Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abbruchkosten

Diese gehören i. d. R. zu den Herstellungskosten des errichteten Neubaus. Sie entstehen weder zwangsläufig noch sind sie außergewöhnlich.[1] Durch Krankheit oder Behinderung bedingte Mehrkosten für den Umbau oder Neubau eines Wohngebäudes sind in den Grenzen der Angemessenheit und Notwendigkeit – einschließlich evtl. Abbruchkosten – zu berücksichtigen, s. "Baumaßnahmen".mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 6.3 Nicht bzw. beschränkt abziehbare Betriebsausgaben: Gesondert zu buchen

Folgende Ausgaben erkennt das Finanzamt in jedem Fall nur als abziehbare Betriebsausgaben an, wenn diese auf gesonderten Konten gebucht bzw. gesondert aufgezeichnet worden sind:[1]mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.2 Sachspenden

Bei Sachspenden ist der gemeine Wert der Zuwendung als Spende anzusetzen.[1] Wurde der Gegenstand unmittelbar vor seiner Zuwendung dem Betriebsvermögen entnommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht: Er kann das gespendete Wirtschaftsgut mit dem Teilwert oder mit dem Buchwert entnehmen (Buchwertprivileg).[2] In der Spendenbescheinigung ist der Entnahmewert anzusetzen zzgl. der...mehr

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Rückstellungen: ABC / Herstellungskosten

Vgl. "Anschaffungs- und Herstellungskosten".mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.3 Herstellungskosten

Herstellungskosten i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwendungen i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB. Mit der Einbeziehung der im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks selbsterrichteter Gebäude und anderer in diesem Zeitraum durchgeführter Baumaßnahmen in die Veräußerungsgewinnbesteuerung[1] sind bei Berechnung des Veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Rückstellungen: ABC / Anschaffungs- und Herstellungskosten

Eine Rückstellung für künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) kann nur im Einzelfall in Betracht kommen, wenn die AHK eines Vermögensgegenstands dessen Zeitwert überschreiten. Gewichtigster Anwendungsfall sind von den Energieversorgungsunternehmen gebildete Rückstellungen für die Kosten bestrahlter Brennelemente.[1] Die Herstellung von Brennelementen aus wiederau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.1 Gewinnberechnung

Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.5 Sonderfälle

Bei der Veräußerung eines teilentgeltlich z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlung erworbenen Grundstücks berechnet sich der Veräußerungsgewinn für den entgeltlich erworbenen Teil durch Gegenüberstellung des anteiligen Veräußerungserlöses zu den tatsächlichen Anschaffungskosten. Der anteilige Veräußerungserl...mehr

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Rückstellungen: ABC / Anpassungsverpflichtungen

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen, nach denen der Bilanzierende Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Derartige Anpassungsverpflichtungen sind dann hinreichend konkretisiert, sobald für eine Anlage feststeht, dass die Grenzwerte überschrit...mehr

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Rückstellungen: ABC / Nachsorgeverpflichtungen Deponiebetreiber

Der BFH verweigert die Bildung einer Rückstellung für künftige Ausgaben eines Deponiebetreibers, soweit diese zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Anlagen und Betriebsvorrichtungen führen.[1] Der Deponiebetreiber entsorgte gegen Entgelt Abfälle auf von ihm unterhaltenen Deponien. Nach der Stillegung war er verpflichtet, die Oberflächen abzudichten und zukünftig austr...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.5 Aufwandsrückstellungen

Rz. 51 Für die Aufwandsrückstellungen, d. h. "ihrer Eigenart nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen" die am Abschlusstag wahrscheinlich oder sicher, nur aber hinsichtlich ihrer Höhe und des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmt, besteht ab dem Geschäftsjahr 2010 ein Passivierungsverbot. Bei mittelständischen Un...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.1 Handelsrecht

Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.3 Dauerkulturen

Rz. 536 Eine Dauerkultur ist eine in sich geschlossene Pflanzenanlage, die während einer Reihe von Jahren regelmäßig Erträge durch ihre zum Verkauf bestimmten Früchte oder Pflanzenteile liefert. Die gesamte Dauerkultur ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Rz. 537 Dauerkulturen sind als ein einheitliches bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren.[1] Dies gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.2 Geschlagenes Holz

Rz. 554 Das stehende Holz ist ein vom Grund und Boden getrennt zu bewertendes Wirtschaftsgut des nicht abnutzbaren Anlagevermögens. Erst mit der Trennung von der Wurzel wird es zu Umlaufvermögen.[1] Die Trennung erfolgt im Regelfall durch Einschlag. Im Falle einer Kalamität tritt der Übergang vom Anlagevermögen zum Umlaufvermögen erst im Zeitpunkt der Aufbereitung des Holzes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.4 Aktivierungswahlrecht nach § 4a ForstSchAusglG

Rz. 580 Nach § 4a ForstSchAusglG können Stpfl. mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, im Falle einer Einschlagsbeschränkung von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Voraussetzung ist, dass die Einschlagsbeschränkung einge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.6 Vorräte

Rz. 541a Bei den Vorräten handelt es sich in der Hauptsache um die Ernte. Vorräte rechnen zum Umlaufvermögen. Die Bewertung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Angesetzt werden können aber auch Durchschnittswerte. Verzichtet werden kann auf die Bestandsaufnahme und Bilanzierung bei selbst gewonnenen, nicht zum Verkauf bestimmten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.4 Wechsel der Gewinnermittlung

Rz. 524b Bei einem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG bzw. umgekehrt ist zum einen der Gewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs um einen Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu korrigieren (R 4.6 EStR 2012). Es sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, damit sich Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Gewinnrealisierungsgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.1 Weinbau

Rz. 606 Weinbaubetriebe haben im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Möglichkeit, im Bereich der Betriebsausgaben wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen oder aber pauschalierte Betriebsausgaben geltend zu machen. Die Pauschalen (Richtbeträge) werden durch entsprechende Erhebungen der Finanzverwaltung ermittelt. Für Zwecke der Ermittlung der Richtbeträge si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.2 Obst- und Gemüsebau

Rz. 624 Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ist die jeweilige einzelne Obst- bzw. Gemüsebauanlage. Es handelt sich um Dauerkulturen (Rz. 536ff.). Die Abgrenzung hat nach Art, Alter und Ertragsfähigkeit zu erfolgen.[1] Die Abschreibung beginnt mit der Ertragsreife der Kultur. Diese tritt bei Stauden, bei Beerenobst, bei Äpfeln und Birnen in Dichtpflanzu...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 6.3 Nachträgliche Herstellungskosten

Nachträgliche Herstellungskosten an einem Gebäude werden der bisherigen Bemessungsgrundlage der AfA hinzugerechnet und mit den bisherigen AfA-Sätzen abgeschrieben.mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3 Abgrenzung zu Herstellungskosten

Der Begriff Herstellungskosten, den das EStG in zahlreichen Vorschriften verwendet, ist in den Steuergesetzen nicht definiert. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich lediglich im Handelsrecht, und zwar in § 255 Abs. 2 HGB .[1] Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.[2] D...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 9 Erhaltungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen sind, soweit sie nicht als Folge der Herstellung der Betriebsbereitschaft bereits zu Anschaffungskosten gehören[1], nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen. Dies gilt auch, wenn oder soweit das Gebäude u...mehr

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Degressive Gebäudeabschreibung / 4 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme der degressiven AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.[1] Dies gilt auch für nachträgliche Herstellungskosten, die ab dem 1.1.2006 anfallen.[2] Praxis-Beispiel N...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis spielt die Abgrenzung der Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Werbungskosten im Kalenderjahr der Bezahlung abziehbar sind, von den Herstellungskosten, die nur im Wege der AfA berücksichtigt werden, eine große Rolle. Die Höhe der Aufwendungen ist für die Abgrenzung – mit Ausnahme der anschaffungsnahen Herstellungskosten – nicht entscheidend. Erhaltu...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 7 Anschaffungsnahe Aufwendungen

Zu den (fiktiven) Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG i. V. m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch anschaffungsnahe Aufwendungen für ein Gebäude. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen anschaffungsnahe Aufwendungen (= Herstellungskosten des Gebäudes) vor, wenn die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer) ...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 5 Gleichzeitige Durchführung mehrerer Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme für sich zu sehen und dahingehend zu unterscheiden, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Danach sind die Erhaltungsaufwendungen und die nachträglichen Herstellungskosten – ggf. im Wege der Schätzung – aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn sie einheitlich in Rechnung gestellt worden sind. Praxis-Beispiel Kostenaufteilung au...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.1.1 Begriff

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung...mehr