Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4.1 Einkommensteuer

Rz. 29 Unsicherheit im Tatsächlichen liegt beim gewerblichen Grundstückshandel darin, ob der Stpfl. die Drei-Objekte-Grenze überschreitet.[1] Soweit Oellerich [2] beim gewerblichen Grundstückshandel einen in der Vergangenheit objektiv noch nicht verwirklichten Sachverhalt (und damit eine rückwirkende Rechtsanwendung auf einen ohne Ungewissheiten behafteten Sachverhalt) annimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde

Rz. 19 Unter Ungewissheit ist die subjektive Ungewissheit der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung zu verstehen, welche überhaupt nicht oder nur unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten zu beseitigen ist.[1] Die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung befreit die Finanzbehörde aber nicht von ihrer Amtsermittlungspflicht nach § 88 AO. Dementsprechend...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.1 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 7a Abs. 1 EStG

Rz. 150 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Abschreibung, wenn für ein Wirtschaftsgut, für das erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, im Begünstigungszeitraum nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten[1] aufgewendet werden. Begünstigungszeitraum ist der Zeitraum, in dem erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen we...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.1 Erhöhung oder Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 114 Erhöhen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, weil z. B. der Käufer nachträglich zu einem höheren Kaufpreis verurteilt wird, weil er aufgrund eines Schiedsgutachtens höhere Preise zu zahlen hat,[1] weil der Preis nur dem Grunde nach festgelegt worden ist oder weil nachträglich Abgaben zu leisten sind, ändert sich die Bemessungsgrundlage ex nunc. Die zusätzl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.2 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 116 Aufwendungen für die Erweiterung oder Verbesserung eines Wirtschaftsguts in Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung sind nachträgliche Herstellungskosten, sofern sie nicht als Erhaltungsaufwand sofort[1] abziehbar sind oder durch die Aufwendungen ein neues Wirtschaftsgut entsteht. Nachträgliche Herstellungskosten sind gegeben, wenn nach der Fertigstellung etwas N...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.2 Lineare Abschreibung

Rz. 28 Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung als Aufwendungen verteilt. Der Abschreibungszeitraum bemisst sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Es werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer geteilt. Das Ergebnis ist der auf...mehr

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Sachanlagen / 6.3 Investitionszuschüsse

Bei Zuschüssen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und damit sofort versteuern. In diesem Fall beeinflussen die Zuschüsse nicht die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Alternativ kann er die Zuschüsse erfolgsneutral behandeln. Die An...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.4 Einlagen, Entnahmen und Nutzungsänderungen

Rz. 121 Einlagen in ein Betriebsvermögen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist. Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist bei Wirtschaftsgütern, die nach d...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.4 Kumulationsverbot, § 7a Abs. 5 EStG

Rz. 154 Liegen für ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nach mehreren Vorschriften vor, so dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur aufgrund einer dieser Vorschriften in Anspruch genommen werden, sog. Kumulationsverbot (§ 7a Abs. 5 EStG). Mit der Regelung soll eine doppelte Inanspruc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.2 Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen, § 7i EStG

Rz. 170 Allgemeines § 7i EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten an einem im Inland belegenen Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ein Baudenkmal ist. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude im Rahmen der Einkunftserzielung eingesetzt werden, eine bestimmt...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.1 Wertansätze in der Handelsbilanz

Rz. 62 Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.7.1 AfA in gleichen Jahresbeträgen – lineare AfA

Rz. 134 Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die AfA durch gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berechnen. Zur Berechnung der AfA-Beträge sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu teilen bzw. ist die jährliche AfA i...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.4.1 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG

Rz. 165 Allgemeines § 7h EStG gewährt erhöhte Absetzungen der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich. Zu europarechtlichen Bedenken wegen des erforderlichen Inlandsbezugs vgl. Rz. 146. Als AfA-Vorschrift muss das Gebäude ...mehr

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Bemessungsgrundlage / 4.2 Unentgeltliche sonstige Leistungen

Soweit eine steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG vorliegt, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG [1] oder um eine Leistung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG [2] handelt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 ...mehr

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Anlagevermögen / 3.4.2 Investitionszuschüsse

Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Anlagegütern als Betriebseinnahmen anzusetzen und damit sofort zu versteuern. In diesem Fall haben die Zuschüsse keinen Einfluss auf die Höhe der bezuschussten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; oder die Zuschüsse erfolgsneutral zu behandeln. Die Anschaffungs- oder Herstellun...mehr

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Sachanlagen / 3.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR; bei Wirtschaftsgütern, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR),[1] kann für sie die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen werden. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.4 Bemessungsgrundlage

Rz. 113 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes oder der an deren Stelle tretende Wert, z. B. § 7a Abs. 9 EStG, § 10 EStDV. Eine Abschreibung von etwaigen höheren Wiederbeschaffungskosten ist ebenso ausgeschlossen wie nach dem HGB. Der Begriff der Anschaffungskosten folgt aus § 255 Abs. 1 HGB, der der Herstellungskos...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.2 AfA-Beginn

Rz. 128 Die AfA beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Nach § 9a EStDV ist Zeitpunkt der Anschaffung der Zeitpunkt der Lieferung – das ist der Übergang von Nutzen und Lasten –, der der Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung – das ist der Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits g...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.8.2 Lineare Gebäude-AfA, § 7 Abs. 4 EStG

Rz. 143 Die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG beträgt bis zur vollen Absetzung bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, jährlich 3 %; bei Gebäuden, soweit sie diese Voraussetzung nicht erfüllen und die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, jährlich 3 %, vor...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.2 Abschreibungen/Bewertungsfreiheit

Bewegliches Sachanlagevermögen ist abzuschreiben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu verteilen,[1] und zwar entweder linear – nach Maßgabe der Leistung – oder degressiv.[2] Bei der Wahl der linearen Abschreibung sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung zulässig. Soweit der Grund h...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.1 Zugangsbewertung und Grundsachverhalte der Folgebewertung

Rz. 2 Wurde ein Vermögensgegenstand mit Mitteln des Unternehmens angeschafft oder hergestellt, sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.[1] Die Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Diese Wertobergrenze gilt auch für die Folgebewertung, wobei die Anschaff...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.1.1 Bedeutung und Zweck der AfA

Rz. 87 Durch die Aktivierung eines Wirtschaftsguts werden seine Herstellungs- oder Anschaffungskosten neutral gestellt, haben somit keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnwirksam auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass abnutzbare Wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 2.7 Besonderheit bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.[1] Zu diesem Zweck s...mehr

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Anlagevermögen / 6.1 Führung eines besonderen Verzeichnisses

Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in folgenden Fällen erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens; Anteile an Kapitalgesellschaften; Wertpapiere und vergl...mehr

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Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.3 Verlustfreie Bewertung

Rz. 72 Bei der Bewertung nach den Verhältnissen vom Absatzmarkt wird der mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und der Waren zu vergleichende Wert retrograd ermittelt. Hierbei wird also vom späteren Erlös ausgegangen. Deshalb wird diese Bewertungsmethode als retrograde Bewertung bezeichnet. Sie ist nicht zu verwechseln mit der ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1 Abschreibungen nach HGB

Rz. 1 Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten), vermindert um Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Abschreibung ist also ein Instrument der Bewertung, indem die Investitionen über die Nutzungsdauer verteilt als Aufwand in der GuV erfasst werden.[1] Abgeschrieben werden Vermögensge...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.1 Abnutzbare Anlagegegenstände

Rz. 3 Abnutzbare Anlagegegenstände "sind" handelsrechtlich planmäßig abzuschreiben. Es besteht also ein Abschreibungsgebot. Planmäßige Abschreibung bedeutet: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind um Abschreibungen nach einem bestimmten Plan zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögens...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.6 Sonstige Minderungen der AfA-Bemessungsgrundlage

Rz. 125 Grundsätzlich sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten bis auf 0 EUR abzuschreiben, sofern nicht ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt wird. Nur bei Wirtschaftsgütern von großem Gewicht oder aus wertvollem Material kann ein Schrottwert in der Weise angesetzt werden, dass der Unterschied zwischen den Anschaffungs-/Herstellungskosten und dem Schrottwert abgeschriebe...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 54 Ein niedrigerer Wert kommt für eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht, wenn er niedriger als der Buchwert ist. Der Buchwert ergibt sich bei abnutzbaren Anlagegegenständen aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen der Vorjahre und den Abschreibungsbetrag aus planmäßiger Abschreibung des laufenden Geschäftsjahrs, bei anderen Anl...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans

Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Grundsatz der Bewer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.3 Degressive Abschreibung

Rz. 31 Allgemeines Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung. Daher müssen sich die Abschreibungen nach einem Abschreibungsplan richten. Handelsrechtlich ist jede degressive Abschreibung zulässig, die den Gru...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.3 Abschreibungszwang und Korrektur fehlerhafter AfA

Rz. 93 Nach § 7 Abs. 1 und 4 EStG "ist" ("sind") die AfA bei Wirtschaftsgütern vorzunehmen, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, d. h., es besteht ein Abschreibungszwang zur Normal-AfA.[1] Dies gilt für die AfaA nur im Falle des Ausscheidens des Wirtsc...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.3 Weitere Vergünstigungen oder Erleichterungen

Folgende Vergünstigungen oder Erleichterungen können genannt werden: Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen, wie Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert,[1] Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen für künftige Anschaffungen oder die Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.[2]...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3 Vornahme der AfA

Rz. 99 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter[1] des Anlagevermögens,[2] die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können nicht abgeschrieben werden; § 253 Abs. 3 HGB, der nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für das Steuerrecht gilt. Sie könn...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 126 AfA-berechtigt ist regelmäßig nur der Steuerpflichtige, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt, der den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst oder durch Dritte erfüllt. Wirtschaftsgüter, die außerhalb der Einkunftserzielung eingesetzt werden, können daher nicht steuermindernd abgeschrieben werden (allgemeine Meinung).[1] Erfüllt ein Steuerpfli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.1.6 Mehrere Beteiligte, § 7a Abs. 7 EStG

Rz. 156 Ist ein Wirtschaftsgut mehreren Beteiligten zuzurechnen, müssen alle die Voraussetzungen der Begünstigungsnorm erfüllen. In diesem Fall dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur einheitlich vorgenommen werden (§ 7a Abs. 7 Satz 2 EStG). Die Beteiligten müssen dieselbe AfA-Methode und denselben AfA-Satz wählen. Ein Verzicht eines einzelnen Beteiligt...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.9.3.1 Allgemeines

Rz. 159 § 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in Anspruch genommenen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.2.4 Einzelbewertung

Rz. 97 Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu berechnen ist. Ein einheitliches Wirtschaftsgut kann daher nicht für Zwecke der AfA in verschiedene Einzelteile zerlegt werden. Entscheidend für die Frage, wann ein einheitliches Wirtschaftsgut vorliegt, ist, ob die einzelnen Bestandteile in einem einheitlichen ...mehr

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Sachanlagen / 6.1.1 Übertragung auf Ersatzwirtschaftsgut

Bei Ausscheiden von Wirtschaftsgütern des Anlage- oder des Umlaufvermögens aus dem Betriebsvermögen gegen Entschädigung infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs ist die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung zulässig. Dadurch kann in diesen Fällen die Gewinnrealisierung vermieden werden[1]. Dem Steuerpflichtigen soll ermöglicht werden,...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.5 Zuschreibungspflicht

Rz. 224 Generell besteht hinsichtlich der Wertaufholungen nach IFRS ebenso wie nach HGB eine Zuschreibungspflicht. Dabei ist der Zuschreibungsbetrag analog nach IAS 36.117 auf die Höhe begrenzt, die sich bei fiktiver regulärer Abschreibung zum Stichtag ergeben hätte, was eine Art Schattenbuchführung erfordert. Für die Ermittlung des Zuschreibungsbedarfs ist ein spiegelbildli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.5.3 Zuschüsse

Rz. 119 Zuschüsse zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage.[1] Im betrieblichen Bereich hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Einnahmen ansetzen und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten zuzüglich der Zuschüsse als Bemessungsgrundlage ansetzen oder gewinnneutral unter Kürzung der Bemessungsgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.2 Zweck

Rz. 6 Bei der planmäßigen Abschreibung kommt es nicht in erster Linie darauf an, die Vermögensgegenstände zu den Bilanzstichtagen mit den "richtigen Werten" i. S. d. jeweiligen Zeitwerte auszuweisen, sondern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung zu verteilen. Primäres Ziel ist daher im Sinne der dynamischen Bilanzauffassung die...mehr