Fachbeiträge & Kommentare zu Hypothek

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterzentrierte HR-In... / Zusammenfassung

Überblick HR hat in vielen klassischen Organisationen eine schwere Hypothek und keinen guten Leumund. Die dortigen Personal- und Führungsinstrumente werden oft als hinderlich für das operative Geschäft empfunden und HR-Projekte gelten als administrative Bremsklötze für andere Abteilungen und Prozesse. Mindestens ein Fünkchen Wahrheit dürfte in dieser Wahrnehmung stecken, wobe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswerte. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2.2 Bestellung des Nießbrauchs an Rechten

Rz. 8 Die Nießbrauchsbestellung läuft immer auf eine Übertragung des Nutzungsrechtes, also eines Bestandteiles des belasteten Rechtes hinaus. Demgemäß hat die Bestellung nach den Vorschriften über die Übertragung des belasteten Rechtes zu erfolgen[1]. Sie erfordert also bei Forderungen nur einen formlosen Vertrag (vgl. § 398 BGB), dagegen z. B. bei Hypotheken Einigung und Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.1 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 9 Der Nießbrauch umfasst eine Reihe von Befugnissen. So ist der Nießbraucher zum Besitz berechtigt.[1] Dieses Besitzrecht gewährleistet dem Nießbraucher, die Nutzungen in ihrer Gesamtheit ziehen zu können. Das Nutzungsrecht ist als absolutes Recht umfassend. Es ergreift die natürlichen Früchte, insbesondere die Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Grundstücks, wie auc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch und erfordert – im Gegensatz zur Grundschuld – das Bestehen ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinne aus Veräußerungen von Hypotheken, Grundschulden und Renten iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1343 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG, somit Hypotheken (dazu s Rn 545), Grundschulden (dazu s Rn 551) und Rentenschulden (dazu s Rn 557), erfasst. Die Übertragung einer Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Dadurch geht die Hypothek automatisch auf den Inhaber der Forderung über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundschuld

Rn. 551 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld setzt – im Gegensatz zur Hypothek – kein Bestehen einer persönlichen Forderung voraus. Bei der Grundschuld tritt die Zinszahlung aus dem Grundpfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946 ff. Tz. 1019 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1344 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 9 Abgrenzung zu Finanzierungskosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die als Finanzierungs- oder Instandhaltungskosten sofort zu 100 % abziehbar sind oder zu den Anschaffungskosten gehören. Alle Notar-, Grundbuch- und Bankaufwendungen, die mit der Eintragung von Grundschulden und Hypotheken im Zusammenhang stehen, gehören zu den Finanzierungskosten.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Persönliche Unterwerfung insbesondere wegen der persönlichen Haftung aufgrund eines abstrakten Schuldversprechens oder abstrakten Schuldanerkenntnisses

Rz. 44 Wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht nur dinglich, sondern auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, verlangt der Gläubiger regelmäßig neben der dinglichen auch eine sog. persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, um über einen Titel zu verfügen, der die einfachere und im Übrigen auch für den Schuldner i.d.R. weniger belastende Vollstreckung in das ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. 2Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der B...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Dingliche und persönliche Unterwerfung

Rz. 39 Nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO können auch dingliche Ansprüche ohne weiteres vollstreckbar gestellt werden. Praktisch bedeutsam ist vor allem die bereits vor der II. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17.12.1997[108] mögliche Unterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 1147 BGB) aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentensc...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sorgfaltsanforderungen

Rz. 15 § 10 Abs. 1 BeurkG verlangt vom Notar, sich Gewissheit über die Person der Beteiligten zu verschaffen.[37] Die Sicherheit des Rechtsverkehr, der die vom Notar errichteten öffentlichen Urkunden dienen, steht und fällt mit der sorgfältigen Ermittlung der Identität der Urkundsbeteiligten und ihrer Feststellung in der Urkunde.[38] Es ist daher selbstverständlich, dass der...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestandsmerkmal "rechtlicher Vorteil"

Rz. 3 § 7 BeurkG greift nur dann ein, wenn der Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder einer nach Rdn 2 erfassten Erklärung auf die Verschaffung eines rechtlichen Vorteils gerichtet ist. Der Notar ist also von der Beurkundung ausgeschlossen, wenn der in § 7 BeurkG genannte Personenkreis durch die Beurkundung der Willenserklärung eine günstigere Rechtsposition e...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Sachbeteiligung bei der Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 22 Einseitige Willenserklärungen sind Angelegenheit auch des Adressaten.[44] Die Erteilung einer Vollmacht ist somit eine Angelegenheit sowohl des Bevollmächtigenden als auch des Bevollmächtigten. Rz. 23 Ob Willenserklärungen eines Vertreters oder gegenüber einem Vertreter stets auch Angelegenheiten des Vertreters und des Vertretenen sind, ist keineswegs unzweifelhaft. Na...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Änderungen

Rz. 62 Nachträgliche Änderungen des Unterwerfungstitels sind prinzipiell möglich.[171] Einigen sich die Parteien über eine Reduzierung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, wird der Titel hierdurch nicht berührt. Eine sonstige Änderung oder Erweiterung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, die die Haftung modifiziert, macht jedoch eine erneute Unterwerfungserklärung des ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Gegenausnahmen

Rz. 7 S. 2 zählt abschließend die Gegenausnahmen auf, bei denen keine Eintragung in das Verwahrungsverzeichnis erfolgen muss.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

1Verwahrungsmassen, die nach § 23 der Bundesnotarordnung und nach den §§ 57 und 62 des Beurkundungsgesetzes entgegengenommen werden, sind in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen, sobald dem Notar Werte zugeflossen sind. 2Nicht eingetragen werden müssenmehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Praktische Bedeutung

Rz. 8 Die praktische Bedeutung von § 14 BeurkG ist groß. Das gilt vor allem für die Verweisung auf Bestandsverzeichnisse. Zwar geht es zahlenmäßig nur um wenige Urkunden; bei ihnen stellt das Nichtverlesen jedoch eine erhebliche Erleichterung und Vereinfachung in der Praxis dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umfang solcher Verzeichnisse im Zeitalter der elektronisch...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Voraussetzungen

Rz. 2 Die Ermittlungspflicht besteht, wie sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im BeurkG ergibt, im Zusammenhang mit der Beurkundung von Willenserklärungen. Bei den der Beurkundung folgenden Vollzugstätigkeiten ist Abs. 1 nicht einschlägig.[2] Abs. 1 gilt ebenfalls nicht, wenn der Notar eine Unterschrift beglaubigt.[3] Dies gilt auch dann, wenn der Not...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.5 Schenkung eines Teilbetrages für ein Grundstück

Dem Bedachten kann vom Schenker auch nur ein Teilbetrag des benötigten Kaufpreises zugewendet werden.[1] Dies wird immer dann der Fall sein, wenn dem Bedachten auch eigene Geldmittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall gilt der Teil als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrags zum Gesamtkaufpreis entspricht.[2] Dieser Teil bildet dann auch die Bemessungsgr...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / VII. Abwendung der Vollziehung

Der Schuldner kann die Vollziehung des Arrests durch Hinterlegung des gem. § 324 Abs. 1 S. 3 AO in der Arrestanordnung genannten Geldbetrages abwenden (sog. Hinterlegungssumme). In diesem Fall ist die Vollziehung zwar auszusetzen, aber nicht die Arrestanordnung aufzuheben, da diese den Rechtsgrund für die Hinterlegung bildet. Über den Wortlaut des § 324 Abs. 1 S. 3 AO hinaus ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 6.4 EStR 2012. Rn. 656 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch des Gebäudes s Rn 591; ausnahmsweise AK des Grund und Bodens, wenn das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht war und der Abbruch des Gebäudes nicht mit der Herstellung eines neuen WG in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht. Entsprechendes gilt, wenn das Gebäude im Zeitpunkt des Erwerbs obje...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilwertabschreibung auf Forderungen im Einzelnen

Rn. 892 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung, einerlei ob im AV oder im UV befindlich, setzt eine "voraussichtlich dauernde Wertminderung" voraus (s Rn 475). Diese kann zB bei fehlender oder eingeschränkter Bonität des Schuldners gegeben sein, wenn der Teilwert der Rückzahlungsforderung unter den Nennwert sinkt. In diesen Fällen ist eine Tei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher (zunächst) abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Vereinbarungen zur Abfindung unter Beteiligung der weichenden Erben

Rz. 43 Die Höhe der Abfindung kann, auch im Anwendungsbereich der Höfeordnung, zwischen den Beteiligten grundsätzlich frei vereinbart werden.[60] Eine Bindung an die Höhe der gesetzlichen Abfindungen besteht nicht. Die Beteiligten können von den gesetzlichen Vorgaben beliebig abweichen, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Rz. 44 Daher kann die Abfindung grundsätzlich au...mehr

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§ 10 Herauszahlungen an den Übergeber (Abstandsgeld)

Rz. 1 Gelegentlich vereinbaren die Beteiligten auch, dass der Übergeber anstelle von bzw. zusätzlich zu einem Nutzungsrecht am Grundbesitz und/oder einer regelmäßigen Zahlung (Leibrente oder dauernden Last) vom Übernehmer eine einmalige Geldleistung (auch Abstandsgeld oder Übergabepreis genannt) erhalten soll. Dieser Herauszahlungsbetrag kann je nach vertraglicher Regelung e...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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Ablösungsrecht: Zahlung ein... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Eine Berichtigung nach § 22 Abs. 1 GBO setze voraus, dass entweder die Bewilligung des Berechtigten vorliege oder die Unrichtigkeit nachgewiesen sei. Beides sei nicht der Fall. Denn die Löschung einer Hypothek setze neben der Zustimmung des Grundstückseigentümers die Bewilligung des Rechtsinhabers voraus, und zwar jeweils in der Form des § 29 GBO. Es fehle die B...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Erforderlichkeit der Eintragung

Nach dem MoPeG ist die Eintragung rechtsfähiger GbR in das GbR-Register grundsätzlich freiwillig (§ 707 BGB). Zwingend wird die Eintragung überall dort, wo die GbR selbst in einem anderen öffentlichen Register (insbesondere Grundbuch oder Handelsregister) als Berechtigte oder Gesellschafterin eingetragen werden soll; ohne vorherige Eintragung als eGbR wird die Eintragung in ...mehr