Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Schwebender Insolvenzantrag und StaRUG-Verfahren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Vorausgesetzt wird vom Gesetz eine bestimmte Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der also zuvor gestellt worden sein muss. Zur Antragstellung berechtigt sind nur Gläubiger und der Unternehmensträger selbst. Ein Insolvenzantragsrecht einer Behörde (abgesehen vom Fall der Gläubigerstellung bspw. eines Finanzamts oder ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Insolvenzverwalter

Rz. 15 [Autor/Zitation] Im Fall der Insolvenz hat der Insolvenzverwalter gem. § 155 Abs. 1 InsO die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen. Dennoch ist er zumindest nach der überwiegenden Auffassung in der Literatur kein Adressat von § 355, so dass auch im Fall eines Unterlassens kein Ordnungsgeld gegen ihn angedroht oder festgesetzt werd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.8 Abtretung erfüllungshalber

Arbeitseinkommen kann der Arbeitnehmer an einen seiner Gläubiger abtreten, um damit eine diesem gegenüber bestehende Verbindlichkeit (z. B. eine Kaufpreisforderung, eine Schadensersatzforderung) zu erfüllen (Abtretung erfüllungshalber). Eine solche Abtretung ist nicht grundsätzlich nichtig (z. B. wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB). Sie kann aber von anderen Gläubigern de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht nach Satz 1 ist im Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt, was seit jeher rechtspolitisch fragwürdig (Rz. 2 ff.) war, de lege lata aufgrund des klaren Wortlauts von Satz 1 aber eindeutig vorgegeben ist. Erfasst werden nur Kapitalgesellschaften, für die sich im Kontext von Umwandlungsmaßnahmen (Rz. 49) und der Eröffnung des In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter ist weitreichend, aber nicht unbegrenzt (Poll in BeckOK HGB46, § 323 Rz. 20): Keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht liegt bei einer entsprechenden Befugnis zur Mitteilung vor. Eine solche ist anzunehmen, soweit die Informationsweitergabe zur Erreich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Jahresfrist (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 111 [Autor/Zitation] Der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag nachgekommen werden. Der Abschlussstichtag bezieht sich dabei immer auf die jeweiligen Unterlagen. Soweit das GJ das Kalenderjahr ist, bedeutet dies, dass es auf den 31. Dezember ankommt, aufgrund von § 187 Abs. 1 BGB ist aber erst der 1. Januar der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützte Rechtssubjekte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 331 schützt die folgenden Rechtssubjekte: die von der unrichtigen Darstellung betroffene KapGes. selbst, deren (auch potenzielle) Eigen- und Fremdkapitalgeber (Kapitalanleger), Ratingagenturen, Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmer, Aufsichtsstellen, Fiskus, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), allgemein "die Öffentlichkeit" (BGH v. 21.8.1996 – 4 StrR 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Aufgabe des Betriebs

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb aufgegeben worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Eine Betriebsaufgabe erfordert nach R 16 Abs 2 EStR 2012 eine Willensentsch oder Handlung des Stpfl, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlängerung der Frist bei fehlendem Vorliegen von Unterlagen (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für die Offenlegung der Unterlagen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) – also des Berichts des Aufsichtsrats und der Entsprechenserklärung – sieht Satz 2 eine Sonderfrist vor, wenn diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist des Satz 1 (Rz. 111 ff.) vorliegen. In diesem Fall müssen diese Unterlagen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going concern)

Rn. 403 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, nicht von Zerschlagung auszugehen (Going concern-Prämisse), sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Dies gilt gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG auch im Steuerrecht (BFH v 27.06.2001, I R 45/97, BStBl II 2003, 121; BFH v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen: Wann Forderungen uneinbringlich sind und ausgebucht werden müssen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Die Aktivierung einer rechtlich entstandenen Forderung ist nicht nur dann nicht zulässig, wenn sie bereits am Bilanzstichtag bestritten war, sondern auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach den Umständen des Falles schon am Bilanzstichtag damit rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung [1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 1 So läuft das Insolvenzverfahren ab

Das Insolvenzverfahren ist gesetzlich geregelt und läuft in folgenden Schritten ab: Der folgende Überblick zeigt Ihnen die einzelnen Schritte des Insolvenzverfahrens: Infographicmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7 Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist – wie oben dargestellt – der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss insbesondere dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4 Insolvenzeröffnungsverfahren/vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht muss bei Vorliegen eines Insolvenzantrags, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ermitteln, ob Insolvenzgründe existieren. Das Gericht (zuständig ist bis einschließlich der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzrichter) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Begründetheit. Die Zulässigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.1 Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Wurde ein Insolvenzverfahren durchgeführt, beschließt das Gericht nach Schlussverteilung die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Dieser Beschluss und der Grund für die Aufhebung werden ebenfalls öffentlich bekannt gegeben. Sie können im Elektronischen Bundesanzeiger oder im Online-Portal zu den Insolvenzbekanntmachungen abgerufen werden. Bei Sanierung der Gesellschaft, beispie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.1 Insolvenzverwalterbestellung

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Alternativ kann die Insolvenzantragsprüfung damit enden, dass das Gericht den Insolvenzantrag ablehnt, entweder weil es an Masse mangelt oder weil der Antrag unlässig ist. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / Einführung

Im Falle einer Insolvenz sind schon im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Wichtig ist insbesondere, die formalen Anforderungen zu kennen und ggf. alle Fristen einzuhalten, sonst können recht schnell persönliche Haftung und Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen. Geschäftsführer einer GmbH sind dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgerich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.1 Berichtstermin

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit, um die wirtschaftliche Lage des schuldnerischen Unternehmens in allen Einzelheiten zu eruieren. Seine Ergebnisse inklusive seiner Einschätzung der Chancen der Fortführung des Unternehmens muss er in einem Bericht erfassen. Im Berichtstermin trägt der Insolvenzverwalter zur wirtschaftlichen Lage ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.2 Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter

In der Regel übertragen die Gerichte dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, sondern ordnen "nur" einen Zustimmungsvorbehalt an (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO). In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat z. B. weiterhin dafür zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.2 Die Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter und der vorläufige Insolvenzverwalter haften, wenn sie schuldhaft ihre Pflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten verletzen. Beim Einsatz der Mitarbeiter haften sie nur dann persönlich, wenn diese für die Tätigkeit ganz offensichtlich ungeeignet oder überfordert sind. Im Übrigen haftet nur die Insolvenzmasse für den Insolvenzverwalter. Er kann dann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter

Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO). Er wird gesetzlicher Vertreter und übernimmt auch die Aufgaben des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Verwalter muss das Vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.3 Vorläufiger Gläubigerausschuss

Das Insolvenzgericht bestellt im Insolvenzeröffnungsverfahren (3-monatige Phase zwischen Stellung des Insolvenzantrags und Eröffnung des Insolvenzverfahrens) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen oder auf Antrag des Schuldners den vorläufigen Gläubigerausschuss (§ 22a InsO). Der vorläufige Gläubigerausschuss kann bereits in einer relativ frühen Phase der Insolvenz das Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4 Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Restrukturierungsverfahrens: Infographic 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Die Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind von der Entscheidung des Insolvenzgerichts abhängig. 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2.1 Gesellschaften (§ 705 BGB)

Rz. 24 § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO zählt zu den rechtsfähigen Personengesellschaften insbesondere die Gesellschaften i. S. des § 705 BGB, also die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder BGB-Gesellschaften. Nach § 705 Abs. 1 BGB wird die Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist – wie oben dargestellt – der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss insbesondere dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung

Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung.[1] Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werden.[2] Diese Bescheinigung erstellt idealerweise ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise III: Prüf... / Zusammenfassung

Überblick Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit eines Krisenunternehmens dient der Entscheidungsvorbereitung und -unterstützung im Rahmen des Managements einer Unternehmenskrise und sollte zeitlich gesehen vor der Entscheidung über die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen liegen. Die Sanierungsfähigkeitsprüfung ist erforderlich, wenn als unternehmerische Handlungsalternativen zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.3 Verfahrensabwicklung/Schlusstermin

Vor der Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verteilungsverzeichnis aufzustellen. Das Gericht macht die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt (§§ 188 InsO). Zwei Wochen haben die Gläubiger bestrittener Forderungen dann noch Zeit, die Rechtshängigkeit ihrer Forderungen nachzuweisen, was zu einer Rückhaltung ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.3 Geschäftsführer verliert automatisch die Organstellung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Organstellung als Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, falls keine kürzere Frist vereinbart wurde. Verfügt der Geschäftsführer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch über einen Gegenstand der Insolvenzmasse, macht er sich u. U. wegen Betrugs oder Unters...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.2 Wer den Antrag stellen muss

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen der oder die vertretungsberechtigten Geschäftsführer stellen. Es ist zu empfehlen, dass alle Geschäftsführer gemeinsam den Antrag stellen. Sie können den Insolvenzantrag mithilfe eines Finanz- und Liquiditätsplans glaubhaft machen. Die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen, trifft alle Geschäftsführer, unabhängig...mehr

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Unternehmenskrise II: Entst... / 4.3 Überschuldung

Die Überwindung der Unternehmenskrise kann neben dem dringenden Erfordernis der Beseitigung der Krisenursachen die finanzielle Sanierung des Unternehmens erfordern. Als ein in der Bilanz ersichtlicher Indikator für die Notwendigkeit der finanziellen Sanierung eines Unternehmens ist die Überschuldung anzusehen. In der Bilanz werden die Vermögenswerte auf der Aktivseite erfasst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.2 Die Liquidation bei Abweisung mangels Masse

Wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist eine Fortführung unter keinen Umständen möglich. In diesem Fall wird das Unternehmen liquidiert, das restliche Vermögen der Gesellschaft also in Geld umgewandelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch zu einer Löschung von Amts wegen kommen, sofern die Gesellschaft über keinerlei Vermögen verfügt.[1] Die Liquidat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.1 Zielsetzungen der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Das Ziel der Sanierungsfähigkeitsprüfung liegt in der Erstellung eines fundierten und vertrauenswürdigen Urteils über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens. Das Ergebnis der Sanierungsfähigkeitsprüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung einschneidender Sanierungsmaßnahmen und damit über den Fortbestand des Unternehmens. Die Prüfung der Sanieru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.2 Der Verwalter übernimmt die Aufgaben des Geschäftsführers

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Befugnis, über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, vollständig auf den Insolvenzverwalter über.[1] Er tritt in alle Rechte sowie Pflichten des Unternehmens ein und führt die Geschäfte. Wesentliche Aufgabe des Verwalters ist die optimale Verwertung der Masse und die anschließende Verteilung an die Gläubiger. Unter Umstände...mehr