Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Ausstehende Einlagen

Rn 9 Forderungen einer Kapitalgesellschaft (zur persönlichen Haftung der Gesellschafter einer Personengesellschaft siehe Rn. 90) gegen ihre Gesellschafter wegen nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß[26] erfolgter Einzahlung des Kapitals sind Teil der Masse und ausschließlich vom bestellten Verwalter geltend zu machen. Gleiches gilt für etwaig übernommene Einlagev...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4.1 Steuererstattung

Rn 86 Steuererstattungsansprüche gehören zur Masse; ungeachtet des Umstandes, dass diese in vielen Fällen schon allein wegen der nach § 17 Abs. 2 UStG vorzunehmenden Vorsteuerberichtigung und der sich daraus für das Finanzamt ergebenden Aufrechnungsmöglichkeit wirtschaftlich keinen Wert haben. Bei der Erstattung von Grundsteuer ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Schu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4.5 Gesellschafterhaftung

Rn 90 Der Begriff der Insolvenzmasse wurde erweitert, indem die persönlichen Haftungsansprüche gegen Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (wie z. B. GbR, OHG, KG) oder KGaA nunmehr formell Massebestandteil sind. Diese können während des Insolvenzverfahrens nur noch vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. § 93 Rn. 3).[205] Dies gilt auch für...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1 Regelungszweck von Abs. 2 und 3

Rn 148 Die mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung zum 01.07.2007 zusätzlich eingefügten Abs. 2 und 3 behandeln den Fall, dass der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit bereits ausgeübt hat oder demnächst beabsichtigt, selbstständig tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Vermögenserwerb des Schuldners aus der selb...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 (Fort-)Führung von Handelsbüchern

Rn 29 Hinsichtlich der zu führenden Handelsbücher ergeben sich aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Besonderheiten. Die (regelmäßig doppelte) Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Dementsprechend müssen s...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2.7 Sonstige Forderungen

Rn 81 Höchstpersönliche Ansprüche, wie z. B. Pflichtteilsansprüche,[187] Ansprüche auf Rückgabe einer Schenkung, Erbersatzansprüche des nichtehelichen Kindes und Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich, sind nach § 852 ZPO nur dann pfändbar und damit gemäß Teil der Insolvenzmasse, wenn sie durch Vertrag anerkannt[188] oder rechtshängig geworden sind. Hat der Insolven...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Allgemeines

Rn 64 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners – bezogen auf das insolvenzbefangene Unternehmen – dessen steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen, namentlich Bücher und Aufzeichnungen zu führen sowie Rechnung zu legen. Damit soll die Besteuerung auch während des Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Der Schuldner bleibt (alleiniges) Steuersubjekt und Steuerschul...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2 Überwachung durch den Insolvenzverwalter

Rn 8 Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass im Plan zwar eine Kontrolle vorgesehen ist, aber keine Vereinbarungen über deren Durchführung im Einzelnen getroffen wurden, mit den §§ 261 bis 266 ein Regelüberwachungsmodell geschaffen. Rn 9 Nach den dortigen Regelungen bleibt der Insolvenzverwalter bis zur Aufhebung der Überwachung im Amt. Da damit neben seinen Rechten auch seine...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.8 Unwirksamkeit der Freigabeerklärung

Rn 164 Die Erklärung des Insolvenzverwalters nach § 35 Abs. 2 kann durch Beschluss des Insolvenzgerichts nachträglich aufgehoben werden.[373] Das Insolvenzgericht wird dabei allerdings nur auf Antrag des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung tätig. Das Gesetz enthält keine Vorgaben, ob der Antrag der Gläubigerorgane ausreichend begründet werden muss. Nach allgem...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1.6 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rn 34 Die in § 2 UrhG genannten Werke, wie z. B. Sprach- oder Schriftwerke, Lichtbilder, Computerprogramme (dazu Rn. 36), fallen in die Insolvenzmasse. Nach § 7 UrhG ist der Schutz auf natürliche Personen begrenzt. § 29 UrhG beinhaltet einen Übertragungsausschluss zu Lebzeiten, soweit es um das Urheberrecht an sich geht. Dieses unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag, sondern...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Freigabe

Rn 122 Unter dem Begriff der "Freigabe" werden verschiedene Handlungsmöglichkeiten des Verwalters im Umgang mit Gegenständen der Insolvenzmasse zusammengefasst. Für die Bestimmung der Masse relevant ist vor allem die echte Freigabe, die dazu führt, dass der Insolvenzschuldner die Verfügungsbefugnis über den freigegebenen Gegenstand zurückerhält. Dies erfolgt meist dann, wenn ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.5 Freigabe des Vermögens aus selbstständiger Tätigkeit

Rn 155 Der Insolvenzverwalter muss sich entscheiden, ob er das Vermögen, das der Schuldner aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt, freigeben möchte, um damit auch die Masse vor einer möglichen Inanspruchnahme zu schützen. Eine Freigabe erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Schuldner. Die Freigabe erfasst keinen konkreten Gegenstand, wie die echte Freigabe, sondern eine...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.7 Anzeigepflicht gegenüber dem Gericht

Rn 161 Die nach Abs. 2 Satz 2 durch den Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner erklärte Freigabe ist nach Abs. 3 Satz 1 dem Insolvenzgericht gegenüber anzuzeigen. Form- und Fristvorgaben bestehen für die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht nicht. Die Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht hat keine konstitutive Wirkung.[366] Vielmehr soll die Anzeige der Freigabe gege...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.7 Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Rn 55 Nicht nur die Aufstellung, sondern auch die sich anschließende Feststellung der Jahresabschlüsse des insolvenzbefangenen Unternehmens (§§ 172 f. AktG, §§ 42 a, 46 Nr. 1 GmbHG), die ihrerseits notwendigerweise die Durchführung der Abschlussprüfung voraussetzt (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB) und mit der der aufgestellte Abschluss für zutreffend befunden und für verbindlich erk...mehr

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Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen

Leitsatz Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Dies gilt nicht bei Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit. Sachverhalt Die Klägerin ist als Hauspflegerin bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, beschäftigt. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sog. Wohlverhaltensphase. Hierfür hatte sie ihren pfändbaren Teil des A...§ 850a Nr. 3 ZPOmehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.6 Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hat Wirkungen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Hinsicht. Rz. 19 Materiell-rechtliche Wirkungen Materiell-rechtlich bewirkt die Rechtshängigkeit eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung (§ 45 Abs. 2 SGB I; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 3 SGB IV; § 50 Abs. 4 SGB X; § 209 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. d. F. des Ge...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.5 Öffentliche Zustellung

Rz. 51 § 185 ZPO legt die Voraussetzungen für die subsidiäre öffentliche Zustellung fest. Die öffentliche Zustellung ist eine unterstellte Zustellung, weil eine Übergabe des Schriftstücks faktisch nicht stattfindet. Die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO tritt unabhängig davon ein, ob der Zustellungsadressat von der Benachrichtigung oder von dem zuzustellenden Schriftstück tat...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

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Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme...mehr

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Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 1 I. Der Fall

Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet. Gläubigerin gerät in Insolvenz Im Lauf...mehr

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AGS 7/2017, Keine Haftung f... / 2 Aus den Gründen

Die Gerichtskostenrechnung vom 20.7.2015 ist aufzuheben, da sie rechtswidrig ist und den Erinnerungsführer in seinen Rechten verletzt. Soweit und solange dem Erinnerungsführer Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist, ist keine Kostenrechnung auf ihn auszustellen (s. auch Tz. 3.1 der Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur S...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %‐Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a.F.)

Leitsatz Leistungen der sog. 24‐Stunden‐Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen ...mehr

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Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juli 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im August 2012 wurde der Kläger wegen ausstehender Steuerforder...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 30 Ahrendt/Struck, Kein Anfechtungsrecht des Verwalters bei Masseunzulänglichkeit?, ZInsO 2000, 204; Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697; Kirchof, Rechtsprobleme bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung, ZInsO 1999, 365; Kluth, Das Verfahren bei unzulänglicher Insolvenzmasse oder ein Himmelfahrtskommando, ZInsO...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.4 Wirkungen

Rn 28 Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Zeit seiner Bestellung behalten auch danach uneingeschränkte Wirksamkeit für den Schuldner. Dies dürfte sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 2 ableiten lassen.[72] Im Kollisionsfall mit Verfügungen des Schuldners gehen die Verfügungen des vorläufigen Verwalters vor.[73] Rn 29 Leistu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Anwendbarkeit

Rn 2 Nach seinem Wortlaut und der systematischen Stellung findet § 208 nur Anwendung im eröffneten Insolvenzverfahren. Dieselbe Sachlage (keine ausreichenden Mittel, alle sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen) kann jedoch schon im Antragsverfahren eintreten, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 208 und 209 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Verwalt...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 28 Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Regelungszweck

Rn 1 § 209 dient vordergründig der Abwicklung von Verfahren, deren Insolvenzmasse nach § 208 vom Verwalter für unzulänglich befunden wurde. Sind zwar die Verfahrenskosten gedeckt, ist der Verwalter jedoch nicht in der Lage, sämtliche sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 zu begleichen, ist formal die Masseunzulänglichkeit nach § 208 anzuzeigen. Die Massegläubiger i....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Forderungen, bei deren Gegenforderungen der Verwalter Erfüllung verlangt (§ 209 Abs. 2 Nr. 1)

Rn 10 Wählt der Verwalter bei einem gegenseitigen Vertrag nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Erfüllung, so liegt eine Neumasseverbindlichkeit i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 vor. Hat beispielsweise der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Kaufvertrag geschlossen, der von beiden Seiten noch nicht erfüllt wurde, und wählt der Insolvenzverwalter erst nach d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Feststellung

Rn 6 Die Feststellung des Tatbestands der Masseunzulänglichkeit und seine Anzeige an das Insolvenzgericht obliegen dem Insolvenzverwalter, der insoweit allein zuständig ist.[7] Die InsO hat damit nicht die ursprüngliche Konzeption des RegE übernommen, welcher die gerichtliche Feststellungskompetenz vorsah. Um die Belastung der Insolvenzgerichte zu reduzieren,[8] hat der Rech...mehr

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AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG) und wurde auch in zulässiger Form und Frist erhoben, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht, die revisionsrechtlichen Vorschrif...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.1 Eingetretene Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 Satz 1)

Rn 10 Nach § 208 Abs. 1 sind im Gegensatz zu dem in § 207 geregelten Fall der Massearmut, bei Masseunzulänglichkeit die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54) gedeckt. Die Insolvenzmasse ist jedoch nicht ausreichend, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 begleichen zu können.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. 2Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichke...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.3 Verteilung bei unzulänglichem Schuldnervermögen

Rn 25 Wie bereits ausgeführt (s. o. Rn. 20 und Rn. 23), darf der vorläufige Insolvenzverwalter das Verfahren auch dann nicht fortführen, wenn das zur Verfügung stehende Schuldnervermögen nicht ausreicht und er die Hoffnung hegt, die Teilungsmasse ließe sich so vergrößern. Nicht befriedigte Gläubiger müssen sich nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich an den ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 32 Graeber, Die notwendige Absicherung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZInsO 2013, 2083; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Anwendung des § 25 Abs. 2 InsO auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, DZWiR 2003, 309; Haarmeyer, Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens und das besondere Abwicklungsverfahren nach § 25 InsO, ZInsO 2000, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Rückkehr ins Regelinsolvenzverfahren

Rn 25 Möglicherweise führen die weiteren Verwertungshandlungen des Verwalters dazu, dass nun doch alle Massegläubiger befriedigt werden können. Soweit darüber hinaus ein Überschuss erzielt wird, sollte dieser nicht an den Insolvenzschuldner zurückfallen, sondern vielmehr gebietet der Zweck des Insolvenzverfahrens, analog §§ 212, 213 einen Übergang ins Regelverfahren vorzuneh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Aufhebung

Rn 6 Eine Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt von Amts wegen [9] in folgenden Fällen: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26), Abweisung des Insolvenzantrags als unzulässig oder unbegründet, Rücknahme oder Erledigungserklärung des Insolvenzantrags durch den Antragsteller, Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen vor Entscheidung über den Insolvenzantrag. Problematis...mehr

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zfs 6/2017, Geltendmachung ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Prozessführungsbefugnis des Kl. verneint, da nach § 8.1. der AVB-O nur die versicherten Personen den Anspruch geltend machen könnten, wodurch die Regelung der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 VVG wirksam abbedungen sei." [10] Die Klage sei – wegen des Trennungsprinzips – auch unbegründet, solange im Haftpflichtprozess nicht die Haftung der versicherten Persone...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst in Abs. 1, dass die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen in gleicher Weise bekannt zu machen ist wie deren Anordnung und verweist zu diesem Zweck auf § 23. Darüber hinaus soll über Abs. 2 eine sachgerechte Beendigung der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwaltung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5) sichergestellt werden.[1] F...mehr

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Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln – § 33 Absatz 1 des Postgesetzes –) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4...mehr

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Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft

Leitsatz Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten. Normenkette § 73 Satz 1 AO, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG S...mehr

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Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr