Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.5 Eigen- und Drittaufwand

Bei Eigen- und Drittaufwand sind steuerlich folgende Unterscheidungskriterien maßgebend:[1] Hat sich ein Steuerpflichtiger aus betrieblichem Anlass an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude beteiligt, das im Alleineigentum oder Miteigentum eines Dritten steht, kann er die Aufwendungen in entsprechendem Umfang wie ein materielles Wirtschaftsgut auf die Nutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eigenständ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Betriebsvermö... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert neben allgemeinen Ansatzregeln mögliche Zuordnungsentscheidungen und Wahlrechte bei Grundstücken und Grundstücksteilen. Er zeigt die Behandlung von Betriebsgrundstücken bei Personengesellschaften auf und gibt Hinweise zur Bewertung und der Abzugsfähigkeit von Grundstückskosten. Ferner behandelt er Varianten und Folgen bei Beendigung der Zug...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Sanierungsaufwendungen bei Grundstück: nachträgliche Herstellungskosten?

Nachträgliche Herstellungskosten können beim Wirtschaftsgut "Grund und Boden" auch in der Alternative einer Zweitherstellung bzw. wirtschaftlichen Neuherstellung i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 HGB vorliegen. Die in Rede stehenden Sanierungsaufwendungen dienten im Streitfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zielgerichtet der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grund un...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 3 Beseitigung der Schäden

Das Gesetz verlangt, dass eine AfaA wieder rückgängig gemacht wird, wenn die Gründe in einem späteren Wirtschaftsjahr entfallen. Dazu ist im Zweifel der Buchwert des Wirtschaftsguts, gewinnerhöhend um den Betrag der früheren AfaA, aufzustocken – sog. Zuschreibung. Insbesondere bei der Reparatur eines materiellen Wirtschaftsguts erwachsen dem Steuerpflichtigen hieraus im Ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Außergewöhnliche Abnutzung / 1 Technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Die häufigsten Fälle einer technischen Abnutzung sind leicht zu verstehen: die Beschädigung eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Brand, Bruch, Feuchtigkeit, Säureeinwirkung, Insektenbefall, Überschwemmung oder anderes. Infrage kommt daneben eine ungewöhnlich intensive Nutzung, z. B. im Rahmen eines 3-Schicht-Betriebs, wenn diese hohe Beanspruchung bei der Bemessung der lineare...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 5.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 140 bis 248 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der grundsätzl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.8 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Zeile 67 In dieser Zeile ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für das Wirtschaftsjahr 2025 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2024/2025 bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Investitionsabzugsbeträge vorangegangener Wirtschaftsjahre waren in den entsprechenden Steuererklärungen zu erfassen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt bis zu 50 % der voraussichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 2.2 Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen schafft in seiner Kommunalhaushaltsverordnung im 8. Abschnitt "Sonderbestimmungen für die erstmalige Bewertung von Vermögen und die Eröffnungsbilanz" umfassende Vorschriften für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz.[1] Im Einzelnen werden geregelt: Aufstellung der Eröffnungsbilanz[2] Ermittlung der Wertansätze[3] Besondere Bewertungsvorschriften[4] Vereinfach...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.3 Bewertung unfertiger Erzeugnisse

Güter, die der Unternehmer selbst herstellt, die aber noch nicht alle Produktionsgänge durchlaufen haben, sind unfertige Erzeugnisse. Zwar können sie so wie sie sind nicht verkauft werden, sie sind aber dennoch inventurmäßig zu erfassen. Die unfertigen Erzeugnisse müssen entsprechend dem Fertigungsgrad mit den anteiligen Herstellungskosten bewertet werden. Neben den unmittelb...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 6.4 Beispiel 4: Wann Ein- und Umbauten als sonstige Mietereinbauten zu behandeln sind

Ein- und Umbauten sind als sonstige Mietereinbauten zu behandeln, wenn es sich weder um Betriebsvorrichtungen noch um Scheinbestandteile handelt. Beim Vorliegen von sonstigen Mietereinbauten hängt die weitere Beurteilung davon ab, ob der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer oder kein wirtschaftlicher Eigentümer der Ein- und Umbauten ist. Ein- und Umbauten sind wirtschaftliches ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.4 Variante 4: Einbau von Teilen in die gemieteten Räume, die weder Betriebsvorrichtungen noch Scheinbestandteile sind

Diese Um- und Einbauten sind als sonstige Mietereinbauten einzustufen. Sonstige Mietereinbauten werden wie unbewegliches Anlagevermögen nach den Grundsätzen abgeschrieben, die für Gebäude gelten. Das hat der BFH nochmals bestätigt, wonach Mietereinbauten nach den für das Gebäude maßgebenden AfA-Sätzen abgeschrieben werden.[1] Im entschiedenen Fall wurde ein sanierungsbedürfti...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.2 Bewertung von Fertigerzeugnissen

Fertigerzeugnisse haben alle Produktionsdurchgänge durchlaufen und stehen für den Verkauf bereit. Auch die Fertigerzeugnisse sind durch eine Inventur zu erfassen. Deren Wertobergrenze sind die Herstellungskosten. Liegt der Börsen- oder Marktwert von Fertigerzeugnissen unter den Herstellungskosten, so muss der niedrigere Wert angesetzt werden, wenn die Wertminderung wahrschein...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 3 Bilanzierung von Mietereinbauten in der Handelsbilanz

Ob der Vermieter oder der Mieter die Mietereinbauten zu bilanzieren hat, richtet sich danach, wer deren wirtschaftlicher Eigentümer ist.[1] Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, dem die ausschließliche Gebrauchsbefugnis zusteht. Danach muss der Mieter die Maßnahme aktivieren, wenn der Mietvertrag länger läuft als die Nutzungsdauer der Baumaßnahme ist, der Mieter die Bauma...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 4 Ansatz von Mietereinbauten in der Steuerbilanz

Wie das Handelsrecht folgt auch das Steuerrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, d. h. der wirtschaftliche Eigentümer muss den Mietereinbau in seiner Steuerbilanz ausweisen. Wie in der Handelsbilanz sind Mietereinbauten auch in der Steuerbilanz i. d. R. als Anlagevermögen auszuweisen. Entsprechend dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG erfolgt auch in der Steuer...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 7 Rückstellungen bilden

Haben sich Vermieter und Mieter einzelvertraglich (in der Regel im Mietvertrag) darüber geeinigt, dass Mietereinbauten bei Beendigung des Mietvertrages zurückgebaut werden müssen, damit die Mietsache den Zustand bei Mietbeginn zurückerhält, ist die Bildung einer Rückstellung möglich. Die Verpflichtung des Mieters zur Beseitigung von Mietereinbauten stellt eine ungewisse Verbi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.1 Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 12 In der 1. Spalte des Anlagespiegels werden die ursprünglichen (historischen), nach § 255 Abs. 1, 2 HGB ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten von in früheren Perioden angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen, die zu Beginn des Geschäftsjahres noch im Unternehmen vorhanden sind, erfasst. Hierunter fallen auch solche Vermögensgegenstände, die ber...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.3.2 Ansatzwahlrecht für Herstellungskosten

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] wurde mit § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG ein Ansatzwahlrecht für Herstellungskosten eingeführt. Damit wurde eine langjährige Verwaltungspraxis[2] gesetzlich abgesichert. Danach brauchen bei der Bemessung der Herstellungskosten angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.2 Ausweis von Festwerten

Rz. 51 Nach § 240 Abs. 3 HGB dürfen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Menge für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.2 Horizontale Gliederung nach der Entwicklung des Anlagevermögens

Rz. 7 Die horizontale Gliederung des Anlagespiegels ergibt sich aus § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie die Abschreibungen aufzuführen sind. Die Abschreibungen sind weiter zu unterteilen in den Gesamtbetrag der Abschreibungen zu Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.3 Abgänge des Geschäftsjahres

Rz. 19 Die Abgänge bilden das Gegenstück zu den Zugängen, sodass in dieser Spalte grundsätzlich alle mengenmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens zu erfassen sind. Abgänge in diesem Sinne liegen vor bei sämtlichen Formen des Ausscheidens, insbesondere bei Veräußerung, Tausch, Entnahme, Verschrottung und Enteignung; darüber hinaus bei der Umbuchung vom Anlage- ins Umlaufv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.1 Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Zur selbstständigen Nutzung fähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR nicht übersteigen, dürfen seit dem Wirtschaftsjahr 2018 (vorher 410 EUR) steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.5 Zuschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 29 Unter einer Zuschreibung wird eine rein wertmäßige Erhöhung der Gegenstände des Anlagevermögens verstanden. Zuschreibungen sind als Korrektur der in den Vorjahren durchgeführten Abschreibungen zu interpretieren. I. d. R. handelt es sich um eine Korrektur von vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen, bei denen der Abschreibungsgrund entfallen ist. Es können aber a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.2 Sachliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 98 Als weitere Voraussetzung für die Durchführung einer Bilanzänderung muss nicht nur ein zeitlicher, sondern ebenso ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Bilanzberichtigung und der Bilanzänderung bestehen. Der vom Gesetz vorgegebene enge sachliche Zusammenhang dürfte stets dann anzunehmen sein, wenn die Bilanzänderung unmittelbar eine Folge der Bilanzberichtigung dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / Zusammenfassung

Überblick Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugäng...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.3 Vorgehensweise bei der Bilanzberichtigung – Grundsätzliches und Einzelfälle

Rz. 85 Die Bilanz wird bis zur Fehlerquelle (die Bilanz, in der der Fehler entstanden ist) berichtigt, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, wenn sich die Bilanzberichtigung nicht auf die Höhe der festzusetzenden Steuer auswirkt und wenn die durchgeführte Festsetzung verfahrensrechtlich noch geändert werden kann.[1] Kann eine Änderung verfahrensrechtlich nicht mehr e...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.2 Bilanzwahrheit

Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen sind wahrheitsgetreu vorzunehmen. Sie sind nach Menge und Wert daher so anzusetzen, wie sie sich im Zeitpunkt ihrer Erfassung darstellen. Daraus folgt z. B. auch, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mit ihren Finanzierungsmitteln verrechnet werden dürfen.[1] Auch gebietet es der Grundsatz der Bilanzwahrheit, wertau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.8 Restbuchwert zum Ende des Geschäftsjahres und zum Ende des Vorjahres

Rz. 42 Die Restbuchwerte sämtlicher Posten des Anlagevermögens zum Jahresende ergeben sich aus der Queraddition der vorstehend erläuterten Spalten des Anlagespiegels, indem die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten um Zugänge und Zuschreibungen erhöht, um Umbuchungen korrigiert und um Abgänge sowie kumulierte Abschreibungen vermindert werden. Darüber hinaus ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit gebietet, dass eine Personengesellschaft, die gemäß § 4 Abs. 1 UmwStG an einen unzutreffenden Bilanzansatz in einer steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Kapitalgesellschaft gemäß § 3 Satz 1 UmwStG gebunden ist, diesen Bilanzierungsfehler beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gewinnneutral korrigieren kann, wenn er sich bislang...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.1 Unterlassene Aktivierung

Wurde ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bisher gar nicht aktiviert, ist es mit dem Wert einzubuchen, der sich ergeben würde, wenn es von Anfang an richtig bilanziert worden wäre.[1] Bei der Ermittlung des Einbuchungswerts ist eine "Schattenrechnung" durchzuführen (Absetzung der bisher unterlassenen AfA-Beträge von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten)...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.1.4 Steuerbilanz weicht von Handelsbilanz ab

Wird die Handelsbilanz geändert, gilt aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG die Steuerbilanz ebenfalls als geändert.[1] Die steuerliche Anerkennung der Änderung der Steuerbilanz richtet sich allerdings nach den Regelungen des § 4 Abs. 2 EStG.[2] In Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts kann ein von der Handelsbilanz abweichender Ansatz gewählt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 1 Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften[1] (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anhang darzustellen (Anhangangabepflicht). Dabei haben sie nach § 284 Abs. 3 Satz 2 HGB, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellu...mehr