Fachbeiträge & Kommentare zu Hypothek

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hypothek

Rn. 545 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eine Hypothek ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung seiner ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (s § 1113 BGB). Eine Hypothek ist akzessorisch und erfordert – im Gegensatz zur Grundschuld – das Bestehen ein... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinne aus Veräußerungen von Hypotheken, Grundschulden und Renten iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1340 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandr... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1343 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG, somit Hypotheken (dazu s Rn 545), Grundschulden (dazu s Rn 551) und Rentenschulden (dazu s Rn 557), erfasst. Die Übertragung einer Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Dadurch geht die Hypothek automatisch auf den Inhaber der Forderung über... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.3 Kapitalmarktaufsicht

Rz. 376 Am 19. Juni 2019 hat die TEG ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu den Grundsätzen für einen EU Green Bond Standard (EuGB) sowie einen Modellentwurf vorgelegt. Am 9. März 2020 wurde von der TEG ein Nutzerleitfaden mit Empfehlungen für potenzielle Emittenten, Verifizierer und Investoren veröffentlicht.[1] Auf diesen Empfehlungen basierend, ha... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundschuld

Rn. 551 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Grundschuld setzt – im Gegensatz zur Hypothek – kein Bestehen einer persönlichen Forderung voraus. Bei der Grundschuld tritt die Zinszahlung aus dem Grundpfa... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert. R... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.2 Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Rz. 90 Die zusätzlichen Anforderungen dieses Abschnittes gelten nicht für Kreditnehmer, die ihre finanzierte Immobilie für gewerbliche Zwecke selbst nutzen.[1] Insofern geht es an dieser Stelle um jene Finanzierungen, bei denen die Gewerbeimmobilie anschließend verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Rz. 91 Wie bei jeder spezifischen Finanzierung sollten sich die Ins... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Überwachung des rechtlichen Bestandes von Sicherheiten

Rz. 70 Die bisherigen Ausführungen zur Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten beziehen sich weitgehend auf die Werthaltigkeit dieser Sicherheiten. Es sollte allerdings nicht vergessen werden, dass die Sicherheit vom Institut im Bedarfsfall auch verwertet werden müsste. Dabei kommt es neben der Werthaltigkeit auf die praktische Durchsetzbarkeit der Rechte ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1344 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Pfandbriefgeschäft

Rz. 15 Die Aufnahme des Pfandbriefgeschäftes in den Katalog der Bankgeschäfte im Jahr 2005 soll allen Kreditinstituten die Refinanzierung durch Pfandbriefe ermöglichen, die eine entsprechende Erlaubnis beantragen.[1] Bei der Definition des Pfandbriefgeschäftes wird auf das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgestellt. Unter dem "Pfandbriefgeschäft" wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Pfan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 vorläufig frei mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
aaaasdasda
Mitarbeiterzentrierte HR-In... / Zusammenfassung

Überblick HR hat in vielen klassischen Organisationen eine schwere Hypothek und keinen guten Leumund. Die dortigen Personal- und Führungsinstrumente werden oft als hinderlich für das operative Geschäft empfunden und HR-Projekte gelten als administrative Bremsklötze für andere Abteilungen und Prozesse. Mindestens ein Fünkchen Wahrheit dürfte in dieser Wahrnehmung stecken, wobe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswerte. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind, aber grundsätzlich nicht oberhalb der Obergrenze des 1,5-fachen der Angemessenheit.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermiete... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat u... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.3 Zinsgünstige Darlehen (§ 559a Abs. 2 BGB)

Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, ist der Betrag der Zinsermäßigung von den Modernisierungskosten abzuziehen. Die ansatzfähigen Modernisierungskosten verringern sich um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Hinweis Ermitteln der Zinsermäßigung Dieser wird errech... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.2.2 Bestellung des Nießbrauchs an Rechten

Rz. 8 Die Nießbrauchsbestellung läuft immer auf eine Übertragung des Nutzungsrechtes, also eines Bestandteiles des belasteten Rechtes hinaus. Demgemäß hat die Bestellung nach den Vorschriften über die Übertragung des belasteten Rechtes zu erfolgen[1]. Sie erfordert also bei Forderungen nur einen formlosen Vertrag (vgl. § 398 BGB), dagegen z. B. bei Hypotheken Einigung und Ei... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.4.1 Rechte und Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 9 Der Nießbrauch umfasst eine Reihe von Befugnissen. So ist der Nießbraucher zum Besitz berechtigt.[1] Dieses Besitzrecht gewährleistet dem Nießbraucher, die Nutzungen in ihrer Gesamtheit ziehen zu können. Das Nutzungsrecht ist als absolutes Recht umfassend. Es ergreift die natürlichen Früchte, insbesondere die Erzeugnisse eines landwirtschaftlichen Grundstücks, wie auc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946 ff. Tz. 1019 S... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen: mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 9 Abgrenzung zu Finanzierungskosten

Beim Erwerb einer Immobilie fallen Nebenkosten an, die als Finanzierungs- oder Instandhaltungskosten sofort zu 100 % abziehbar sind oder zu den Anschaffungskosten gehören. Alle Notar-, Grundbuch- und Bankaufwendungen, die mit der Eintragung von Grundschulden und Hypotheken im Zusammenhang stehen, gehören zu den Finanzierungskosten. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Pfandrechtsbestellungen

Rz. 23 Eine eingeschränkte Verlesungspflicht besteht auch bei bestimmten Pfandrechtsbestellungen, wovon allerdings in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird (vgl. oben Rdn 8). Das Gesetz erwähnt insoweit Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Schiffshypotheken an Schiffen oder Schiffsbauwerken und Registerpfandrechte an Luftfahrzeugen. Auf Hypotheken an Hochseekabeln ist ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Persönliche Unterwerfung insbesondere wegen der persönlichen Haftung aufgrund eines abstrakten Schuldversprechens oder abstrakten Schuldanerkenntnisses

Rz. 44 Wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht nur dinglich, sondern auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, verlangt der Gläubiger regelmäßig neben der dinglichen auch eine sog. persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, um über einen Titel zu verfügen, der die einfachere und im Übrigen auch für den Schuldner i.d.R. weniger belastende Vollstreckung in das ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. 2Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der B... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Dingliche und persönliche Unterwerfung

Rz. 39 Nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO können auch dingliche Ansprüche ohne weiteres vollstreckbar gestellt werden. Praktisch bedeutsam ist vor allem die bereits vor der II. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17.12.1997[108] mögliche Unterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 1147 BGB) aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentensc... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sorgfaltsanforderungen

Rz. 15 § 10 Abs. 1 BeurkG verlangt vom Notar, sich Gewissheit über die Person der Beteiligten zu verschaffen.[37] Die Sicherheit des Rechtsverkehr, der die vom Notar errichteten öffentlichen Urkunden dienen, steht und fällt mit der sorgfältigen Ermittlung der Identität der Urkundsbeteiligten und ihrer Feststellung in der Urkunde.[38] Es ist daher selbstverständlich, dass der... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestandsmerkmal "rechtlicher Vorteil"

Rz. 3 § 7 BeurkG greift nur dann ein, wenn der Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder einer nach Rdn 2 erfassten Erklärung auf die Verschaffung eines rechtlichen Vorteils gerichtet ist. Der Notar ist also von der Beurkundung ausgeschlossen, wenn der in § 7 BeurkG genannte Personenkreis durch die Beurkundung der Willenserklärung eine günstigere Rechtsposition e... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Sachbeteiligung bei der Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 22 Einseitige Willenserklärungen sind Angelegenheit auch des Adressaten.[44] Die Erteilung einer Vollmacht ist somit eine Angelegenheit sowohl des Bevollmächtigenden als auch des Bevollmächtigten. Rz. 23 Ob Willenserklärungen eines Vertreters oder gegenüber einem Vertreter stets auch Angelegenheiten des Vertreters und des Vertretenen sind, ist keineswegs unzweifelhaft. Na... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Änderungen

Rz. 62 Nachträgliche Änderungen des Unterwerfungstitels sind prinzipiell möglich.[171] Einigen sich die Parteien über eine Reduzierung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, wird der Titel hierdurch nicht berührt. Eine sonstige Änderung oder Erweiterung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, die die Haftung modifiziert, macht jedoch eine erneute Unterwerfungserklärung des ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Gegenausnahmen

Rz. 7 S. 2 zählt abschließend die Gegenausnahmen auf, bei denen keine Eintragung in das Verwahrungsverzeichnis erfolgen muss. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

1Verwahrungsmassen, die nach § 23 der Bundesnotarordnung und nach den §§ 57 und 62 des Beurkundungsgesetzes entgegengenommen werden, sind in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen, sobald dem Notar Werte zugeflossen sind. 2Nicht eingetragen werden müssen mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Praktische Bedeutung

Rz. 8 Die praktische Bedeutung von § 14 BeurkG ist groß. Das gilt vor allem für die Verweisung auf Bestandsverzeichnisse. Zwar geht es zahlenmäßig nur um wenige Urkunden; bei ihnen stellt das Nichtverlesen jedoch eine erhebliche Erleichterung und Vereinfachung in der Praxis dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umfang solcher Verzeichnisse im Zeitalter der elektronisch... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Voraussetzungen

Rz. 2 Die Ermittlungspflicht besteht, wie sich bereits aus der systematischen Stellung der Vorschrift im BeurkG ergibt, im Zusammenhang mit der Beurkundung von Willenserklärungen. Bei den der Beurkundung folgenden Vollzugstätigkeiten ist Abs. 1 nicht einschlägig.[2] Abs. 1 gilt ebenfalls nicht, wenn der Notar eine Unterschrift beglaubigt.[3] Dies gilt auch dann, wenn der Not... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.2 Die Sicherung an unbeweglichem Vermögen: Grundstücke

Zum unbeweglichen Vermögen gehören in erster Linie Grundstücke, aber auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Schiffe; die Darstellung soll sich auf Grundstücke beschränken. Mittel zur Sicherung an einem Grundstück sind Grundschulden[1], Hypotheken[2] und Rentenschulden.[3] Im Geschäftsverkehr hat die Grundschuld die Hypothek weitgehend verdrängt, und die Rentenschuld fristet n... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 4 Beendigung: Automatischer Rückfall der Sicherheit oder Rückgewähranspruch?

Bei akzessorischen Rechten wie Bürgschaften, Pfandrechten und Hypotheken endet das Recht des Geschäftspartners daran mit der Tilgung der gesicherten Forderung samt Zinsen von selbst. Bei den übrigen Sicherheiten kommt es auf die konkret getroffene Sicherungsabrede an. Diese Abrede regelt vor allem, welche Sicherheiten zu bestellen sind, welche Forderungen sie sichern sollen, wie... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.7 Erwerb gegen Übernahme dinglicher oder schuldrechtlicher Belastungen

Rz. 191 Ein Erwerb gegen Übernahme einer dinglichen oder schuldrechtlichen Belastung führt insoweit nicht zu Anschaffungskosten, als die Belastung keine Verbindlichkeit, sondern nur eine Wertminderung des belasteten Wirtschaftsguts darstellt. Die Rspr. hat dies dann bejaht, wenn die Übernahme der Belastung den Erwerber des belasteten Wirtschaftsguts nur zu einem Dulden oder ... mehr