (BGHZ 84, 17, 22; 89, 116, 124; vgl hierzu auch 180, 88, 93). Auf Europäische Vollstreckungstitel findet § 767 II ebenfalls Anwendung; dies gilt gem § 1086 II –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 241 regelt den dritten Fall der Unterbrechung. Zum Begriff der Unterbrechung vgl § 239. Neben dem Tod einer Partei, § 239 Rn 5 ff, oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 240 Rn 3, führt auch der Verlust der Prozessfähigkeit während des Prozesses, der Tod des gesetzlichen Vertreters oder die Beendigung seiner Vertretungsbefugnis, ohne dass die Partei prozessfähi...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckungshindernisse.

Rn 11 Die Zwangsvollstreckung ist nicht oder nicht mehr zulässig und daher einzustellen, wenn der Vollstreckung ein Hindernis entgegensteht. Solche Vollstreckungshindernisse formulieren §§ 775, 778. Eine Amtspflicht des Vollstreckungsorgans, das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses nach diesen Vorschriften zu prüfen, gibt es nicht. Das hängt mit dem formalisierten Char...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Besondere prozessuale Ausgangslagen.

Rn 23 Im Anfechtungsprozess außerhalb des Insolvenzverfahrens sind Zinsen und Kosten Teil der Hauptforderung und daher zu addieren (BGH WM 82, 435; 1443; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 4 Rz 13 Anfechtungsgesetz); Gleiches gilt für die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung (BGH NJW-RR 99, 1080). Im Prätendentenstreit bilden aufgelaufene Zinsen einen Teil des Streitwerts (Zweibr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Lage des Hauptprozesses.

Rn 6 Der unselbstständige (§ 67) wie auch der streitgenössische (§ 69) Streithelfer hat den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der er sich zum Zeitpunkt seines Beitritts befindet (Hs 1). Der Nebenintervenient ist an die Prozesshandlungen der Hauptpartei und des Gerichts gebunden. Dies gilt für Geständnisse, Einwilligungs- und Verzichtserklärungen, den Beginn und Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 44 VDuG – Bekanntmachung von Angaben zu Verbandsklagen.

Gesetzestext Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung.

Rn 12 Der Schiedsrichtervertrag endet mit der Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 III). Wegen § 613 BGB endet der Schiedsrichtervertrag auch mit dem Tod des Schiedsrichters oder dem Wegfall seiner Geschäftsfähigkeit. Dagegen löst der Tod einer Partei den Schiedsrichtervertrag nicht auf. Ebenso wenig endet der Schiedsrichtervertrag durch die Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 2. Anfechtung wegen Motivirrtums?

Rz. 100 In dem Testament oder Erbvertrag kann auch das Motiv für die Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des überschuldeten Erben angegeben werden, damit der Erbe innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schuldenfreiheit die Möglichkeit einer Anfechtung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht hat (§§ 2080 Abs. 1, 2081 Abs. 1, 2078 Abs. 2 BGB).[244] Die Anfechtung wegen eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach §§ 938 II, 101...mehr