Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses[1] zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[2] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.6 Abweichung vom Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – Schulische Ausbildung

Rz. 23 § 117 Abs. 1. Satz 2 eröffnet die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen eine Maßnahme, sowohl bei der Aus- als auch bei der beruflichen Weiterbildung, abweichend von den üblichen Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung zu fördern. Folglich wird hier auch eine Ausbildung in schulischer Form möglich, die ein Studium in einer Rehabilitationseinri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskräf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den Freibetrag bzw. das Kindergeld tatsächlich erhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 5. Entwicklung von Zertifizierungsprogrammen

Die Entwicklung eines Konformitätsbewertungsprogramms ist in DIN EN ISO/IEC 17067 geregelt. Sie stellt eine anspruchsvolle, formal strukturierte und inhaltlich tiefgreifende Aufgabe dar, die die Grundlage für eine akkreditierbare Zertifizierung bildet. Ein solches Programm dient dazu, auf definierter Grundlage die Konformität von Produkten oder Dienstleistungen, mit bestimmt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.3.3 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Verkehrsgünstig Lage: Verkehrsgünstige Nähe zu Hochschulen oder Ausbildungsstätten (max. 1 Stunde mit ÖPNV) Belegungsbindung: 25 Jahre, nur an ordentliche Studierende oder Auszubildende Nachweis der Berechtigung:Studierende: Immatrikulationsbescheinigung, Kontrolle einmal pro Semester; Auszubildende: Ausbildungsnachweis, Kontrolle halbjährlich. Kann kein Bedarf mehr bei Studiere...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / Zusammenfassung

Überblick HR ist im (digitalen) Wandel – und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Viele HR-Abteilungen befinden sich auf dem Weg von einer reinen prozessorientierten Administration der Mitarbeiter hin zu menschzentrierten Services. Letztere haben das Ziel, die Mitarbeiter bestmöglich bei ihrer Arbeit zu unterstützen und für mehr Zufriedenheit im Unternehmen zu sorgen. Um ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.7 Abgeltungswirkung

Die Inanspruchnahme des Freibetrags setzt nicht voraus, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes entstanden sind. Liegen die persönlichen Voraussetzungen in der Person des Kindes vor, wird typisierend ein Sonderbedarf unterstellt, auch wenn feststeht, dass tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind.[1] Demnach können z. B. E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.2 Berufsausbildung

Das Kind muss sich in Berufsausbildung befinden.[1] Der Begriff der Berufsausbildung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er umfasst jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf, solange das Berufsziel noch nicht erreicht ist und die Vorbereitung darauf ernsthaft und nachhaltig betrieben wird. Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 1.1.6 Nicht begünstigte Personen

Personengruppen, die von der Absenkung des Renten- oder des Versorgungsniveaus wirtschaftlich nicht betroffen sind bzw. dem betreffenden Alterssicherungssystem nicht mehr aktiv[1] angehören, gehören nicht zu einer unmittelbar begünstigten Personengruppe.[2] Insbesondere die folgenden Personengruppen lösen für sich betrachtet keine unmittelbare Förderberechtigung aus: Selbstst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.3 Beruflicher Zweithaushalt in Wegzugsfällen

Die geänderte Rechtsprechung des BFH schließt deshalb in Fällen der Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht mehr aus, wenn der Arbeitnehmer infolgedessen am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Schon bisher war für ihre steuerli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.3 Besteuerung im Inland

Beim Arbeitslohn, den französische Grenzgänger von einem inländischen Arbeitgeber erhalten, darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Grenzgängerregelung der Lohnsteuerabzug nur unterbleiben, wenn dem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Diese wird auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers vom jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt mit dem Inhalt aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Überblick

„..., soweit... 2. keine Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts im Sinne des Absatzes 1 beträgt, und ...” Rz. 624 [Autor/Stand] Negative anteilsbezogene Voraussetzung. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist Teil der anteilsbezogenen Voraussetzungen der Rückkehrregelung und qualifiziert neben § 6 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Namensarten.

Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz für die natürlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Malaysia (Hauptstadt: Kuala Lumpur; Amtssprachen: Malaysisch und Englisch) ist ein Staat in Südostasien am südlichen Rand des Chinesischen Meeres. Es besteht aus zwei Landesteilen, die einerseits auf der Malaiischen Halbinsel und andererseits auf der Insel Borneo liegen. Malaysia hat Landgrenzen zu > Thailand im Norden sowie > Singapur im Süd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Fiskus ist der privatrechtlich handelnde Staat (Bund und Länder). Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturierte rechtsfähige Verbände, va die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden), die Kirchen, Hochschulen, Kammern (IHK, Handwerks-, Rechtsanwalts- und Ärztekammern) und Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 4

Rz. 654 [Autor/Stand] Unnötig verengter Tatbestand. Der Tatbestand des § 6 Abs. 3 Satz 4 ist nach seinem Wortlaut unnötig eng gefasst und führt zu teilweise sachwidrigen Ergebnissen, verbunden mit ganz erheblichen praktischen Gefahren. Weshalb der Gesetzgeber nur Fälle des "Ausschlusses" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Rückkehrregelung gem. § 6 Abs. 3 Satz 4 zugänglich ma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Vorübergehende Abwesenheit im verlängerten Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 3)

„... 3 Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 dessen Rechtsnachfolgers insgesamt um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Absicht zur Rückkehr unverändert fortbesteht. ...” Rz. 590 [Autor/Stand] Regelungsinhalt im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Übertragung der Anteile (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 und Satz 2)

Rz. 617 [Autor/Stand] Übertragung der Anteile. § 6 Abs. 3 Nr. 1 erfasst neben der Veräußerung und der Einlage in ein Betriebsvermögen jede "Übertragung" der Anteile. Soweit eine "Übertragung" der Anteile mit einer "Veräußerung" bzw. Einlage in ein Betriebsvermögen einhergeht, sind letztere Fallgruppen systematisch vorrangig einschlägig, was materiell-rechtlich aber für Zweck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bzw. -raum

Rz. 636.1 [Autor/Stand] Beurteilungszeitpunkt (Ausgangsproblem). Nach der Gesetzessystematik ist es für die negativen anteilsbezogenen Voraussetzungen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2) naheliegend, dass zur Beurteilung deren Nichtvorliegens auf den Zeitraum zwischen dem Tag der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht und der Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unentgeltliche Übertragung von Todes wegen auf natürliche Person

Rz. 641.2 [Autor/Stand] Unentgeltliche Übertragung von Todes wegen durch den Steuerpflichtigen. § 6 Abs. 3 Satz 2 berücksichtigt nur "unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen". Im "Grundfall" spricht § 6 Abs. 3 Satz 2 die unentgeltliche Übertragung von Todes wegen auf eine natürliche Person "durch den Steuerpflichtigen" an, erweiternd werden auch nachfolgende Weiterübert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unternehmer; juristische Personen des Öffentlichen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Es gilt der Unternehmerbegriff des § 14 (s § 14 Rn 6 ff). I betrifft auch Verträge zur Vorbereitung oder Abwicklung einer unternehmerischen Tätigkeit (HP/H. Schmidt § 307 Rz 103; vgl auch BGH NJW 05, 1273). Auf die Unternehmereigenschaft des Verwenders kommt es im Gegensatz zu III nicht an (BGH NJW 81, 1509 [BGH 12.03.1981 - VII ZR 293/79]). Sie wird aber wegen der Weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3)

Rz. 621 [Autor/Stand] Einlage in ein Betriebsvermögen. Ausdrücklich aufgenommen in den Kreis der "schädlichen" Tatbestände hat der Gesetzgeber die "Einlage in ein Betriebsvermögen". Hierunter lässt sich bei einem weiten Verständnis jede Art von "Zuführung" zu einem steuerlichen Betriebsvermögen verstehen, auch z.B. bei unentgeltlicher Einlage der Anteile unter Rechtsträgerwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anteilsveräußerung (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Originäre Veräußerung i.S.d. § 17 EStG. Der Begriff der "Veräußerung" ist primär wie in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG zu verstehen. Ob es sich um eine "Veräußerung" der Anteile handelt, ist nach den zu § 17 EStG entwickelten Kriterien zu beurteilen. "Veräußerung" ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von einer Person auf eine andere g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Titel

PWW Prütting · Wegen · Weinreich Bürgerliches Gesetzbuch mit Internationalem Privatrecht und nationalen, unionsrechtlichen sowie völkerrechtlichen Neben- oder Ergänzungsgesetzen: EGBGB, Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie Internationales Gesellschaftsrecht, EuGüVO, EuPartVO, EuUntVO, HaagUntProt, KSÜ, HKÜ, EuErbVO, HTÜ sowie AGG, GewSchG, VersAusglG, WEG (zT in Auszüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Methode der Interquartilsbandbreite als gesetzliche Regelmethode

..., so bleiben aus dieser Bandbreite das Viertel der kleinsten und das Viertel der größten Werte unberücksichtigt. ... Rz. 1024 [Autor/Stand] Gesetzliche Festlegung auf die Methode der Interquartilsbandbreite in § 1 Abs. 3a Satz 3. Für den praktischen Regelfall wird man davon ausgehen müssen, dass Fremdvergleichsbandbreiten nach der gesetzlich vorgegebenen Methode der "Inter...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nebenberufliche Tätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die in > Rz 10 bezeichneten Tätigkeiten sind nur begünstigt, wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden. Dies beurteilt sich allein nach dem Zeitaufwand: Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt (BFH 160, 486 = BStBl 1990 II, 854; BFH/NV 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufwendungen zur Berufsausbildung (Abs 2).

Rn 13 Vom Anwendungsbereich dieser Norm ist nicht der Besuch allgemeinbildender Schulen erfasst, sondern nur solcher Einrichtungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wie Universitäten, Fachhochschulen und berufliche Bildungseinrichtungen (HP/Lohmann § 2050 Rz 10) und damit um Studien-, Promotions- und Fachschulkosten abzudecken (Grüneberg/Weidlich § 2050...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

Rz. 33 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG setzt außerdem voraus, dass die in > Rz 10 bezeichneten nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Wegen dieser Begriffe vgl §§ 52–54 AO und > Spenden Rz 25 ff. Begünstigt sind deshalb ua folgende nebenberufliche Tätigkeiten: Vortrags- oder Lehrtätigkeit an Un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Normzweck.

Rn 5 Die Regelung des § 1, wie sie unverändert seit 1900 besteht, enthält nur eine konkrete Aussage über den Beginn der Rechtsfähigkeit des Menschen. Damit setzt diese Norm den Begriff der Rechtsfähigkeit (s.u. Rn 7) als solchen und das gesamte System der Rechtssubjekte voraus. Nach der Systematik des Privatrechts sind Zurechungssubjekte für Rechte und Pflichten immer nur en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. AlberGemeinnützigkeit im ErtragsteuerrechtKommentar zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und zu Umstrukturierungen bei steuerbegünstigten Körperschaften2. üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2025, Die Posttrauma... / 4. Zusammenfassung und Implikationen

Dass Verkehrsunfälle grundlegend mit der Entwicklung einer PTBS einhergehen können, ist nicht zu negieren. Dennoch kommt es stets darauf an, im individuellen Fall das Vorliegen der diagnostischen Kriterien genau zu prüfen. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass neben bzw. anstatt einer PTBS auch andere psychische Folgestörungen nach einer Belastung, wie einem Verkehrsunfal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr