Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 125 InsO stellt eine Sonderregelung zu § 1 KSchG für den Fall dar, dass der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, insbesondere einen Personalabbau, beabsichtigt und mit dem zuständigen Betriebsrat einen entsprechenden Interessenausgleich abschließt. Ziel der Vorschrift ist es, die zügige Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.[1] Vor der Eröffnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 4 Wege aus der Überschuldung

Praxis-Tipp Steuerberater einschalten Da die Feststellung der Überschuldung in der Praxis nicht ganz einfach ist, sollte der Geschäftsführer unverzüglich den Steuerberater einschalten und diesen mit der Aufstellung einer Zwischenbilanz (Überschuldungsstatus) beauftragen. Eine Überschuldung kann bereits durch einfache bilanzielle Maßnahmen beseitigt werden. Hat z. B. einer der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Verfahrensaussetzung bei vorzeitiger Klage

Rz. 6 Klagt ein Arbeitnehmer auf Feststellung, dass seine Kündigung unwirksam ist, bevor der Beschluss nach § 126 InsO rechtskräftig ist, so ist das Verfahren auf Antrag des Insolvenzverwalters auszusetzen (§ 127 Abs. 2 InsO). Die Vorschrift soll verhindern, dass es zu widersprüchlichen Entscheidungen hinsichtlich der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung kommt. Nichts and...mehr

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Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 1 Einführung – Aufgaben und Risiken

Aufgabe des GmbH-Geschäftsführers ist es, Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, wenn sich die GmbH in der Krise befindet oder aber rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen (§§ 15 a ff. InsO). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / a) Satzung

Die Satzung bedarf der schriftlichen Form (§ 5 GenG). Nachschüsse: Diese muss auch Bestimmungen darüber enthalten, ob die Mitglieder für den Fall, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe oder überhaupt nicht zu leisten haben (§ 6 Nr. 3 Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Auseinandersetzung

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied, welche sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestimmt (§ 73 Abs. 1 GenG). Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz (§ 73 Abs. 2 S. 1 GenG). Das Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsausfall / 3.2 Störungen der Betriebsmittel

Von der Vorschrift sind betriebsinterne Störungen erfasst, die auf ein Versagen der sachlichen oder persönlichen Mittel des Betriebs zurückzuführen sind. Dazu zählen: Unterbrechungen der Energie- oder Wasserversorgung, Schäden durch Brand oder Wasser, Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Mangel an für den Betrieb notwendigem Personal. Neben den Störungen der Betriebsmittel werden...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.8 Zahlungen einer GmbH an die GmbH eines nahen Angehörigen

Eine vGA kann auch vorliegen, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensveranlagung Nutzen zieht.[1] A war neben seinem Bruder B zu 50 % an der X-GmbH beteiligt. Geschäftsführer waren B und Vater V. Letzterer hatte die Y-GmbH gegründet, die aber später Insolvenz angemeldet und ihren Geschäfts...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.13 Cash-Pooling im Konzern

Räumt eine Enkelgesellschaft der Muttergesellschaft im Rahmen des Cash-Pooling-Verfahrens ungesicherte Darlehen ein, obwohl ein fremder Dritter angesichts der wirtschaftlichen Lage der Muttergesellschaft Sicherheiten gefordert hätte, führt die Darlehensgewährung zu einer vGA.[1] Im Streitfall war die B-AG zu 100 % an der X-GmbH beteiligt. Diese Beteiligung veräußerte sie an i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Ablaufhemmung

Rz. 100 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sind verschiedene Tatbestände der Ablaufhemmung[1] bedeutsam.[2] Wird durch Verletzung der Anzeige- bzw. Erklärungspflicht eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit begangen, gilt gem. § 171 Abs. 7 AO eine besondere Ablaufhemmung.[3] Diese Regelung wird durch § 171 Abs. 9 AO für die Fälle ergänzt, in denen eine berichtigte...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.2 Die unabdingbaren gesetzlichen Bestandteile der Verfassung

Nachfolgend werden die unabdingbaren Regelungen des BGB dargestellt. Diese Regelungen des Vereinsrechts sind zwingend und können durch eine Regelung in der Satzung nicht abgeändert werden. Trifft eine Satzung dennoch abweichende Bestimmungen, so sind sie nichtig (§ 134 BGB). Insoweit sind folgende Gegenstände der satzungsmäßigen Regelung entzogen: Vorstand (§ 26 BGB) Jeder Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 13 Die Regelung gilt nicht im Insolvenzverfahren, § 36 I InsO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf gem § 89 I InsO weder ein beantragter Pfändungsbeschluss erlassen werden noch aufgrund eines Pfändungsbeschlusses der Hypothekenbrief weggenommen werden. Auch die Eintragung in das Grundbuch ist im eröffneten Insolvenzverfahren unzulässig, da sie zur Unterstützung der Zwangsvollstreckung erfolgt (MüKoZPO/Smid § 830 Rz 20). Im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 75 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagsfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 14 § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren auf § 850g (BGH NJW 03, 2167). Antragsbefugt ist zusätzlich der Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn in einem Schuldenbereinigungsplan die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis abgetreten sind (BGH NZI 08, 384, 386 [BGH 21.02.2008...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gg den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 240 ZPO – Unterbrechung durch Insolvenzverfahren.

Gesetzestext 1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 60 Für die Anwendung von § 850f im Insolvenzverfahren ist zu differenzieren. § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren allein auf § 850f I. Die Erhöhung des unpfändbaren Betrags zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für den Schuldner ist daher auch im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen (BGHZ 162, 234, 245). Insolvenzforderungen könnnen im Insolvenzverfahren nicht mehr vollstreckt werden, § 89 I InsO. Es ist auch nicht danach zu differenzieren, ob der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellt ist (BAG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 In einem eröffneten Insolvenzverfahren gehört das Arbeitseinkommen als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, § 35 InsO. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens stellt § 89 I InsO für Insolvenzgläubiger ein Zwangsvollstreckungsverbot in die Insolvenzmasse und die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners auf (BGH NZI 08, 51; Ahrens NZI 08, 24). Dieses Zwangsvollstreckungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 27 Im Insolvenzverfahren gehört nur das beschlagfähige Vermögen zur Insolvenzmasse, § 36 I 1 InsO. Ob ein Gegenstand der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist nach den zivilprozessualen Regeln zu bestimmen. Die Vorschrift des § 851 ist deswegen auch im Insolvenzverfahren zu beachten. Wird eine künftige Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, hindert § 91 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 11 Ansprüche, die nicht vor Verfahrenseröffnung anerkannt und rechtshängig wurden, gehören nur bedingt zur Insolvenzmasse (BGHZ 123, 183, 189; BGH NZI 09, 191 Rz 14; Jaeger/Henckel InsO § 36 Rz 37). In der Treuhandperiode können solche Ansprüche keinen Neuerwerb begründen. Wurden die Ansprüche zuvor anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegen sie dem Insolvenzbeschla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Ausdrückliche Zuweisungen erfolgen im Insolvenzverfahren. So entscheidet über Einwendungen, die gg die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung nach § 89 I, II InsO erhoben werden, gem § 89 III InsO das Insolvenzgericht. Diese Zuständigkeit gilt für Einwendungen gg die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, dies unabhängig davon, ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Erbe und Vermächtnisnehmer im Insolvenzverfahren

Rz. 105 Die Schutzvorschriften der §§ 2115, 2214 BGB gelten auch im Insolvenzverfahren.[255] Die Vorerbschaft fällt aber in die Insolvenzmasse des Vorerben (§ 35 InsO); dem Nacherben steht kein Aussonderungsrecht zu.[256] Das Verfügungsrecht ist aber durch § 2115 BGB beschränkt. Rz. 106 Da der verschuldete Erbe als Vorerbe grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das Nachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 107 Für die Vollstreckung in den Zeiträumen von ein bzw drei Monaten vor Antragstellung gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO (BGH NZI 17, 892 Rz 14). Eine im Weg der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung ist als inkongruent anzusehen und damit grds anfechtbar (vgl nur BGHZ 136, 309, 311). Die Wirkungen einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 15 Ist der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst danach heraus, so entsteht wirksam das Pfändungsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

1. Verbraucherinsolvenz. Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzverfahren.

Rn 5 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister unzulässig, § 89 I InsO. Der Insolvenzvermerk ist nach § 33 InsO einzutragen (FK-InsO/Schmerbach § 33 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 18 Eine Umwandlung ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Monatsfrist aus § 899 I 2 wirksam (AG Köln NZI 24, 326 [AG Köln 04.05.2023 - 126 C 179/22]; Rein NJW-Spezial 24, 213).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Ein Arrest ist wegen des Verbots der Einzelvollstreckung (§ 89 InsO) während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unzulässig (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 37 Während der Dauer des Insolvenzverfahrens ist die Einzelvollstreckung nach § 89 InsO gehemmt (Jaeger/Eckardt InsO § 89 Rz 68). Leistet der Drittschuldner unter Verstoß gg § 89 InsO, wird er nicht durch § 836 II, sondern nur unter den Voraussetzungen von § 82 InsO befreit (St/J/Würdinger § 836 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Dies folgt aus § 89 InsO. Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 50 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind gem § 89 InsO Maßnahmen der Forderungsvollstreckung und damit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse unzulässig (MüKoInsO/Breuer/Flöther § 89 Rz 10). Ein solcher Beschl darf dem Drittschuldner nicht mehr zugestellt werden (Frankf ZIP 95, 1689, 1690). In der Insolvenz des Drittschuldners kann de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 20 Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellte Vorpfändung verstößt gg § 89 InsO und ist unzulässig. Entspr gilt gem § 294 I InsO während des Restschuldbefreiungsverfahrens. Es gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO. Ist die Vorpfändung zugestellt und wird anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet, kann nicht mehr das für ein Absonderungsrecht erforderlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 38 VDuG – Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers; Restrukturierung.

Gesetzestext (1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers hindert die Durchführung des Umsetzungsverfahrens nicht. Auf Antrag des Sachwalters wird das Umsetzungsverfahren zwecks Klärung möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche auf Rückzahlung der nach § 24 gezahlten Beträge ausgesetzt oder, sofern nach Einschätzung des Sachwalters ein Anfecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gg die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (BGH NZI 25, 40; LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754) dem Insolvenzbeschlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 18 Ist der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe und die Sequesterbestellung nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 31a Dem Insolvenzverwalter steht aufgrund des Eröffnungsbeschlusses kein Auskunftsrecht zu. Vielmehr kann er die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners aus §§ 97 f InsO und die materiell-rechtlichen Ansprüche des Schuldners geltend machen (BGH NZI 22, 814 [BGH 21.07.2022 - IX ZB 63/21] Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Erklärt der Gläubiger keinen Verzicht gem § 843, obwohl die Pfändung nach § 89 InsO unwirksam ist, kann der Schuldner wegen der fortbestehenden Schutzwirkung aus § 836 II ein Interesse an der Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses haben (LG Gera ZVI 07, 181).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 26 Zur Insolvenzmasse gehören die pfändbaren Gegenstände, § 36 I 1 InsO. Die unpfändbaren Bezüge gem § 850a unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag, wie § 36 I 2 InsO durch die Verweisung auf § 850a ausdrücklich klarstellt. Im Restschuldbefreiungsverfahren sind die unpfändbaren Bezüge nicht abzutreten, § 292 I 3 InsO iVm § 36 I 2 InsO und § 850a (FK-InsO/Ahrens § 287 Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 40 Nach der Grundentscheidung des § 35 I InsO gehört das bei Insolvenzeröffnung vorhandene Vermögen sowie der während des Insolvenzverfahrens erzielte Neuerwerb zur Insolvenzmasse. Vom Insolvenzbeschlag werden aber nach § 36 I 1 InsO nur die der Zwangsvollstreckung unterliegenden Gegenstände erfasst. Unpfändbares Arbeitseinkommen wäre danach nicht vom Insolvenzbeschlag er...mehr