Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.1 Steuerliche Verwendungsreihenfolge

Rz. 40 Nach § 27 Abs. 1 S. 3-5 KStG besteht eine allgemeine Verwendungsreihenfolge. Diese bestimmt, dass Leistungen der Kapitalgesellschaft zunächst aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden. Ist kein ausschüttbarer Gewinn (mehr) vorhanden, wird insoweit das steuerliche Einlagekonto verwendet. Der Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto wird auf Ausnahmefälle be...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.3 Erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 128 Gem. § 27 Abs. 2 S. 3 KStG ist der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht erstmalig festzustellen. Diese Regelung gilt nur für Körperschaften, die zuvor nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen haben. Hierfür kommen neu gegründete Körperschaften ("klassische" Neugründung, Verschmelzung, Spaltung,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.3 Gesellschaftsgründung, Beginn der Mitunternehmerschaft

Rz. 259 Zivilrechtlich ist die Gründung von Personengesellschaften an keine besondere Form gebunden. Notwendig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter (z. B. §§ 705 BGB, 105 Abs. 3, 109, 161 HGB). Ein solcher Vertrag sollte zwar schon aus Gründen der Sorgfalt gegen sich selbst und zum Nachweis gegenüber Dritten schriftlich fixiert sein, erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.2 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 244 Ist der Zweck der Gesellschaft darauf gerichtet, ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben, so liegt eine OHG vor, wenn alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften (§ 105 Abs. 1 HGB). Als Handelsgewerbe gilt nach § 1 Abs. 2 HGB ein Gewerbebetrieb mit einem nach Art und Umfang in kaufmännis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.7 Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV

Rz. 255 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung[1] – EWIV – ist eine Rechtsform partnerschaftlicher grenzüberschreitender Kooperation für den Bereich der EG. In ihr können sich natürliche Personen mit gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, Personenhandelsgesellschaften und Personengesellschaften, die entsprechend unternehmerisch täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.5 Wahl des Wirtschaftsjahrs

Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, ist das der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Ggf. kann der Steuerpflichtige das Wirtschaftsjahr umstellen. Eine Umstellung auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerrechtlich nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt zuläss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Betriebseröffnung

Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen für die gewerbliche Tätigkeit stehen, können im Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Für Zwecke der Gewerbesteuer ist bei natürliche Personen und Personengesellschaften die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit maßgebend. So können z. B. Verluste in der Gründungsp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / d) Registeranmeldung

Die Kapitalerhöhung ist zum Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung ist durch alle Geschäftsführer zu unterzeichnen (§ 78 GmbHG). Die Geschäftsführer haben gegenüber dem Registergericht zu versichern, dass nach ihrer Kenntnis seit dem Bilanzstichtag bis zum Tag der Anmeldung keine Vermögensminderung eingetreten ist, die der Kapitalerhöhung entgegenstünde, wenn sie am Tag d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GrESt: Erwerbsvorgang bei Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften

Kann für Zwecke eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG (in der vor dem 6.12.2024 anzuwendenden Fassung) ein Grundstück gleichzeitig sowohl der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden? Das FG entschied dazu: Die...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.4 Ausstehende Gesellschaftereinlagen

Rz. 9 Die Mindestkapitalausstattung einer GmbH ergibt sich aus § 5 Abs. 1 GmbHG. Damit die Gesellschaft überhaupt in das Handelsregister eingetragen werden kann, bestimmt § 7 Abs. 2 GmbHG: "Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn auf jeden Geschäftsanteil, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt ist. Insgesamt muss auf das Stammkapita...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Besonderheiten bei einheitlichen Zuwendungen

Rz. 52 Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar. Rechtlich selbstständig zu beurteilende Zuwendungen liegen insbesondere vor, wenn die Zuwendungen nicht auf einem einheitlichen Schenkungsversprechen beruhen, den Zuwendungen kein obligatorisches Forderungsrecht zugrunde liegt, das ein Stammrecht ...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag, aber vor der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister beschlossene Gewinnausschüttungen und Leistungen in der Interimszeit

10.3.4.1 Allgemeines Tz. 104 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimsz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 591 [Autor/Zitation] Als Anwendungsfall für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter aufschiebender Bedingung ist die Bestätigung bei vereinfachter Kapitalherabsetzung schon länger anerkannt (vgl. zB Elkart/Naumann, WPg 1995, 357, 363). Nach § 234 Abs. 1 AktG, § 58e Abs. 1 GmbHG kann die vereinfachte Kapitalherabsetzung und nach § 235 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 58f Abs. 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn der Rechnungslegungspflicht

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Rechnungslegung nach dem PublG (Aufstellung von JA und Lagebericht, § 5) setzt nach Abs. 1 Satz 1 ein, sobald ein Unternehmen an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils mindestens zwei der drei vorgeschriebenen Größenmerkmale gem. § 1 Abs. 1 überschreitet. Die Regelung unterscheidet sich von den Vorschriften des § 267 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.2 Auf veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 107 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Im Rückwirkungszeitraum beschlossene oGA für ein früheres Wj und Vorabausschüttungen für das lfd Wj sowie im Rückwirkungszeitraum vorgenommene vGA, für die in der Übertragungs-Bil eine Ausschüttungsverbindlichkeit noch nicht auszuweisen war (s Tz 104), zugunsten der im Rückwirkungszeitraum durch Anteilsveräußerung oder durch Barabfindung (g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.4 Im Interimszeitraum beschlossene Ausschüttungen an die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 110 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Insoweit handelt es sich uE nicht um eine Ausschüttung, sondern um die Vorwegübertragung von Vermögen. Ebenfalls hierzu s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.35 zu einem vergleichbaren Fall iSd § 11 UmwStG und s § 11 UmwStG Tz 132 unter b).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungspflicht bei formwechselnder Umwandlung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Wechselt eine nach § 316 prüfungspflichtige Gesellschaft ihre Rechtsform und unterliegt mit dieser durch ihre Größe anschließend keiner Prüfungspflicht mehr, zB beim Wechsel von der Rechtsform der KapGes. in die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft (ohne Anwendung des § 264a) und mit Unterschreitung der Größenmerkmale des § 1 PublG, ist der Zei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Rieker, Der Unternehmensbegriff des Aktiengesetzes 1965, WPg. 1967, 197; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972, 169; Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG), 1973;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Faktische Organmitglieder

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit im Wesentlichen gleicher Begründung ist auch die Anwendung von § 335 auf faktische Organmitglieder abzulehnen. Somit ist insbes. der faktische Geschäftsführer, der sich eine Organstellung nur anmaßt, kein Adressat eines Ordnungsgeldes. Die Vorschrift wendet sich nur an den formal bestellten gesetzlichen Vertreter. Anderenfalls würde durch die Fests...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.3 Auf nicht veräußerte Anteile entfallende Ausschüttungen

Tz. 109 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für im Rückwirkungszeitraum beschlossene GA, die im Rückwirkungszeitraum nicht veräußerten Anteilen zuzuordnen sind, bleibt es nach Verw-Auff (s Tz 104) bei dem Grundsatz der Rückbeziehung nach § 2 Abs 1 UmwStG. Für diese Ausschüttungen, die bei der Verschmelzung auf eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person stlich in Entnahmen umzudeute...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Pflicht zur Aufstellung von Anhang und Lagebericht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 175 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, das nicht in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder des Einzelkaufmanns geführt wird, haben gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 den JA um einen Anhang zu erweitern. Der Anhang bildet mit Bilanz und GuV eine Einheit. Ferner ist ein Lagebericht aufzustellen. Rz. 176 [Autor/Zitation] Im Umkehrschluss bzw. au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesellschafter

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Stellung als Gesellschafter ergibt sich idR aus einer Eintragung im Handelsregister (OHG, KG) oder in der Gesellschafterliste (GmbH) oder – im Falle von Namensaktien – einem Aktienregister. Wer geltend macht, zu Unrecht nicht eingetragen und tatsächlich Gesellschafter zu sein, hat dies unter Vorlage geeigneter Unterlagen substantiiert darzulegen. I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurde die Offenlegung von JA und Lagebericht auf alle KapGes. ausgedehnt; der persönliche Anwendungsbereich des PublG wurde ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Offenlegungspflicht sieht Satz 1 zwei mögliche Adressaten (Rz. 27 und Rz. 28) vor, die die Unterlagen der Rechnungslegung für die KapGes. offenlegen müssen. Daher handelt es sich bei der Pflicht nicht nur um ein solche der in Satz 1 genannten Personen, sondern auch um eine der KapGes. selbst (Kersting in Großkomm. HGB6, § 325a Rz. 32; Müller-He...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechnungslegungspflicht bei Kapitalgesellschaften

Rz. 48 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. § 331 sind AG (einschließlich REIT-AG nach § 1 Abs. 1 REIT-Gesetz), KGaA und GmbH (einschließlich UG nach § 5a GmbHG) sowie Personenhandelsgesellschaften nach § 264a, da § 331 Teil des zweiten Abschnittes im dritten Buch des HGB ist und sich dieser Abschnitt nach seiner Überschrift auf diese Gesellschaften beschränkt (Altenha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 339 geht im Ursprung auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück und ist an die Stelle der Regelungen in § 33 Abs. 3 und 4 GenG getreten (BT-Drucks. 10/317, 114). Seit dem Inkrafttreten des BiRiLiG waren bei der Vorschrift mehrere Änderungen zu verzeichnen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen: Gesetz über elektronische Handelsregister u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht erstreckt sich nur auf KapGes. Erfasst sind daher die GmbH (Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 16) einschließlich der UG (OLG Köln v. 6.10.2015 – 28 Wx 12/15, NZG 2016, 587; LG Bonn v. 5.3.2015 – 16 T 940/14, GmbH-Stpr. 2016, 159; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in H...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachliche Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 323 Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer als Kehrseite seines umfassenden Informationszugangs eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 68; Justenhoven/Feldmüller in Beck BilKomm.14, § 323 HGB Rz. 26; Wegner, WPg 2021, 475). Die Verschwiegenheitspflicht wird daher auch als "Funktionsbedingung" für die Berufsausübu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 94 [Autor/Zitation] Es bietet sich an, die in § 264 Abs. 1a geforderten Angaben zur Identifikation eines Instituts, insbes. Firma und Sitz, das zuständige Registergericht inkl. Nummer, unter der das Institut in das Handelsregister eingetragen ist in den Anhang aufzunehmen. Ebenso ist hierbei ein Hinweis einzufügen, wenn sich das Institut in Abwicklung oder Liquidation befind...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 22 Testamentsvollstreckung über ein geerbtes einzelkaufmännisches Handelsgeschäft

Rz. 335 An einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine verwaltende Testamentsvollstreckung nach h.M. nicht möglich. Der Einzelkaufmann haftet nämlich grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar mit seinem privaten und betrieblichen Vermögen, wohingegen ein Testamentsvollstrecker für den Erben nur Nachlassverbindlichkeiten begründen kann (§ 2206 BGB), für die der Erbe n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berichtspflichten hi...mehr