Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.3 Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten (§ 303 Abs. 1 Nr. 3 n.F.)

Rn 6b In den Fällen, in denen wegen Ablauf der Abtretungsfrist die Restschuldbefreiung erteilt wird, das Insolvenzverfahrens aber weiter fortgesetzt wird, soll ein Verstoß gegen die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten – nach diesem Gesetz[21] – nicht sanktionslos bleiben, weil § 290 Abs. 1 Nr. 5 keine Anwendung findet.[22] Die Restschuldbefreiung kann nun widerrufen werden, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Aufsatzliteratur

Rn 13 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193; Fischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2003, NZI 2004, 281; Gerigk, Die Berücksichtigung der Schuldnerinteressen an einer zügigen Aufhebung des Insolvenzverfahrens und die Aufgaben des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase, ZInsO 2001, 931; Graeber, Zuständigkeiten u. Verfahrens...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Bestimmung des Treuhänders (§ 291 Abs. 2 a. F.)

Rn 13 In dem Beschluss bestimmt das Gericht im Regelinsolvenzverfahren auch die Person des Treuhänders. Dieser kann identisch sein mit dem vormaligen Insolvenzverwalter, es kann sich jedoch auch um eine andere natürliche Person handeln, die für den jeweiligen Einzelfall geeignet ist (§ 288) Weitere Bedingungen muss der Treuhänder nicht erfüllen (vgl. Kommentierung zu § 288)....mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wennmehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Vorschlagsrecht

Rn 2 Im Beschluss des Insolvenzgerichts, in dem die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, wurde auch der Treuhänder gerichtlich bestimmt, auf den die pfändbaren Bezüge des Schuldners nach Maßgabe seiner bereits im Restschuldbefreiungsantrag abgegebenen Abtretungserklärung übergehen (§ 289 Abs. 1, § 291 a. F.). Rn 2a Der Rechtspfleger des Insolvenzgerichts ist nach wie vor fü...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 1 I. Der Fall

Schwerbehinderter SU mit verschiedenen Einkünften Am 28.1.2016 wurde auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner bezieht als ehemaliger Hauptschullehrer im Landesdienst Versorgungsbezüge in steigender Höhe (von monatlich netto 2.564,60 EUR bis monatlich netto 2.702,49 EUR), von denen die B...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Nachrangige Forderungen

Rn 3 Erfasst sind die ab Insolvenzeröffnung aufgelaufenen Zinsen, die Kosten des Insolvenzverfahrens, Geldstrafen und vergleichbare Geldleistungen, unentgeltliche Leistungen, Gesellschafterdarlehen und vereinbarte Nachrangforderungen (z. B. aus Rangrücktritt). Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 39 verwiesen. Rn 4 Entsprechend anwendbar sein soll § 225 nach...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 7 Eckstein, Auswirkungen der zum 01.07.2014 in Kraft tretenden "Verbraucherinsolvenz-Reform" auf Sozialversicherungsträger, RVaktuell 2014, 133; Henning, Die aktuellen Änderungen des Insolvenzverfahrens natürlicher Personen aus Sicht des schuldnerberatenden Rechtsanwalt, ZAP Fach 14, 671; ders., Die Änderungen in den Verfahren der natürlichen Personen durch die Reform 201...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Übergang der Bezüge an den Treuhänder

Rn 19 Von der Abtretungserklärung sind grundsätzlich diejenigen pfändbaren Teile der laufenden Bezüge des Schuldners erfasst, die nach Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200) bzw. zur Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211) fällig werden. Rn 20 Zu beachten ist, dass rechtsgeschäftliche Abt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Vergütung bei Stundung der Verfahrenskosten (§ 293 Abs. 2, § 63 Abs. 2)

Rn 18 Durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze (InsOÄndG)[17] wurde § 293 Abs. 2 dahin gehend geändert, dass eine weitere Verweisung auf den ebenfalls neu geschaffenen § 63 Abs. 2 erfolgt. Danach steht dem Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren im Falle der Stundung der Verfahrenskosten gemäß § 4 a für seine Vergütung und seine Auslagen ein ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Festsetzung der Vergütung (§ 293 Abs. 2, § 64 InsO, § 16 InsVV)

Rn 5 Die Vergütung des Treuhänders gemäß § 293 wird durch die Sondervorschrift des § 16 Abs. 1 InsVV durch das Insolvenzgericht festgesetzt. Rn 6 Die Festsetzung erfolgt regelmäßig auf Antrag des Treuhänders bei der Beendigung seines Amtes, also mit der Entscheidung gemäß § 300 (Entscheidung über die Restschuldbefreiung) zum Ende der Wohlverhaltensperiode (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(aufgehoben) [1] § 291 a. F. bis 30.06.2014:[2] (1) Sind die Voraussetzungen des § 290 nicht gegeben, so stellt das Gericht in dem Beschluss fest, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 nicht vorliegen. (2) Im gleichen Beschluss bestimmt das Gericht den T...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Verurteilungen (§ 303 Abs. 1 Nr. 2 n. F.)

Rn 6a Zunächst war nur vorgesehen, dass ein Widerruf auch dann möglich sein sollte, wenn bei Erteilung der Restschuldbefreiung eine während der Laufzeit der Abtretungserklärung ergangene Verurteilung wegen einer der in § 297 genannten Straftaten unbekannt geblieben ist. In § 303 Abs. 1 Nr. 2 n. F. wurde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die strafrechtlichen Ermittlun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde § 303 geändert.[3] § 303 trat zum 01.07.2014 in der geänderten Form in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Einfügung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestimmen, dass die bis 01.07.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften wei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013 wurde § 288 geändert und Satz 2 hinzugefügt.[3] §§ 288 und 289 a. F. wurden durch die §§ 287 bis 289 n. F. ersetzt. § 288 trat zum 01.07.2014 in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Einfügung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestim...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. (2) 1Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 301 beschreibt den Umfang und die Rechtswirkungen der mit Beschluss gem. § 300 erteilten Restschuldbefreiung.[1] Betroffen sind gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 alle nicht von § 302 erfassten Forderungen der Insolvenzgläubiger, d. h. derjenigen persönlichen Gläubiger des Schuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 7 Birnstengel, Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte: Neuerungen ab Juli 2014, JAmt 2014, 301; Frind, Praxisprobleme des reformierten Privatinsolvenzverfahrens – Zur praktischen Umsetzung von "Eingangsentscheidung" und Verkürzung der Restschuldbefreiungserteilungszeit, ZInsO 2013, 1448; Gelbe-Haußen, Redaktioneller F...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Der im Restschuldbefreiungsverfahren bestellte Treuhänder hat die ihm im Wesentlichen durch § 292 (und den Ankündigungsbeschluss des Insolvenzgerichts, § 291 a. F.) übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Diese umfassen im Durchschnittsfall die Unterrichtung der Gläubiger, die Annahme, Sammlung, Verwaltung der vom Schuldner abgetretenen Beträge und Verteilung an die Gläubige...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Ab Beginn der Abtretungsfrist bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Schuldner, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Entscheidungszuständigkeit

Rn 4 Für die Entscheidung ist das bei Eröffnungsantragstellung örtlich und sachlich zuständige Insolvenzgericht zuständig, das auch über die Verfahrenseröffnung entschieden hat. Auf die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Ankündigung hat ein Sitzwechsel des Schuldners – auch ins Ausland – keinen Einfluss.[14] Rn 5 Funktionell zuständig für die Beschlussfassung über di...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Verletzung der Erwerbsobliegenheit

Rn 6 Die Verletzung der Erwerbsobliegenheit während des Insolvenzverfahrens kann zur Versagung der Restschuldbefreiung nach dem korrespondierend zur Ausdehnung der Erwerbsobliegenheit neu geschaffenen § 290 Abs. 1 Nr. 7 führen und während des Restschuldbefreiungsverfahrens nach §§ 295 Abs. 1 Nr. 1, 296. Bezüglich der Versagung wird auf die Kommentierungen zu § 290 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

1Der Schuldner und die Gläubiger können dem Insolvenzgericht als Treuhänder eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person vorschlagen.2Wenn noch keine Entscheidung über die Restschuldbefreiung ergangen ist, bestimmt das Gericht zusammen mit der Entscheidung, mit der es die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Wirkungen des rechtskräftigen Widerrufs

Rn 15 Mit Rechtskraft des widerrufenden Beschlusses und gleichzeitig notwendiger Versagung der erteilten Restschuldbefreiung entfallen ex tunc die Wirkungen der ursprünglich erteilten Restschuldbefreiung (§ 301), das unbeschränkte Nachforderungsrecht der Gläubiger, das zunächst erloschen war, lebt wieder auf. Die durch die Restschuldbefreiung zu Naturalobligationen herunter ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger gelten, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen. (2) Soweit im Plan eine abweichende Regelung getroffen wird, sind im gestaltenden Teil für jede Gruppe der nachrangigen Gläubiger die in § 224 vorgeschriebenen Angaben zu machen. (3) Die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens...mehr

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AGS 7/2018, Gesamtvergütung... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 bis 8 RVG zulässig. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Das AG hat die geltend gemachte 1,3-fache Verfahrensgebühr zu Recht abgesetzt, nachdem der Beschwerdeführerin bereits eine Verfahrensgebühr ausgezahlt worden ist. Dass die Beschwerdeführerin diese Gebühr erhalten hat, bevor das Verfahren gegen den Antrags...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Formelle Voraussetzungen (§ 303 Abs. 2 n. F.)

Rn 7 Voraussetzung für ein Verfahren auf Widerruf der Restschuldbefreiung ist der Antrag eines Insolvenzgläubigers (Begriff: § 38), der seine Forderung zur Tabelle angemeldet haben muss – ein Widerruf von Amts wegen ist selbst bei Kenntnis des Gerichts vom Vorliegen der materiellen Voraussetzungen nicht möglich. Der Antrag kann schriftlich – und als bestimmender Schriftsatz ...mehr

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Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf Steuerfreiheit nach § 9 UStG

Leitsatz 1. Da das Recht auf Vorsteuerabzug materiell-rechtlich bereits entsteht, wenn die betreffenden Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird, kommt es für die insolvenzrechtliche Begründung des Erstattungsanspruchs auf den Besitz der Rechnung nicht an. 2. Auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Lieferung von Gegenständen oder Erbring...mehr

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FoVo 6/2018, Zum Pfändungsschutz für Mieteinnahmen im Insolvenzverfahren

Leitsatz Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschu...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 1 I. Der Fall

Insolvenzverwalter gibt Tätigkeit als Arzt frei Der Schuldner betreibt eine Arztpraxis und behandelt nach eigener Darstellung überwiegend Kassenpatienten. Am 9.2.2017 – auf Fremd- und Eigenantrag, verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung – eröffnete das AG das Insolvenzverfahren über sein Vermögen und bestellte den weiteren Beteiligten zum Insolvenzverwalter. Dieser...mehr

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FoVo 6/2018, Zum Pfändungss... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG sieht Abtretung als Hindernis Das LG hat gemeint, die Freigabe von Mieteinnahmen nach der über § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO anwendbaren Norm des § 850i ZPO komme nicht in Betracht. Dem stehe die Sicherungsabtretung der Mieten an das Kreditinstitut entgegen. Die Unwirksamkeit dieser Abtretung nach § 110 Abs. 1 InsO solle die Mieterträge für die Insolvenzmasse sichern und nicht e...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht keinen Grund für die Freigabe Der Antrag ist abzulehnen, weil die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht vorliegen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine Aussicht auf Erfolg, auch wenn die beabsichtigte Rechtsbeschwerde nach Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft wäre (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO). Das Beschwerdegericht hat richtig entschied...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.6 Unterbrechung der Einspruchsfrist

Rz. 14c Wird während der laufenden Einspruchsfrist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stpfl. eröffnet, so wird dieses analog § 240 ZPO unterbrochen.[1]mehr

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FoVo 6/2018, Zum Pfändungss... / Leitsatz

Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger abgeführt werden, dem der Schuldner die Mietforderungen als Sicherheit abgetreten und dem er Grundschulden an ...mehr

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FoVo 6/2018, Zum Pfändungss... / 1 I. Der Fall

Mieteinnahmen an finanzierende Bank abgetreten Der Schuldner ist Eigentümer zweier mit Mehrfamilienhäusern bebauter Grundstücke, die mit Darlehen finanziert wurden. Zur Sicherung der Ansprüche auf Rückzahlung der Darlehen trat der Schuldner seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen die Mieter und Pächter der beiden Häuser an das Kreditinstitut ab. Ferner sind zuguns...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligten, die die Beteiligten insoweit vertreten...mehr

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FoVo 6/2018, Abgrenzung zwi... / 3 Der Praxistipp

Das Problem des Schuldners und des Neugläubigers So mancher Schuldner bekommt es einfach nicht hin: Obwohl er sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, seine selbstständige Tätigkeit zum Erhalt und Aufbau einer wirtschaftlichen und sozialen Existenz freigegeben wurde, kommt es zu neuen Schulden. Für den Neugläubiger eine missliche Situation, weil seine Befriedigungschancen n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gewinne aus der Auflösung einer anderen ausländischen Gesellschaft

Rz. 39 [Autor/Stand] Liquidation. Die Erzielung eines Gewinns durch eine ausl. Obergesellschaft aus der Liquidation einer anderen ausl. Gesellschaft (Untergesellschaft) ist der zweite Vorgang (vgl. Anm. 29), der die Rechtsfolge des § 11 auszulösen geeignet ist. Er macht die Abgrenzung zwischen einer Liquidation und einer Anteilsveräußerung notwendig. Die Liquidation einer Ge...mehr

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Sonderumlage: Begründung von Schulden

Leitsatz Ein Sonderumlagenbeschluss stellt einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan dar. Er begründet ebenso wie ein Beschluss über einen Wirtschaftsplan eine Zahlungspflicht der Wohnungseigentümer. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B wegen ausstehenden Hausgelds vor. Im Laufe des Berufungsverfahrens zahlt...mehr

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Wann Scheinrenditen aus Schneeballsystemen versteuert werden müssen

Leitsatz Wenn Anleger ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verlieren, müssen sie gleichwohl mit einer Besteuerung ihrer Scheinrenditen rechnen. Ein neues Urteil des Niedersächsischen FG zeigt, dass es hierfür maßgeblich auf die Frage ankommt, ob der Systembetreiber hinsichtlich der Auszahlung leistungsbereit und leistungsfähig war. Sachverhalt Die Klägerin legte ihr ...mehr

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Anforderungen an AGB bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Zusammenfassung Bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils gehen grundsätzlich alle im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Rechte und Pflichten des bisherigen Gesellschafters auf den neuen Gesellschafter über, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Soweit die Übertragung auf AGB beruht, dürfen diese keine Fachbegriffe enthalten, die keine fest umrissenen Begriffe der...mehr

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Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

Leitsatz Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. Normenkette § 14c Abs. 1, § 17 Abs. 1 UStG, Art. 203 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war Eigentümerin ein...mehr

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Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz 1. Hat ein Steuerpflichtiger von einem Jobcenter Leistungen nach dem SGB II bezogen und erstattet die DRV infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente dem Jobcenter diese Leistungen, gilt sein Rentenanspruch insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. 2. Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach d...mehr

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Sale-and-lease-back-Geschäft, das nicht als steuerfreie Kreditgewährung zu beurteilen ist; Abgrenzung einer einmaligen Leistung gegenüber einer Dauerleistung

Leitsatz Stellt ein sog. Sale-and-lease-back-Geschäft keine steuerfreie Kreditgewährung dar, stellt die dann umsatzsteuerpflichtige Mitwirkungsleistung des "Leasinggebers", die darin besteht, dem "Leasingnehmer" die Bilanzierung eines Aktivpostens zu ermöglichen, eine einmalige Mitwirkungsleistung dar und keine Dauerleistung in Form von Teilleistungen (Leasingraten). Sachver...mehr

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AGS 5/2018, Poller/Härtel/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht – Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung

Herausgegeben von Dr. Stefan Poller, Dr. Dominik Härtl und Jürgen Köpf. 3. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1122 S., 98,00 EUR Mittlerweile liegt die 3. Aufl. des Handkommentars zum gesamten Kostenhilferecht vor. Ausgeschieden ist der Mitbegründer des Werkes, Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Täubel. Im Gegenzug ist das Autorenteam erweitert worden um RiAG Christian ...mehr

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Wegfall des Verschonungsabschlags für Unternehmensvermögen

Leitsatz Wird über das Vermögen einer Personengesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, so führt das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einem Wegfall des Verschonungsabschlags Sachverhalt Der Unternehmer B wurde in 2010 u.a. vom Kläger K beerbt. U war Hauptgesellschafter von Unternehmen der Unternehmensgruppe X & B gewesen. Im Rahmen einer Sanierungsvere...mehr

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Die geschuldete Kraftfahrzeugsteuer eines zerstörten Fahrzeugs als Teil der Insolvenzmasse

Leitsatz Ein Fahrzeug des Insolvenzschuldners war vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbrannt und erst nach Verfahrenseröffnung verkehrsrechtlich abgemeldet worden. Die für dieses Kraftfahrzeug zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer ist keine Masseverbindlichkeit. Sachverhalt Zu dem Vermögen des Insolvenzschuldners (§ 11 InsO) gehörte ein Kraftfahrzeug, das zum Verkehr auf i...mehr

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FoVo 4/2018, Besondere Grün... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das sieht der BGH aber ganz anders Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 Satz 1 InsO) und auch im Übrigen zulässig. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht. LG hat nur Mindestvergütung als gerecht...mehr

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zerb 4/2018, Keine Schaffun... / Anmerkung

Auf die Entscheidung ist der Rezensent eher zufällig gestoßen. Der 7. Zivilsenat hielt anscheinend eine Veröffentlichung für nicht erforderlich. Die Entscheidung befasst sich jedoch mit drei Themen, die für den Praktiker in seinen Pflichtteilsmandaten von besonderem Interesse sind. 1. Anwaltskosten des Erben Zutreffend stellt der Senat fest, dass das Anwaltshonorar, das der Re...mehr