Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Vollstreckung können auch die Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO geltend gemacht werden (§ 262 Abs. 1 Satz 1 AO). § 772 ZPO Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, weg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einkünfte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellung sind die für die inländische Besteuerung relevanten gemeinschaftlichen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte. Dazu gehören auch Gewinne oder Verluste, die ein Beteiligter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils erzielt. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1958 BGB: Gegen den Erben kann vor Annahme der Erbschaft ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, gerichtlich nicht geltend gemacht werden. In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift darf gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft kein Verwaltungsakt erlassen werden. Dies betrifft nicht nur das Vollstreckungsverfahren, sond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Bemessungsgrundlage bei rückwirkenden Ereignissen und Verlustrückträgen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 7 AO regelt die Zinsberechnung in den Fällen des § 233a Abs. 2a AO (s. Rz. 8). Die nur schwer verständliche Regelung (so zutr. Loose in Tipke/Kruse, § 233a AO Rz. 67) verlässt das Prinzip der Soll-Versteuerung zugunsten einer Ist-Besteuerung. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in den Fällen der rückwirkend...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs (§ 33 FGO); ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben, erlässt das FG indessen kein Prozessurteil, sondern verweist den Rechtsstreit gem. § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht; örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (§§ 35f., 38 f. FGO) Tz. 29 Stand: 22. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist; es reicht nicht aus, dass der Kläger an der Fortführung des Rechtsstreits kein Interesse m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Besonders schwerwiegender Fehler

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Nichtigkeit ist, dass der Verwaltungsakt an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet. Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn der Verwaltungsakt gegen das geltende nationale Recht oder Gemeinschaftsrecht verstößt (BFH v. 31.05.2017, I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189 zur Anwendung einer veralteten Gesetzesfassung)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

Leitsatz Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996). Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 55, § 270 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Organschaft: wirtschaftliche Eingliederung setzt entgeltliche Leistungen zwischen Organträger und Organgesellschaft voraus

Leitsatz Beruht die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erforderliche wirtschaftliche Eingliederung auf Leistungen des Organträgers gegenüber seiner Organgesellschaft, müssen entgeltliche Leistungen vorliegen, denen für das Unternehmen der Organgesellschaft mehr als nur unwesentliche Bedeutung zukommt. Im Streitfall erfolgten weder die Gewährung...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 3.2.5 Übernahme des Personals nach Unterbrechung oder nach Insolvenz

Im Fall einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung der Mitarbeiter im bisherigen Betrieb können dennoch nachträglich die Wirkungen des § 613a BGB eintreten. Dies ist der Fall, wenn nach Zugang der Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt ein wesentlicher Teil der Hauptbelegschaft vom neuen Auftragnehmer wieder eingestellt wird. Rechtsfolge ist, dass die vom bisherigen Auftr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausgliederung von Betriebst... / 6.2.3 Die wirtschaftlichen Folgen eines Betriebsübergangs

Gerade die Informationen über wirtschaftliche Folgen können für die vom Betriebsübergang Betroffenen von großem Interesse sein. Streitig ist diesbezüglich vor allem die Frage, ob Angaben zur Solvenz oder finanziellen Ausstattung des Erwerbers aufgenommen werden müssen. Teilweise wird eine Informationspflicht über die wirtschaftliche Lage des Erwerbers abgelehnt, da diese wede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Ausländisches Insolvenzverfahren

Rn 19 Als Insolvenzverfahren sind solche ausländischen Verfahren zu qualifizieren, die im Wesentlichen ein gleiches Ziel verfolgen wie das deutsche Insolvenzverfahren. Es ist erforderlich, dass es sich um ein staatliches Verfahren handelt, das eine schwerwiegende wirtschaftliche Krise des Schuldners voraussetzt und eine grundsätzlich gleichberechtigte Befriedigung aller Gläu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Insolvenzantragspflicht

Rn 15 Das Recht, einen Insolvenzantrag gemäß § 15 zu stellen, ist als insolvenzrechtlich einzuordnen.[32] Problematisch ist, ob die Insolvenzantragspflicht zum Insolvenz- oder zum Gesellschaftsrecht gehört.[33] Rn 16 § 64 Abs. 1 GmbHG ist als insolvenzrechtliche Norm einzuordnen und demnach über Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO bzw. § 335 auf die Vertretungsorgane von Scheinausla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Gebot der Gleichbehandlung (§ 226 Abs. 1)

Rn 1 Im Grundsatz verlangt das Insolvenzverfahren – und damit auch das Planverfahren – nach einer gemeinschaftlichen und daher gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger. Diese kann allerdings nur so weit reichen, wie eine Gleichbehandlung angemessen ist, und beschränkt sich daher auf die jeweils gebildeten Gruppen (§ 222). § 226 Abs. 1 stellt dies klar und fordert, dass den G...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3. Verfahrensarten

Rn 20 Das autonome Insolvenzrecht kennt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren. § 343 spricht von den ausländischen Insolvenzverfahren. Es handelt sich dabei um das Verfahren, das seinem (legislativen) Anspruch nach universelle Wirkungen in anderen Staaten erzeugt.[44] Ein solches Insolvenzverfahren wird als ein Hauptinsolvenzverfahren bezeichnet. § 354 nennt Partikularve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1. Grundsatz der eingeschränkten Universalität

Rn 17 Für das autonome deutsche Internationale Insolvenzrecht in §§ 335 ff. gilt, wie auch in der EuInsVO, der Grundsatz der eingeschränkten Universalität. Die Universalität eines Insolvenzverfahrens bedeutet, dass die insolvenzrechtlichen Rechtsfolgen der Eröffnung des Verfahrens über das Vermögenen des Schuldners über die Grenzen des Eröffnungsstaates sich weltweit entfalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Anwendbares Recht

Rn 1 § 337 dient dem Schutz der Arbeitnehmer und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 13 EuInsVO (Art. 10 EuInsVO a. F.). Für Arbeitsverhältnisse gilt in Abweichung von § 335 nicht die lex fori concursus, denn das Arbeitsrecht ist in der Regel mit dem rechtlichen und tatsächlichen Sozialgefüge des Staates eng verbunden, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Dementsprechend ist...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Historische Entwicklung des deutschen Internationalen Insolvenzrechts

Rn 1 Weder die Konkurs- noch die Gesamtvollstreckungsordnung enthielten umfassende und abschließende Regelungen[1] zum Internationalen Insolvenzrecht.[2] Erst mit dem Inkrafttreten der InsO[3] am 01.01.1999 wurde das deutsche autonome Internationale Insolvenzrecht, wenn auch nur lückenhaft, in den Art. 102 EGInsO a. F. geregelt.[4] Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Internat...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Grundsatz: Geltung der lex fori concursus

Rn 1 § 335 ist die Grundnorm des deutschen Internationalen Insolvenzrechts[1] und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 7 EuInsVO [2] (Art. 4 EuInsVO a. F.). Es ist grundsätzlich das Insolvenzrecht des Staates der Verfahrenseröffnung (lex fori concursus) für das Insolvenzverfahren und seine Auswirkungen anzuwenden. Die Regelanknüpfung erfasst hierbei die verfahrensrechtlich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Nichtigkeit von Abkommen (§ 226 Abs. 3)

Rn 11 Durch Abs. 3 wird jedes Abkommen des Insolvenzverwalters, des Schuldners oder von anderen Personen mit einzelnen Beteiligten, durch das diesen für ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren ein nicht im Plan vorgesehener Vorteil gewährt wird, für nichtig erklärt. Die Regelung beruht auf dem Rechtsgedanken von § 8 Abs. 3 VerglO, der ebenfalls die Nichtigke...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Innerhalb jeder Gruppe sind allen Beteiligten gleiche Rechte anzubieten. (2) 1Eine unterschiedliche Behandlung der Beteiligten einer Gruppe ist nur mit Zustimmung aller betroffenen Beteiligten zulässig. 2In diesem Fall ist dem Insolvenzplan die zustimmende Erklärung eines jeden betroffenen Beteiligten beizufügen. (3) Jedes Abkommen des Insolvenzverwalters, des Schuldners ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen unterliegen, soweit nichts anderes bestimmt ist, dem Recht des Staats, in dem das Verfahren eröffnet worden ist.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Verhältnis der §§ 355 ff. zur EuInsVO und Art. 102c EGInsO

Rn 4 Die §§ 335 ff. stellen neben den Regelungen der unmittelbar geltenden EuInsVO und des EGInsO das für Deutschland geltende Internationale Insolvenzrecht dar. Rn 5 Die EuInsVO findet dabei auf europäische grenzüberschreitende Insolvenzverfahren Anwendung.[17] Dagegen regeln die §§ 335-358 das für Deutschland geltende Internationale Insolvenzrecht und erfassen alle Insolven...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 1 I. Der Fall

Insolvenz und pfändungsfreie Beschäftigung bei der Ehefrau Über das Vermögen des Schuldners wurde 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 1.10.2010 wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt und der Treuhänder bestellt. Der Schuldner ging seit dem 1.3.2010 einer Halbtagstätigkeit bei der S GmbH nach, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin seine E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2. Eigenkapitalersatzrecht

Rn 13 Die ehemals umstrittene Frage um das Eigenkapitalersatzrecht, ob § 32 a, § 32 b GmbHG a. F. als insolvenzrechtliche Bestimmungen anzusehen sind, ist nun aufgrund der Gesetzesreform zu Gunsten des Insolvenzrechts beantwortet, so dass nun das Eigenkapitalersatzrecht rechtsformneutral[29] als "Recht der Gesellschafterdarlehen" in der Insolvenzordnung festgeschrieben wurde...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Offensichtlichkeit

Rn 28 Offensichtlich bedeutet, dass das Gericht nur in eindeutigen Fällen von der Zurückweisung Gebrauch machen darf. Der Begriff ist restriktiv auszulegen. Ein Richter, der sich mit dem Fall befasst hat, muss eindeutig sagen können, dass dem Plan die Zustimmung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt bleiben wird. Eine andere Auslegung würde dem Zweck der Gl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2.2 Unheilbarer Mangel

Rn 16 Für den Fall, dass der Fehler vom Vorlegenden nicht beseitigt werden kann, hat das Gericht den Insolvenzplanvorschlag ohne weiteres zurückzuweisen. Einen unheilbaren Mangel stellt es etwa dar, wenn ein Nichtvorlageberechtigter den Plan eingereicht hat oder wenn durch den Plan die Ansprüche von Masse- oder Aussonderungsgläubigern geregelt werden. Ist ein Mangel objektiv...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Das Insolvenzgericht weist den Insolvenzplan von Amts wegen zurück,mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.1 Mögliche inhaltliche Fehler

Rn 8 Als erste mögliche Fehlerquelle kommt – allerdings nur bei Planvorlagen durch den Verwalter – in Frage, dass die Mitspracherechte des § 218 Abs. 3 nicht berücksichtigt wurden. Das Gericht wird daher Gläubigerausschuss, Betriebsrat, Sprecherausschuss der leitenden Angestellten und den Schuldner konsultieren, um zu überprüfen, ob ihnen die Möglichkeit zur beratenden Mitwi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Regelungsgegenstand des deutschen Internationalen Insolvenzrechts

Rn 3 Das Internationale Insolvenzrecht regelt Sachverhalte bei grenzüberschreitenden Insolvenzen.[14] Klassische Beispiele für international-insolvenzrechtliche Sachverhalte sind die Belegenheit von Vermögen des Insolvenzschuldners im Ausland oder die Anmeldung einer Forderung eines im Ausland ansässigen Gläubigers. Dabei geht insbesondere das UNCITRAL Modellgesetz und auch ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rn 1 Entsprechend der Regelung des Art. 11 EuInsVO (Art. 8 EuInsVO a. F.) enthält § 336 Satz 1 eine historisch gewachsene[1] Ausnahme von § 335 und der Anwendung der lex fori concursus und verweist direkt auf das Recht des Lageortes (lex rei sitae) [2]. Von § 336 und der lex rei sitae lässt sich durch Individualvereinbarung der Privatparteien keine Abweichung treffen, insowei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. §§ 335 ff. InsO als "große Lösung"

Rn 13 Deutschland hat sich bei der Neuschaffung der §§ 335 ff. für eine so genannte große Lösung entschieden, die sich weitgehend an die Regelungen der EuInsVO anlehnt. Rn 14 Ausländische Insolvenzverfahren werden automatisch anerkannt. Allerdings sind die Regelungen des deutschen autonomen Internationalen Insolvenzrechts zum Teil nicht so weit wie die der EuInsVO. Das lässt ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4. Prüfungspflicht des Gerichts

Rn 31a Gemäß § 231 Abs. 1 erfolgt die Prüfung von Amts wegen. Da über § 4 die Vorschriften der ZPO Anwendung finden, greift u. a. die Hinweispflicht des § 139 ZPO. Somit kann das Gericht den Planinitiator zu weiteren ergänzenden Angaben auffordern. Dies wäre zum Beispiel sinnvoll zu den Fragen, ob bereits eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung vorliegt oder ob der Schuldner ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

1Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen Vertrag, der ein dingliches Recht an einem unbeweglichen Gegenstand oder ein Recht zur Nutzung eines unbeweglichen Gegenstandes betrifft, unterliegen dem Recht des Staats, in dem der Gegenstand belegen ist. 2Bei einem im Schiffsregister, Schiffsbauregister oder Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragenen Gegensta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf ein Arbeitsverhältnis unterliegen dem Recht, das nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6) für das Arbeitsverhältnis maßgebend ist.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. § 336 Satz 2

Rn 13 Für eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge ist das Recht des Registerstaates (lex libri) maßgebend; denn eine Anknüpfung an das Recht der Belegenheit würde häufig zu einem Statutenwechsel führen.[20] Die EuInsVO enthält insoweit keine vergleichbare Regelung, demnach kann diesbezüglich das deutsche Recht nicht von der EuInsVO verdrängt werden. Dort werden Schiffe und Lu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines, insbesondere Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift überträgt dem Insolvenzgericht eine Vorprüfungspflicht. Es hat im Falle des Abs. 1 von Amts wegen und in Fällen des § 231 Abs. 2 auf Antrag des Verwalters zu prüfen, ob der Insolvenzplan zurückgewiesen werden muss. Das Gericht kann aber keine eigenständige Änderung des Plans vornehmen. Rn 2 Die dem Gericht auferlegte Prüfungspflicht ist die schwierigste Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 10 § 336 Satz 1 findet nur auf Verträge Anwendung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits abgeschlossen waren.[15] Schließt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verträge über unbewegliche Gegenstände, so sind diese von der Ausnahmenorm des § 336 nicht erfasst. Rn 11 Ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits geschloss...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 2 II. Aus der Entscheidung

Versagung der Restschuldbefreiung bei Obliegenheitsverletzung und Beeinträchtigung Die materiellen Voraussetzungen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 i.V.m. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat das Beschwerdegericht mit zutreffender Begründung festgestellt. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versag...mehr

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zfs 9/2018, Intransparenz d... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Zutreffend legt das BG seiner Entscheidung zugrunde, dass der Rechtsschutzfall erst in versicherter Zeit durch die Weigerung der Bank eingetreten ist, die Wirksamkeit des vom Kl. erklärten Widerrufs anzuerkennen." Für die Festlegung des dem Vertragspartner des VN vorgeworfenen Pflichtenverstoßes i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c) ARB 2008 ist der Tatsachenvortrag entsche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. 2. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ausfall einer privaten Kapitalforderung führt zu Verlust bei Kapitaleinkünften

Leitsatz Mit Urteil vom 18.7.2018 erkannte das Finanzgericht Düsseldorf eine ausgefallene private Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen an. Demnach war der Verlust bereits zu dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, in dem der Insolvenzverwalter des Darlehensnehmers die Masseunzulänglichkeit angezeigt hatte. Sachverhalt Eine Privatperson gewährte eine...mehr

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Zur Haftung eines Kommanditisten für zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen

Zusammenfassung Kommanditisten können ihre Haftung gegenüber Gläubiger der KG durch die vollständige Leistung und Erhaltung der sog. "Haftsumme" ausschließen. Wird diese Haftsumme unterschritten, z.B. weil die Einlage nicht vollständig gezahlt oder später zurückgezahlt wurde, trägt der Kommanditist die Beweislast dafür, dass seine Inanspruchnahme zur Befriedigung der Gläubig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererstattungen während des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Umsatzsteuererstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom Finanzamt bestritten wurden, waren zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils folgte. Wurde der Betrieb zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, liegt ein steuerlich auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zurückwirke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Erwerbsobliegenheit während des Insolvenzverfahrens

Rn 3 § 287 b bestimmt wie § 295 Abs. 1 Nr. 1, dass der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben hat und wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche bemühen muss und keine zumutbare Tätigkeit ablehnen darf. Wegen des Umfangs der Bestimmung wird auf die Kommentierung zu § 295 Abs. 1 Nr. 1 verwiesen. Rn 4 Die Erwerbsobliegenheit nach § 287 b beginnt nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde § 287 b in die Insolvenzordnung eingefügt.[1] §§ 288 und 289 a. F. wurden durch die §§ 287 bis 289 n. F. ersetzt. § 287 b trat zum 01.07.2014 in Kraft.[2] Eine generelle Rückwirkung der Einfügung wurde abgelehnt.[3] Die Übergangsregeln des Art. 6 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Rechtswirkungen im Einzelnen

Rn 2 Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung erlöschen die den Insolvenzgläubigern verbleibenden ganz oder teilweise oder gar nicht erfüllten Verbindlichkeiten nicht. Sie bleiben zwar erfüllbar, aber nicht erzwingbar ("unvollkommene Verbindlichkeiten", "Naturalobligation", "Schuld ohne Haftung").[4] Dies ergibt sich auch aus Abs. 3. Die Insolvenzgläubiger haben keine Mögli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach bisherigem Recht endete die erste Stufe des Restschuldbefreiungsverfahrens mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung, wenn die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorhanden waren. Das Gericht stellte nach § 291 Abs. 1 a. F. fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er seinen Obliegenheiten nachkam und die Voraussetzungen für eine Versagung n...mehr