Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / aa) Herausgabe von Geldern

Rz. 241 Die Herausgabepflicht umfasst insbesondere die dem Verwalter überlassenen und nicht bestimmungsgemäß verbrauchten Gelder.[196] Ihn trifft insofern auch die Darlegungs- und Beweislast für eine bestimmungsgemäße Verwendung.[197] Die GdWE hat lediglich die Höhe des Anfangsbetrages und die Höhe der an den Verwalter gezahlten Wohngelder zu beweisen.[198] Rz. 242 Sofern dem... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Rechtsnachteile

Rz. 55 Unter § 18 Abs. 3 fällt auch die Abwendung rechtlicher Nachteile;[294] z.B. Einleitung eines Rechtsstreits zur Hemmung oder Unterbrechung drohender Verjährung,[295] Einziehung rückständiger Wohngelder zur Abwendung der Illiquidität der Gemeinschaft,[296] Tilgung von Schulden des Verbandes zur Abwendung einer Versorgungssperre[297] oder des Verlustes von Versicherungss... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Aktivlegitimation

Rz. 291 Aktiv legitimiert und prozessführungsbefugt ist die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft als Gläubigerin der Wohngeldansprüche (§ 9a Abs. 1), die als Forderungen zum Verwaltungsvermögen gehören.[708] Der Verwalter vertritt die GdWE im Prozess (§ 9b Abs. 1). Ein Beschluss im Innenverhältnis ist im Regelfall vor der Prozessführung nicht nötig, anders mag es ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Form und Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

Rz. 90 Auch wenn die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr Beschlussgegenstand ist und Fehler, die sich auf die Abrechnungsspitzen nicht auswirken, eine Anfechtung nicht begründen können, empfiehlt sich weiterhin eine Gesamtabrechnung nach den zum alten Recht geltenden Grundsätzen aufzustellen. Nur mit einer ordnungsgemäßen ­Abrechnung wird der Verwalter gegenüber der GdWE von s... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 70 Liegen die Voraussetzungen für einen Änderungsanspruch vor, kann der betroffene Eigentümer von den übrigen Eigentümern im Rahmen einer Leistungsklage den Abschluss einer bestimmten Vereinbarung verlangen, mit der die Unbilligkeit beseitigt wird. Da es für die Beseitigung der Unbilligkeit in der Regel mehrere Varianten gibt, haben die Eigentümer einen Gestaltungsspielr... mehr

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FF 01/2026, Aktuelles Unter... / 1. Unterhaltsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung

Entgegen den im November 2024, mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts als Diskussionsentwurf[2] geweckten Hoffnungen, dass trotz des jähen Bruchs der "Ampelkoalition" im Spätherbst 2024 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Arbeiten an der Reform zügig weiter vorantreiben wird, herrschte... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Einigung und Eintragung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Einräumung von Sondereigentum ist eine Inhaltsänderung des Miteigentums (§ 3 WEG Rdn 34). In Anlehnung an §§ 873, 877 BGB schreibt § 4 Abs. 1 daher vor, dass für die vertragliche Einräumung die Einigung aller Miteigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung im Wohnungsgrundbuch (vgl. hierzu § 7) erforderlich ist. Die Einräumung eines umfassende... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Rz. 42 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerber wirtschaftlich nicht in der Lage sein wird, seinen Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu leisten[157] (§§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 1 und 2 Abs. 1 WEG) und sein Sondereigentum instand zu halten (§ 14 WEG). Dies ist etwa der Fall, wenn das Einkommen des Erwerbers unterhalb oder nur knapp oberhalb ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Fortgeltung von Vorschusspflichten

Rz. 41 Der Wirtschaftsplan wird für ein Kalenderjahr aufgestellt, hierauf bauen die Vorschusspflichten auf, die beschlossen werden (§ 28 Abs. 1).[98] Möglich ist allerdings zu beschließen, dass die Vorschüsse auch nach Ablauf des Kalenderjahres weiter geschuldet werden (sog. Fortgeltungsklauseln). Rz. 42 Durch Vereinbarung, z.B. durch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnu... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Rechtsgeschäftlich begründete Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 51 Die GdWE kann nach Abs. 1 S. 1 durch Rechtsgeschäft Rechte begründen und Verbindlichkeiten eingehen. Insoweit sind Rechte und Verbindlichkeiten gegenüber den Wohnungseigentümern (Innenverhältnis) und gegenüber Dritten (Außenrechtsverhältnis) zu unterscheiden. Im Außenverhältnis entstehen Rechte und Verbindlichkeiten, wenn der Verwalter nach § 9b Abs. 1 S. 1 und 3 als ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Buchführungssystem

Rz. 215 Für die Einnahmen-Ausgabenrechnung des WEG-Verwalters ist die einfache Buchführung ausreichend.[576] Eine doppelte Buchführung ist nicht vorgeschrieben.[577] Bei der einfachen Buchführung, die heute handelsrechtlich nicht mehr zulässig ist, werden Einnahmen und Ausgaben buchmäßig nur auf Bestandskonten festgehalten. Die Ermittlung des Periodenerfolgs erfolgt durch ei... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 60 Ein Änderungsanspruch besteht, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint. Nach Absatz 2 hängt der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Vereinbarungen nicht davon ab, dass... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Verfahrenskosten

Rz. 299 Dem Verwalter kann eine Sondervergütung für die selbstständige gerichtliche Geltendmachung von Wohngeld (Klagepauschale) oder für die Begleitung des durch einen Rechtsanwalt geführten Prozesses (Prozessbegleitvergütung) versprochen werden; Vergütungsschuldnerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) als Vertragspartnerin. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 können die E... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Einzelwirtschaftspläne

Rz. 27 Der Wirtschaftsplan dient der Ermittlung und Festsetzung der Beitragsverpflichtung der Wohnungseigentümer und damit der Aufbringung der für eine ordnungsmäßige Verwaltung der Wohnungseigentümer erforderlichen finanziellen Mittel, so dass seine eigentliche Bedeutung darin liegt, dass er in den Einzelwirtschaftsplänen die Belastung der Wohnungseigentümer mit Vorschüssen... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Rechte der Vertragsparteien während der Schwebephase

Rz. 63 Auch wenn der Veräußerungsvertrag zunächst schwebend unwirksam ist, bestehen schon Rechtsbeziehungen zwischen Veräußerer und Erwerber. Zwar können die Vertragsparteien während des Schwebezustandes noch keine Erfüllung der Hauptleistungspflichten (z.B. Zahlung des Kaufpreises; Übereignung und Übergabe der Wohnungseigentumseinheit) sowie der von der Erfüllung der Hauptl... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Verzugsvoraussetzungen

Rz. 266 Der Verzug richtet sich in erster Linie nach dem BGB. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Mahnung erfolgt durch den Verwalter (§ 9b Abs. 1). Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Ma... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt: mehr

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Zurückbehaltungsrecht / 2 Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?

Unter dem Zurückbehaltungsrecht versteht man das Recht eines Schuldners, die von ihm geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der andere Vertragsteil seine Pflichten erfüllt hat. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis als gesetzlichem Schuldverhältni... mehr

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Aufrechnung im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Die Möglichkeit der Aufrechnung spielt im Wohnungseigentumsrecht nur eine untergeordnete Rolle, da diese auf wenige Fälle beschränkt und ansonsten wie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist auf die Zahlung der Hausgelder dringend angewies... mehr

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Elternunterhalt / 7.1.4 Pflegewohngeld

In einigen wenigen Bundesländern gibt es Pflegewohngeld. Dies ist aktuell aber nur noch in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Beim Pflegewohngeld handelt es sich um eine bewohnerbezogene Förderung einzelner Pflegeeinrichtungen. Ähnlich wie auch beim Wohngeld sollen beim Pflegewohngeld die Wohnkosten der Pflegebedürftigen (die Wohnkos... mehr

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Sonderumlage / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich (sog. "Ausfalldeckungssonderumlage"). Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in b... mehr

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Sonderumlage / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Die Maßnahmen der laufenden Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, werden in aller Regel aus den laufenden Hausgeldern gemäß Wirtschaftsplan finanziert und in einer entsprechenden Kostenposition berücksichtigt. Grundsätzlich ist bei Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten, dass lediglich die Beschlussfassung über die entspre... mehr

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Sonderumlage / 2.6 Exkurs: Anwaltskosten von Beschlussklagen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 sind Beschlussklagen nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die GdWE. Die Kosten des die Gemeinschaft vertretenden Rechtsanwalts sind demnach Verwaltungskosten und aus Gemeinschaftsmitteln zu bestreiten. Die Finanzierung kann entweder aus den laufenden Hausgeldern erfolgen, über die Erhebung einer S... mehr

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Sonderumlage / 3 Darstellung in Jahresabrechnung/Vermögensbericht

Eine beschlossene Sonderumlage ist in der Jahresabrechnung darzustellen. Sie darf nicht gesondert neben der Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahrs abgerechnet werden.[1] Die Beitragsleistungen sind wie die Hausgelder als Einnahme darzustellen. Abhängig davon, wann die bereits erhobene Sonderumlage zur Verfügung gestellt wurde und die aus ihr finanzierten Maßnahmen du... mehr

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Sonderumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Sonderumlage stellt eine Ergänzung des Wirtschaftsplans dar. Ihrem Wesen nach soll die Sonderumlage daher finanziellen Engpässen der Gemeinschaft im Fall unvorhergesehenen Finanzierungsbedarfs im laufenden Wirtschaftsjahr begegnen. Die Erhebung einer Sonderumlage kommt also immer dann in Betracht, wenn Ausgaben nicht aus den laufenden Hausgeldern finanziert werde... mehr

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Sonderumlage / 1.3 Zahlungsverpflichteter

Wer im Fall eines Eigentümerwechsels zur Zahlung auf Grundlage einer beschlossenen Sonderumlage verpflichtet ist, richtet sich grundsätzlich nach der Fälligkeit der zu entrichtenden Beiträge und nicht nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Sonderumlage.[1] Praxis-Beispiel Zahlungspflicht bei Eigentümerwechsel Beschlussfassung über die Sonderumlage am 15.10.2024, Fäll... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sonderumlage / 7 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Die Abrechnung von Sonderumlagen zur Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen darf nicht gesondert neben der in § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vorgesehenen Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen.[1] Änderung der Sanierungsmaßnahme Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Sanierungsarbeiten die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dies... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sonderumlage / 5 SEPA Pre-Notification

Dem Kontoinhaber – also dem betreffenden Wohnungseigentümer – müssen 14 Tage vor dem Einzug per SEPA-Lastschriftmandat Forderungsbetrag, Fälligkeit, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz angekündigt werden, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt wurde oder nicht (sog. Pre-Notification). Eine kürzere Frist kann vereinbart werden. Werden i... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.3 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen

Begrenzt unpfändbar sind[1] Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Wohngeld und Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Wenn ein Teil der genannten Leistungen pfändbar ist, richtet sich der Umfang der Pfändung nach § 54 Abs. 4 SGB I. mehr

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Erhaltungsrücklage / 7 Hausgeld-Minderzahlungen – wie ist zu verbuchen?

Im Verwalteralltag ist es keine Seltenheit, dass die Wohnungseigentümer ihrer Zahlungspflicht auf Grundlage beschlossener Wirtschafspläne nicht in voller Höhe nachkommen. In aller Regel zahlen die Wohnungseigentümer das Hausgeld auch in einer Summe, also ohne nach den Bewirtschaftungsbeiträgen und denjenigen zur Erhaltungsrücklage zu unterscheiden bzw. eine entsprechende Til... mehr

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Erhaltungsrücklage / 8.3.2 Bildung einer Liquiditätsrücklage

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern die Kompetenz eingeräumt, neben der Erhaltungsrücklage weitere Rücklagen zu bilden. Eine solche zusätzliche Rücklage muss nicht gebildet werden, wenn sie aber gebildet wird, muss sie ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Das dürfte im Fall einer Liquiditätsrücklage wenigen Zweifeln unterliegen, stellen d... mehr

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Erhaltungsrücklage / 5 Darstellung der Erhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan

Beiträge zur Erhaltungsrücklage führen in 1. Linie zu einer Einnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft. Zwar stellen diese Beiträge für die zahlungsverpflichteten Wohnungseigentümer zunächst eine Ausgabe dar, weil sie ja die entsprechenden Beiträge tatsächlich zu zahlen haben. Allerdings ist dieses Geld nicht verloren, da es der Gemeinschaft zufließt. Die von den Wohnungsei... mehr

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Erhaltungsrücklage / 8.2 Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

So wohl bereits Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung nicht über die Erhaltungsrücklage finanziert werden können, gilt dies erst recht für Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums nach § 20 Abs. 1 WEG. Dies ist nicht lediglich darin begründet, als es sich bei Maßnahmen der baulichen Veränderung gerade nicht um Erhaltungsmaßnahmen handelt, sondern wei... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Steuer Check-up 2026 / 5.6 Zahlungen in Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BFH bleibt bei seiner bisherigen Sichtweise zur (Nicht-)Abzugsfähigkeit von Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Werbungskosten im Rahmen der Vermietungseinkünfte. Der Werbungskostenabzug erfolgt danach erst dann, wenn das in der Rücklage gesammelte Geld im Rahmen einer tatsächlichen Erhaltungsmaßnahme verausgabt wird. Daran ä... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teilungserklärung und Gemei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die Gemeinschaft der Wohnungseige... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.2 Anrechnung von Ausbildungshilfen

Zu den ohne Anrechnungsfreibetrag anzurechnenden Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln und Zuschüssen von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, gehören z. B. die als Zuschüsse gewährten Leistungen nach dem BAföG, steuerfreie Stipendien sowie nach dem SGB gewährte Beihilfen und Ausbildungsgeld, auch das Wohngeld, soweit der Auszubildende Adressat ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 2 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Ein pauschalierter Kostenbeitrag wird gem. § 90 Abs. 1 SGB VIII nur in den folgenden 3 Fällen erhoben: Jugendarbeit nach § 11 Nr. 1 SGB VIII allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 SGB VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ka... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 138 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist da... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Zahlungsweise von Hausgeld

Wie sind die Hausgelder durch die Wohnungseigentümer zu bezahlen? Das Wohnungseigentumsgesetz selbst enthält keine Vorgaben dazu, in welcher Form die Hausgelder an die Gemeinschaft zu zahlen sind. Können die Wohnungseigentümer über die Zahlungsweise beschließen oder bedarf es hierfür einer entsprechenden Vereinbarung? Die Eigentümergemeinschaft hat hier nach § 28 Abs. 3 WEG... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Zurückbehaltung von Hausgeld

Können Wohnungseigentümer Hausgeldzahlungen auch zurückhalten? Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen fällige Hausgeldforderungen kommt grundsätzlich nicht in Betracht. mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Minderung des Hausgelds

Ein Eigentümer mindert seine monatliche Hausgeldzahlung, weil er mit der Qualität von Reinigungsdienstleistungen nicht einverstanden ist. Darf er das? Wenn nein, warum nicht? Er darf es nicht. Es handelt sich um eine Ausgabe der GdWE, die jeder Wohnungseigentümer im Innenverhältnis zu tragen hat. Der Eigentümer hat aber einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und könnt... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... / Zusammenfassung

Überblick Es ist Aufgabe der Verwaltung, das durch Beschluss begründete Hausgeld anzufordern. Im Umkehrschluss ist es ebenso Aufgabe der Verwaltung, rückständiges Hausgeld außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich einzufordern. In der Praxis stellen sich vielfältige Fragen zum Hausgeldinkasso, die im Rahmen dieser Übersicht beantwortet werden. mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Verfallsregelung

Ist es möglich, im Verzugsfall auch eine sofortige Fälligkeit der Hausgelder für die jeweilige Wirtschaftsperiode herbeizuführen? Eine entsprechende Verfallsregelung bezüglich der auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu zahlenden Vorschüsse kann grundsätzlich beschlossen werden. Hiernach beschließen die Wohnungseigentümer die sofortige Fälligkeit des Hausgeldes, wobei den Woh... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Hausgeldverzug

Dürfen fehlende Hausgelder im Wirtschaftsjahr von einem evtl. Guthaben (Abrechnungsspitze) abgezogen werden? Nein, die positive Abrechnungsspitze muss dargestellt werden. Sie können dem Wohnungseigentümer aber durchaus nachrichtlich seine Hausgeldrückstände vor Augen halten. Ausgezahlt wird ein Guthaben ohnehin dann nicht, wenn der Wohnungseigentümer seinen Hausgeldzahlungs... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Hausgeldfälligkeit

Wann ist die Zahlung des Hausgelds fällig? Nach § 271 BGB sind die Hausgelder sofort nach Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans und der Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen auf Grundlage der Jahresabrechnung sowie der Beschlussfassung über die Erhebung einer Sonderumlage zur Zahlung fällig. In der Praxis e... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug (FAQs)

Zusammenfassung Überblick Es ist Aufgabe der Verwaltung, das durch Beschluss begründete Hausgeld anzufordern. Im Umkehrschluss ist es ebenso Aufgabe der Verwaltung, rückständiges Hausgeld außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich einzufordern. In der Praxis stellen sich vielfältige Fragen zum Hausgeldinkasso, die im Rahmen dieser Übersicht beantwortet werden. Anpranger... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Minderjährige

Was passiert, wenn der Wohnungseigentümer ein Kind ist und sich dieses weigert zu zahlen? Hier gilt keine Besonderheit. Auch ein minderjähriger Wohnungseigentümer schuldet das Hausgeld. Zahlt er nicht freiwillig, so kann er von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung verklagt werden. Bei der Klage wird der minderjährige Wohnungseigentümer durch seine Sorgeberech... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Nießbrauch

Wen hat die Verwaltung als Hausgeldschuldner anzusehen, wenn an einem Wohnungseigentum nach § 1030 Abs. 1 BGB ein Nießbrauch besteht, das Wohnungseigentum also in der Weise belastet ist, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (= die Wohnung zu bewohnen oder diese zu vermieten)? Die Verwaltung muss den Wohnu... mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Verwalterhandeln bei Hausgeldverzug

Wie mache ich als Verwalter rückständige Hausgelder gerichtlich geltend? Zur Beitreibung rückständiger Hausgelder stehen zwei Wege offen: Zum einen können diese im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht, zum anderen kann auch eine entsprechende Zahlungsklage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Was ist die bessere Alternative? Da... mehr