Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.3 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen

Begrenzt unpfändbar sind[1] Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Wohngeld und Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Wenn ein Teil der genannten Leistungen pfändbar ist, richtet sich der Umfang der Pfändung nach § 54 Abs. 4 SGB I.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 1.2 Ausgeschiedener Verwalter

Der Verwalter ist ganz allgemein nach Beendigung des Verwalteramts zur Rechnungslegung verpflichtet. Diese Pflicht resultiert aus den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen über das Auftragsrecht nach §§ 675, 666 BGB. Nach § 666 BGB hat der Beauftragte "nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen". Den ausgeschiedenen oder abberufenen Verwalter trifft die Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 2.1 Formbild entsprechend Jahresgesamtabrechnung

Die Rechnungslegung ist in Bezug auf Inhalt und Form mit der Jahresgesamtabrechnung vergleichbar. Grundsätzlich muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten. Sie ist eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenberechnung, welche die tatsächlich angefallenen Beträ...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 4 Die Entscheidung

Die zulässige Klage sei unbegründet! K sei wegen Rechtsmissbrauchs von ihrer rechtlichen Befugnis, den in Rede stehen Beschluss anzufechten, ausgeschlossen. Das führe zu einer Abweisung der Klage als unbegründet. Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers könne wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Behan... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K zahlt kein Hausgeld. Um die dadurch bedrohte Liquidität der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wieder herzustellen, wird daher im Jahr 2017 beschlossen, der Erhaltungsrücklage 10.000 EUR zu entnehmen und diese als Mittel für die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umzuwidmen. Als K im Jahr 2018 die offenen 10.000 EUR zahlt, wird die Zahlung b...mehr

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Miteigentum: Substanzlos / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, wie man substanzlose Miteigentumsanteile beseitigen kann. Substanzloses Miteigentum Die rechtsgeschäftliche Begründung eines substanzlosen – auch isoliert genannten – Miteigentumsanteils ist unzulässig. Denn nach § 3 Abs. 1 WEG, der für den Teilungsvertrag gilt, und § 8 Abs. 1 WEG, der für die Teilungserklärung gilt, ist je...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtsmis... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K, eine KG, zahlt kein Hausgeld, sodass es zu einem erheblichen Liquiditätsmangel gekommen ist. Es ist nicht absehbar, ob und wann K eine Zahlung wieder aufnehmen kann. Um diese Liquiditätslücke bis zum Jahresende zu schließen, bestimmen die Wohnungseigentümer einen Vorschuss ohne Wirtschaftsplan (= eine Sonderumlage) i. H. v. 100.000 EUR. Diese ist zum ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.2 Ausschluss vom Wohngeld

Rz. 13 Der Anspruch auf Wohngeld kann für bestimmte Personen ausgeschlossen sein. Das ist einerseits dann der Fall, wenn andere (Sozial)Leistungen tatsächlich gewährt werden und die Kosten der Unterkunft dort bei der Leistungshöhe berücksichtigt werden (z. B. bei Bürgergeld nach dem SGB II; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII; vgl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1 Wohngeld

Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-rechtliche Re...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.3 Beantragung des Wohngeldes

Rz. 28 Nach § 22 WoGG wird Wohngeld nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet. Sind mehrere Personen, die zugleich Haushaltsmitglieder (i. S. d. § 5 WoGG) sind, vorhanden, die für denselben Wohnraum wohngeldberechtigt i. S. d. § 3 Abs. 1 und 2 WoGG wären, ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt (§ 3 Abs. 3 WoGG). In diesem Fall bestimmen diese Personen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2 Höhe des Wohngeldes

Rz. 17 Die Höhe des Wohngeldes wird nach der Formel (1,15 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y) EUR in § 19 WoGG berechnet. In dieser Formel steht "M" für die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro, "Y" für das monatliche Gesamteinkommen in Euro und "a", "b" und "c" für die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die Rechenschritte sind dabei nach...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 Wohngeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.4 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 31 Obwohl das Wohngeld, in § 7 als Zuschuss für eine angemessene Wohnung in Bezug genommen, eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz ein besonderer Teil des SGB ist (vgl. § 68 Nr. 10) und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben (§ 40 Abs. 1 VwGO). Diese Klageverfahren sind nach § 188 Satz 2 HS 1 Vw...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.4 Höchstzulässige Miete

Rz. 25 Der monatliche Höchstbetrag für Miete und Belastung bestimmt sich nach § 12 Abs. 1 Satz 1 WoGG aus der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 6 WoGG) sowie der jeweiligen Mietenstufe. Der Höchstbetrag ergibt sich im Einzelnen aus der Tabelle der Anlage 1 (zu § 12 Abs. 1 WoGG) unter Berücksichtigung der beiden Bestimmungsgrößen. Dabei werden anhand des...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.1 Miete oder Belastung; Begrenzung

Rz. 18 Unter Miete ist vom Grundsatz her der Betrag zu berücksichtigen, der sich aus dem Mietvertrag oder einer diesen Vertrag ergänzenden Vereinbarung ergibt (§ 9 Abs. 1 WoGG). Zur Miete gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis aufgrund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 ist eine Einweisungsvorschrift, aus der sich ergibt, dass es Wohngeld gibt und dieses nach dem Wohngeldrecht in Anspruch genommen werden kann. Die in Abs. 1 genannten Ansprüche auf Wohngeld sind Sozialleistungen i. S. d. § 11. Als Einweisungsvorschrift sollte § 26, wie die §§ 18 bis 29 insgesamt, den Bürgern eine Orientierungshilfe hinsichtlich der geltenden Sozia...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.3 Haushaltsmitglieder

Rz. 24 Für die Höhe des Wohngeldes ist nach der Formel in § 19 WoGG auch die Anzahl der dem Haushalt zugehörenden Personen zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist Haushaltsmitglied in erster Linie die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Zu den Haushaltsmitgliedern gehören aber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.5 Zuständige Stellen (Abs. 2)

Rz. 38 Die für das Wohngeld zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt (§ 26 WoGG). Abs. 2 verweist daher für die Zuständigkeit auf die für die Leistungen des Wohngeldes durch nach Landesrecht bestimmten Stellen. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt allerdings keine wirkliche Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mög...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2 Rechtspraxis

2.1 Wohngeld Rz. 7 Entsprechend dem Einweisungscharakter der Regelung wird in der Vorschrift nur allgemein darauf verwiesen, dass es Wohngeld als Sozialleistung gibt. Ob und wer letztlich materiell-rechtlich einen Anspruch auf eine solche Leistung hat, wird erst durch die Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) konkretisiert. Die Vorschrift beinhaltet damit keine materiell-r...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 21 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. II § 15 Nr. 1, § 25 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) – Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten – v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) wurden mit Wirkung zum 1.7.1983 der Klammerzusatz (Verweis auf die §§ 1 bis 8 des Zweiten Wohngeldge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Die Anrechnung von Entgeltersatzleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 40 Während die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und das Elterngeld aus dem gleichen Anlass, nämlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, weisen die unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu subsumierenden Einnahmen diese Verknüpfung nicht auf.[1] Die Nähe zum Elterngeld liegt jedoch darin begründet, dass es sich bei den Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei[1], u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG); Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. ausgezahlt werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versorgungssperre im Mietve... / 3.1 Die Befugnisse der Gemeinschaft gegenüber dem vermietenden Wohnungseigentümer bei Verzug mit der Wohngeldzahlung

Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Gemeinschaft die Versorgung einer Eigentumswohnung mit Wärme einstellen, wenn der Wohnungs(= Sonder)eigentümer keine Wohngeldzahlungen leistet. Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich in einem solchen Fall aus § 273 BGB. Der danach erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang besteht aus dem Recht des Säumigen auf Bezug von Wärme und dess...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.4 Zustimmung

Rz. 170j Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die tatsächlich vorhandene Zustimmung des Unterhaltsberechtigten voraus; ein etwaiger Anspruch auf die Zustimmung reicht nicht.[1] Nach der Rspr. des BGH ergibt sich aus der aus § 1353 BGB folgenden Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten, dem Antrag des Unterhaltschuldners auf Durchführung des Realsplitti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung (Miete) / 1 Funktion des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter ist nicht Vertreter des Vermieters, sondern ein amtliches, vom Gericht bestelltes Organ. Im Rahmen der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter berechtigt, Mietverträge im eigenen Namen abzuschließen, Mieterhöhungsverlangen auszusprechen und Mietverhältnisse zu kündigen. Wichtig Eintritt in bestehendes Mietverhältnis In die bereits bestehenden Mietverhältnisse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 6.1 Verwaltung des Wohnungseigentums

Rechtlich tritt der Zwangsverwalter praktisch in die Stellung des Wohnungseigentümers ein. Im Interesse der Gläubigerbefriedigung ermächtigt § 152 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu nutzen. Der Zwangsverwalter ist also vor allem verpflichtet, das...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 5.1 Dennoch Hausgeldanspruch

Hieraus folgt natürlich, dass die Maßnahme der Zwangsverwaltung bei einer von dem Wohnungseigentümer selbst bewohnten Eigentumswohnung auf den ersten Blick denkbar ungeeignet ist. Andererseits sollte aber im Interesse der Eigentümergemeinschaft in einem derartigen Fall neben der Zwangsversteigerung stets auch die Zwangsverwaltung beantragt werden. Grund: Die Eigentümergemein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 4 Vermietete Eigentumswohnung

Ist die Wohnung des säumigen Eigentümers vermietet, so stehen sämtliche Mieteinnahmen ab dem Zeitpunkt der Zwangsverwaltung nicht mehr dem Wohnungseigentümer, sondern ausschließlich dem Zwangsverwalter zu. Irrtümlich noch an den Eigentümer gezahlter Mietzins ist von diesem an den Zwangsverwalter weiterzuleiten. Achtung Hausgeldschulden beitreiben Grundsätzlich sind Hausgeldsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / 6 Forderungsdurchsetzung

Die Initiative zur Zwangsversteigerung kann von einem außenstehenden Dritten als Gläubiger eines Wohnungseigentümers ausgehen, und sie kann ebenso von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen Wohnungseigentümern selbst betrieben werden. Im einen Fall vollstreckt ein Gläubiger des Wohnungseigentümers, im anderen Fall die Gemeinschaft als solche in aller Regel wegen r...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsverwaltung / 8 Checkliste: Einleitung, Durchführung und Beendigung der Zwangsverwaltung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / 4 Begrenzung des Vorrangs

Grundsätzlich werden die nachrangig betroffenen Gläubiger durch den Rangvorrang der Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt. Denn der Vorrang der Wohnungseigentümer ist bereits in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG doppelt begrenzt: Der Vorrang begrenzt die berücksichtigungsfähigen Ansprüche auf die laufenden sowie die rückständigen Beiträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsversteigerung / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsversteigerung ist die wichtigste Art der Immobiliarzwangsvollstreckung. Durch die Grundstücks- bzw. Immobiliarveräußerung soll der Gläubiger aus dem Erlös befriedigt werden. Zuständig ist das Amtsgericht als Versteigerungsgericht. Auf Antrag des beitreibenden Gläubigers wird die Zwangsversteigerung durch Beschluss angeordnet. Durch diesen Beschluss wird das...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen sowohl von Aktivverfahren des Verwalters für die GdWE als auch in gegen die GdWE gerichteten Verfahren geregelt werden, wenn dies im Verwaltervertrag transparent und ausdrücklich geregelt ist. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.4 Ermächtigung zum Führen von Hausgeldverfahren

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die unbedeutend und nicht mit erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbunden sind. Mit Blick auf Hausgeldverfahren für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, kapriziert sich der Gesetzgeber auch insoweit au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.10 Eigentümerwechsel

Ab und an sehen Musterverwalterverträge auch ein Sonderhonorar für den Fall eines Eigentümerwechsels vor. Eine entsprechende Klausel wurde für ungültig gehalten. Ein Eigentümerwechsel ist für den Verwalter zwar mit einem gewissen formalen Aufwand verbunden, stellt aber dennoch ein typisches Ereignis dar, das mit dem vereinbarten Honorar abgegolten ist. Es ist typischerweise ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.7 Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, dass die Hausgelder im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen sind. Nehmen nicht alle Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teil, entsteht für Verwalter ein Zusatzaufwand wegen der Überprüfung der Zahlungseingänge. Insoweit kann für den Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ein entsprechendes So...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 5.2.2 Herausgabeanspruch durchsetzen

Eigener Anspruch des neuen Verwalters? Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter jedoch nicht berechtigt, den Herausgabeanspruch in eigenem Namen geltend zu m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 4 Vertrag aushandeln

Das Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags gehört zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.[1] Damit die Wohnungseigentümer ihr Ermessen ausreichend ausüben können, muss ihnen der Entwurf des Verwaltervertrags im Vorfeld der Beschlussfassung bekannt sein. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass der Vertragsentwurf der beschlussfassenden Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.3.3 Abstimmungsvorgang

Im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters ist bei mehreren Kandidaten zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.8 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.4 "Hausgeldvorfälligkeit"

Viele Gemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem bestimmte Vorfälligkeits- oder Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird. Regeln die Wohnungseigentümer konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiod...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und besteht auch ansonsten kein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.2 Kreditzinsen als Verzugsschaden

Gerät ein Wohnungseigentümer mit Hausgeld- und Sonderumlagezahlungen in Verzug und wird das Gemeinschaftskonto deshalb mit Überziehungszinsen belastet, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ersatz für die Zinsbelastung als Verzugsschaden verlangen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.2 Festsetzung von Verzugszinsen

Fällige Hausgelder sind im Verzugsfall gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit nicht in der Gemeinschaftsordnung ein höherer Verzugszinssatz vereinbart wurde, können die Wohnungseigentümer keinen entsprechenden Beschluss fassen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.5 Kein Ausschluss von Versammlungsteilnahme

Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Hausgeldern in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.3 Mahngebühren

Wie ausgeführt, haben die Wohnungseigentümer keine Beschlusskompetenz mehr zur Regelung von Verzugssanktionen, die sich nicht bereits aus dem Gesetz und hier in erster Linie dem BGB ergeben. Befindet sich ein Wohnungseigentümer in Verzug mit der Zahlung von Hausgeld, bedarf es grundsätzlich auch keiner Mahnung vor Erhebung einer entsprechenden Zahlungsklage. Im Übrigen ist d...mehr