Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides.

Leitsatz Besteht bei der Adressierung eines Steuerbescheides eine Verwechslungsgefahr, kann der Verwaltungsakt nichtig sein, eine Heilung ist nicht möglich. Sachverhalt Klägerin war eine GmbH, die sich in der Liquidation befand. Liquidator war der ehemalige Geschäftsführer. Ein Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Seit 2006 versteuerte die GmbH ihre Umsätze nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Leitsatz Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhobe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag

Leitsatz Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung. Norm...mehr

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FoVo 5/2017, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht: Bereiten Sie sich jetzt schon vor!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2016 und 2017 von 8.472 EUR (Stand 2015) über 8.652 EUR (ab 1.1.2016) auf jetzt 8.820 EUR (seit dem 1.1.2017) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 7.4.2017 (BGBl I, 2017, 750) die "Bekanntmachung zu den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.1 Sonderregelung für Liquidation

Rz. 64 Für Fälle der Liquidation enthält § 38 KStG über die Abs. 4–10 verstreut einige Sonderregelungen. Die Regelungen zur Liquidation gelten entsprechend auch für das Insolvenzverfahren. Zwar enthält § 38 KStG insoweit keine Bestimmung, jedoch gilt die allgemeine Verweisung in § 11 Abs. 7 KStG m. E. entsprechend auch im Rahmen des § 38 KStG, obwohl § 11 Abs. 7 KStG nur auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.4 Entstehung und Entrichtung der Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 55 In Höhe des ermittelten KSt-Erhöhungsbetrags hat der Fiskus einen unbedingten, aber noch nicht fälligen Anspruch auf KSt. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Zeitpunkts, auf den der Betrag des EK 02 letztmalig ermittelt wird. Entstehungszeitpunkt ist daher der 1.1.2007 (Abs. 6 S. 3). Vor diesem Zeitpunkt unterlag der KSt-Erhöhungsanspruch noch Änderungen, stand also ...mehr

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Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1 InsO, § 251 AO Sachverhalt Im Streitfall war zunächst über das Vermögen des Insolvenzschuldners ...mehr

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Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / a) Von allem etwas – Leistungen aus beiden Systemen und der Aufwendungsersatzanspruch

Den größten Praxisbezug für den Erbrechtler haben die Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII. Im ersten Teil des Beitrags wurde schon das Dauerbrennerthema "Überleitung nach § 93 SGB XII" angesprochen. Es besteht fast immer Unsicherheit, wer welchem Leistungssystem zuzuordnen ist und auf wessen Einkommen und Vermögen es ankommt. Grob und vereinfacht gesagt, geht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2.2 Ausnahme von der Identifizierungspflicht

Rz. 5 Hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet, so trifft den Auftragnehmer keine neuerliche Identifizierungspflicht.[1] Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund äußerer Umstände ernstliche Zweifel angebracht sind, dass die bei der früheren Identifizierung erhobenen Angaben weiterhin...mehr

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Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos aufgrund der Auflösung einer KG

Leitsatz 1. Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos in Folge der Auflösung einer KG ist auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG (nunmehr § 52 Abs. 24 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann. 2. Ein Tatbesta...mehr

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Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Leitsatz 1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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BGH erweitert Schadensersatzpflicht für Patronatserklärungen bei Insolvenz

Zusammenfassung Eine Muttergesellschaft, die eine harte externe Patronatserklärung abgibt, ist gegenüber dem Gläubiger, demgegenüber die Erklärung abgegeben wurde schadensersatzpflichtig, wenn die Tochtergesellschaft seinen Anspruch zwar zunächst erfüllt, er die erhaltene Befriedigung aber im Rahmen der Insolvenzanfechtung erstatten muss. Klage gegen die Muttergesellschaft na...mehr

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Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch kann auch nach einer Insolvenzeröffnung weiterhin zulässig sein. Sachverhalt Der Kläger war ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH. Im Dezember 2011 meldete das Finanzamt Forderungen aus Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle an. Nachdem diese Forderungen bestritten wurden, erließ das Finanzamt Feststellungsbesche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzverfahren: Vorsteuerabzug für Rechtsanwaltskosten für die Rückforderung der an die Kommanditisten zu Unrecht ausgezahlten Einlagen

Leitsatz Im Insolvenzverfahren einer KG mit mehr als 300 Kommanditisten fehlt bei den o.g. Rechtsanwaltskosten der erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang zwischen einer Eingangs- und einer beabsichtigten Ausgangsleistung im Sinne des § 15 Abs. 1 UStG. Es fehlt die zum Vorsteuerabzug berechtigende Verknüpfung, wenn der Insolvenzverwalter in einer Phase, in der di...mehr

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Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

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Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Aufrechnung in der Insolvenz bei Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer. Sachverhalt Der Kläger war der Insolvenzverwalter einer KG. Auf Antrag vom 25.7.2013 wurde zunächst vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KG angeordnet. Das Insolvenzverfahren wurde am 1.10.2013 eröffnet, und der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die KG verfügte über ein ab...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, InsO, ArbnErfG § 27 Insolvenzverfahren

Gesetzestext Wird nach Inanspruchnahme der Diensterfindung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, so gilt folgendes:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten (§ 24 Abs. 2)

Rn 30 Durch den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners auf den starken vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1) werden laufende Zivilprozesse gemäß § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Klageschrift bereits zugestellt worden ist.[62] Über eine Verweisung in den jeweiligen Prozessordnungen gilt dies auch für Arbeits-, V...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers

Rn 11 Damit die Regelungen von § 27 Nr. 1 bis 4 ArbnErfG zur Anwendung kommen können, muss über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Das meint neben einem Regelverfahren auch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.[43] Indem die Vorschrift allein auf die Verfahrenseröffnung rekurriert, wird zugleich deutlich, dass sie im Insolvenzeröf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Gegenüber dem Handelsregister, etc. (§ 23 Abs. 2)

Rn 23 Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 korrespondiert für das Eröffnungsstadium mit § 31, der die Mitteilungspflichten des Insolvenzgerichts gegenüber den jeweiligen Registern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelt. Aus dem systematischen Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 ist zu schließen, dass sich die Mitteilungspflichten auf die in § 23 Abs. 1 ausdrücklich genannten Siche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

Wird nach Inanspruchnahme der Diensterfindung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet, so gilt folgendes:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Vorbemerkung

Rn 6 Die Vorschrift normiert katalogartig für vier Konstellationen die Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers auf die Rechte des Arbeitnehmererfinders. Unter der Voraussetzung, dass die Insolvenzeröffnung nach Inanspruchnahme der Diensterfindung erfolgt, trifft § 27 ArbnErfG folgende Regelungen: Im Falle der gemeinsamen Veräuße...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.6 Rückgewähr der Gegenleistung (§ 81 Abs. 1 Satz 3)

Rn 19 Über die unbeschränkte Verweisung in § 24 ist auch § 81 Abs. 1 Satz 3 anwendbar. Hat daher der Dritte in Unkenntnis der unwirksamen Verfügung des Schuldners die ihm obliegende Gegenleistung bereits erbracht, so ist sie ihm zurückzugewähren. Für den Zeitraum nach Eröffnung des Verfahrens stellt § 81 Abs. 1 Satz 3 eine Selbstverständlichkeit dar, welche sich bereits aus ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Insolvenzeröffnung nach Inanspruchnahme

Rn 12 Entsprechend des Einleitungssatzes ist der Anwendungsbereich von § 27 ArbnErfG nur dann eröffnet, wenn die Arbeitgeberinsolvenz der Inanspruchnahme der Diensterfindung nachfolgt. Zwar fällt die Diensterfindung ebenfalls in die Insolvenzmasse, wenn sie erst vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird[47] und führt die Inanspruchnahme hinsichtlich der Vergütungsford...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 40 Gehrlein, Verfügungsbeschränkungen vor und nach Insolvenzeröffnung, WM 2014, 485; Gerhardt, Insolvenzverfahren und Einzelzwangsvollstreckung, FS 100 Jahre Konkursordnung, S. 111 ff.; ders., Absolute und relative Unwirksamkeit als rechtliches Steuerungsinstrument im Insolvenzfall – Eine Strukturanalyse, FS-Flume, Bd. I, S. 527; Kaufmann/Casse, Zur Zahlungsunfähigkeit be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Übergangsregelungen

Rn 5a Auf ein Insolvenzverfahren, das nach dem 31.12.1998 beantragt wurde, findet nach Art. 104 EGInsO die InsO und damit auch § 27 ArbnErfG (1999) Anwendung. Die durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz 2009 erfolgte Novellierung von § 27 ArbnErfG ist demgegenüber aufgrund der Regelung in § 43 Abs. 3 ArbnErfG erst auf Erfindungen anzuwenden, die nach dem 30.09.2009 gemeld...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 37 Bock, Die Auswirkung der Konkurseröffnung und des Veräußerungsverbots nach § 106 I 3 KO auf den Grundbuchverkehr (Diss.), Bonn 1980; Eickmann, Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 KO und sein Einfluß auf das Grundbuch-, Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren, KTS 1974, 202; Frind, Insolvenzgerichtliche Veröffentlichungsnotwendigkeiten bei der vorläuf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.5 Zwangsverwaltung

Rn 19 Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer für den Schuldner zu entrichten, soweit diese aus Mieteinkünften der zwangsverwalteten Objekte resultiert. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn während der Zwangsverwaltung das Insolvenzverfahren über den Schuldner eröffnet wird.[37] Begründet wird dies damit, dass ein Zwangsverwalter genauso wie ein Insolvenzverwalter Ver...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Lohnsteuerklassenwahl

Rn 9 Das Recht des Arbeitnehmers die Lohnsteuerklasse gemäß § 38 b EStG zu wählen geht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht auf den Insolvenzverwalter über.[20] Diese Entscheidung begründet der BFH nicht, jedoch dürfte es damit zusammenhängen, dass der Arbeitslohn als solches und die aus dem Arbeitseinkommen zu zahlende Lohnsteuer ebenfalls nicht in die Masse fällt. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Leistungen an den Schuldner während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 82)

Rn 22 Leistet im Eröffnungsstadium ein Dritter auf eine Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner, so ist die Entgegennahme dieser Leistung und die Herbeiführung der Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB durch den Schuldner schon gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 rechtlich unwirksam, denn auch eine solche Rechtshandlung des Schuldners stellt eine Verfügung i. S. d. § 81 Abs. 1 dar, denn si...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.7 Verfügungsverbot über künftige Bezüge (§ 81 Abs. 2)

Rn 21 Weiterhin gilt über die uneingeschränkte Verweisung § 81 Abs. 2 mit dem teilweisen Verfügungsverbot über künftige Bezüge nach Beendigung des Insolvenzverfahrens. Damit wird schon für den Zeitraum des Eröffnungsverfahrens sichergestellt, dass der Schuldner nicht aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus noch vor Eröffnung des Verfahrens über seine künftigen Bezüge nach ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Fingierte Inanspruchnahme (§ 6 Abs. 2 ArbnErfG)

Rn 10 Mit der Novellierung von § 6 Abs. 2 ArbnErfG ist das bislang bekannte Regel-/Ausnahmeverhältnis umgekehrt worden. Sah § 6 Abs. 2 ArbnErfG a. F. noch vor, dass der Arbeitgeber spätestens binnen vier Monaten nach Meldung die Erfindung in Anspruch nehmen musste, um zu verhindern, dass diese nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 ArbnErfG a. F. frei wurde, gilt nach der Neufassung der Vors...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO: etwas zur Masse schuldig werden

Rn 6 Steuerforderungen werden der Masse nicht erst dann geschuldet, wenn sie entstanden oder gar fällig sind, sondern wenn sie begründet sind. Die Begründetheit einer Steuerforderung gem. § 38 InsO ist gleichbedeutend mit dem "schuldig werden" gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[4] Für die insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs genügte, dass die Forderung ihrem Kern nach berei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Nach den gesetzgeberischen Intentionen soll die Vorschrift sicherstellen, dass Verfügungsbeschränkungen des Schuldners dem Geschäftsverkehr bekannt werden.[1] Neben der Informationswirkung dient die Veröffentlichung vor allem auch der Vermeidung gutgläubigen Rechtserwerbs, z. B. bei Leistungen an den Schuldner nach Anordnung der Verfügungsbeschränkungen, da die Gutglaub...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Veräußerung der Diensterfindung mit dem Geschäftsbetrieb (Nr. 1)

Rn 13 Veräußert der Insolvenzverwalter die Diensterfindung mit dem Geschäftsbetrieb, tritt nach § 27 Nr. 1 ArbnErfG der Erwerber für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an in die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ein. 3.1.1 Voraussetzungen Rn 14 Der Erwerber haftet aufgrund dieses gesetzlich angeordneten Schuldeintritts[53] also dann für die Vergütungsansprüche...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, durch die einem stillen Gesellschafter die Einlage ganz oder teilweise zurückgewährt oder sein Anteil an dem entstandenen Verlust ganz oder teilweise erlassen wird, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts oder nach ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Auffangtatbestand (Nr. 3)

Rn 20 In allen anderen Fällen, d. h. wenn keine Veräußerung des Geschäftsbetriebs mitsamt der Diensterfindung und auch keine Verwertung der Erfindung im schuldnerischen Unternehmen erfolgt, hat der Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer die Diensterfindung sowie die darauf bezogenen Schutzrechtspositionen spätestens nach Ablauf eines Jahres nach Eröffnung des Insolvenzverfahren...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.2 Rechtsfolge

Rn 18 Liegen die Voraussetzungen von § 27 Nr. 1 ArbnErfG vor, kommt es zu einem gesetzlich angeordneten Schuldeintritt des Erwerbers in die (vormalige) Verpflichtung des Insolvenzschuldners/Insolvenzverwalters, dem Erfinder seine Vergütung gemäß §§ 9, 11, 12 ArbnErfG zu zahlen.[63] Der Käufer schuldet die Vergütung dabei nicht etwa, was naheliegend wäre, ab dem Stichtag des ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt für das Insolvenzeröffnungsverfahren die Rechtswirkungen der vom Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 [1] angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowohl im Verhältnis zum Schuldner als auch im Verhältnis zu Dritten. Erreicht wird dies in § 24 Abs. 1 durch eine Verweisung auf die Vorschriften, welche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Verfü...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Sonstige Ansprüche

Rn 25 § 27 ArbnErfG enthält nicht zu sämtlichen im Verhältnis zwischen Arbeitnehmererfinder und Insolvenzverwalter bestehenden Ansprüchen Regelungen. Namentlich werden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche von ihm nicht erfasst.[87] Insoweit ist auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückzugreifen. Das soll beispielsweise zur Konsequenz haben, dass ein Insolvenzverwalter einem...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen der gerichtlich angeordneten Verfügungsbeschränkungen (§ 24 Abs. 1)

Rn 2 Nach dem Gesetzeswortlaut erfasst die Regelung in § 24 Abs. 1 beide gesetzlich in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, d. h. sowohl das allgemeine Verfügungsverbot als auch den Zustimmungsvorbehalt. Nur die zuletzt genannte Beschränkung erfordert zwingend die gleichzeitige Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung, dagegen gilt § 24 Abs....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Sinn und Zweck der Erstellung zusätzlicher Anlagen

Rn 1 Sinn und Zweck der Planrechnungen ist es, den Beteiligten das Risiko einer von künftigen Erträgen der Unternehmensfortführung abhängigen Planerfüllung darzustellen. Die Vorschrift findet Anwendung, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners ganz oder zumindest z.T. aus den zukünftigen Erträgen des Schuldnerunternehmens befriedigt werden sollen und betrifft mithin i. d. R...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Verfügungen des Schuldners während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 81)

Rn 5 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1, welcher über die Verweisung in § 24 Abs. 1 in vollem Umfang auch für das Eröffnungsverfahren gilt, sind Verfügungen des Schuldners über massezugehörige Vermögensgegenstände schon nach gerichtlicher Anordnung der Verfügungsbeschränkungen unwirksam. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum früheren während des Antragsverfahrens gemäß § 106 KO häufig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Diensterfindung

Rn 7 Die Vorschrift regelt nur die Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers auf "Diensterfindungen". Hierunter sind nach der Legaldefinition von § 4 Abs. 2 ArbnErfG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen zu verstehen, die entweder aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb oder in der öffentlichen Verwaltung obl...mehr