Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenzverfahren.

Rn 58 Im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren ist § 850i aufgrund der Verweisung in den §§ 36 I 2, 292 I 3 InsO entspr anwendbar. Zentrale Bedeutung besitzt § 850i bei der Existenzsicherung selbständig tätiger Schuldner. Deren nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste fallen in vollem Umfang in die Insolvenzmasse. Der Sc...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VII. Pflichtteilsberechtigter im Insolvenzverfahren

Rz. 108 Unabhängig von der Frage, ob der Erbfall vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch gem. § 2317 BGB entstanden ist, gehört der Pflichtteilsanspruch zur Insolvenzmasse.[263] Solange der Pflichtteilsberechtigte als Insolvenzschuldner aber nicht die Verwertungsreife gem. § 852 Abs. 1 ZPO herbeigeführt hat, kann der I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 10 Vgl § 851c Rn 47. Soweit das Altersvorsorgevermögen unpfändbar ist, erstreckt sich die Rechtsmacht des Insolvenzverwalters nicht auf eine Kündigung des Vertrags (BGH NZI 18, 162 Tz 7 m Anm Dietzel; St/J/Würdinger § 851d Rz 1). Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine steuerliche Förderung bereits erfolgt ist, denn diese Voraussetzung betrifft den Pfändungsschutz für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 784 ZPO – Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren.

Gesetzestext (1) Ist eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet, so kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Im Falle ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eröffnung.

Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung → Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, kommt es nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 5 Das Insolvenzverfahren muss sich auf das Vermögen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei beziehen. Deshalb gilt nach hM § 240 nicht in einem Verfahren, an dem Gesellschafter beteiligt sind, wenn über das Vermögen der Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird; gleichwohl ist das Verfahren unterbrochen und kann nach § 93 InsO durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzrecht.

Rn 12 Das staatliche Insolvenzverfahren nach der InsO ist ein zwingendes Verfahren, das durch ein privates Schiedsgericht nicht ersetzt werden kann. Soweit im Verbraucherinsolvenzverfahren der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgesehen ist (§ 305 I Nr 1), ist dies ebenso wenig ein schiedsgerichtliches Verfahren wie das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff InsO). Ist ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dauer der Unterbrechung.

Rn 7 Die Unterbrechung beginnt mit der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Stunde (§ 27 II Nr 3 InsO) oder mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn damit ein allgemeines Verfügungsverbot verbunden ist. Auf die Kenntnis der Parteien oder des Gerichts kommt es nicht an. Sie endet mit der Aufnahme (vgl Rn 8), durch Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausn gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unmitte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. 2Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz des Schuldners.

Rn 52 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Es erlischt. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderstellung des Umsetzungsverfahrens.

Rn 2 Gem Abs 1 wird das Umsetzungsverfahren auch bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, sodass hier eine explizite Ausn von §§ 240 ZPO, 89 InsO angeordnet wird (Röthemeyer Rz 4). Es entsteht ein ›Supervorrang‹ für die im Umsetzungsverfahren gem VDuG geltend gemachten Ansprüche (krit Kalisz NZI 24, 153). Eine Klage auf Erhöhung des kollektiven Gesamtbetrags ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gg den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkanntem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 4 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 14 Das Verfahren nach § 1060 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 Rz 14). Im ordnungsgemäß aufgenommenen Verfahren sind Anträge auf Feststell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 22 Das Verfahren nach § 1059 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn der Schiedsspruch die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH v 26.4.17 – I ZB 119/15 = SchiedsVZ 17, 266 Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sitz des Insolvenzgerichts.

Rn 5 Der Sitz des Insolvenzgerichts iSd § 19a bestimmt sich durch das Gericht, bei dem das Insolvenzverfahren schwebt, und richtet sich ausschl nach den §§ 2, 3 InsO. Eine selbstständige Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts durch das Prozessgericht nach den §§ 2, 3 InsO kommt nicht in Betracht (Zö/Schultzky Rz 3; MüKoZPO/Patzina Rz 2; St/J/Roth Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung ins unbewegliche Vermögen.

Rn 31 In der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen gilt jede Vollstreckungsmaßnahme als besonderer Rechtszug. Zuständig für die PKH-Bewilligung ist das jeweilige Vollstreckungsgericht. Sondervorschriften gelten für das Insolvenzverfahren. Hier ist PKH für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu beantragen und zu bewilligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dauer der Unterbrechung.

Rn 12 Die Unterbrechung, die mit dem Tod einer Partei (vgl Rn 6–8) beginnt, endet grds mit der Aufnahme durch den Rechtsnachfolger oder durch den Gegner (Abs 1, 2). Besonderheiten ergeben sich im Fall der Nachlasspflegschaft, Testamentsvollstreckung und dann, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl §§ 243, 241, 240).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 6 Durch Aufrechnung (BGH NJW 72, 450 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]), Anmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO), durch Schieds- (BGH NJW 58, 950) oder FamFG-Verfahren entsteht keine Rechtshängigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Als Ergänzung zu § 114 wird hier die PKH-Berechtigung einer Partei kraft Amtes geregelt sowie die von juristischen Personen. Insb erfasst und erleichtert wird hiermit die Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter. Neben den besonderen Voraussetzungen gilt auch hier, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Verhältnis zwischen dem Umsetzungsverfahren gem VDuG und einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers klären, instruktiv dazu Meller-Hannich NZI 24, 745; Thönissen DB 24, 1462.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. 2Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter. (2) 1Ein Nachteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 3 Antragsbefugt sind der Ag und, solange der Ag nicht widerspricht (Karlsr NJW-RR 01, 214), sein Streithelfer (Hamm BauR 07, 2118; Frankf 16.6.15 – 13 W 32/15; aber LG Karlsruhe 16.5.24 – 6 OH 15/16 = NZI 24, 744 [OLG Düsseldorf 04.06.2024 - 24 U 1/23]: Dem Antrag eines Streithelfers nach § 494a I fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn zu der von ihm unterstützten Partei d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Handlungen des Gerichts.

Rn 8 Diese sind, soweit sie die Hauptsache betreffen und nach außen wirken, (zB Verhandlungen, Ladungen, Zustellungen, Beiladungen) unzulässig und grds ggü den Parteien unwirksam, und zwar unabhängig von der Kenntnis des Gerichts (BGH NJW 13, 2438 – Zustellung nach Unterbrechung gem § 244; NJW-RR 18, 567 [BGH 01.03.2018 - IX ZR 2/18] Rz 13 [Wiedereinsetzung]; BAG NZA 24, 129...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dieser hat seine Vollmacht zu belegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klage auf Feststellung der Forderung.

Rn 170 § 182 InsO gibt als normativen Streitwert den auf die zu erwartende Quote verringerten Betrag der Forderung vor. Diese Regelung gilt sowohl für ZuS und GeS (BGH ZInsO 20, 1768). Bei Wiederaufnahme nach § 180 II InsO gilt sie erst von diesem Zeitpunkt an (Dresd JurBüro 07, 531; Kobl JurBüro 10, 201). Sie gilt auch für die Beschwer des Klägers, gerechnet auf den Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Auch iRd § 15 sind zunächst die vorrangigen internationalen Regelungen und nationalen Sondernormen zu berücksichtigen, die im Einzelfall auch die örtliche Zuständigkeit mitbestimmen können (vgl § 12 Rn 19). Im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO sind insb die Art 6 und 62 Brüssel Ia-VO zu beachten (s dort). Daneben kann § 16 die internationale Zuständigkeit deutscher Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff, § 578 I BGB), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte, soweit sie s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verbraucherinsolvenz.

Rn 49 Die §§ 4a–4d InsO enthalten eine Sonderregelung, die die Anwendung von §§ 114 ff grds ausschließt. Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so sind ihm die Verfahrenskosten zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu stunden. Bei Stundung der Verfahrenskosten kann für das Verfahren ein Rechtsanwalt beigeordnet werd...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / III. Dauervollstreckung und Verwaltungsvollstreckung

Rz. 24 Häufig wird die Abgrenzung zwischen der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungsvollstreckung nicht trennscharf vorgenommen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Dauertestamentsvollstreckung auch Elemente einer Verwaltungsvollstreckung enthält. Unter einer Dauertestamentsvollstreckung versteht man eine Anordnung des Erblassers, dass der Testamentsvollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Internationale Forderungspfändung.

Rn 50 Im Unionsrecht gilt nach Art 41 I 1 EuGVVO für das Verfahren zur Vollstreckung der in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung das Recht des ersuchten Mitgliedstaats. Die Pfändungsfreigrenzen für die Vollstreckung aus einem deutschen Titel in ein in einem Mitgliedstaat erwirtschaftetes Einkommen sind insoweit nach dem Recht des Staats zu bestimmen, in dem de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbeschwerde.

Rn 43 Gg die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn das Beschwerdegericht sie in der Beschwerdeentscheidung zugelassen hat. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtssache grds Bedeutung hat (§ 574 II 1) oder wenn es um die Sicherung einer einheitlichen Rspr (§ 574 II 2) geht. Hat das Beschwerdegericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Beigeladenen können ihre jeweilige Klage im Ausgangsverfahren innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Aussetzungsbeschlusses ohne Einwilligung des Beklagten zurücknehmen, auch wenn bereits zur Hauptsache mündlich verhandelt wurde. (2) Der Musterkläger und die Beigeladenen können ihre jeweilige Klage in einem nach diesem Gesetz unterbrochenen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Insolvenzverwalter.

Rn 51 Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem § 207 InsO kann dem Insolvenzverwalter PKH für ein Anfechtungsverfahren nicht mehr bewilligt werden. Die Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn auch bei Durchsetzung des Anfechtungsanspruches eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden sein wird (BGH Beschl v 16.7.09 – IX ZB 221/08). Der Antrag auf Bewilligung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eilbedürftige Verfahren.

Rn 3 Einschränkungen unterliegen eilbedürftige Verfahren Dies gilt insb im einstweiligen Rechtsschutz: Hier ist eine Aussetzung allenfalls im Widerspruchsverfahren nach § 924 oder im Verfahren nach § 927 in Betracht zu ziehen (MüKoZPO/Fritsche Rz 2; Ddorf NJW 85, 1966; München MDR 86, 681). Im Urkundenprozess scheidet eine Aussetzung bis zum Erlass des Vorbehaltsurteils rege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erlöschen des Pfändungspfandrechts.

Rn 10 Der Bestand des Pfändungspfandrechts ist vom Fortbestand der Verstrickung abhängig. Endet die Verstrickung, erlischt auch das Pfändungspfandrecht. Mit der Ablieferung des Pfandgegenstandes an den Meistbietenden gem § 817 II geht das Pfändungspfandrecht an der Sache unter, setzt sich jedoch gem § 1247 S 2 BGB am Erlös fort, bis dieser an den Gläubiger ausgekehrt wird. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Insolvenzgläubiger.

Rn 10 Stehen die ermittelten Kosten in einem Missverhältnis zu dem auf einen Insolvenzgläubiger im Falle des Obsiegens entfallenden Betrag, ist keine Zumutbarkeit gegeben. Zu berücksichtigen ist weiterhin, ob die Forderung auch im Fall des Obsiegens im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren sein wird. Im Insolvenzverfahren ist zu ermitteln, welche Gläubiger für die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wirtschaftlich Beteiligte.

Rn 5 Wirtschaftlich beteiligt sind die Personen, deren endgültigen Nutzen der Rechtstreit anstrebt (BGH NJW 77, 2310 [BGH 19.09.1977 - II ZB 9/76]; Bambg NJW-RR 90, 638 [OLG Bamberg 23.10.1989 - 4 W 63/89]). Rn 6 Im Insolvenzverfahren können das sowohl Masseals auch Insolvenzgläubiger sein. Nachrangige Insolvenzgläubiger kommen als Vorschusspflichtige nur dann in Frage, wenn ...mehr