Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[23] besonders oft vorkommen. Der BGH[24] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _________________________ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen G-GmbH, _________________________, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Me...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1222] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 173 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher m.E. ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _________________________ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 356 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.42: Anmeldung zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH HRB _________________________ In der Anlage überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Liquidator der Gesellschaft, den Gesellschafterbeschluss vom _________________________. Ich melde zur Eintragung in das H...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Fortsetzung der aufgelösten GmbH

Rz. 354 Die Fortsetzung der durch Beschluss oder wegen Zeitablaufs aufgelösten GmbH [1401] ist analog § 274 Abs. 1 S. 1 AktG zulässig, soweit noch nicht mit der Verteilung des Vermögens begonnen wurde (h.M.).[1402] Der Fortsetzungsbeschluss erfordert die qualifizierte Mehrheit des vertretenen Stammkapitals (§ 274 Abs. 1 S. 2 AktG analog).[1403] Nach Beginn der Verteilung ist ...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.1 Meldepflicht des Arbeitgebers

Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich zu melden. Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübertragung mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Manuelle Meldungen an den Betriebsnummern-Service (BNS) sind nicht vorgesehen. Können die Daten nicht mit einem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden, ist die systemgeprüfte ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.10 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil G des Hauptvordrucks [1] nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise ...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Regelmäßige Verjährungsfrist

Rz. 31 Verjährung der Vergütungsforderung Die Fälligkeit der Vergütung bewirkt zunächst einmal den Beginn der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Der Vergütungsanspruch verjährt demnach in drei Jahren ab Schluss des Kalenderjahres der Fälligke...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 4)

Rz. 9 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft zwingend aufgelöst. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Die Stunde der Insolvenzeröffnung ist der Auflösungszeitpunkt (s. dazu insgesamt: Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 86 ff.).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (Nr. 5)

Rz. 10 Nr. 5 ist mit Wirkung ab 1.1.1999 eingefügt worden und übernimmt ohne sachliche Änderung § 1 Abs. 1 S. 1 des LöschG v. 9.10.1934. Mit der rechtskräftigen Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 26 InsO) ist die Gesellschaft aufgelöst und kann auch dann nicht fortgesetzt werden, wenn die Insolvenzgründe beseitigt wurden ( BGH v. 25.1.2022 – II ZB ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Anwendungsbereich – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 83 Die Bestimmung erfasst Ersatzansprüche, welche der Gesellschaft aus der Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen. Die Bestimmung ist auf Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder anderer Gesellschaftsorgane entspr. anwendbar (Noack § 46 Rz. 58, 59; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 146; Hachenburg/Hüffer § 46 Rz. 90; s. auch BGH v. 30.11.20...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 51a Auskunfts- und Einsichtsrecht

Kommentierung Literatur: Biermeier/Bongen/Renaud Informationsrechte der Gesellschafter bei Betriebsaufspaltungen, GmbHR 1988, 169; Binz/Freudenberg/Sorg Informationsrechte in der GmbH & Co KG, BB 1991, 785; v. Bitter Das Informationsrecht der GmbH-Gesellschafter in §§ 51a, 51b, GmbHG, ZIP 1981, 825; Bremer Herausgabe von Informationen im Rahmen einer Due Dilligence, GmbHR 1000...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Inhalt des Rechts auf Auskunft und Einsicht

Rz. 20 Der Begriff des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht ist weit auszulegen. Es soll den Gesellschafter in den Stand setzen, seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung verantwortungsbewusst und sachgerecht auszuüben und zugleich seine Individualrechte zu wahren (vgl. BGHZ 135, 51; BGH GmbHR 2003, 297; BayObLG NZG 2000, 100). Das Auskunfts- und Einsichtsr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / III. Anmeldepflichtige und anmeldeberechtigte Personen

Rz. 9 Zur Anmeldung berechtigt und verpflichtet sind die Geschäftsführer (§ 78) in vertretungsberechtigter Zahl (Noack § 39 Rz. 11), auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht die Anmeldepflicht des Geschäftsführers fort, vgl. OLG Hamm ZIP 2017, 820; Rpfleger 2003, 444). Besteht im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch Gesamtvertretung, reicht die Unterzeichnung d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung der Geltendmachung

Rz. 91 Der Gesellschafterbeschluss ist materielle Voraussetzung (BGH GmbHR 1986, 260; GmbHR 1999, 714; NJW 1998, 1646; GmbHR 2004, 1282) der Geltendmachung und wirkt unmittelbar im Außenverhältnis (zur GmbH: BGH v. 18.6.2013 – II ZR 86/11). Anders ist es bei Ansprüchen der KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (s. hierzu ebenso BGH v. 18.6.2013 – II ZR 86/11; BG...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Anspruchsgegner

Rz. 7 Der Anspruch des Gesellschafters richtet sich gegen die GmbH, nicht gegen den Geschäftsführer (OLG Karlsruhe GmbHR 1995, 60; OLG Hamm GmbHR 1986, 384; KG GmbHR 1988, 222; BayObLG GmbHR 2003, 718), auch im Insolvenzverfahren ( OLG Hamm GmbHR 2002, 163). Die Ansprüche sind von den Geschäftsführern bzw. dem Insolvenzverwalter zu erfüllen (Lutter/Hommelhoff § 51a Rz. 7, 8, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Geschäftsführer

Rz. 7 Der Haftungstatbestand kann ab Bestellung zum Geschäftsführer (Annahme durch den Geschäftsführer) verwirklicht werden (Habersack/Casper/Löbbe/Paefgen § 43 Rz. 18; Wicke § 43 Rz. 3). Auf die Eintragung im HR oder den Abschluss eines Anstellungsvertrags kommt es nicht an (vgl. Rz. 2; BGH 18.6.2013 – II ZR 86/11, Rz. 17; BGH NJW 1994, 2027; Wicke § 43 Rz. 3). Rz. 8 Der Haf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 44 Es sind zu unterscheiden: (1) die Einziehung auf Grund einer Regelung in der Satzung und (2) die Einziehung aus wichtigem Grund (auch wenn sie keine Rechtsgrundlagen in der Satzung hat). Der Gesellschafterbeschluss ist notwendige materielle Voraussetzung für die Erhebung der Ausschließungsklage (BGHZ 9, 177; BGH GmbHR 2003, 351; BGH GmbHR 2003, 356). Bei Fehlen ist di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Übersicht

Rz. 80 Der Grundsatz, wonach für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ggü. Dritten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2), gilt nicht lückenlos. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kann v.a. begründet werden aus unerlaubter Handlung §§ 823 ff. BGB; vgl. OLG Celle GmbHR 1994, 467; BGH NJW 2019, 2164). Auch bei Insolvenzverschleppung greift § 823 Abs. 2 BGB ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen (Nr. 2)

Rz. 29 Zur Eintragung der GmbH bzw. der Kapitalerhöhung ( § 57 Abs. 2 S. 1) ist lediglich der Nachweis der Einzahlung von mindestens einem Viertel (25 %) der Stammeinlagen (Bareinlage) erforderlich (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1). Die Bestimmung bezieht sich nicht nur auf Stammeinlagen, sondern auch auf darüberhinausgehende Aufgelder, es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um in der...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IX. Beendigung des Aufsichtsratsmandats – Abberufung

Rz. 47 Für die Abberufung sind im Zweifel die gleichen Zuständigkeiten gegeben wie zur Bestellung. Die Abberufung ist jederzeit möglich (§ 103 Abs. 1 S. 1 AktG; vgl. auch Gehrlein/Born/Simon § 52 Rz. 33 m.w.N.); ein wichtiger Grund ist hierfür nicht erforderlich. Die Abberufung erfordert eine 3/4-Mehrheit, auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 103 Abs. 1 S. 2 AktG; v...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr

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Voraussetzungen der Erstatt... / 4. Keine Erstattung an den Steuerzahler, wenn bereits ein Direktanspruch geltend gemacht wurde

Verschiedene Gründe für den Direktanspruch: Der Anspruch des Belasteten gegen den Steuerzahler auf Rückzahlung der Steuerbeträge aus ungerechtfertigter Bereicherung (oder ein anderer evtl. bestehender Anspruch auf Rückzahlung) ist dann nicht durchsetzbar, wenn der Steuerzahler die Einrede der Verjährung erhebt, wenn er insolvent ist und deswegen die Beträge nicht mehr (volls...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Verjährung

Rz. 57 Hinsichtlich der Verjährung gilt wie beim Anspruch auf Arbeitsentgelt die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässig...mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.2.7 Vorzeitige Kündigung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters

Der Insolvenzverwalter kann das Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. In diesem Fall kann der Vermieter wegen der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadensersatz verlangen.[1] Hinweis Rücktritt vom Vertrag Waren dem Mieter die Räume zur Zeit der Eröffnung des Verfahre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.4 Erlöschen des Kostenersatzanspruchs (Abs. 4)

Rz. 45 Der Kostenersatzanspruch erlischt in 3 Jahren nach dem Tod der leistungsberechtigten Person oder – wenn sich der Ersatzanspruch nach Abs. 1 gegen den Erben des Ehegatten oder Lebenspartners richtet – nach dem Tod dieser Personen. Das Gesetz geht also davon aus, dass dem Sozialhilfeträger im Rahmen der 3-Jahres-Frist ausreichend Gelegenheit gegeben ist, die Voraussetzu...mehr

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§ 7 Beurkundungen, Beglaubi... / F. Registerbescheinigung

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen – Corona-bedingt kam es in der Vergangenheit vorübergehend zu einer Verlängerung – nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat in seiner Rechtsprechung[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. In seinem aktuellen Urteil vom 20.3.2025 fasst der BGH die Anforderungen an einen Rangrücktritt – insbesondere bezogen auf eine Kontrolle nach den Regelun...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzverfahren

A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 21...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Lohnsteuer in der Phase nach Verfahrenseröffnung

I. Aufgaben des Insolvenzverwalters Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern bes...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzgeld

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein > Arbeitnehmer kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, wenn sein > Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich vor allem in den §§ 165–172 SGB III. Als Insolvenzgeld wird der Betrag gezahlt, den der ArbG als > Arbeitslohn für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereigni...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitnehmers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein überschuldeter > Arbeitnehmer kann Verbraucherinsolvenz beantragen und hat dann die Möglichkeit der Restschuldbefreiung (vgl § 286ff InsO). Die Eröffnung des > Insolvenzverfahren nach Maßgabe der §§ 304ff InsO hat keine Auswirkung auf den LSt-Anspruch des FA. Der > Arbeitgeber bleibt verpflichtet, den LSt-Abzug vorzunehmen und die einbehaltene ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter Rz 3, > Outplacement-Beratung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunftsrechte Dritter

Rz. 16 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird ein > Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem > Insolvenzverwalter Rz 3 im Besteuerungsverfahren ein Akteneinsichtsrecht zu, das jedoch grundsätzlich nicht weiter reicht als beim Insolvenzschuldner (BFH/NV 2011, 2; BFH 240, 497 = BStBl 2013 II, 639). Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsans...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.2 Unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens (§ 155 S. 2 FGO, § 198 GVG)

Rz. 9 Zitat § 198 GVG (1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter....mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr