Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick

Rz. 2 Anzuwenden ist § 10f Abs. 1 EStG auf Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.1990 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen. Der Abzug von Erhaltungsaufwendungen ist gem. § 10f Abs. 2 EStG seit dem Vz 1990 zulässig (Rz. 16ff.).[1] § 10f Abs. 3 EStG regelt den Objektverbrauch. Abs. 4 enthält Regelungen für Miteigentümer. Abs. 5 normiert, dass die Abs. 1-4 auch auf Gebäudet...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anschaffungskosten

Anschaffungskosten sind neben den Herstellungskosten der wichtigste Bewertungsmaßstab für das Anlage- und Umlaufvermögen in der Handels- und Steuerbilanz. Definiert werden die Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 HGB als "die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Abzug von Vorkosten

Rz. 55 Bestimmte Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstanden sind, können – ohne Beschränkung auf ein einziges Objekt oder auf die Einkunfts-Fördergrenzen[1] – wie Sonderausgaben abgezogen werden (Abs. 6). Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen vor dem Beginn der erstmaligen Selbstnutzung des Objekts entstanden sind[2]; bei Ausbauten und Erweiterun...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die Begünstigung kann von jedem unbeschränkt oder beschr. Stpfl. – also nur von natürlichen Personen – in Anspruch genommen werden, der bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des geförderten Objekts ist. Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dient, möglic...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 6 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) am Ende des Geschäftsjahres

Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten am Ende des Geschäftsjahres ergeben sich aus den im Bestand befindlichen Vermögensgegenständen zu Beginn des Geschäftsjahres zuzüglich der Zugänge, der positiven Umbuchungen und Zuschreibungen sowie abzüglich der Abgänge und der negativen Umbuchungen des Geschäftsjahres.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 1 – Anschaffungs-/Herstellungskosten (historisch) zu Beginn des Geschäftsjahres

Rz. 5 Auszuweisen sind während der gesamten Nutzungsdauer – unabhängig davon, ob die Vermögensgegenstände bereits voll abgeschrieben sind – die ursprünglichen (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich zwischenzeitlich erfolgter Zuschreibungen – soweit es sich nicht um die Aufhebung früherer Abschreibungen handelt (vgl. Tzn. 24 f.) – mit Ausnahme der Zusch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bilanzielle Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Rz. 36 Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen und sich selbstständig nutzen lassen, können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne Wir...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 4 – Umbuchungen

Rz. 18 Die Umbuchungen stellen im Gegensatz zu den Zu- und Abgängen, die zu mengen- und/ oder wertmäßigen Veränderungen des Anlagevermögens führen, nur Ausweisänderungen zwischen einzelnen Positionen dar. Sie zeigen Umwidmungen von einer Position auf eine andere, z. B. von "Anlagen im Bau" auf "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten" nach Baufertigstellung....mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Ergänzungspositionen

Rz. 1 Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse zum Anlagevermögen Soweit Investitionszuschüsse nicht direkt ertragswirksam vereinnahmt, sondern ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes verteilt werden, können die Zuschüsse entweder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes abgesetzt oder in einen gesonderten Passivpos...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Form der Darstellung des Anlagenspiegels

Rz. 42 Nach den vorhergehenden Erläuterungen wird der Anlagenspiegel praktisch in drei Teile gegliedert: Entwicklung der Bruttowerte (Spalte 1 bis 6), Entwicklung der kumulierten Abschreibungen (Spalte 7 bis 12) Darstellung der Buchwerte (Spalte 13 und 14). Rz. 43 Die in den Herstellungskosten aktivierten Fremdkapitalzinsen werden für das Geschäftsjahr für jeden Posten des Anlag...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)

Rz. 1 Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens erfolgt nach § 284 Abs. 3 Satz 1 HGB in einer gesonderten Darstellung im Anhang (Anlagenspiegel) und ist ein zwingender Bestandteil des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) und kleine Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) brauchen ke...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Hierunter gehören die fertiggestellten, der Nutzung/Vermietung zugeführten Wohngebäude des Unternehmens einschließlich Wohnheime. Garagen, Abstellplätze und Privatstraßen, die nach der Verkehrsanschauung als Teile einer Wohnanlage anzusehen sind, sind ebenfalls hier auszuweisen. Rz. 2 Bei gemischter Nutzung eines G...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 9 bis 11 – Änderung der Abschreibungen im Geschäftsjahr

Rz. 29 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB wird eine gesonderte Angabe zu den Veränderungen der kumulierten Abschreibungen bezogen auf die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen gefordert. Rz. 30 Für die gewöhnlichen Zugänge des Geschäftsjahres werden die Abschreibungen unter den "Abschreibungen des Geschäftsjahres" gezeigt. Ein Ausweis unter den "Änderungen der Abschreibungen in Z...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 5 – Zuschreibungen

Rz. 24 Es handelt sich ausschließlich um Wertzuschreibungen, z. B. die Aufhebung früherer außerplanmäßiger Abschreibungen. Derartige Zuschreibungen sind keine Zugänge, da es an einer mengenmäßigen Ausweitung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr fehlt. Rz. 25 Die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres sind der Spalte 5 zuzuordnen und erhöhen damit zum Jahresende die his...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 8

Rz. 1 Anlagen im Bau Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für alle Anlagen auszuweisen, die noch nicht in die vorangehenden Positionen des Sachanlagevermögens übernommen sind. Rz. 2 In den Ausweis sind auch die Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Baukosten – nicht die Anzahlungen (vgl. Aktiva A II 10 ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 3

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für die noch nicht fertiggestellten Eigentumsmaßnahmen auszuweisen. Rz. 2 Für die Übertragung auf Aktiva B I 4 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten" kommt es auf den Abschluss alle...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A I

Rz. 1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Hierunter sind z. B. die Anschaffungskosten für EDV-Anwenderprogramme (Individual- und Standardsoftware) auszuweisen. Software bis 800 EUR kann als materieller Vermögensgegenstand angesehen und im Jahr der Anschaffung wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abgeschrieben werden (sogenannte Trivialprogramme).[1] Systems...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 2

Rz. 1 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen Hierunter sind Bestandsveränderungen bei folgenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 7

Rz. 1 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Hierunter sind im Einzelnen z. B. auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 3 – Abgänge

Rz. 13 Begrifflich handelt es sich beim Abgang um ein mengenmäßiges Ausscheiden von Teilen des Anlagevermögens. Hierunter fallen im Wesentlichen die infolge Veräußerung ausscheidenden Gegenstände (wegen Umwidmungen ins Umlaufvermögen vgl. Tz. 22). Rz. 14 Im Interesse einer möglichst genauen Erfolgsermittlung ist bei wesentlichen Beträgen die zeitanteilige Abschreibung bis zum...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5b

Rz. 1 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Hier sind die Herstellungskosten für Verkaufsgrundstücke im Jahr des Entstehens und die zu erwartenden Restkosten für im Geschäftsjahr ausgebuchte Grundstücke zu erfassen. Die Buchwerte der in die Bebauung genommenen Grundstücke gehen ebenfalls in diese Position ein, während die Kosten der Anschaffung der am Bilanzstichtag noch nicht...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Fortsetzung

Der Nachweis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe für die Angaben, die zu jedem Posten des Anlagevermögens im Anhang (gemäß § 284 Abs. 3 HGB) zu machen sind, kann über Einzelkonten innerhalb der Buchführung oder statistisch außerhalb der Buchführung erfolgen. Soweit dieser Nachweis in der Buchführung vorgenomme...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Spalte 2 – Zugänge

Rz. 6 Der Zugang setzt eine mengenmäßige Ausweitung des Anlagevermögens voraus. Auch nichtkörperliche Zugänge sind hier zu erfassen. Rz. 7 Während Fremdlieferungen/-leistungen ohne Berührung der GuV-Rechnung dem Anlagevermögen zugeführt werden, sind die aktivierten eigenen Leistungen des Unternehmens über GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" zu verrechnen. Rz. 8 In der Pr...mehr

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Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 6 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungskosten können z. B. anfallen, wenn der erwerbende Unternehmer nachträglich einen höheren Kaufpreis zahlen muss als ursprünglich angenommen. Nachträgliche Herstellungskosten können entstehen, wenn ein Wirtschaftsgut erweitert oder wesentlich verbessert und dabei der Rahmen üblicher Instandhaltungsarbeiten deutlich überschritten wird. Beiden Fällen is...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.3 Aktivierung einer Zuwendung als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 55 Wird eine Investitionszuwendung für materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gewährt, besteht zudem die Möglichkeit der Aktivierung des Zuschusses als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Zwar lassen sich aus dem Schrifttum und der Rechtsprechung keine allgemeingültigen Grundsätze herleiten, nach denen eine Zuwendung den Anschaffungs- bzw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kommen kann.[1] Demgegenüber wird bei nicht abnutzbaren Anlagegütern die Zuwendung regelmäßig erst b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.3 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 90 In Abhängigkeit von der gewählten Abbildungsmethode für vermögenswertbezogene Zuwendungen ist die Rückzahlungsverpflichtung wie folgt anzusetzen: Wurde für Zwecke der Darstellung auf die Bruttomethode rekurriert, gelten die Ausführungen zu den erfolgsbezogenen Zuwendungen analog.[1] Rz. 91 Bei Anwendung der Nettomethode ist zunächst der Buchwert des bezuschussten Vermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 3 Behandlung von Zuwendungen in der Steuerbilanz

Rz. 57 Für Zwecke der Abbildung von Zuwendungen in der Steuerbilanz ist zunächst zu analysieren, ob es sich um eine Zulage oder einen Zuschuss handelt. Während Zulagen, die explizit als solche gekennzeichnet sind und nur vonseiten der öffentlichen Hand gewährt werden können, nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG zählen[1] und folglich nicht der Besteuerung unterliegen, gelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 2 Abschreibungsberechtigung

Abschreibungen darf grundsätzlich nur derjenige Steuerpflichtige vornehmen, der ein Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften einsetzt. Daher scheidet eine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung stets aus. Praxis-Beispiel Keine Abschreibung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung Der Vater erwirbt für seinen Sohn, der sich selbstständig gemacht hat, aber nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.3.1 Geltungsbereich und Begriffsabgrenzung

Rz. 98 IAS 41 sieht vor, dass biologische Vermögenswerte (biological assets)[1] grundsätzlich und landwirtschaftliche Erzeugnisse (agricultural produce)[2] stets mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) abzüglich der geschätzten Veräußerungskosten zu bewerten sind.[3] Vor diesem Hintergrund sah sich das IASB gezwungen, gesonderte Vorschriften zum Erfassungszeitpunkt von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.2 Darstellung der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984

Rz. 14 Mit seiner im Oktober 1984 erlassenen und 1990 überarbeiteten Stellungnahme zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen lehnt sich das IDW inhaltlich an den unten näher erläuterten IAS 20 an. Gegenstand der Stellungnahme ist die Bilanzierung von verlorenen und bedingt rückzahlbaren Zuwendungen der öffentlichen Hand beim Zuwendungsempfänger. Im Überblick trifft der HFA d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / Zusammenfassung

Begriff Unter die Abschreibungen auf sonstiges Anlagevermögen fallen diejenigen Abschreibungen, die sich nicht explizit auf Gebäude, auf geringwertige Wirtschaftsgüter, auf einen Firmenwert, auf sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter sowie auf Umlaufvermögen beziehen. Die häufigsten Anwendungsfälle für solche Abschreibungen sind damit Maschinen, Fahrzeuge sowie Büro- und Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.4 Verrechnung einer Zuwendung als Aufwand

Rz. 56 Eine unmittelbare aufwandswirksame Verrechnung einer Zuwendung ist nur dann möglich, wenn sie nicht die Voraussetzungen eines immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens, eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens, einer geleisteten Anzahlung, eines sonstigen Vermögensgegenstands oder nachträglicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfüllt. Es muss sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 3 Planmäßige Abschreibungen

Als planmäßig sind steuerlich derzeit die lineare Abschreibung,[1] die Leistungsabschreibung [2] und die allgemeine degressive Abschreibung und die besondere degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge zulässig.[3] Die allgemeine degressive Abschreibung wurde im Zuge der Corona-Pandemie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwecks Investitionsförderung wieder e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 8 Beginn und Ende der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der der Lieferung. Zeitpunkt der Herstellung ist der der Fertigstellung. Muss ein erworbenes Wirtschaftsgut noch vom Verkäufer montiert werden, gilt es erst mit Abschluss der Montage als geliefert. Obliegt die Montage dagegen dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energiemanagement / 2 Was ist Energiemonitoring?

Beim Energiemonitoring handelt es sich um eine Form der Überwachung aller Energieträger. Dazu gehören Strom, Gas, Wärme, Öl und Druckluft. Erfolgt eine umfangreiche systematische Erfassung des Energieverbrauchs im Unternehmen, kann dieser durch entsprechende Maßnahmen aktiv gesteuert werden. Energiemonitoring beinhaltet, die Energiedaten aufzuzeichnen und zu messen. Im Anschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Unter der Nutzungsdauer versteht man den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Dementsprechend richtet sich die Nutzungsdauer nach den betrieblichen Umständen. Da die Nutzungsdauer häufig schwierig zu schätzen ist, wird auf die vom BMF[2] herausgegebenen amtlichen "AfA-Tabellen" zurückgegriffen. Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, sonstiges A... / 4 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Das BMF hat bereits im Jahr 2021 ein Schreiben[1] zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter veröffentlicht, das binnen Jahresfrist durch ein in Teilen geändertes Schreiben[2] ersetzt wurde. Die wichtigsten Eckpunkte der erstmals auf die Gewinnermittlung für das Wirtschaftsjahr 2021 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2020/2021 anzuwendenden Verwaltungsanweisung lassen sich wi...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr