Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Eigentümerversammlung / 5.4.4 Wenn eine abschließende Beschlussfassung (noch) nicht möglich ist

Für den Fall, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung eine abschließende Beschlussfassung nicht möglich sein sollte, etwa weil für eine Beschlussfassung noch nicht alle Informationen vorliegen oder aber auch mit Blick auf die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der erstellten Jahresabrech... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7 Regelungen zum Hausgeld

3.7.1 Vorfälligkeit Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind. mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.1 Vorfälligkeit

Vorfälligkeits- oder Verfallsregelungen können zwar grundsätzlich auf Grundlage der Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG beschlossen werden und müssen daher nicht zwingend Gegenstand der Gemeinschaftsordnung sein. Dennoch empfehlen sich schon hier entsprechende Bestimmungen, da sie stets sinnvoll sind. mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.3 Tilgungsbestimmung bei Hausgeldrückständen

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage der einzelnen Wohnungseigentümer in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalter ste... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.4 Verzugszinsen

Die gesetzliche Regelung in § 288 Abs. 1 BGB sieht einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor. Der Verzugszins sollte nicht über 10 % des Basiszinssatzes hinaus geregelt werden.[1] mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.5 Mahngebühren

Zwar ist die Fälligkeit der von Wohnungseigentümern zu leistenden Zahlungen – egal, ob es sich um die Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans, Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen oder Nachzahlungen auf die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossene Abrechnungsspitze handelt – in aller Regel kalendermäßig bestimmt, weshalb säumige Wohnungseigentümer nach der B... mehr

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Gemeinschaftsordnung / 3.7.2 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren / Verbot von Sammelüberweisungen

Auch die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist zwar Paradebeispiel für eine Beschlussfassung auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG, dennoch spricht nichts dagegen, eine solche bereits in der Gemeinschaftsordnung zu statuieren. Entsprechendes gilt für ein Verbot von Sammelüberweisungen. Da insoweit regelmäßig Sonderhonorare zugunsten des Verwalters im Verwalterve... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.14 Hausgeld

Grundsätzlich haftet der Verwalter dann, wenn er nicht rechtzeitig fällige Hausgelder beitreibt und diese infolge Verjährung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Hausgeldschuldner nicht mehr oder nicht in voller Höhe realisiert werden können.[1] Praxis-Beispiel Der angefochtene Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge Der Beschluss über... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.5 Anforderung von Zahlungen und Kostenbeträgen

Aus seinen Organpflichten resultierend ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Lasten- und Kostenbeiträge anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt. Insoweit sind sämtliche Zahlungen erfasst, die an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geleistet werden – unabhängig davon, ob ... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.2 Beschlussdurchführung

Obwohl nicht mehr ausdrücklich gesetzlich geregelt, ist der Verwalter in erster Linie verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Allerdings wird er insoweit als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig. Da dieser gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt, wären Ansprüche auf Beschlussdurchführung gegen di... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.30 Zwangsverwaltung

Zahlt ein Wohnungseigentümer über längere Zeit das Hausgeld für eine vermietete Eigentumswohnung nicht, kann der Verwalter verpflichtet sein, zur Sicherung des künftigen Hausgeldeingangs aus einem über einen Hausgeldrückstand erwirkten Vollstreckungsbescheid die Zwangsverwaltung zu betreiben.[1] Alternativ kann der Verwalter auch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsb... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.29 Zwangsversteigerung

Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden.[1] Versäumt er dies, macht er sich entsprechend des Ausfalls der Hausgelder schad... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.1.1 Finanzierung

Das WEMoG hat zu einer deutlichen Haftungsentschärfung bezüglich der Finanzierung von Beschlussklageverfahren, also insbesondere Anfechtungsverfahren, geführt. Da Beklagte in diesen Verfahren nun stets die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, deren gesetzlicher Vertreter der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG auch im gerichtlichen Verfahren ist, ist er auch ermächtigt, die F... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 4.7 Vermögensverwaltung

Die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung der eingenommenen Gelder folgt aus § 9a Abs. 3 WEG. Hiernach obliegt auch die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und durch ausdrückliche Verweisung auch auf die Bestimmung des § 27 WEG, der Verwaltung durch den Verwalter. Getrennte Vermögensverwaltung Das Gesetz verpflichtet den Verwalter nich... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 51 A... / 2.3.3 Unpfändbarkeit

Rz. 21 Die unpfändbaren Ansprüche, die in § 54 Abs. 3 SGB I genannt werden (wie Teile des Elterngeldes, Mutterschaftsgeld, Wohngeld sowie Geldleistungen zur Deckung des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden verursachten Mehraufwands – wie beispielsweise das Pflegegeld nach § 37 SGB IX, Kleidermehrverschleißzulage, Beihilfe für fremde Führung oder Blindenführhund), dürf... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1)

Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erhalten (§ 1 Abs 2 WoGG): mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Das Wohngeld und ähnliche Leistungen (§ 3 Nr 58 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469. a) Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 2020 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 58 EStG stellt das Wohngeld nach dem WohngeldG und ähnliche Leistungen steuerfrei. Die Vorschrift befreit konstitutiv von der ESt. An Ände... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2020 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 58 EStG stellt das Wohngeld nach dem WohngeldG und ähnliche Leistungen steuerfrei. Die Vorschrift befreit konstitutiv von der ESt. An Änderungen sind seit 2000 zu verzeichnen: Erweiterung des § 3 Nr 58 EStG Fall 3 um die Worte "oder nach dem WohnraumförderungsG" durch Art 21 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts (WoBauRRefG v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2020a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1) Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erh... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Übersicht über die Regelungen im 1. Abschnitt des BKGG

Rn. 922 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übersicht über die weiteren Regelungen im 1. Abschnitt des BKKG: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Zinsvorteile (§ 3 Nr 58 EStG Fall 4)

Rn. 2028 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Befreit sind nach § 3 Nr 58 EStG Fall 4 Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zinsvorteile die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem 2. Wohnung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die sonstigen Leistungen aus öffentlichen Haushalten oder Zweckvermögen zur Senkung der Miete oder Belastung iSd § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 2)

Rn. 2023 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Änderung des WoGG ab 01.01.2009 (Art 1, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des SGB vom 24.09.2008, BGBl I 2008,1856) wurde die Bezugnahme geändert auf § 11 Abs 2 Nr 4 WoGG nF, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (BT-Drucks 16/6543, 111). Damit nimmt § 3 Nr 58 EStG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die öffentlichen Zuschüsse (§ 3 Nr 58 EStG Fall 3)

Rn. 2024 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 3 betrifft öffentliche Zuschüsse zur Deckung laufender Aufwendungen bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten (s Rn 2023a) gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zuschüsse die Vorteile aus einer entsprechenden Förderun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921

Rn. 2442 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das KindererziehungsleistungsG vom 12.07.1987 (BGBl I 1987, 1585) sollte den Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 (sog "Trümmerfrauen") Leistungen gewähren und ihre Benachteiligung beseitigen. Ihnen soll für die Kindererziehung eine Leistung gewährt werden, die der Höhe nach dem entspricht, was die durch das Hinterbliebenenrenten-Neuordnu... mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s... mehr

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Hausgeldinkasso: Kosten für... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! K habe gegen B keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, weder aus den §§ 286, 280 Abs. 1 und 2 BGB noch aus einer anderen Anspruchsgrundlage. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe habe sich B nämlich nicht in Verzug befunden. Denn es sei nicht dargetan, dass K den B gemahnt habe. Es sei auch keine Zeit n... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Rechnungsabgrenzung

Was mache ich, wenn im Abrechnungsjahr eine Einnahme erfolgt, die für das nächste Abrechnungsjahr bestimmt ist? Kann ich ausnahmsweise eine Rechnungsabgrenzung vornehmen? Nein, in dem von Ihnen genannten Fall nicht. Die Jahresabrechnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, d. h. es sind grundsätzlich nur die tatsächlich im A... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Eigentümerwechsel

Wie ist im Fall eines Eigentümerwechsels zu verfahren? Sind 2 Abrechnungen zu erstellen, eine Abrechnung für den Veräußerer und eine Abrechnung für den Erwerber? Auch bis zum 30.11.2020 war die Jahresabrechnung rein objektbezogen, sodass es auch beim Eigentümerwechsel lediglich eine Abrechnung gab. Nachschüsse müssen von dem jeweils zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Gru... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Zeitpunkt der Vorlage der Jahresabrechnung

Wann muss die Verwaltung die Jahresabrechnung vorlegen? Die Jahresabrechnung ist möglichst zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse vorzulegen. Mit Rücksicht auf die Heizkostenabrechnungen, welche oft von einem Drittunternehmen erstellt werden, ist es in der Praxis kaum ... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Abrechnungsspitze

Bitte nennen Sie ein Beispiel, nach dem der Beschluss über die Abrechnungsspitze im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung anfechtbar wäre. Anfechtbar wäre der Beschluss insbesondere, wenn falsche Kostenverteilungsschlüssel zur Anwendung kommen oder Ausgaben und Einnahmen nicht vollständig dargestellt werden. Derartige Mängel haben nämlich Auswirkung auf die Abrechnungsspitz... mehr

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Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die GdWE kann nach § 17 WEG vorge... mehr

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Verwalter und Verwaltervert... / 2 Ferienwohnung

In einer Wohnungseigentumsanlage ist bei Veräußerung eines Wohnungseigentums die Zustimmung der Verwaltung erforderlich. Wie sieht es bei Veräußerung einer Ferienwohnung aus? Ändert sich etwas, wenn die Stadtverwaltung der Auffassung ist, dass es sich bei der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung, um ein Gewerbe handelt? Wohnungseigentumsrechtlich gibt es keine "Ferienwoh... mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Stimmrechtsverbot/-ausschluss

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Eigentümer sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung nicht ausüben? Jeder Eigentümer ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Stimmrechts die gemeinschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Nicht jede Interessenkollision, die bei einem Wohnungseigentümer vorliegen kann, führt jedoch zu einem Stimmrechtsverbot. Der Wohnungseigentümer ... mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Glasfaseranschluss

Ein Wohnungseigentümer möchte in sein Sondereigentum ein Glasfaserkabel verlegen lassen (qualifizierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG). Dazu muss durch eine Außenwand gebohrt werden. Muss er gegebenenfalls 1 Jahr warten, um bei der nächsten Versammlung einen Antrag zu stellen? Meines Erachtens muss der Wohnungseigentümer nicht 1 Jahr warten, da § 20 Abs. 2 Satz... mehr

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Jahresabrechnung (FAQs) /   Erhaltungsrücklage

Gehören auch die Bankgebühren für das Rücklagenkonto zu den Ausgaben in der Gesamtabrechnung? Ja, denn es handelt sich um Kosten der Verwaltung. Erfolgt die Abrechnung der Kontoführungsgebühren für das Rücklagenkonto im Vermögensbericht? Nein, Darstellung allein in der Jahresabrechnung, da es sich um Verwaltungskosten handelt. Wann soll der Verwalter den monatlichen Betrag... mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.1 Hausgelder

Die wichtigste Einnahmequelle stellen die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Hausgeldvorschüsse dar. Gleichwohl müssen sie nicht zwingend im Wirtschaftsplan dargestellt werden, weil sie sich aus der Summe der nach den Einzelwirtschaftsplänen unter Saldierung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgeldern ergeben.[1] U... mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.4 Erhaltungsmaßnahmen

Maßnahmen laufender Erhaltung und Kleinreparaturen werden in aller Regel zur Schonung der Erhaltungsrücklage aus den monatlichen Hausgeldern der Wohnungseigentümer finanziert. Soweit eine beschlossene größere Erhaltungsmaßnahme aus den laufenden Hausgeldern finanziert werden soll, sind die voraussichtlichen Kosten ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.4.6 Beschlussfassung

Voraussetzungen für eine langfristige Darlehensaufnahme Ob eine langfristige Kreditaufnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, richtet sich stets nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls. Allerdings müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein, sonst entspricht der Beschluss nicht ohne Weiteres ordnungsmäßiger Verwaltung – kann aber mangels Anfechtungsklage i... mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 4.4.1 Einnahmen

Zunächst müssen in die Gesamtabrechnung sämtliche Einnahmen aufgenommen werden, also auch Zinseinnahmen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie geleistete Versicherungszahlungen.[1] Ebenfalls sind in der Jahresgesamtabrechnung sämtlich eingenommene Hausgelder und geleistete Beiträge (z. B. auf beschlossene Sonderumlagen) darzustellen. mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 3.1 Grundsätze

Zweck der Jahresabrechnung ist es, die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Hausgelder in der abgerechneten Wirtschaftsperiode zu ermitteln und festzulegen. Der Soll-Prognose auf Grundlage des Wirtschaftsplans folgt nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG die Abrechnung über den Wirtschaftsplan, also die Erstellung der Jahresabrechnung nebst Einzelabrechnungen. Der Prognose... mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 5.7.2 Verbindlichkeiten der Gemeinschaft

Die GdWE kann zunächst Verbindlichkeiten gegenüber Wohnungseigentümern in Form von rückständigen Abrechnungsguthaben/Anpassungsbeträgen (wenn noch nicht ausgezahlt), geleistetem Hausgeld (Doppel-/Überzahlung), offenen Honoraren/Aufwendungsersatzansprüchen des Verwaltungsbeirats oder Weiterleitung von Versicherungsleistungen haben. Bei den Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüb... mehr

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Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.1 Kostenbefreiung

Haben die Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Kostenbefreiung einzelner Wohnungseigentümer beschlossen, ist dies bei Erstellung des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen. Die Kostenanteile der nicht befreiten Wohnungseigentümer erhöhen sich dann entsprechend. Praxis-Beispiel Erha... mehr

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Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.1 Überblick

Die Sonderumlage stellt eine Ergänzung des Wirtschaftsplans dar. Ihrem Wesen nach soll die Sonderumlage finanziellen Engpässen der Gemeinschaft im Fall unvorhergesehenen Finanzierungsbedarfs im laufenden Wirtschaftsjahr begegnen. Die Erhebung einer Sonderumlage kommt also immer dann in Betracht, wenn Ausgaben nicht aus den laufenden Hausgeldern finanziert werden können und e... mehr