Fachbeiträge & Kommentare zu Inkasso

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.1 Vertragsparteien

Dass am Anfang eines Vertrages – ggf. unter der Überschrift des entsprechenden Vertragstyps – dessen Parteien stehen, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl ist auch hier Aufmerksamkeit geboten: Privatpersonen sollten mit vollem Vor- und Zunamen sowie der Adresse ihres ersten Wohnsitzes genannt werden. So werden Verwechslungen ausgeschlossen und eventuell später not...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gattungs- und Spezialvollmacht.

Rn 36 Die Art- oder Gattungsvollmacht berechtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften. Sie kann wie die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB und die Vollmacht des Ladenangestellten nach § 56 HGB an eine bestimmte Funktion und Stellung im Unternehmen geknüpft sein oder wie zB die Inkasso- oder die Bankvollmacht wiederkehrende, gleichartige Geschäfte betreffen. Ihr Umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verbraucherzentralen (Abs 2 Nr 3).

Rn 5 Die Vertretungsbefugnis setzt voraus, dass sich der Rechtsstreit auf die Einziehung von Geldforderungen von Verbrauchern (§ 13 BGB) bezieht und dass dies nach dem Statut der Verbraucherzentrale/des Verbandes zum Aufgabenbereich gehört. Erfasst werden auch deliktische Forderungen von Verbrauchern (Bsp: BGH NJW 07, 593 [BGH 14.11.2006 - XI ZR 294/05]). Eine Ermächtigung z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wertordnungen anderer gesetzlicher Vorschriften.

Rn 20 Leitlinie der Konkretisierung von § 242 ist schließlich das geltende Recht iÜ. Auch jenseits der Voraussetzungen einer Analogie lassen sich auf diese Weise Wertungen gesetzlicher Vorschriften im Wege der Rechtsfortbildung auf von diesen nicht erfasste Fälle übertragen. Umgekehrt dienen – was va der Verweis auf das gesetzliche Leitbild in § 307 II zeigt (s § 307 Rn 8) –...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Stellung des Reisebüros.

Rn 30 1. Das Reisebüro kann Veranstalter iSv I 3 bzw § 651a I 1, aber auch nur Verkaufsstelle, Vermittler (s § 651b Rn 2), Agent oder Handelsvertreter iSv §§ 84 ff HGB sein (LG Würzburg RRa 05, 213 [LG Würzburg 01.02.2005 - 43 S 61/05]; s.a. BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]; 03, 743; 88, 488 [BGH 22.10.1987 - VII ZR 5/87]; 82, 377; 74, 1242 [BGH 28.03.1974 - V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise 690 ZPO 20; 703a ZPO 2 Barcode 690 ZPO 3, 5; 691 ZPO 19; 703c ZPO 10 Basiszinssatz 688 ZPO 11 Beleg 688 ZPO 16; 690 ZPO 1, 20; 691 ZPO 3; 693 ZPO 8; 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts 690 ZPO 24 eK 690 ZPO 13 Formularzwang 690 ZPO 5 GbR 690 ZPO 11 Gegenleistung 688 ZPO 17; 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr 688 ZPO 30; 690 ZPO 6 Handwerkskammern 690 ZPO 10 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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FoVo 05/2023, Inkassodienstleistung im Spiegel der Wissenschaft

Charlotte Marie Flory Grenzen inkassodienstlicher Rechtsdienstleistungen Dissertation, 1. Aufl. 2022 295 Seiten, 84,00 EUR ISBN 978-3-8487-8951-1 Die Dissertation ist als Band 100 in der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht erschienen. Sie nimmt eine aktuelle Diskussion in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf und verdient schon allein deshalb einen aufmerksamen Blick....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 173 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Unterschrift

Rz. 117 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Stellt der Gläubiger den Antrag selbst, trägt er seinen Namen ein und unterschreibt. Als Antragsteller im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bev...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Entäußerung des Vollstreckungsantrags

Rz. 86 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftraggebers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Als Auftraggeber im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bevollmächtigter anzusehen. Der Name des Auftraggebers ist stets anzugeben und sollte bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmereigenschaft beim Factoring

Rz. 124 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung und des Einzugs von Forderungen unterlag in der Vergangenheit mehreren Änderungen, die auch die Unternehmereigenschaft als solche betraf. Problematisch war die Frage der Unternehmereigenschaft – insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit – beim sog. echten Factoring. Echtes Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Löschkonzepte und Archivier... / 3 Datenart/Datenkategorie

Eine Datenart/Datenkategorie ist ein Teil des Datenbestands, der für einen einheitlichen Zweck verarbeitet wird. Um eine klare Kommunikation aller am Prozess beteiligten Personen zu gewährleisten, sollte die Bezeichnung jeder Datenart nach ihrem Verwendungszweck definiert werden. In der Regel sind in verschiedenen Datenarten die gleichen zu identifizierenden Attribute enthalt...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.2 Unterstützung durch Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei der Beitreibung von Forderungen ist zunächst die richtige Erstellung von Mahnungen nach Prüfung der Unterlagen. Der Rechtsanwalt holt auch die notwendigen Auskünfte aus dem Handelsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt etc. Erfahrungsgemäß wird dem Anwalt ohne weitere Rückfragen seitens der Behörden Auskunft erteilt, was kostbare Zeit ersp...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 2.3 Erfolgshonorar – außergerichtliches Inkasso, gerichtliches Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren

Nach § 4a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVG dürfen Erfolgshonorare mit Rechtsanwälten dann vereinbart werden, wenn der Rechtsanwalt Inkassodienstleistungen i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Mahnverfahren oder im Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO) erbringt und es Tätigkeiten betrifft, bei denen die Forderung auch mehr...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / Einführung

Am 25.4.2008 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen.[1] Es ist am 1.7.2008 in Kraft getreten und setzte den Beschluss des BVerfG[2] termingerecht um, wonach die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zumindest dann möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten diesen anderenfall...mehr

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Erfolgshonorar für Rechtsan... / 1 Wer darf Erfolgshonorar vereinbaren?

Bestimmten Berufsgruppen – neben Rechtsanwälten auch Steuerberatern (§ 9a StBerG), Patentanwälten und Wirtschaftsprüfern – ist es gestattet, unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren. Versicherungsberater, die über eine Erlaubnis nach § 34e GewO verfügen, sind "registrierte Erlaubnisinhaber" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGRDG mit de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.1 Typisierte Unternehmensaktivitäten

Bevor weitere Details einer F&R-Analyse beschrieben werden, soll folgendes Schaubild einen Überblick über die typischen Ausprägungen von Unternehmensaktivitäten, abhängig vom Umfang des F&R-Profils, geben. Jeder weiß, dass die Unternehmensrealität sehr komplex und nicht schwarz-weiß ist – und es daher unendlich viele Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten gibt. Die Herausford...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH erkennt die Inkassokosten voll zu Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht angenommen, der Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Verzögerungsschadens (§§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 286 Abs. 1 S. 1 BGB) umfasse nicht die gesamten, von ihr außergerichtlich aufgewandten Inkassokosten. Anders als das Berufungsgericht meint, hat die Klägerin vorliegend mit der Beauftragung eine...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Verwalter Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich wer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruchsentscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde

Leitsatz 1. Wird ein Erlassantrag von einer sachlich unzuständigen Behörde abgelehnt, ist die Klage auch dann gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 FGO gegen diese Ausgangsbehörde zu richten, wenn die Einspruchsentscheidung von der für die Ausgangsentscheidung sachlich und örtlich zuständigen Behörde getroffen wird. 2. Der Heilungstatbestand des § 126 AO erfasst nicht den Mangel der fehlen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.1 Betroffene

Nach § 34c Abs. 2a Satz 1 GewO sind die Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Da die Weiterbildungspflicht in erster Linie den Gewerbetreibenden selbst trifft, ist zunächst der Verwalter fortbildungsverpflichtet. Bekanntlich werden die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuerbeträge für steuerfreie Umsätze sind nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG grds. vom Abzug ausgeschlossen. Der Ausschluss erstreckt sich jedoch nicht auf die Vorsteuerbeträge, die den in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und b UStG bezeichneten steuerfreien Umsätzen (z. B. im Exportbereich) zuzurechnen sind. Dennoch führen viele steuerfreie Umsätze zum Vorsteuerausschluss. Praxis-B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4 Inkasso

Grundvoraussetzungen des Inkasso I. d. R. wird die Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt sein, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen säumigen Hausgeldschuldner gerichtlich vorzugehen.[1] Zu diesem Zweck wird die Verwaltung auch einen Rechtsanwalt mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragen können.[2] Erhebliche Verpflichtung nach § 27 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.2 Vorgehen: Leistungsklage oder Mahn-/Vollstreckungsbescheid?

Die Verwaltung kann beim gerichtlichen Inkasso auf 2 Wegen vorgehen, einen Titel, der Grundlage einer Zwangsvollstreckung ist, zu erstreiten. Zahlungsklage Der eine ist die Erhebung einer Klage auf Zahlung der rückständigen Vor- und/oder Nachschüsse. Ziel dieser Klage ist ein Urteil. Diese Klage wird in aller Regel Erfolg haben, da die Möglichkeiten der Verteidigung sehr begre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 4.1 Klarstellung

Um Unsicherheiten zu begegnen, sollte das Recht des Verwalters, das Hausgeldinkasso im Erkenntnis- und/oder Vollstreckungsverfahren betreiben zu dürfen, klargestellt werden. Der Verwaltervertrag ist nach derzeit h. M. kein geeigneter Ort. Eine Vertragsregelung, die dem Verwalter beispielsweise das Hausgeldinkasso erlaubt, ist nämlich weder eine Vereinbarung der Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 3.1.2 Beschäftigte

Bei den unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden beschäftigten Personen handelt es sich um diejenigen Mitarbeiter, die Tätigkeiten entfalten, die typisch für die Wohnungseigentumsverwaltung sind. Betroffen sind also all diejenigen Mitarbeiter, die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellen, denen insoweit das Inkasso obliegt, die Eigentümerversamml...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.3 Wann muss die Verwaltung einschreiten?

I. d. R. muss die Verwaltung sofort tätig werden, wenn eine einzige Hausgeldzahlung ausbleibt.[1] Spätestens nach 2 ausgebliebenen Hausgeldzahlungen verhält sich die Verwaltung jedenfalls pflichtwidrig und macht sich ggf. schadensersatzpflichtig, wenn sie einfach untätig bleibt. Schadensersatz ist beispielsweise zu zahlen, wenn es durch die Säumigkeit des Verwalters zu einem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 2.1 Objektstammdaten

Eigentümergemeinschaft __________________________ Lage des Objekts ________________________________ Baujahr _________ Ggf. Foto/Abbildung: 1. Grundstück und Gebäude 1.1. Katasterangabenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs 2 AO). Der Abrechnungsbescheid hat die nur für > Beteiligte verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und in wieweit der festgesetzte An...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 6 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis der Forderung – Einzug durch ein Inkassounternehmen und Kostenweiterberechnung

Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsausgaben Höhe der Erlöse Gewinnrealisierung Schwebende Geschäfte Kosten des Forderungseinzugs Umsatzsteuer und Vorsteuerabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eingang eines Teilbetrags einer Inkassoprovision

Die Firma X betreibt u. a. das Inkasso rechtskräftig festgestellter Forderungen der ihr angeschlossenen Unternehmen. Dabei werden die einzuziehenden Forderungen an die Firma X abgetreten. Ihr steht eine Erfolgsprovision in Höhe von 50 % des jeweils vereinnahmten Betrags zzgl. Umsatzsteuer zu. Die Schuldner zahlen auf die bestehenden Forderungen jeweils kleinere Teilbeträge, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit Inkassoleistungen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Betriebsausgaben Höhe der Erlöse Gewinnrealisierung Schwebende Geschäfte Kosten des Forderungseinzugs Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug 1 So kontieren Sie richtig So kontieren ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 3 Provisionen auf Teilleistungen sind Erlöse

Im Rahmen eines laufenden Inkassoverfahrens führen eingenommene Teilbeträge nach dem o. g. Urteil des Finanzgerichts Hamburg zu einer Teilgewinnrealisierung. Die auf die Teilbeträge entfallenden Provisionen sind Betriebseinnahmen und können nicht als Anzahlungen auf den Gesamtinkassoauftrag abgegrenzt werden. Das Finanzgericht geht weiter davon aus, dass jeweils mit Erbringun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Bei der Beitreibung von Teilbeträgen des geschuldeten Gesamtbetrags liegen selbstständige Teilleistungen vor. Insoweit ist Gewinn realisiert worden. Die auf die Einziehung des Teilb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 5 Das klagende Inkassounternehmen hat einen Gewinn realisiert

Nach diesen Grundsätzen hat das klagende Inkassounternehmen den Gewinn aus seiner Inkassotätigkeit in dem Zeitpunkt realisiert, zu dem ihm gegenüber seinen Auftraggebern unentziehbare Provisionsansprüche zustanden. Das gilt auch für Provisionsansprüche bei Teilleistungen. Bei der zu Teilleistungen führenden Inkassotätigkeit handelte es sich im entschiedenen Fall um Teilleistu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 4.2 Auf die Rechnungserteilung kommt es nicht an

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechnung am Bilanzstichtag bereits erteilt worden ist, ob die Ansprüche noch eigens abgerechnet werden müssen oder ob die Fälligkeit der Forderung erst nach dem Bilanzstichtag eintritt. Bei der Erbringung von Teilleistungen ist eine Gewinnrealisierung dann zu bejahen, wenn der Leistungsempfänger die Teilleistungen schon nutzen bzw. verwerten ka...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 4 Auch der BFH nimmt eine Teilrealisierung an

Der BFH nimmt ebenfalls eine Teilrealisierung an. Das hat er in seinem Urteil festgestellt.[1] Im entschiedenen Fall legte das Inkassounternehmen gegen o. g. Urteil des FG Hamburg Revision ein. Dabei ging der BFH von folgenden Überlegungen aus: Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Bilanzierung ermittelt, muss in seinen Bilanzen das Betriebsvermögen ansetzen, das nac...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 4.1 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Als Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird im Allgemeinen der Zeitpunkt erachtet, in dem der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Leistung erbracht hat. Ist das der Fall, steht dem Leistenden im Umkehrschluss dazu der Anspruch auf die Gegenleistung (so gut wie sicher) zu.[1] Sein Risiko besteht in der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Leistungse...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 7 Abwicklung des Zahlungsvorgangs über ein Inkassobüro

Erbringt ein Unternehmer seinem Kunden gegenüber eine Lieferung oder sonstige Leistung, erwartet er, dass der Kunde seine Rechnung bezahlt. Zahlt der Kunde trotz Fristsetzung und Mahnung nicht, kann die Forderung oft über ein Inkassobüro realisiert werden. Der Unternehmer muss in dieser Situation entscheiden, ob er selbst einen Mahnbescheid beantragt, ein Inkassobüro (oder ggf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 8 Abrechnung des Inkassobüros

Die Abrechnungen von Inkassobüros sind nicht einheitlich. Teilweise ist es einfach, die Abrechnung nachzuvollziehen und teilweise ist es schwierig, die Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen. Es wird nicht immer der Betrag überwiesen, der dem Forderungsbetrag des Unternehmers entspricht. Die Umsatzsteuer, die das Inkassounternehmen für seine Leistung in Rechnung stellt, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 6.2 Alternativangebote einholen?

In aller Regel bedarf es bei der Wiederbestellung nicht des Einholens von Vergleichsangeboten. Allerdings sind 3 Ausnahmen zu berücksichtigen[1]: Die Verwaltung erfolgt nicht mehr so effizient, wie dies in der Vergangenheit der Fall war; das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter hat sich aus anderen Gründen verschlechtert; die von dem bisherigen Verwalter angebo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / bb) Absolute Begrenzung

Rz. 26 Wenn die vorgenannten Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind, ist die Höhe des Gebührensatzes absolut begrenzt auf maximal 1,3 (Anm. Abs. 2 S. 3 zu Nr. 2300 VV). Beispiel 11: Außergerichtliche Inkassotätigkeit bei unstreitiger Forderung – besonders schwierig Der Anwalt wird mit dem Inkasso einer unstreitigen Forderung in Höhe von 5.000,00 EUR beauftragt. Die Sache ist...mehr