Fachbeiträge & Kommentare zu Hypothek

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Privatrechtliche Lasten

Rz. 2 Außerordentliche Lasten können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein. Zu den privatrechtlichen Lasten zählen: (1) die meisten Nachlassverbindlichkeiten, darunter vor allem Erblasserschulden; (2) Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen – soweit sich nicht aus der letztwilligen Verfügung ergibt, dass allein der Vorerbe belastet sein soll;[5] ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Sachgesamtheiten

Rz. 8 Abs. 1 kann entsprechend auf Sach- oder Rechtsgesamtheit angewendet werden.[16] Um Sachgesamtheiten handelt es sich bspw. bei Hausrat oder Sammlungen. Eine Rechtsgesamtheit liegt vor, wenn bspw. Vermögen oder ein Unternehmen vermacht wird.[17] Aus § 2164 BGB kann jedoch nicht hergeleitet werden, dass ein Vermächtnis "Schreibtisch mit Inhalt" auch Hypotheken umfasst, de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Dingliche Ansprüche

Rz. 22 Neben dem Eigentum sind grundsätzlich auch das Erbbaurecht (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG), das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht (§§ 33 Abs. 1, 31 Abs. 3 WEG), die Hypotheken-, Grund- und Rentenschuld vererblich (beschränkt dingliche Rechte). Ebenso vererblich sind Reallasten.[55] Etwas anderes gilt nur, wenn die einzelne Leistung nicht übertragbar ist (§ 1111 Abs. 2 B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 2 Gem. Abs. 1 kann der Vorerbe nicht wirksam über nachlasszugehörige Grundstücke und Grundstücksrechte verfügen, soweit er damit das Nacherbenrecht beeinträchtigt. Zu den Grundstücksrechten zählen alle in das Grundbuch einzutragenden dinglichen Rechte, insbesondere Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Den Grundstücken stehen Erbbaurechte (§ 11 ErbbauRG) und das Sondere...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB).[1] Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Sicherungsrechte

Rz. 32 Für die Behandlung von Hypotheken, Sicherungsgrundschulden, Pfandrechten und Bürgschaften werden zwei unterschiedliche Ansätze vertreten: (1) Die eine Ansicht geht den Weg über § 2313 Abs. 2 BGB und lässt die sich hieraus ergebende Haftungsgefahr zunächst außer Betracht, solange offen ist, ob und in welcher Höhe der Sicherungsgeber in Anspruch genommen wird.[179] Sie ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Mithaftende Gegenstände

Rz. 136 Auch Bestandteile des Grundstückes und mithaftende Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek bezieht, unterliegen der Immobiliarzwangsvollstreckung. Mit Ausnahme des Zubehörs gilt für diese bei einer Hypothek mithaftenden Gegenstände bis zu ihrer Beschlagnahme im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung die Mobiliarvollstreckung (§ 865 ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 20 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Beschlagnahme

Rz. 147 Nach Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstückes liegt eine Beschlagnahme entsprechend § 20 Abs. 1 ZVG vor. Diese Beschlagnahme richtet sich gegen das Grundstück und die Gegenstände, auf die sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt (vgl. § 20 Abs. 2 ZVG).mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 22.20: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, Notar _________________________ erschien: Herr/Frau _________________________ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem General...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 7. Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs

Rz. 13 Die Belastung des Kaufobjektes mit Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken, Sicherungshypotheken) ist für die Durchführbarkeit des beabsichtigten Kaufvertrages insoweit von Bedeutung, als deren Höhe den Kaufpreis nicht übersteigen darf, damit sichergestellt ist, dass die bestehenden Belastungen durch den Kaufpreis abgelöst werden können. Hierbei ist jedoch zu berü...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XI. Belastung der übertragenen Immobilie

Rz. 60 Wenn die zu schenkende Immobilie noch zum Zeitpunkt der Schenkung mit Grundschulden/Hypotheken, die der Absicherung eines Darlehens dienen, belastet ist, muss diesbezüglich einerseits zwischen den Parteien des Schenkungsvertrages und andererseits mit dem Darlehensgeber bzw. Grundschuldinhaber eine entsprechende Regelung getroffen werden. Der Beschenkte übernimmt nicht...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.4 Wirksamkeit der Kündigung

Praxis-Beispiel Abriss 2-Fam.-Haus und Neubau 6-Fam.-Haus Nach Auffassung des LG Mannheim[1] kann der Vermieter ein Miet­verhältnis wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung kündigen, wenn er ein sanierungsbedürftiges 2-Familien-Haus abreißen und auf dem Grundstück ein 6-Familien-Haus errichten will, weil er die bereits bestehenden Hypotheken in Höhe von ...mehr

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§ 8 Der Grundstückskauf / E. Begriffe

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Sicherheitsleistung

Rz. 30 Besteht die Gefahr eines Steuerausfalls oder ergibt sich voraussichtlich eine besonders hohe Steuer, ist das FA befugt, entsprechend § 32 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine Sicherheit aus dem Nachlass zu verlangen. Details einer Sicherheitsleistung regeln die §§ 241 bis 248 AO. Sicherheitsleistungen können z. B. sein: Hinterlegung von Zahlungsmitteln, Verpfändu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.6 Übergang von öffentlich-rechtlichen Positionen, insb. von Steuerschulden und von Steuerrechtspositionen

Rz. 30 Die Vererbung bzw. der Übergang von öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen (inkl. Pflichten) im Erbfall ist erst seit zwei Jahrzehnten auf eine gesicherte Basis gestellt worden. Im (Einkommen-)Steuerrecht findet bis zum heutigen Tag eine heftige Kontroverse um den Anwendungsbereich und um die Tragweite des Steuerübergangs (insb. der Einkommensteuerverluste des Erblas...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.7 Forderungen und Rechte, die grundpfandrechtlich gesichert sind (§ 121 Nr. 7)

Rz. 60 Als Inlandsvermögen gelten Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, sofern sie durch inländischen Grundbesitz, inländische grundstücksgleiche Rechte oder Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind (§ 121 Nr. 7 BewG). So zählt die Norm insb. Hypotheken und Grundschuld...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4 Negativerwerbe beim Vorerwerb, § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

Rz. 36 Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG bleiben Erwerbe, für die sich ein steuerlich negativer Wert ergibt, unberücksichtigt. Denkbar ist ein negativer Erwerb nur bei steuerfunktionellen Einheiten wie bei einem Gewerbebetrieb oder bei einem Anteil an einer Personengesellschaft (z. B. bei einem Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto). Bei Übertragungen von belasteten Einzelge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

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Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.2 Stiftungsvermögen

Rz. 12 Der Stifter muss der zu errichtenden Stiftung im Stiftungsgeschäft zur Erfüllung ihres Zwecks ein Vermögen widmen, welches der Stiftung zur eigenen Verfügung überlassen wird (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unter dem Begriff "Widmung" ist das bloße schuldrechtliche Versprechen zu verstehen, der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Anerkennung durch gesonderten Übertragungsakt bestimmt...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10 Beispiele zum Ertragswertverfahren

Rz. 70 Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Grundbesitzwerts im Ertragswertverfahren. Beispiel 1: Bewertungsstichtag ist der 01.01.2020. Zur Erbmasse gehört ein Mehrfamilienhaus mit vier gleich großen und ähnlich ausgestatteten Wohnungen (jeweils 75 m2) in Ludwigshafen. Die Mieter zahlen pro Wohneinheit eine Monatsmiete von 810 EUR, in diesem Betrag ist...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Umfang der wirtschaftlichen Einheit "Grundstück" (§ 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 4 Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit ist nach der Art des Grundstücks zu bestimmen. Er richtet sich nach § 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG. Danach bilden i. d. R. viele Wirtschaftsgüter die wirtschaftliche Einheit. Die in § 176 Abs. 1 Nr. 1 BewG verwendeten Begriffe erschließen sich aus dem Zivilrecht. Rz. 5 Bei einem unbebauten Grundstück gehören ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.5 Forderungen

Rz. 105 Nach § 121 Nr. 7 BewG gehören zum Inlandsvermögen Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, wenn sie durch inländischen Grundbesitz abgesichert sind. Auch eine Absicherung durch grundstücksgleiche Rechte, z. B. Erbbaurechte, oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, reicht für die Qualifikation d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Inlandsvermögen

Rz. 83 Da die beschränkte Steuerpflicht nur eingreift, wenn Vermögen mit einer bestimmten Beziehung zum Inland, sogenanntes Inlandsvermögen, übergeht, ist die Definition dieses Begriffs von entscheidender Bedeutung (RE 2.1 Abs. 2 ErbStR). Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG verweist zur Definition des Inlandsvermögens auf § 121 BewG. Rz. 84 Nach § 121 BewG gehört zum I...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 Internationales Er... / 2.2 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 25 Beschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht liegt vor, wenn weder der Erblasser/Schenker noch der Zuwendungsempfänger Steuerinländer i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist. Die Steuerpflicht betrifft dann gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG nur das Inlandsvermögen gem. § 121 BewG, welches übertragen wird. Zum Inlandsvermögen gem. § 121 BewG zählen: inländisches land- und fors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2 Auslandsvermögen bei inländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 90 War der Erblasser Inländer, gelten alle Vermögensgegenstände i. S. v. § 121 BewG als Auslandsvermögen, die auf einen ausländischen Staat entfallen (s. § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Der Gesetzeswortlaut nennt ausdrücklich nur den Erblasser, gem. § 1 Abs. 2 ErbStG gelten die gleichen Rechtsfolgen, wenn der Schenker Inländer war. Rz. 91 Nach diesem sog. engen Auslandsvermöge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.2.1 Vor dem Erbfall entstandene Schulden

Rz. 170 Erblasserschulden sind alle Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden waren, unabhängig von der Frage ihrer Fälligkeit. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 171 Verpflichtungen aus schwebenden Verträgen können grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da sich das Recht auf Leistung und die Verpflichtung zur Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. Hat di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundeslände...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 150 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3 Auslandsvermögen bei ausländischem Übergeber (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 95 War der Erblasser oder Schenker kein Inländer, sondern lediglich der Erwerber, gilt als Auslandsvermögen sämtliches Vermögen, das nicht Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG ist. Bei Anwendung dieses so genannten weiten Auslandvermögensbegriffs ist somit eine Negativabgrenzung vorzunehmen. Rz. 96 Als Auslandsvermögen gelten demnach sämtliche Vermögensgegenstände, die nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Notariatskosten

Gebühren und Auslagenersatz des Notars für die Beurkundung eines Kaufvertrags gehören, soweit sie auf den Gebäudeerwerb entfallen, zu den Anschaffungskosten des Gebäudes. Gebühren und Auslagen für eine Hypotheken- und Grundschuldbestellung sind als Finanzierungskosten abziehbar.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.3 Umfang des Schuldzinsenabzugs

Schuldzinsen und sonstige Kreditkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Darlehen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Da es nach dem Gesetz auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang ankommt, reicht ein lediglich rechtlicher Zusammenhang nicht aus. Es spielt deswegen keine Rolle, ob ein Grundstück mit einer Grund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstücksübertragung auf ... / 1.3 Nachlassverbindlichkeiten

Besteht eine Erbengemeinschaft, können Aufwendungen eines Miterben Anschaffungskosten sein, wenn er z. B. die Erbanteile aller übrigen Miterben erwirbt. Soweit der Wert des Erlangten den Wert seines Erbanteils übersteigt, muss der begünstigte Erbe Ausgleichszahlungen leisten, die ebenfalls Anschaffungskosten für ihn darstellen. Wird das Gemeinschaftsvermögen hingegen im Wege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Pfandbriefe

Pfandbriefe sind eigene Schuldverschreibungen der Hypothekenbanken, Grundkreditanstalten und Schiffspfandbriefbanken. Pfandbriefe werden durch Hypotheken besichert. Die steuerliche Behandlung erfolgt je nach Ausgestaltung der Papiere (s. z. B. "Anleihen", "Floater" usw.).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.4 Sonstige Kapitalforderungen

Sonstige Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind alle Kapitalforderungen, die nicht unter die übrigen Vorschriften des § 20 Abs. 1 EStG fallen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um private, öffentlich-rechtliche oder gesetzliche Forderungen bzw. um steuerfreie Kapitalentschädigungen[1] handelt. Zu den laufenden Kapitalerträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehör...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] , [4] Grundstücksgleiche Rechte[5] unterliegen im Ge...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Schenkung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks

Rz. 26 Die unentgeltliche Übertragung eines mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen ebenfalls lediglich rechtlich vorteilhaft.[32] Für die Belastung haftet grds. nur das Grundstück und nicht der Minderjährige als Grundstückseigentümer persönlich.[33] Ein rechtlicher Nachteil liegt hingegen vor, wenn der Minderjährige im Rah...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / cc) Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.2.1997

Rz. 26 Das OLG Düsseldorf hat in einem Urt. v. 28.2.1997[22] bei einem Sachverhalt, in dem sich die Übergeber ein Wohnungsrecht an der Wohnung im Erdgeschoss und den zugeordneten Nebenflächen vorbehalten hatten, entschieden, dass eine "Leistung" der Übergeber vorliegt, da die Übergeber damit nicht nur das Eigentum und damit das Bestimmungsrecht über das Hausgrundstück verlor...mehr

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China: Einheitsregister für Sicherheiten an Beweglichen Gütern und Rechten

Zusammenfassung China führt ein einheitliches Register für Sicherheiten an beweglichen Gütern und Rechten. Mit diesem Register können ohne großen Aufwand Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten zentral und effizient registriert bzw. bestehende Sicherheiten geprüft werden. Neben Sicherheiten an Immobilien sind in China auch Sicherheiten an beweglichen Sachen und Rechten...mehr

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Vorherige Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister zwingend bei allen Grundstücksgeschäften

Zusammenfassung Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen sich vor allen Grundstücksgeschäften im Gesellschaftsregister eintragen lassen. Das gilt für Erwerb wie für Veräußerung. Selbst bei Auflösung der Gesellschaft und Übertragung eines Grundstücks an die Gesellschafter lehnt der BGH eine Ausnahme ab. Sachverhalt Die Beteiligten des Verfahrens vor dem BGH waren 2 Gesellschaf...mehr