Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Ausdrückliche Zuweisungen erfolgen im Insolvenzverfahren. So entscheidet über Einwendungen, die gg die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung nach § 89 I, II InsO erhoben werden, gem § 89 III InsO das Insolvenzgericht. Diese Zuständigkeit gilt für Einwendungen gg die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, dies unabhängig davon, ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 11 Ansprüche, die nicht vor Verfahrenseröffnung anerkannt und rechtshängig wurden, gehören nur bedingt zur Insolvenzmasse (BGHZ 123, 183, 189; BGH NZI 09, 191 Rz 14; Jaeger/Henckel InsO § 36 Rz 37). In der Treuhandperiode können solche Ansprüche keinen Neuerwerb begründen. Wurden die Ansprüche zuvor anerkannt oder rechtshängig gemacht, unterliegen sie dem Insolvenzbeschla...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Erbe und Vermächtnisnehmer im Insolvenzverfahren

Rz. 105 Die Schutzvorschriften der §§ 2115, 2214 BGB gelten auch im Insolvenzverfahren.[255] Die Vorerbschaft fällt aber in die Insolvenzmasse des Vorerben (§ 35 InsO); dem Nacherben steht kein Aussonderungsrecht zu.[256] Das Verfügungsrecht ist aber durch § 2115 BGB beschränkt. Rz. 106 Da der verschuldete Erbe als Vorerbe grundsätzlich keine Zugriffsmöglichkeit auf das Nachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 107 Für die Vollstreckung in den Zeiträumen von ein bzw drei Monaten vor Antragstellung gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO (BGH NZI 17, 892 Rz 14). Eine im Weg der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung ist als inkongruent anzusehen und damit grds anfechtbar (vgl nur BGHZ 136, 309, 311). Die Wirkungen einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 15 Ist der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst danach heraus, so entsteht wirksam das Pfändungsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

1. Verbraucherinsolvenz. Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzverfahren.

Rn 5 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Eintragung der Pfändung in das Schiffsregister unzulässig, § 89 I InsO. Der Insolvenzvermerk ist nach § 33 InsO einzutragen (FK-InsO/Schmerbach § 33 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 18 Eine Umwandlung ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens während der Monatsfrist aus § 899 I 2 wirksam (AG Köln NZI 24, 326 [AG Köln 04.05.2023 - 126 C 179/22]; Rein NJW-Spezial 24, 213).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Ein Arrest ist wegen des Verbots der Einzelvollstreckung (§ 89 InsO) während der Dauer eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unzulässig (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 37 Während der Dauer des Insolvenzverfahrens ist die Einzelvollstreckung nach § 89 InsO gehemmt (Jaeger/Eckardt InsO § 89 Rz 68). Leistet der Drittschuldner unter Verstoß gg § 89 InsO, wird er nicht durch § 836 II, sondern nur unter den Voraussetzungen von § 82 InsO befreit (St/J/Würdinger § 836 Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 35 Die Pfändung des verschleierten Arbeitseinkommens verliert mit der Insolvenzeröffnung die Wirkung (LAG Baden-Württemberg BeckRS 11, 74934). Dies folgt aus § 89 InsO. Auf den verschleierten Teil des Arbeitseinkommens hat der Schuldner keinen Anspruch, weswegen es nach dem Wortlaut von § 35 I InsO an sich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Der Insolvenzverwalter kann aber ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Insolvenzverfahren.

Rn 50 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners sind gem § 89 InsO Maßnahmen der Forderungsvollstreckung und damit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse unzulässig (MüKoInsO/Breuer/Flöther § 89 Rz 10). Ein solcher Beschl darf dem Drittschuldner nicht mehr zugestellt werden (Frankf ZIP 95, 1689, 1690). In der Insolvenz des Drittschuldners kann de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 20 Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugestellte Vorpfändung verstößt gg § 89 InsO und ist unzulässig. Entspr gilt gem § 294 I InsO während des Restschuldbefreiungsverfahrens. Es gilt die Rückschlagsperre aus § 88 InsO. Ist die Vorpfändung zugestellt und wird anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet, kann nicht mehr das für ein Absonderungsrecht erforderlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VDuG § 38 VDuG – Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers; Restrukturierung.

Gesetzestext (1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers hindert die Durchführung des Umsetzungsverfahrens nicht. Auf Antrag des Sachwalters wird das Umsetzungsverfahren zwecks Klärung möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche auf Rückzahlung der nach § 24 gezahlten Beträge ausgesetzt oder, sofern nach Einschätzung des Sachwalters ein Anfecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gg die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (BGH NZI 25, 40; LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754) dem Insolvenzbeschlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 18 Ist der Herausgabe- oder Übereignungsanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, kann die Herausgabe und die Sequesterbestellung nach Verfahrenseröffnung angeordnet werden, da sie für die Pfändung des Anspruchs nicht wesentlich ist. Wurde der Herausgabeanspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändet, gibt der Drittschuldner die Sache aber erst da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 47 § 36 I 2 InsO verweist auch auf § 851c. Deswegen gelten die dargestellten Regeln sowohl über den Schutz der laufenden Rentenzahlungen als auch den des Vorsorgekapitals im Insolvenz- und über § 292 I 3 InsO auch im Restschuldbefreiungsverfahren. Der Insolvenzverwalter kann daher nur den überschießenden Teil des Kapitals, Abs 2, und die pfändbaren Ansprüche auf Rentenfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 31a Dem Insolvenzverwalter steht aufgrund des Eröffnungsbeschlusses kein Auskunftsrecht zu. Vielmehr kann er die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners aus §§ 97 f InsO und die materiell-rechtlichen Ansprüche des Schuldners geltend machen (BGH NZI 22, 814 [BGH 21.07.2022 - IX ZB 63/21] Rz 12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 Erklärt der Gläubiger keinen Verzicht gem § 843, obwohl die Pfändung nach § 89 InsO unwirksam ist, kann der Schuldner wegen der fortbestehenden Schutzwirkung aus § 836 II ein Interesse an der Aufhebung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses haben (LG Gera ZVI 07, 181).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 26 Zur Insolvenzmasse gehören die pfändbaren Gegenstände, § 36 I 1 InsO. Die unpfändbaren Bezüge gem § 850a unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag, wie § 36 I 2 InsO durch die Verweisung auf § 850a ausdrücklich klarstellt. Im Restschuldbefreiungsverfahren sind die unpfändbaren Bezüge nicht abzutreten, § 292 I 3 InsO iVm § 36 I 2 InsO und § 850a (FK-InsO/Ahrens § 287 Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Für die Vorlage des Insolvenzplans ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Natur geboten. Die Beiordnung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung angemeldet hat. Für die Erhebung des Widerspruchs ist ein Rechtsanwalt nur b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 40 Nach der Grundentscheidung des § 35 I InsO gehört das bei Insolvenzeröffnung vorhandene Vermögen sowie der während des Insolvenzverfahrens erzielte Neuerwerb zur Insolvenzmasse. Vom Insolvenzbeschlag werden aber nach § 36 I 1 InsO nur die der Zwangsvollstreckung unterliegenden Gegenstände erfasst. Unpfändbares Arbeitseinkommen wäre danach nicht vom Insolvenzbeschlag er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 58 Im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ist § 850i aufgrund der Verweisung in den §§ 36 I 2, 292 I 3 InsO entspr anwendbar. Zentrale Bedeutung besitzt § 850i bei der Existenzsicherung selbständig tätiger Schuldner. Deren nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste fallen in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Der Sc...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VII. Pflichtteilsberechtigter im Insolvenzverfahren

Rz. 108 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[263] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gem. § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 784 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren.

Gesetzestext (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Im Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eröffnung.

Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung → Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, kommt es nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzrecht.

Rn 12 Das staatliche Insolvenzverfahren nach der InsO ist ein zwingendes Verfahren, das durch ein privates Schiedsgericht nicht ersetzt werden kann. Soweit im Verbraucherinsolvenzverfahren der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgesehen ist (§ 305 I Nr 1), ist dies ebenso wenig ein schiedsgerichtliches Verfahren wie das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff InsO). Ist ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dauer der Unterbrechung.

Rn 7 Die Unterbrechung beginnt mit der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Stunde (§ 27 II Nr 3 InsO) oder mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn damit ein allgemeines Verfügungsverbot verbunden ist. Auf die Kenntnis der Parteien oder des Gerichts kommt es nicht an. Sie endet mit der Aufnahme (vgl Rn 8), durch Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausn gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz des Schuldners.

Rn 52 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Es erlischt. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderstellung des Umsetzungsverfahrens.

Rn 2 Gem Abs 1 wird das Umsetzungsverfahren auch bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, sodass hier eine explizite Ausn von §§ 240 ZPO, 89 InsO angeordnet wird (Röthemeyer Rz 4). Es entsteht ein ›Supervorrang‹ für die im Umsetzungsverfahren gem VDuG geltend gemachten Ansprüche (krit Kalisz NZI 24, 153). Eine Klage auf Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gg den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkanntem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 4 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 14 Das Verfahren nach § 1060 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 Rz 14). Im ordnungsgemäß aufgenommenen Verfahren sind Anträge auf Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 22 Das Verfahren nach § 1059 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn der Schiedsspruch die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH v 26.4.17 – I ZB 119/15 = SchiedsVZ 17, 266 Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sitz des Insolvenzgerichts.

Rn 5 Der Sitz des Insolvenzgerichts iSd § 19a bestimmt sich durch das Gericht, bei dem das Insolvenzverfahren schwebt, und richtet sich ausschl nach den §§ 2, 3 InsO. Eine selbstständige Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts durch das Prozessgericht nach den §§ 2, 3 InsO kommt nicht in Betracht (Zö/Schultzky Rz 3; MüKoZPO/Patzina Rz 2; St/J/Roth Rz 3).mehr