Fachbeiträge & Kommentare zu Hypothek

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.6 Einzelbewertung

Jedes Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) und jede Verbindlichkeit (Schuld) sind einzeln zu bilanzieren und zu bewerten.[1] Saldierungen sind unzulässig. So ist es z. B. nicht gestattet, Grundstücke und die auf ihnen ruhenden Hypotheken zu verrechnen. Ausnahmen: Ist bei einer Forderung ein Wertverlust eingetreten, kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Wertverlust unmitte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Bestehen der Hypothek

Rz. 4 Eine Hypothek ist nach §§ 1113, 1114 BGB die Belastung eines Grundstücks oder Grundstücksbruchteils in der Weise, dass aus dem Grundstück zur Befriedigung einer Forderung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Eine Hypothek kann es geben in der Form einer Verkehrshypothek, also einer Brief- oder Buchhypothek nach § 1116 BGB, oder als Sicherungshypothek nach § 1184 BGB...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6 Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt

Rz. 16 Die Vollstreckung in Gegenstände, auf die sich die Hypothek, Schiffshypothek oder das Registerpfandrecht erstreckt, ergibt sich aus § 322 Abs. 1 AO i. V. m. § 865 ZPO bzw. § 99 LuftFzG.[1] Hiernach erstreckt sich die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen grundsätzlich auch auf die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

1 Allgemeines Rz. 1 § 310 AO entspricht § 362 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 830 ZPO.[2] Ergänzende Hinweise zu § 310 AO gibt es in Abschn. 43 VollstrA.[3] § 310 AO enthält besondere Regelungen für die Pfändung einer solchen Geldforderung, für die eine Hypothek bestellt worden ist.[4] § 310 AO ergänzt insofer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 310 AO entspricht § 362 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 830 ZPO.[2] Ergänzende Hinweise zu § 310 AO gibt es in Abschn. 43 VollstrA.[3] § 310 AO enthält besondere Regelungen für die Pfändung einer solchen Geldforderung, für die eine Hypothek bestellt worden ist.[4] § 310 AO ergänzt insofern § 309 AO, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.8 Eigentümerhypotheken, Eigentümergrundschulden

Rz. 28 Bei der Eigentümerhypothek steht dem Grundstückseigentümer zur Sicherung eines Regressanspruchs eine Hypothek am eigenen Grundstück zu.[1] Dieses Recht am eigenen Grundstück bleibt seinem Charakter nach eine Hypothek, sodass sie nach § 310 AO zu pfänden ist.[2] Rz. 29 Erlischt bei einer Hypothek die Forderung oder gelangt diese überhaupt nicht zur Entstehung[3], so wan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Ausnahmen (§ 310 Abs. 3 AO)

Rz. 11 Nach § 310 Abs. 3 AO bestehen Ausnahmen von den in § 310 Abs. 1 und 2 AO normierten Voraussetzungen für die Pfändung hypothekarisch gesicherter Forderungen. Auch diese Ausnahmen erklären sich aus den zivilrechtlichen Bestimmungen zur Hypothek. Da die Verknüpfung zwischen der Forderung und dem Sicherungsrecht nach § 1159 BGB nicht für die Forderung auf rückständige Zin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2.2 Gesamthypothek und zweite Zwangshypothek

Rz. 31 Für die Belastung mehrerer Grundstücke bestimmt § 867 Abs. 2 ZPO, dass bei der Belastung mehrerer Grundstücke des Schuldners mit der Hypothek der Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke zu verteilen ist, wobei die Größe der Teile der Gläubiger bestimmt.[1] Die Verteilung ist zwingend erforderlich. Unterbleibt sie, so ist der Eintragungsantrag vom Grundbucha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.4 Entstehung der Sicherungshypothek und Fortsetzung der Vollstreckung

Rz. 43 Nach § 867 Abs. 1 S. 2 ZPO entsteht die Hypothek mit der Eintragung, allerdings nur, wenn die zu sichernde Forderung besteht und vollstreckbar ist.[1] Ist der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Antragstellung zwar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ist aber diese Eintragung unrichtig, so kann die Hypothek nicht entstehen. Ein gutgläubiger Rechtserwerb gem....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Hypothekarisch gesicherte Forderung

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 310 AO ist, dass für die zu pfändende Forderung eine Hypothek bestellt ist. Gegenstand der Pfändung nach § 310 AO kann dabei nur eine Geldforderung sein, da für eine solche eine Hypothek bestellt werden kann.[1] Gegenstand der Pfändung können grundsätzlich auch Nebenforderungen sein.[2] Die Einschränkung des § 310 Abs. 3 AO ist in ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Besonderheiten der Pfändungsverfügung

Rz. 7 In der nach § 309 AO stets erforderlichen Pfändungsverfügung sind im Fall des § 310 AO, abgesehen von der genauen Bezeichnung der Forderung, auch Angaben über die Art der Hypothek und über das belastete Grundstück zu machen. Ferner ist, obwohl das Wirksamwerden der Pfändung nicht von der Zustellung an einen Drittschuldner abhängig ist, die Angabe des Drittschuldners in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Schiffshypothek, Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen

Rz. 45 Für die Eintragung einer Hypothek an Schiffen und Schiffsbauwerken enthält § 870a ZPO eine Sonderregelung. Diese Norm erklärt indes in weiten Bereichen die Regelungen für die Eintragung wegen einer Hypothek, die in das Grundbuch eingetragen wurde, für entsprechend anwendbar.[1] Die Eintragung und die Rechtsbehelfe richten sich nach der SchiffsregisterO. Rz. 46 Wegen ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6.3 Umfang des Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen

Rz. 20 Nach §§ 31, 32 LuftRG erstreckt sich das Registerpfandrecht auf das Zubehör und eine etwaige Versicherungsforderung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Durch die Verweisung des § 322 AO auf die zivilprozessualen Bestimmungen (s. Rz. 1) übernimmt das Gesetz die hierin erfolgte Abgrenzung zur Vollstreckung in das bewegliche Vermögen.[1] Gegenstände des unbeweglichen Vermögens i. d. S. sind Grundstücke, Schiffe, Schiffsbauwerke, Schwimmdocks und Luftfahrzeuge, Bruchteile eines Grundstücks oder diesen gleichgestellte Sach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Systematik des Vollstreckungsverfahrens

Rz. 2 In §§ 309–321 AO wird hinsichtlich der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte danach differenziert, welcher Art die Forderung ist, die gepfändet und verwertet werden soll. Hierbei wird wie folgt unterschieden: Pfändung und Verwertung einer einfachen Geldforderung als dem Grundfall[1] mit dem Sonderfall einer Gehaltsforderung[2]; Pfändung und Verwertung e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6.2 Gegenstände der Schiffshypothekenhaftung

Rz. 19 Nach §§ 31, 32 SchiffsRG erstreckt sich die Schiffshypothek auch auf das Schiffszubehör und eine etwaige Versicherungsforderung. Auch hier gilt § 865 Abs. 2 ZPO.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 22 Für die Vollstreckung in Grundstücke, Grundstücksbruchteile und die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt[1], sowie in grundstücksgleiche Rechte[2] kommen drei Vollstreckungsmittel mit unterschiedlichen Zielen in Betracht: Sicherungshypothek: Sie dient, wie die vertraglich bestellte Sicherungshypothek[3], lediglich der Rangsicherung der Forderung, ohne zugle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5.2 Briefhypothek

Rz. 9 Die Pfändung einer Briefhypothek erfordert außer dem Erlass einer Pfändungsverfügung auch die Übergabe bzw. die Wegnahme des Hypothekenbriefs.[1] Ist die Hypothek nur teilweise gepfändet, kann die Vollstreckungsbehörde die Erstellung eines Teilbriefs erwirken. Die Vollstreckungsbehörde muss in den unmittelbaren Besitz des Briefs kommen oder bei einer Mehrfachpfändung z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Vermögensrechte

Rz. 4 Bei den nach § 321 AO zu pfändenden Vermögensrechten ist zunächst erforderlich, dass sie den Charakter eines Rechts haben. Aufgrund dieser zwingenden Voraussetzung scheiden alle tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zustände oder Verhältnisse – auch wenn diese mit einem Mittelzufluss im Zusammenhang stehen – aus, wie z. B. die Stellung als Alleinerbe oder künftiger Vermä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.6.1 Gegenstände der Hypothekenhaftung

Rz. 17 Die Hypothekenhaftung erstreckt sich nach den Bestimmungen des BGB im Einzelnen auf: Erzeugnisse oder Bestandteile, die vom Grundstück getrennt worden sind.[1] Dies gilt nach §§ 1121, 1122 BGB indes nicht, wenn eine Enthaftung dieser Gegenstände eingetreten ist[2]; für die Pfändung von Früchten vgl. § 294 AO. Zubehör des Grundstücks.[3] Dies sind nach den Bestimmungen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Wesen - Akzessorietät

Rz. 24 Die im Weg der Vollstreckung nach § 322 i. V. m. § 867 ZPO zwangsweise eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) ist ihrem Charakter nach eine Sicherungshypothek i. S. v. § 1184 Abs. 1 BGB.[1] Sie ist stets eine Buchhypothek[2] und im Grundbuch besonders als Sicherungshypothek zu bezeichnen.[3] Rz. 25 Die Sicherungshypothek ist streng akzessorisch, d. h. von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 309 AO war § 361 RAO.[1] Die entsprechende Norm für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 829 ZPO, der allerdings weitere Bestimmungen enthält, die sich aus den Unterschieden zwischen dem Vollstreckungsrecht nach der AO und dem zivilprozessualen Vollstreckungsrecht nach der ZPO erklären.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 309 AO finden s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden

Rz. 12 Nach § 315 Abs. 2 S. 1 AO ist der Vollstreckungsschuldner zudem verpflichtet, die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben.[1] Dies erfordert ggf. die Übersendung durch den Vollstreckungsschuldner auf eigene Kosten. Urkunden i. d. S. sind alle schriftlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel, die bei der Geltendmachung der Forderung nützlich sein könne...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Verfahren

Rz. 422 Die Zwangsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 423 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (zu den Voraussetzungen s. Rdn 10 ff.). Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.2 Eigenes Vermögen der Eltern

Bevor Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, sind die Eltern verpflichtet, ihr Vermögen aufzubrauchen – und zwar vollständig. Nur ein kleiner Notgroschen wird den Eltern als Schonvermögen zugebilligt. Dieser beläuft sich entsprechend dem sozialrechtlichen Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus der laufenden Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden auf der linken Bilanzseite angeordnet (Aktiva), während die Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva) ausgewiesen werden. Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 1 Allgemeine Fragen

Was meinen Sie damit, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentum...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 1 Allgemeine Fragen

Was ist damit gemeint, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es 3 Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Hinweis Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge, die nicht zu einer der anderen Einkunftsart (Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung) gehören. Diese Kapitalerträge sind im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, daß das Dauerwohnrecht im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks abweichend von § 44 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auch dann bestehen bleiben soll, wenn der Gläubiger einer dem Dauerwohnrecht im Range vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Re...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / I. Zweck

Rz. 14 Die Zwangshypothek ist bei der Vollstreckung in ein (bereits mit Grundpfandrechten belastetes) Wohnungseigentum nur in Betracht zu ziehen, wenn die titulierte Forderung kein Vorrecht in Rangklasse 2 genießt (siehe Rdn 12 f.). Die Zwangshypothek führt nicht zur Befriedigung des Gläubigers; sie dient der Sicherung der titulierten Forderung. Im Einzelnen gewährt sie dem ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Gesetzestext

(1) Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten, die dem Dauerwohnrecht im Range vorgehen oder gleichstehen, sowie öffentliche Lasten, die in wiederkehrenden Leistungen bestehen, erstrecken sich auf den Anspruch auf das Entgelt für das Dauerwohnrecht in gleicher Weise wie auf eine Mietforderung, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt ist. Im übrig...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Privatrechtliche Lasten

Rz. 46 Zu den privatrechtlichen Lasten gehören Grundschuld- und Hypothekenzinsen oder Renten. Soweit diese einzelne Wohnungseigentumsrechte betreffen, sind sie Sache des einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der GdWE. Inwieweit Tilgungsbeträge, die sich auf Gesamtgrundpfandrechte beziehen, zu den Lasten gehören, ist streitig.[170] Eine willkürliche Abweichung von bestehend...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Anspruch in Rangklasse 5

Rz. 208 Kann die GdWE die Zwangsversteigerung nicht aus einer Grundschuld oder Hypothek betreiben, ist eine Umschreibung des gegen den Voreigentümer erstrittenen Titels nicht möglich. Eine Versteigerung der Wohnung in Rangklasse 5 scheidet aus.mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Löschungsanspruch

Rz. 5 Da häufig aus den finanziellen Leistungen des Dauerwohnberechtigten die Zinsen und Tilgungen des aufgenommenen und durch Grundpfandrechte gesicherten Fremdkapitals erbracht werden, entspricht es regelmäßig der Interessenlage, dass er auch die Vorteile aus der fortschreitenden Tilgung genießt und mit seinem Recht in die erste Rangstelle im Grundbuch aufrückt. § 41 Abs. ...mehr