Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Insolvenz des Hauptschuldners.

Rn 45 In der Insolvenz des Hauptschuldners ist der Bürge nicht Beteiligter des Insolvenzplans. Daher bestehen die Rechte des Gläubigers gg den Bürgen bei einer Herabsetzung der Hauptschuld durch den Insolvenzplan (§ 254 II 1 InsO) und bei einer Restschuldbefreiung des Hauptschuldners (§ 301 II 1 InsO) unabhängig vom Schicksal der Hauptforderung fort (Einschränkungen des Akze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 47 BGB – Liquidation.

Gesetzestext Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Rn 1 Liquidation bedeutet die Abwicklung des Vereins, indem das Vereinsvermögen in Geld umgesetzt, die Gläubiger befriedigt werden und das verbleibende Vermögen an den Anfallberechtigten ausgekehrt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einseitige Rechtsgeschäfte.

Rn 8 Einseitige, empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte iSd III, die ggü dem vorläufigen Erben vorzunehmen sind, bleiben auch ggü dem endgültigen Erben wirksam. Auf deren Dringlichkeit kommt es nicht an. Zu nennen sind insb Kündigungs-, Anfechtungs- und Rücktrittserklärungen sowie Genehmigungen und die Annahme von Vertragsangeboten des Erblassers (Staud/Mesinae § 1959 Rz 20). Si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 211 BGB – Ablaufhemmung in Nachlassfällen.

Gesetzestext (1) 1Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet wird oder von dem an der Anspruch von einem oder gegen einen Vertreter geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorläufiger Erbschaftserwerb.

Rn 6 Wegen des bis zur Annahme der Erbschaft bestehenden Schwebezustandes und der Ausschlagungsmöglichkeit ist der Erbschaftserwerb zunächst nur ein vorläufiger. Nach Ablauf der Ausschlagungsfrist oder durch die ausdrückliche oder stillschweigende Annahmeerklärung wird der Erwerb vollendet. Während der sechswöchigen Überlegungszeit ist der Erbe durch §§ 207, 1958, 1995 II; §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorzugsrechte nach Abs 2.

Rn 7 Vorzugsrechte iSv II sind insb die in § 804 II ZPO, §§ 49–51 InsO aufgeführten Rechte. Einordnung u Rangfolge einer Forderung im Insolvenzverfahren gelten auch für den Zessionar. Bei Überleitung einer Forderung gem §§ 93, 94 SGB XII (früher §§ 90, 91 BSHG) geht das Vorzugsrecht aus § 850d ZPO mit über (BAG NJW 71, 2094; BGH NJW 86, 1688 [BGH 05.03.1986 - IVb ZR 25/85])....mehr

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zfs 09/2025, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte in dem seit dem Jahr 2015 vor dem LG Leipzig anhängigen Rechtsstreit sechs Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Beklagten zu 1 bis 4 hat das LG den Rechtsstreit unterbrochen, da jeweils Insolvenzverfahren über deren Vermögen eröffnet worden waren. Hinsichtlich der Beklagten zu 5 und 6 hat das LG Leipzig Termin zur mündlichen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jederzeitige Auseinandersetzung, Ausschluss der Auseinandersetzung.

Rn 12 Nach § 2042 I Hs 1 kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangt werden. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall. Seine Geltendmachung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Rn 13 Allerdings verweist § 2042 I Hs 2 auf Fallgestaltungen, in denen die Auseinandersetzung vorübergehend ausgeschlossen ist, wie zB bei noch unbestimmten Erbteilen, weil die Geburt eines Miterben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nichtberechtigter.

Rn 3 Nichtberechtigter iSv § 185 ist, wer über einen Gegenstand verfügt, obwohl ihm die dafür erforderliche Verfügungsmacht nicht (allein) zusteht (Grüneberg/Ellenberger Rz 5). Darunter fällt zunächst derjenige, der nicht Inhaber des Rechts am Verfügungsgegenstand ist, sofern ihm nicht ausnw die Verfügungsbefugnis übertragen ist (BeckOKBGB/Bub Rz 6). Der Vorbehaltskäufer ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inanspruchnahme und Einwendung des Rechtsmissbrauchs.

Rn 80 Der Inhalt der Bürgschaftserklärung bestimmt das Vorgehen beim ›Anfordern‹: Dort vorgesehene Voraussetzungen sind zu erfüllen (BGH ZIP 01, 1089, 1090: Beibringung von Urkunden; BGHZ 145, 286, 293 f: Beachtung der im Text vorgesehenen, sonst unmissverständlichen Ausdrucksweise); iÜ muss der Gläubiger zum Bestand der Hauptschuld nur pauschal vortragen. Einwendungen müsse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, tritt dieser an die Stelle des Gesellschafters. (3) Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. (4) Durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsvorbehalte gem I 2.

Rn 4 I 2 ist regelungsidentisch mit § 148 I 2 HGB und setzt voraus, dass gesellschaftsvertraglich die Kündigung des Privatgläubigers bzw die Insolvenzeröffnung beim Gesellschafter zur Auflösung der GbR führt (anstatt Ausscheiden gem §§ 723 I Nr 3 u 4, 726). Der Zustimmungsvorbehalt betrifft Weisungen nach Pfändung bzw ab Insolvenzeröffnung, die für den Gläubiger bzw die Mass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anmeldebefugnis (IV).

Rn 16 Anmeldungen nach II und die Versicherung nach IV sind durch alle Gesellschafter durchzuführen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Gesellschafter sind. Im Fall des IV 3 (Änderung der Anschrift der GbR) ist erleichternd vorgesehen, dass die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter (für die GbR) zuständig sind. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt allein die Kostentragungspflicht, nicht jedoch die Bestattungspflicht selbst, diese findet sich in öffentlich-rechtlichen Bestattungsgesetzen und der gewohnheitsrechtlich anerkannten Totenfürsorgepflicht (Kobl ErbR 21, 1057 [OLG Koblenz 25.03.2021 - 12 U 1546/20]) für nahe Angehörige (BGH NJW 12, 1651 [BGH 14.12.2011 - IV ZR 132/11]; Zimmer NJW 12,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Wirkungen.

Rn 19 Das Zurückbehaltungsrecht gewährt dem Schuldner eine aufschiebende (dilatorische) Einrede, der rechtsgestaltende Wirkung zukommt (BGH NJW-RR 86, 992 [BGH 29.04.1986 - IX ZR 145/85]; hM, vgl nur Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 20). Sie schränkt das Recht des Gläubigers, die Leistung zu fordern, dahingehend ein, dass der Gläubiger nur mehr zur Forderung der Leistung Zug-um-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenseitigkeit der Forderungen.

Rn 2 I 1 spricht von Leistung und Gegenleistung. Daraus folgt, dass hier die fraglichen, aus einem wirksamen gegenseitigen Vertrag stammenden Pflichten miteinander in einem synallagmatischen Zusammenhang stehen müssen (vgl § 323 Rn 2; RGZ 54, 123, 125). Dies gilt wegen § 348 S 2 auch für das Rückgewährschuldverhältnis. Bei anderen Pflichten kann sich ein Leistungsverweigerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsquellen.

Rn 1 Die Art 43–46 wurden durch das Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vom 21.5.99 (BGBl I 1026) als Sechster Abschnitt in das EGBGB eingefügt. Es handelt sich um autonomes deutsches Recht. Zur Gesetzgebungsgeschichte Kreuzer RabelsZ 01, 383 ff. Der Gesetzgeber beließ es im Wesentlichen bei einer Positivierung der s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ist die Befristung als Anfangstermin gewollt, so treten zu diesem Zeitpunkt die Wirkungen des Rechtsgeschäfts ein, §§ 163, 158 I. Ist hingegen ein Endtermin bestimmt, so treten sie bei Erreichen dieses Termins außer Kraft, §§ 163, 158 II. Auf den Anfangstermin sind daher die Regeln über aufschiebende, auf den Endtermin die über auflösende Bedingungen anwendbar, die in §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Das vom Erbschaftsbesitzer erworbene Recht entsteht unmittelbar in der Person des Erben (Staud/Raff § 2019 Rz 4). Dabei erwirbt der Erbe nur dieses Recht. Besaß der Erblasser nur ein Anwartschaftsrecht an der vom Erbschaftsbesitzer weggegebenen Sache, erwirbt auch der Erbe nur das Anwartschaftsrecht. Der Erlös aus dem Verkauf eines Erbschaftsgegenstandes, aus der Einzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nutzungen/Schuldhafte Nichtnutzung.

Rn 3 Da sich § 987 I und II ausschl mit den Folgen des EBV befasst, können unter Nutzungen gem § 100 (Legaldefinition) auch nur Sachnutzungen gem § 99 I und III sowie Vorteile aus dem Sachgebrauch gem § 100 verstanden werden. Bsp: Feldfrüchte, Miete, Pacht, ersparte Aufwendungen beim Kfz-Gebrauch, Zinsen (BGH NJW-RR 07, 557 [BGH 01.02.2007 - IX ZR 96/04]) etc. Ird Absatz II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grund die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragsempfängers.

Rn 7 § 153 kann auf den Fall des Hindernisses in der Person des Antragsempfängers nach Zugang des Antrags nicht entspr angewendet werden. Vielmehr muss zunächst festgestellt werden, ob das Angebot auch an den Rechtsnachfolger gerichtet sein soll. Ist dies zu bejahen (beachte §§ 613, 673, 675, 727, 1061), ist die Annahmeposition vererblich. Im Falle der Geschäftsunfähigkeit m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. (2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entfernung der Sachen nach den gewöhnlichen Lebensverhältnissen.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht des Vermieters ist nach § 562a 2 in folgenden Fällen ausgeschlossen, dh es erlischt das Vermieterpfandrecht mit Entfernung unabhängig von einem Widerspruch und auch bei vermieterseitiger Unkenntnis (letzteres ist str, wie hier Lammel § 562a Rz 22): Die Sachen werden den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspr aus den Mieträumen entfernt. Als Beispi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auflösung bei Insolvenz eines Gesellschafters.

Rn 6 Über II wird eine Notgeschäftsführungsbefugnis der anderen Gesellschafter (I 4) auch dann geschaffen, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Gesellschaftsvertrag gem § 723 I Nr 3 deshalb die Auflösung bestimmt. Besteht hier eine Gefahr für die Gesellschaft oder ihr Gesellschaftsvermögen und sind, weil weder die geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenzverwalter als Liquidator, II.

Rn 3 Gem II nimmt der Insolvenzverwalter die Stellung des Gesellschafters ein. Das gilt auch, wenn gg den Gesellschafter das Insolvenzverfahren erst nach Beginn der Liquidation eröffnet wird (BTDrs 19/27635, 183). II ist nicht so umfassend zu verstehen, wie der bloße Wortlaut nahelegt; vielmehr gilt die aus § 80 I InsO folgende Einschränkung, dass die Befugnis des Insolvenzv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Nr 3.

Rn 12 Zur Entstehung einer Teilschuld muss das Insolvenzverfahren vor der Teilung eröffnet werden. Eine Teilschuld entsteht dann durch Aufhebung infolge Verteilung der Masse, § 200 InsO, oder durch rechtskräftigen Insolvenzplan, § 258 InsO. Sie kann nicht eintreten, wenn das Verfahren auf andere Weise endet, wie zB im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach §§ 207, 213 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung auf Mieterseite.

Rn 23 Hat der Mieter als Mietsicherheit ein Kautionssparbuch mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters angelegt, hat dieser im Fall der Mieterinsolvenz ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, soweit die Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsabtretung nach außen erkennbar ist. Zur Tilgungsbestimmung bei der Barkaution vgl LG Hambg ZMR 08, 209 und Hambg ZMR 08, 714. Zur Mieterin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxishinweise.

Rn 5 Das kostenintensive und zeitaufwendige, in der Praxis nur schwierig umsetzbare Verwertungsverfahren nach § 1003 bedarf durch die Herbeiführung des Annahmeverzugs (Angebot der Herausgabe der Sache Zug um Zug gg Erstattung bezifferter Verwendungsersatzansprüche) in Bezug auf Haftungs- und Kostenfragen gem §§ 300 I, 302–304 zusätzlicher Absicherung. Dies auch mit Blick auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Erschleichen der Restschuldbefreiung.

Rn 56 Beim Erschleichen der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren durch vorsätzliche Nichtangabe von Gläubigern können diesen Gläubigern Ansprüche aus § 826 zustehen (BGH ZInsO 09, 52 Rz 2; NZI 09, 66 Rz 11 mwN; VersR 16, 1058 Rz 29; Saarbr NZI 15, 712 ff; ausf M Ahrens NZI 13, 721, 725 ff mwN; NZI 15, 687f). Auch hier geht es um einen Missbrauch von Verfahrensrechten; d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 134 Als vom Mieter zu duldende (s.a. § 555a I) Hauptpflicht (BGH NJW 15, 3087 Rz 49) und vertragliche Gegenleistung zur Miete (BGH NJW 89, 2247) ist die Mietsache nach § 535 I 2 Fall 2 grds dauerhaft (BGH NJW 15, 3087 Rz 49; ZMR 03, 418) in dem vertraglich geschuldeten Zustand (Rn 121) zu erhalten (BGH NJW 15, 3087 Rz 49; 10, 1292 Rz 17), sofern die Erhaltung nicht vom Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Wie § 1001 dient auch § 1002 der schnellen Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden: Wenn der Besitzer die Sache freiwillig ohne Vorbehalt (vgl §§ 1002 I iVm 1001 3) oder in Folge eines (auch nur vorläufig vollstreckbaren) Herausgabeurteils (RGZ 109, 104, 107) an den Eigentümer (oder dessen Besitzmittler) herausgegeben hat, so bestehen nur sehr kurze Ausschlussfri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Zwangsvollstreckung.

Rn 34 In der Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzverfahren (nach Feststellung der Hauptforderung zur Tabelle) kann der Aufrechnung die Präklusionswirkung des § 767 II ZPO entgegenstehen (BGHZ 201, 121). Die Präklusionswirkung des § 767 II ZPO wirkt über das Vollstreckungsverfahren hinaus und schließt auch materiell-rechtlich die Aufrechnungswirkung aus (BGH NJW 19, 3385 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 12 Der Gläubiger kann die Gesamtschuldner einzeln oder zusammen verklagen. Rechtshängigkeit der Klage gg einen Gesamtschuldner hindert nicht Klageerhebung gg den anderen, ebenso wenig die rechtskräftige Abweisung einer Klage gg einen Gesamtschuldner; erst Erfüllung begründet materiellrechtliche Einwendung nach § 422. Ein einzeln verurteilter Gesamtschuldner kann aber nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 75 BGB – Eintragungen bei Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen. 2Von Amts wegen sind auch einzutragenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Insolvenzverwalter.

Rn 59 Das bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete und fällige Hausgeld ist nach § 38 InsO einfache Insolvenzforderung (BGH NJW 11, 3098 Rz 8; 94, 1866); bereits entstandene, aber noch nicht fällige Hausgeldansprüche gelten mit Insolvenzeröffnung als fällig (§ 41 InsO). Auch eine noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossene Sonderumlage – gleich welche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien können das Mietverhältnis auch nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Gesellschaft wird aufgelöst durch: (2) Die Gesellschaft wird ferner aufgelöst, wenn der Zweck, zu dem sie errichtet wurde, erreicht oder seine Erreichung unmöglich geworden ist. (3) Eine Gesellsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verbraucherinsolvenz.

Rn 20 Rückständige Unterhaltsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (eingehend Perleberg-Kölbel FuR 15, 393) sind normale Insolvenzforderungen (§ 40 InsO). Der Insolvenzschuldner ist für sie nicht mehr passivlegitimiert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines Unterhaltsverfahrens führt hinsichtlich der bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Ansprüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87b BGB – Auflösung der Stiftung bei Insolvenz.

Gesetzestext Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bisherige Verweisung auf § 42 I 1 inhaltsgleich (RegE BTDrs 19/28173, 79), sodass auf § 42 Rn 1 ff verwiesen wird. Die Stiftung ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesellschafterbürgschaft und Bürgschaft der Gesellschaft.

Rn 22 Die Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechtes durch das MoMiG und die in § 30 I 3, 2. Alt GmbHG eingefügte Ausn zum Kapitalerhalt bewirken, dass Gesellschafterbürgschaften und Bürgschaften von Gesellschaften keinen eigenkapitalersetzenden Charakter mehr besitzen können und zudem Rechtshandlungen, die aufgrund der Bürgschaft erfolgten, nicht mehr unter das Verbot der Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. Hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Für den Inhalt des Schadensersatzanspruchs gelten die §§ 249–255. Im Regelfall kann der Verzögerungsschaden nur in Geld ausgeglichen werden (BGH NJW 86, 987f [BGH 07.11.1985 - VII ZR 45/85]). Ist der Gläubiger aufgrund der Verzögerung seinerseits ggü einem Dritten schadensersatzpflichtig geworden, kann Naturalrestitution aber auch durch Freistellung von der Haftungsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick: Normzweck, Bedeutung, Abdingbarkeit.

Rn 1 Befriedigt der Bürge den Gläubiger, so ordnet § 774 I 1 einen gesetzlichen Forderungsübergang (cessio legis) an (vgl Mot II 673: subrogatio, cessio ficta). Die Forderung des Gläubigers gg den Hauptschuldner geht auf den Bürgen über, dessen Regressanspruch aufschiebend bedingt bereits mit der Bürgschaftsübernahme entsteht (BGH NJW-RR 08, 1007, 1008 [BGH 13.03.2008 - IX Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umfang der Hemmung.

Rn 6 Die Erhebung der Klage hemmt die Verjährung nicht für einzelne in der Klage bezeichnete materiell-rechtliche Ansprüche, sondern – aber auch nur (BGH NJW 17, 2673 Rz 20) – für alle Ansprüche, die zum Streitgegenstand der Klage gehören (BGH NJW 15, 236 [BGH 21.10.2014 - XI ZB 12/12] Rz 145; 2411 Rz 9 f; 3040 Rz 15; 23, 2714 Rz 21: zu Schadensersatzansprüchen; 3711 Rz 9: z...mehr