Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Durchführung der Hinzurechnung

Rn. 159 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Hinzurechnung wirkt gewinnerhöhend; bei Bilanzierern erfolgt dies außerbilanziell (BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 27.05.20, XI R 12/18, BStBl II 2020, 779; BFH v 16.1.2025, IV R 28/23, DB 2025, 984; BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 55; auch s Rn 32) Rn. 159a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Konsequenz der außerbilanziellen Hinzurechnung (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135 ff) Rücklagen (s Rn 141 ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144 f). Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußerungserlös zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Die Rechtsgrundlage für das Wahlrecht

Rn. 139 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nicht klar ist die Rechtsgrundlage für dieses Wahlrecht: steuerliches Gewohnheitsrecht oder ein ungeschriebener GoB-Grundsatz (offengelassen von BFH BStBl II 1982, 591); ungeschriebener GoB-Grundsatz (tendenziell BFH BStBl II 1992, 488) oder eine sachliche Billigkeitsmaßnahme (tendenziell BFH BStBl II 1996, 28). Praktische Konsequenzen ergeben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rücklagen

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA-Bemessungsgrundlage ist auch geringer als die AK/HK, wenn der StPfl auf das angeschaffte/hergestellte WG stille Reserven übertragen hat. Dann gilt (BFH BStBl II 1989, 697): Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dies gilt zB für Rücklagen nach § 6b EStG (s R 6b.2 Abs 1 S 9 EStR 2012) für Ersatzb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überkompensation (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG dürfen "die AK/HK des WG ... um bis zu 40 %/50 % (s Rn 43), höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach S 1 gewinnmindernd herabgesetzt werden". Das Hinzurechnungswahlrecht ist somit doppelt im Umfang begrenzt: maximal 40/50 % ("bis zu") der AK/HK (s Rn 43) inkl nachträgliche AK/HK ( BMF v 15.06.2022, BStBl I 2022...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kürzung der AK/HK um den voraussichtlichen Veräußerungserlös?

Rn. 146 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird nicht um einen voraussichtlichen Veräußerungserlös (ebenso: Entschädigungserlös) gekürzt (nunmehr hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 116 (44. Aufl 2025); wohl auch BFH BStBl II 1975, 478; FG Hamburg EFG 1987, 612 rkr; aA noch BFH BStBl II 1972, 744). Rn. 147 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Ist beabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngliche und nacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbd) Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche AK (§ 255 Abs 1 S 2 HGB), Anschaffungspreisminderungen (§ 255 Abs 1 S 3 HGB)

Rn. 116 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 ME lediglich klarstellend (offengelassen von BFH BStBl II 2018, 694) fügt § 255 Abs 1 S 2 HGB hinzu, dass auch die Nebenkosten und nachträgliche AK zu den AK gehören, und nach § 255 Abs 1 S 3 HGB Anschaffungspreisminderungen abzusetzen sind. Rn. 116a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung des WG) noch Kosten bzgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Das Wahlrecht des Steuerpflichtigen im betrieblichen Bereich nach Ansicht der FinVerw

Rn. 135 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft/hergestellt, hat der StPfl – nur im betrieblichen Bereich, also nicht bei Überschusseinkünften, glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 194 (04/2023); auch s Rn 136 – nach Ansicht der FinVerw ein Wahlrecht: Anfängliche Zuschüsse Anfängliche Zuschüsse ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verwendung von WG des PV, die bisher nicht zu Erzielung von Einkünften verwendet wurden, zur Erzielung von Einkünften (Umwidmung)

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass § 7 Abs 1 S 5 EStG diesen Fall nicht erfasst, da es dort um die Einlage von WG des PV, die der Einkünfteerzielung dienten, ins BV geht. Eine gesetzliche Regelung fehlt hierfür. Zur Frage, was nicht als "Einlage" anzusehen ist, s Rn 157. Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach st Rspr des BFH (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Anschaffungskosten

Rn. 381 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Begriff der AK gilt ausschließlich § 255 Abs 1 HGB (s Rn 113), egal, ob PV oder BV (BFH BStBl II 2017, 343; BFH BStBl II 2019, 170; BFH BStBl II 2020, 545; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626; H 6.2 EStH 2023). Dh AK sind (BFH BFH/NV 2002, 966; FG Niedersachsen EFG 2017, 1418 rkr; BFH BStBl II 2019, 170; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Fälle aus der Rspr (ABC)

Rn. 140 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 KrankenhauspflegeG Fördermittel iSd § 10 Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (v 29.06.1972, BStBl I 1972, 1009) sind als öffentliche Investitionszuschüsse anzusehen, das oa Wahlrecht nach R 6.5 Abs 2 EStR 2005 (jetzt: R 6.5 Abs 2 EStR 2012) ist rechtmäßig (BFH BStBl II 1996, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Schrottwert/Schlachtwert

Rn. 144 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Strittig ist, ob die AK/HK um einen nach Abschluss der Nutzung noch verbleibenden, ins Gewicht fallenden Schrottwert/Schlachtwert zu kürzen sind (s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 202 (04/2023); Scharfenberg/Müller, DB 2014, 921):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 20...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.2 Anschaffungs- oder Herstellungskostenobergrenze

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist dann nicht zu gewähren, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, mehr als 3.000 EUR je qm Wohnfläche bzw. bei Wohnungen, die auf Grund eines...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.5 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Während die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herste...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies gilt auch, wenn die Sonderabschreibungen nicht bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen, soweit sie innerhalb des Begünstigungszeitraums für die Sond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.5 Abschreibungssätze

Die Sonderabschreibungen betragen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent[1] Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.[1] Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.4 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 bzw. maximal 4.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 1 Bedeutung und Wirkung

Handelsrechtlich gehören Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG[1] dürfen ausschließlich durch das Steuerrecht zugelassene Abschreibungen anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. in der Handelsbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Abschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können, werden Sonderabschreibungen genannt. Zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts wird dabei aus der ansonsten obligatorischen Verteilung auf die Nutzungsdauer herausgenommen und während eines sog. Beg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Drucker / 6.1 Anwendung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 3 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Hieraus geht hervor, dass das Handelsrecht keine bestimmte Abschreibungsmethode vorgibt, sodass grundsätzlich sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung möglich is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zielvereinbarung als Führun... / 3 Unternehmensziele als Ausgangspunkt

Im Rahmen der Unternehmensführung werden auf allen Ebenen Ziele gebildet. Der Prozess der Zielfindung beginnt bei der Unternehmensleitung. Die Jahresziele des Unternehmens leiten sich z. B. ab aus der Dreijahresplanung, der Ist-Situation und den voraussichtlichen Markt- und Umfeldbedingungen im bevorstehenden Jahr. Unternehmensziele können sich auf folgende Bereiche beziehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 4)

Rn. 136 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 dürfen Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines VG verwendet wird, als Teil der HK dieses VG angesetzt werden. "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Sofern FK-Zinsen nicht aktiviert wurden, br...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. In die Herstellungskosten einbezogene Zinsen für Fremdkapital

Rn. 219 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Kontrastierend zu § 268 Abs. 2 (a. F.) postuliert § 284 Abs. 3 Satz 4 überdies, dass der Betrag der FK-Zinsen anzugeben ist, der im GJ bei jedem Posten des Anlagengitters in Ausübung des Wahlrechts nach § 255 Abs. 3 als HK aktiviert worden ist (vgl. zum Aktivierungswahlrecht HdR-E, HGB § 255, Rn. 302ff.). Nach dem Wortlaut ist keine Angabe d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 (Rn. 139–290 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 139 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 „Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sin...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in AfA nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tausch, Versch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Herstellungskosten

Vgl. "Anschaffungs- und Herstellungskosten".mehr

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Rückstellungen: ABC / Anschaffungs- und Herstellungskosten

Eine Rückstellung für künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) kann nur im Einzelfall in Betracht kommen, wenn die AHK eines Vermögensgegenstands dessen Zeitwert überschreiten. Gewichtigster Anwendungsfall sind von den Energieversorgungsunternehmen gebildete Rückstellungen für die Kosten bestrahlter Brennelemente.[1] Die Herstellung von Brennelementen aus wiederau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Anpassungsverpflichtungen

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen, nach denen der Bilanzierende Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Derartige Anpassungsverpflichtungen sind dann hinreichend konkretisiert, sobald für eine Anlage feststeht, dass die Grenzwerte überschrit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Nachsorgeverpflichtungen Deponiebetreiber

Der BFH verweigert die Bildung einer Rückstellung für künftige Ausgaben eines Deponiebetreibers, soweit diese zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Anlagen und Betriebsvorrichtungen führen.[1] Der Deponiebetreiber entsorgte gegen Entgelt Abfälle auf von ihm unterhaltenen Deponien. Nach der Stillegung war er verpflichtet, die Oberflächen abzudichten und zukünftig austr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Sonderabschreibung fü... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird nicht gewährt. Die Sonderabschreibung kann für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in der EU genutzt werden. Sie beträgt bis zu 5 % der Herstellungskosten pro Jahr, zusätzlich zur regulären Abschreibung, und ist auf vier Jahre begrenzt. Die Sonderabschreibung ist nur mög...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Sonderabschreibung fü... / Hintergrund

Entscheidung Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und zu Wohnzwecken vermietet war. Nachfolgend fasste die Klägerin den Entschluss, das sanierungsbedürftige, aber bewohnte Einfamilienhaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 7 Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 99–105 Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG genannten Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.4 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 107 Den Investitionsabzugsbetrag[1] können nur Unternehmen nutzen, die bestimmte Größenmerkmale nicht übersteigen. Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits 3 Jahre vor der tatsächlichen Investition i. H. v. 50 % der erwarteten Anschaffungskosten/Herstellungskosten außerbilanziell abgezogen werden. Wird das Wirtschaftsgut erworben, ist gem. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG eine auß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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