Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2 Versicherungsfreiheit aufgrund Werkstudentenregelung

Kommt es zu keiner Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer nach den allgemeinen Regelungen[1], ist zu prüfen, ob der Beschäftigte als Werkstudent gilt und als solcher kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei ist. Grundvoraussetzung für den Status als Werkstudent ist, dass der Arbeitnehmer als ordentlich Studierender an einer Fachschule oder Hochschule immatrikulier...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

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Praktikant / 1 Vorgeschriebene Praktika

Infographic Bei vorgeschriebenen Praktika handelt es sich um Praktika, deren Ableistung in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Generell gilt, dass weder die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR im Monat (2025: von 556,01 EUR bis 2.000 EUR)[1] noch die zur geringfügigen Beschäftigung[2] angewand...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interessiert die Krank...mehr

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Private Krankenversicherung... / 4.1 Studenten

Für Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen besteht die Möglichkeit, sich zu Studienbeginn auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.[1] Dem Antrag wird von der Krankenkasse nur stattgegeben, wenn der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer im Laufe d...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 7 Vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an einer Hochschule immatrikulierter Praktikant übt ab 1.7. für 3 Monate ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebene Vorpraktikum aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, das monatliche Entgelt 300 EUR. Ab 1.10. ist der Praktikant eingeschriebener Student. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsve...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

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Student / 1.1.4 Immatrikulation für die Prüfungsvorbereitung bis zur Wiederholungsprüfung

Für Personen, die die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Für die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zum Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Ergebnis der wiederholten Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, bleiben diese Personen an der Hochschule immatrikuliert. E...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 2.1 Berufliche Veranlassung in Wegverlegungsfällen

Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und infolgedessen am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Für die steuerliche Anerkennung ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer...mehr

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AGS 01/2026, Das neue Onlin... / 3. Digitalisierung des Kostenfestsetzungsverfahrens

Im Zuge der Einführung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens wäre es wünschenswert gewesen, auch das Kostenfestsetzungsverfahren in diesen digitalen Rahmen einzubeziehen. Eine denkbare Option wäre die Einführung einer pauschalen Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit im Online-Zivilverfahren, die – analog zur bisherigen Vergütung – am Gegenstandswert ausgerichtet ist. Ein...mehr

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Werkstudent / 2.3 Ende des Werkstudentenprivilegs

Personen, die nach ihrem Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Staatsexamen, Master- bzw. Magistergrad) weiterhin eingeschrieben bleiben, gehören grundsätzlich nicht mehr zu den ordentlich Studierenden i. S. d. Sozialversicherung. Damit endet auch das Werkstudentenprivileg. Maßgeblicher Zeitpunkt Die Hochschulausbildung i. S. d. Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mit...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.4 Rentenversicherungsfreie Praktikanten

Die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gilt nicht für Studierende, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten und deswegen rentenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule ist nicht zu zahlen, wenn sie ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktiku...mehr

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Krankengeld (Anspruch) / 2.1 Versicherungsverhältnisse ohne Anspruch auf Krankengeld

Bestimmte Versicherte sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen[1]: Personen, die Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II beziehen; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen; Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, die keinen Anspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 6 Werkstudent

Ferienjobber, die während der Dauer ihres Studiums eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, können dem Werkstudentenprivileg unterliegen. Werkstudenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Werkstudentenprivileg ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gegeben: Der Arbeitnehmer ist als ordentlich Studierender bei einer...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

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Werkstudent / 2.1.6 Beschäftigung neben einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum

Das in einer Studien- oder Prüfungsordnung der Hochschule bzw. Fachhochschule vorgeschriebene Zwischenpraktikum ist unabhängig von seiner wöchentlichen Arbeitszeit und des ggf. gezahlten Arbeitsentgelts versicherungsfrei in allen SV-Zweigen. Daneben ausgeübte Beschäftigungen mit einem (Gesamt-)Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind geringfügig entlohnt.[1] Bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Praktikant / 1 Arbeitsrechtliche Stellung des Praktikanten

Der Praktikant ist regelmäßig vorübergehend in einem Unternehmen tätig, um sich notwendige praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seinen zukünftigen Beruf anzueignen, die zum Teil im Rahmen seiner Gesamtausbildung verlangt werden. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum klar im Vordergrund, ansonsten handelt es sich um ein "normales" Arbeitsverhältnis. Es findet ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 1.6 Zahlungsweise/Fälligkeit

Für die versicherten Studenten ist eine vom übrigen Recht der gesetzlichen Krankenversicherung abweichende Zahlungsweise vorgesehen.[1] Die Beiträge sind danach vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule für das Semester, für das die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll, im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der GKV-Spitzenverband hat hier...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung wurde geregelt, wann und wie die Krankenkassen Mindestbeiträge erheben können, wenn das freiwillige Mitglied über keine oder nur geringe Einnahmen verfügt. Neben einer allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gelten für bestimmte Personengruppen noch besondere Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen. A...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 8 Beschäftigung der Doktoranden

Personen, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, jedoch anlässlich einer Promotion weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben sind, befinden sich nicht mehr in der wissenschaftlichen Ausbildung. Nehmen diese Doktoranden eine Beschäftigung auf, sind die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von beschäftigten Studenten nicht anzuwenden, sodass bei Ausübung...mehr

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Werkstudent / 3 Befristung

Ein Arbeitsvertrag mit einem Studenten kann nur im Rahmen des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet werden. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Studenten ist grundsätzlich formlos möglich.[1] Für eine wirksame Befristung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Befristungsvereinbarung schriftlich getroffen wird.[2] Eine Befristung ohne Sa...mehr

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Berufsausbildung / 1 Grundlagen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt einheitlich für alle Berufs- und Wirtschaftszweige, mit Ausnahme der Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen und auf Kauffahrteischiffen.[1] Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4–9, 27–49, 53–70, 76–80, 102 ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.50 Prüfungstätigkeit

Die Vergütung für eine nebenberufliche Prüfungstätigkeit gehört zu den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.[1] Typische Beispiele sind Staatsprüfungen durch Hochschulen, Prüfungen an Berufs- und Gewerbeschulen. Zur Steuerbefreiung nebenberuflicher Prüfungsvergütungen s. BMF-Schreiben v. 21.1.1994.[2]mehr

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Student / 4 Bachelorand/Masterand/Diplomand

Neben dualen Studenten und Werkstudenten werden Studenten auch zur Erstellung ihrer Abschlussarbeiten in Unternehmen eingestellt. Rechtlich besteht dabei kein Unterschied, welche Art der Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) angefertigt wird. Die rechtliche Einordnung solcher Einstellungen ist oft nicht eindeutig geklärt.[1] Der Student überlässt in der Regel...mehr

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Werkstudent / 2 Arbeitsvertrag

Der Werkstudent ist ein "normaler" Arbeitnehmer, weshalb beim Abschluss eines Arbeitsvertrags sämtliche Bestimmungen beachtet werden sollten, die auch bei der Anstellung eines nicht studierenden Arbeitnehmers gelten.[1] In der Regel wird das Arbeitsverhältnis mit einem Werkstudenten befristet sein, daher ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu berücksichtigen. Gemä...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 3 Versicherung kraft Gesetzes

Die meisten Menschen sind während ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl kraft Gesetzes unfallversichert. Sie brauchen diesen Schutz weder zu beantragen noch können sie ihn ausschließen. Ein Wahlrecht ist ausgeschlossen. Zu diesem gesetzlich versicherten Personenkreis gehören: Beschäftigte sowie Personen, die Unternehmer eines landwirtschaftlichen Un...mehr

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Praktikant / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis wird der Begriff des Praktikanten relativ weit und unbestimmt verwendet. Ein Praktikant ist im allgemeinen Sprachgebrauch praktisch jede "günstige" Arbeitskraft, die noch in einer anderweitigen Ausbildung bzw. Studium ist, oder den Berufseinstieg nach einem Studium sucht. Rechtlich ist ein "Praktikant" äußerst unterschiedlich einzuordnen, je nachdem, ob...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der Rentenversicherung

Bei selbstständiger Tätigkeit sind die Lehrer und Erzieher in der allgemeinen Rentenversicherung versicherungspflichtig, sofern sie in ihrem Betrieb keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hinweis Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Lehrer und Erzieher an privaten Ersatzschulen können von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit...mehr

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Kinderfreibetrag / 6 Ab dem 18. Lebensjahr nur auf Antrag

Ein Kind, das zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten, das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird nur auf Antrag steuerlich berücksichtigt, solange es das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet[1] sich in einer Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten befindet, eine B...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 3. Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 176 Die Komplikationen und Risiken sind extrem hoch. Neben Hautschädigungen kommt es zu Blasen- und Mastdarmstörungen und zu Störungen der Sexualfunktion, da das Rückenmark auch wesentliche Anteile des Sexuallebens steuert. Es besteht eine erheblich erhöhte Thrombosegefahr (siehe Rdn 298 f.). Es kommt zu Schmerzen aufgrund der Spastik, die durch Schmerzmittel therapiert ...mehr

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zfs 01/2026, Hans-Peter Freymann, Der verkehrsberuhigte Bereich - Verhaltenspflichten nach der Straßenverkehrsordnung mit besonderem Blick auf den Kraftfahrzeugführer

IURISPRUDENTIA SARAVIENSIS, Schriftenreihe der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, Bd. 19, 2025 Selten nur noch wird einem bekannten verkehrsrechtlichen Thema eine Monografie gewidmet. Das Grundsätzliche in diesem Bereich scheint schon lange gesagt. Und so erstrecken sich die – allerdings noch zahlreichen – Diskussionen um die Anwendung des Geset...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.300 EUR jährlich [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während der Semesterferien

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter und an einer Universität immatrikulierter Student übt ein nicht vorgeschriebenes Praktikum in einer Werbeagentur in der Zeit vom 1.7. – 31.8. (während der Semesterferien) aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das ni...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind i. d. R. 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Immatrik...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.580 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

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Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.1 Angehörige

Angehörige i. S. d. § 62 SGB V sind alle im gemeinsamen Haushalt mit dem Versicherten lebenden Ehegatten/Lebenspartner und Kinder (Familienverbund). Im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, generell zu berücksichtigen. Ältere Kinder werden berücksichtigt, wenn sie zusätzlich noch familienversichert sind. Die F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.4 Lehrbeauftragte an Hochschulen, Akademien und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen (§ 1 Abs. 3 Buchst. d TV-L)

Der Begriff des Lehrbeauftragten nach neuem Recht deckt sich im Wesentlichen mit dem früheren Begriff. Daher ist die bisherige Rechtsprechung[1] zum Begriff des "Lehrbeauftragten" ohne Weiteres übertragbar. Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots erteilt.[2] Lehrbeauftragte nehmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbstständig wahr. Wird der Lehrauftrag durch e...mehr

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Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert in § 42 die Begriffe "Hochschullehrerinnen" und "Hochschullehrer". Dies sind danach die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Hochschulen. Welche Einrichtungen als Hochschulen anzusehen sind, ergibt sich aus § 1 HRG. Die tarifvertraglichen Begriffe "Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer" sind...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.1 Überblick

Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) einen rahmenrechtlichen[1] Typenzwang für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen auferlegt. Dieser Typenzwang gilt jedoch nicht für das nebenberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal. Nebenberuflich tätiges wissenschaftliches und künstlerisches P...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.8.6.2 Verwalterinnen/Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistentinnen/Assistenten

Hier stellt sich die Frage, was eigentlich unter "Verwalter von Stellen wissenschaftlicher Assistenten" zu verstehen ist. Der Begriff war in der Reichsassistentenverordnung vom 1.1.1940 festgelegt. Er fand sich auch in der Reichsassistentenordnung. Zum wissenschaftlichen Assistenten konnte ernannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen zur Ernennung zum Beamten erfüllte...mehr