Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. b UStG befreit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer, soweit diese an Hochschulen, öffentlich allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen oder anderen Einrichtungen, die die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a UStG erfüllen, erbracht werden. Unselbständi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an[2]. Dasselbe gilt für Forschungseinrichtungen der Europäischen Unio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zusammensetzung des Rechnungslegungsbeirats (Abs. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 2 setzt sich der dreizehnköpfige Rechnungslegungsbeirat aus drei Regierungsvertretern von BMJ, BMF und BMWK, vier Vertretern von Unternehmen, vier Vertretern wirtschaftsprüfender Berufe, zB Vertretern von WPG oder Berufsverbänden (IDW, wp.net, WPK) und zwei Vertretern von Hochschulen zusammen. Den Vorsitz des Beirats führt nach § 342r ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Begünstigter Leistungserbringer

Rz. 74 Stand: 06/02 – 07/2025 Nach § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. b UStG sind selbständige Lehrer, die als freie Mitarbeiter an Schulen, Hochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen (z. B. Volkshochschulen) Unterricht erteilen, begünstigte Leistungserbringer. Auf die Rechtsform des leistenden Unternehmers kommt es nicht an, so dass die Steuerbefreiung auch dann anzuwenden sein, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Schul- und Hochschulunterricht

Rz. 23 Stand: 06/02 – 07/2025 Zum Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts gibt es eine Vielzahl von Befassungen und Aussagen vor allem durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die aber angesichts ihrer Abstraktheit nur bedingt weiterhelfen. So seien Tätigkeiten erfasst, bei denen die Unterweisung in Schulen oder Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Begünstigte Leistung

Rz. 90 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 S. 2 Buchst. c UStG befreit vom Wortlaut her nur die Erteilung von Schul- und Hochschulunterricht. Jedoch ist hiervon auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit, d. h. Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, umfasst (Abschn. 4.21.8. Abs. 1 S. 3 UStAE-E gem. Entwurf des BMF-Sc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 49 Stand: 06/02 – 07/2025 Ergänzungsschulen – § 4 Nr. 21 UStG verwendet den Begriff selbst nicht – sind private Schulen, die keine Ersatzschulen sind. Sie dienen nicht dem Ersatz staatlicher Schulen und bedürfen daher keiner staatlichen Genehmigung (BFH vom 18.01.1962, Az: V 228/59 U, BStBl III 1962, 151). Sie sind Bildungseinrichtungen, die aus dem Rahmen der allgemeinen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 06/02 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 06/02 – 07/2025 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausführung hoh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.3 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung

Rz. 35 Stand: 06/02 – 07/2025 Ausbildung, Fortbildung und berufliche Umschulung werden in Art. 44 S. 1 MwStVO mit unmittelbarer Wirkung definiert. Sie umfassen "Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient". Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Leistungen (§ 65 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 S 1 Nr 1 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld iSd X. Abschn des EStG oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Abs 3 SGB VII in der bis zum 30.06.2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 SGB VI in d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 4 Stand: 06/02 – 07/2025 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/02 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.4 Eng verbundene Umsätze

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Entgegen dem Regierungsentwurf und auch entgegen den Vorgaben in Art. 132 Abs. 1 Buchst i MwStSystRL wurde in der letztlich verabschiedeten Fassung des § 4 Nr. 21 UStG im JStG 2024 die explizite Erstreckung der Steuerbefreiung auf eng verbundenen Lieferungen und sonstigen Leistungen nicht umgesetzt. Gleichwohl geht die Verwaltung in dem Entwurf d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss und im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3

Rz. 108 [Autor/Zitation] Nach der Rspr. des BGH ist eine unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der KapGes. als Tathandlung iSd. § 331 gegeben, "wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt" (BGH v. 15.8.2019 – 5 StR 204/19, wistra 2020 Rz. 9; gleichlautend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Rn. 1780 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können im vollen Umfang steuerlich abgesetzt werden, wenn das Zimmer gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3 Hs 2 EStG der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des StPfl ist. Es handelt sich bei dem Begriff des "Mittelpunktes der gesamten beruflichen und betrieblichen Tät...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 19 Stand: 06/02 – 07/2025 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 20 Stand: 06/02 – 07/2025 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig vom Wec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bork/Hölzle (Hrsg.) Handbuch Insolvenzrecht 3., neu bearbeitete Auflage, 2024 RWS Verlag, ISBN 978-3-8145-1022-4, 198 EUR Die neu bearbeitete 3. A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.1.2 Das privilegierte volljährige Kind

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB volljährige Kinder unterhaltsrechtlich wie minderjährige Kinder behandelt werden, wenn sie unverheiratet sind, das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Es handelt sich dann um sogenannte privilegierte volljähri...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Von der Fachkraft für Arbei... / 2 Der EHS-Manager: Definition und Profil

Im Stellenmarkt der überregionalen Tageszeitungen und Internetportale findet man sie schon regelmäßig: Große, gewöhnlich international operierende Unternehmen suchen nach sog. "Environmental, Health and Safety Managern". Was aber ist der EHS-Manager genau? Zunächst einmal: Im Gegensatz zur Sifa hat die Position des EHS-Managers keine rechtliche Grundlage. Dementsprechend gib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.3 Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft

Rz. 9 Zuwendungen an Körperschaften, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke i. S. d. §§ 51 ff. AO verfolgen, können grds. auch in Form einer – evtl. nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG steuerbefreiten (§ 13 ErbStG Rz. 90 ff.) – Zweckzuwendung vorgenommen werden (z. B. Zuwendung an eine Universität). Voraussetzung ist, dass sie unter der Auflage erfolgen, das Allgemeinwohl zu fö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.19 Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG)

Rz. 90 § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG befreit als Auffangvorschrift zu § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu einem dieser bestimmten Zwecke gesichert ist.[1] Die Vorschrift begünstigt nicht einen bestimmten Empfängerkreis, sondern die Verfolgung eines bestimmten steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Active Sourcing / 3 Der Active Sourcing Prozess

Suchprofil und Kick-Off Der Active-Sourcing-Prozess beginnt mit einer umfassenden Definition des gesuchten Profils, die auf dem bereits bestehenden Anforderungsprofil aus dem Rekrutierungs- oder Ausschreibungsprozess aufbaut. Dieses wird gezielt angepasst, um die spezifischen Anforderungen des Active Sourcings abzudecken. Wichtige Aspekte sind hierbei: Keyword-Fokus: Identifik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Marcel Krumm / Tabea Neuhaus[*] Wird ein Grundstück übertragen, erstrecken sich die Regelungen des vor der Übertragung wirksam gewordenen Grundsteuerwertbescheids bzw. Grundsteuermessbescheids auch auf den Rechtsnachfolger. War vor der Übertragung vom Rechtsvorgänger bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. den Grundsteuermessbescheid eingelegt worde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Oftmals stellt sich im Zuge der steuerlichen Beratung die Frage, über welche konkreten Informationen die Finanzverwaltung verfügt, die sie ihrem Handeln zugrunde legt. Letztlich ist dies ein Problem der "Waffengleichheit" zwischen Steuerbürger und Fiskus. Ein zentraler Punkt innerhalb dieser Thematik ist die Frage, ggf. steuerliche Verwertungsverbote aufz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschriften nach § 90 über die Neufestsetzung nach Altersstufen bei einem Versicherungsfall vor Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben unberührt (vgl. BT-Drs. 19/17586 S. 107). Daraus folgt dessen Anwendung bei Auszubildenden und Studierenden, die nach Vollendung des 25., aber vor dem 30. Geburtstag einen Unfall erleiden, sowie bei allen Schülern, die vor Vollend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.4 Volljährige Kinder

Rz. 27 Vollendet das bis dahin berücksichtigungsfähige Kind das 18. Lebensjahr, müssen neben dem Fortbestand des Kindschaftsverhältnisses weitere Voraussetzungen nach § 32 Abs. 4, 5 EStG zum Status des Kindes und seinem Alter erfüllt werden. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Vortages des Geburtstages erfüllt, an dem das Kind 18 Jahre alt wird (§ 187 Abs. 2 Satz 2 BGB). E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist weitgehend wie § 89 aufgebaut. Mit ihr will der Gesetzgeber eine Lücke füllen, weil er in den mehrpolarigen Konstellationen Handlungsbedarf gesehen hat (vgl. Hamdorf, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 89a Rz. 2). Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.8 Wissenschaftliches Personal

Rz. 191 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG kann nicht auf die Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt werden, wenn die Befristung ausschließlich mit der wissenschaftlichen Qualifizierung des Arbeitnehmers begründet wird. Insoweit verdrängt § 2 Abs. 1 WissZe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 269 Der Gesetzgeber will mit diesem Sachgrund an die vor Inkrafttreten des TzBfG ergangene Rechtsprechung des BAG zur Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen im Bereich des öffentlichen Dienstes anknüpfen.[1] Allerdings ist die Möglichkeit zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge nach dem Wortlaut der Bestimmung wesentlich weitgehender als nach den von der damaligen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.3 Ausnahme: Annex

Rz. 60 Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur der letzte befristete Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle unterliegt, bildet der sog. unselbstständige Annex. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die lediglich die in dem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit verhältnismäßig geringfügig verlängert wird. Dabei orientiert sich die Korrekt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderung gewerblich genutz... / Hintergrund

Nach der Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (sog. E-Lastenfahrrad-Richtlinie) ist eine Förderung der Anschaffung gewerblich genutzter sog. E-Lastenfahrräder & Co. begünstigt. Antragsberechtigt sind, private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.1 Aus-, Fort- oder Weiterbildung

Rz. 295 Für Berufsausbildungsverhältnisse i. S. d. Berufsbildungsgesetzes bestimmt § 21 BBiG , dass diese befristet sind. Dies gilt nach § 26 BBiG auch für Vertragsverhältnisse von Personen, die eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um ein Arbeitsverhältnis oder eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.1 Bedeutung des Sachgrundkatalogs in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Rz. 28 § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff des sachlichen Grundes wird durch § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG näher konkre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.2 Drittmittelfinanzierung

Rz. 297 Die Befristung von Arbeitsverträgen wegen Drittmittelfinanzierung mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen ist in § 2 Abs. 2 WissZeitVG gesondert geregelt.[1] Für den vom WissZeitVG erfassten Personenkreis kann die Befristung nicht mit Erfolg auf § 14 Abs. 1 TzBfG gestützt werden, wenn sie ausschließlich mit der Drittmittelfinanzierung begrün...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.9 Aktueller Bezug zum Heimatland

Rz. 238 Nach einer älteren Rechtsprechung des BAG konnte die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem ausländischen Arbeitnehmer sachlich gerechtfertigt sein, wenn für die sachgerechte Erbringung der Arbeitsleistung ein aktueller Bezug des Arbeitnehmers zu den Verhältnissen seines Heimatlands erforderlich war. Das wurde z. B. angenommen bei der Beschäftigung von ausländisc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.7.2 Voraussetzungen nach neuem Recht

Rz. 274 Voraussetzung für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist, dass der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies erfordert, dass die Mittel haushaltsrechtlich mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Die Haushal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.2 Studium

Rz. 102 Ein Studium i. S. d. Vorschrift ist ein geordneter Ausbildungsgang an einer nach dem Hochschulrecht anerkannten Einrichtung, die einen staatlich anerkannten Abschluss vermittelt, z. B. eine Universität oder Fachhochschule.[1] Nicht erforderlich ist für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnungen im Umsatzsteue... / [Ohne Titel]

Dr. Rainer Spatscheck, München / Prof. Dr. Bettina Spilker, München/Münster[*] Die Einführung der Neuregelungen zur elektronischen Rechnung ("E-Rechnung") im B2B-Bereich hat, neben der Pflicht für die Unternehmer, bei Umsätzen an inländische Unternehmer E-Rechnungen auszustellen, auch neue Pflichten und Risiken für die Rechnungsempfänger mit sich gebracht. Sogar strafrechtlic...mehr