Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister

Zusammenfassung Begriff Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen auf dem Gebiet des Handelsrechts. Zweck des Handelsregisters ist es, in Bezug auf Unternehmen die für den Handelsverkehr notwendige Publizität über eintragungspflichtige Tatsachen herzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist das Handelsregister frei zugänglich. Interessie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8 Was kostet die Eintragung in Handelsregister?

8.1 Rechtsgrundlagen seit 2004 Zum 1.12.2004 wurden die Handelsregistergebühren umfassend neu geregelt.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt seit diesem Zeitpunkt anhand des tatsächlich angefallenen Aufwands. Bis zum 1.12.2004 wurden die Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts berechnet. Das war teilweise sehr teuer und seit längerem umstritten, da es nicht den europarechtliche...mehr

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Handelsregister / 2 Wer führt das Handelsregister?

Das Handelsregister wird nach § 8 HGB von den Gerichten (elektronisch) geführt.[1] Aufgrund der Wichtigkeit des Handelsregisters und den mit der Führung verbundenen Aufgaben wurde davon abgesehen, die Führung der Verwaltung oder den Handelskammern zu überlassen.[2] Innerhalb der Gerichte sind die Amtsgerichte zuständig.[3] Die Geschäfte in Handelssachen werden dabei grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 1 Zweck und Geschichte des Handelsregisters

Das heutige Handelsregister hat mehrere geschichtliche Wurzeln.[1] Die frühesten sind die mittelalterlichen Gilderollen, in denen die Zugehörigkeit zu einer Gilde eingetragen wurde. Die ersten Gesellschafts- und Vollmachtsregister sowie Firmen- und Prokurenbücher, die eine gewisse Ähnlichkeit mit unserem aktuellen Handelsregister aufweisen, tauchten jedoch erst im 18. Jahrhu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 7 Publizitätswirkung des Handelsregisters

Wie zuvor erörtert, ist es der Zweck des Handelsregisters, die für den Handelsverkehr notwendige Publizität über eintragungspflichtige Tatsachen herzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unbedingt notwendig, dass sich der Rechtsverkehr auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Handelsregisters verlassen kann. Dem Handelsregister kommt daher nach § 15 HGB eine Publi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 9 Fazit

Das Handelsregister gibt jedem Interessierten die Möglichkeit, sich über wichtige Fakten von Unternehmen zu informieren. Um das nötige Vertrauen in das Handelsregister gewährleisten zu können, kommt dem Handelsregister dabei eine Publizitätswirkung zu. Der Rechtsverkehr kann sich also grundsätzlich auf die Angaben im Handelsregister verlassen. Durch das EHUG wurde der Zugriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 5.1 Änderungen durch das EHUG, das MoMiG sowie das DiRuG

Bis Ende 2006 hatte die Anmeldung zum Handelsregister schriftlich zu erfolgen. Seit dem 1.1.2007 dürfen Unterlagen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden[1] (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister – EHUG).[2] Die Notwendigkeit notarieller Beglaubigungen z. B. für die Einsetzung eines Geschäftsführers ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 6 Form der Veröffentlichung und des Zugriffs

Das EHUG hat neben Modifikationen bei der Anmeldung vor allem auch erhebliche Veränderungen für die Form der Veröffentlichung sowie des Zugriffs auf die Daten des Handelsregisters mit sich gebracht. Das EHUG hat insoweit vordringlich die Vorgaben der EU-Publizitätsrichtlinie (58/2003)[1] und der EU-Transparenzrichtlinie (109/2004)[2] in deutsches Recht umgesetzt. Wichtig Elek...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[1] Diese ist aber "ledig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3 Wer ist zur Eintragung verpflichtet?

Grundsätzlich hat sich jedes Gewerbe treibende Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dies betrifft vor allem eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften (OHG und KG) sowie Kapitalgesellschaften (AG und GmbH – inklusive der plakativ als "Mini-GmbH" bezeichneten und durch das MoMiG neu geschaffenen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft nach § 5a Gmb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 7.1 Negative Publizität

Die negative Publizität schützt also das Vertrauen in die Nichtexistenz nicht eingetragener Tatsachen.[1] Für das Eingreifen der negativen Publizität ist es dabei ausreichend, dass die Tatsache nicht eingetragen oder nicht bekannt gemacht worden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Der Schutz des § 15 Abs. 1 HGB entfällt nur, wenn der Dritte positive Kenntnis vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4 Was ist einzutragen?

Wichtig Eintragungspflichtige Tatsachen Das Handelsregister enthält zunächst Tatsachen, die zwangsweise einzutragen sind. Diese nennt man eintragungspflichtige Tatsachen.[1] Überdies gibt es auch weitere Tatsachen, die man freiwillig eintragen lassen kann. Dies sind die eintragungsfähigen Tatsachen.[2] Weiterhin gibt es auch nicht eintragungsfähige Tatsachen. Denn nicht alle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 5 Wie erfolgt die Anmeldung?

Anmeldungen zur Eintragung im Handelsregister sind beim zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.[1] Soll also eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen, ist die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen.[2] 5.1 Änderungen durch das EHUG, das MoMiG sowie das DiRuG Bis Ende 2006 hatte die Anmeldung zum Handelsregister schriftlich zu erfolgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 5.2 Prüfpflichten

Das zuständige Registergericht ist sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht verpflichtet, Eintragungen in das Handelsregister zu überprüfen.[1] Aus formeller Sicht sind vor allem die sachliche und örtliche Zuständigkeit und das Vorliegen einer formgerechten Anmeldung zu prüfen. Materiell-rechtlich hat das Registergericht zu prüfen, ob die jeweiligen Eintragungsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3.1 Kleinstgewerbe

Nur wenn ein Unternehmen keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, kann eine Eintragung unterbleiben.[1] Ob von einem solchen Kleinstgewerbe[2] auszugehen ist, ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung vor allem anhand der folgenden Faktoren zu überprüfen: Jahresumsatz, Höhe des eingesetzten Kapitals, Art und Anzahl der Geschäftsvor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8.3 Kosten der Offenlegung bzw. Hinterlegung

Schon seit dem 1.1.2007 sind wichtige Daten der Unternehmensrechnungslegung nicht mehr bei den Amtsgerichten als Registergerichten einzureichen. Durch das an diesem Tag in Kraft getretene Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) war hierfür nunmehr als Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers die Bundesan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / Zusammenfassung

Begriff Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen auf dem Gebiet des Handelsrechts. Zweck des Handelsregisters ist es, in Bezug auf Unternehmen die für den Handelsverkehr notwendige Publizität über eintragungspflichtige Tatsachen herzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist das Handelsregister frei zugänglich. Interessierte können dahe...mehr

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Handelsregister / 8.2 Beispiel für die Kosten

Nachfolgend einige Beispiele für die aktuellen Kosten nach der Anlage zu § 1 Handelsregistergebührenverordnung:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 8.1 Rechtsgrundlagen seit 2004

Zum 1.12.2004 wurden die Handelsregistergebühren umfassend neu geregelt.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt seit diesem Zeitpunkt anhand des tatsächlich angefallenen Aufwands. Bis zum 1.12.2004 wurden die Gebühren auf Basis des Gegenstandswerts berechnet. Das war teilweise sehr teuer und seit längerem umstritten, da es nicht den europarechtlichen Vorgaben entsprach. Ausgelös...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 7.2 Positive Publizität

Die positive Publizität schützt das Vertrauen in die Richtigkeit vorhandener Handelsregistereintragungen.[1] Auch bei der positiven Publizität ist kein Verschulden notwendig. Auf die positive Publizität kann sich allerdings nicht derjenige Dritte berufen, der positiv wusste, dass die Handelsregistereintragung falsch ist. Auch hier besteht ein Wahlrecht, aber auch eine Wahlpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.1 Abteilung A

Die Abteilung A (HRA) betrifft im Wesentlichen eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (OHG und KG). Insoweit sind vor allem folgende Tatsachen eintragungspflichtig: die Firma, die Rechtsform, der Name des Inhabers bzw. Gesellschafters, der Ort der Niederlassung, der Betrag der Kommanditeinlage, die Erteilung der Prokura, die Eröffnung der Insolvenz sowie das Erlöschen der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Besonderheiten bei Neugründung und Umwandlung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die grundlegenden Vorschriften zur Eingruppierung eines Unternehmens als kleine, mittelgroße oder große KapGes. gelten für den Fall, dass dasselbe Unternehmen kontinuierlich fortgeführt wird. Für den Fall, dass eine Umwandlung oder Neugründung stattgefunden hat, bedarf es daher Sondervorschriften für die Kategorisierung in Größenklassen, die diesen bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter sein. Dies bezeichnet die Stellung als Gesellschafter einer OHG oder als Komplementär einer KG. Unerheblich ist, ob sie dabei zur Erbringung einer Einlage verpflichtet ist; ausschlaggebend ist die Haftung im Außenverhältnis. Auch eine Tätigkeit in der Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zeitpunkt und Dauer der Haftung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt oder in welchem Zeitraum die Stellung der natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter bestehen muss. Da es sich um Vorschriften für den JA und den Konzernabschluss handelt, liegt es zunächst nahe, auf den Stichtag des jeweiligen Abschlusses abzustellen (Stute/Dilßn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Non-Profit-Organisation (gGmbH, gemeinnützige Kapitalgesellschaft) in der Insolvenz

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist, wird die gGmbH bzw. Stiftungs-gGmbH aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GmbHG. Die GmbH-Gesellschafter können den Fortbestand der Gesellschaft trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gemeinnützige UG (gUG)

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die UG ist genauso wie die GmbH gemeinnützigkeitsfähig. Die UG ist eine Körperschaft i. S. d. § 51 AO (Anhang 1b), für die eine Steuervergünstigung in Betracht kommt. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung verstößt die gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Stammkapitals von 25 000,00 EUR (§ 5a Abs. 3 GmbHG) nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insb in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient insb geme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für den Kapitalanteil eines Kommanditisten gelten die Regelungen für persönlich haftende Gesellschafter entsprechend (§ 264c Abs. 2 Satz 6). Abweichend von den persönlich haftenden Gesellschaftern haben Kommanditisten nach § 161 Abs. 1 "einen bestimmten Betrag (Haftsumme)" als Einlage zu erbringen. Die Haftsumme, welche gem. § 172 Abs. 1 in das Handels...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 GmbH

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH findet ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Eine GmbH kann sowohl von einer natürlichen als auch einer juristischen Person gegründet werden. Auch eine Personengesellschaft kann Gesellschafter einer GmbH sein. Nach § 5 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25 000,00 EUR betragen. Im Augenblick der Gründung müssen mindeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Europäische Gesellschaft

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) kennzeichnet sich dadurch, dass sie nicht von natürlichen Personen gegründet werden kann. Sie entsteht aus Kapitalgesellschaften durch Verschmelzung, formwechselnde Umwandlung, Holding-Gründung oder Gründung einer Tochtergesellschaft. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der Gründungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 AG

Tz. 5 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Grundkapital einer AG ist in Aktien zerlegt, § 1 Abs. 2 AktG. Das Grundkapital beträgt nach § 7 AktG mindestens 50 000,00 EUR. Die AG erlangt durch Eintragung in das Handelsregister die Rechtsfähigkeit. Eine AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Auch eine oder mehrere Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ähnliche Beteiligungen

Rn. 1245 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter ähnliche Beteiligungen fallen nach der Gesetzesbegründung Anteile an Vorgesellschaften, die nach Abschluss des Vertrags zur Errichtung einer KapGes vor Eintragung in das Handelsregister bestehen (BT-Drucks 16/4841, 55). Vorgesellschaften sind bereits körperschaftlich strukturiert und fallen somit unter den Begriff der Körperschaften ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen bzw. Einlagen zur Kapitalerhöhung

Rz. 359 [Autor/Zitation] Für im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereits geleistete Einlagen ist ein Sonderposten zu bilden, wenn die Kapitalerhöhung mangels Eintragung im Handelsregister noch nicht wirksam geworden ist und die Einlage daher noch nicht das "Gezeichnete Kapital" erhöht hat (Rz. 314).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Zentrale Voraussetzung für die Befreiung ist – wie bei § 264 Abs. 3 – auch im Anwendungsbereich des § 264b die Einbeziehung der Gesellschaft in einen im Einklang mit der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) v. 26.6.2013, ABl. EU 2013 Nr. L 182, 19) stehenden Konzernabschluss (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1474; Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 264a Rz. 11). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Angabe der persönlich haftenden Gesellschaften bei Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a Abs. 1 (Nr. 15)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nr. 15 wurde durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsrechtlicher B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grund- bzw. Stammkapital

Rz. 313 [Autor/Zitation] Als gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital der AG, KGaA und SE (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG) bzw. das Stammkapital der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) auszuweisen. Zur Definition und Abgrenzung s. § 272 Rz. 118 ff. Rz. 314 [Autor/Zitation] Maßgeblich ist grds. die Eintragung im Handelsregister. Sind im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereits Einlagen geleistet wo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Recht der Personenhandelsgesellschaften wird unter dem Begriff des Kapitalanteils nach allgemeiner Auffassung eine reine Rechengröße verstanden, welche die wertmäßige Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zum Ausdruck bringen soll (Huber, ZHR 1988, 4, 1; Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 22; Roth in Hopt[44], § 120 H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.2 Zweigniederlassungen (S. 2 Nr. 2)

Rz. 60 Eine Betriebstätte bildet nach § 12 S. 2 Nr. 2 AO auch die Zweigniederlassung. Gemeint ist eine Zweigniederlassung i. S. d. § 13 HGB; sie ist zwar in das Handelsregister einzutragen, doch liegt auch dann eine -freilich wiederlegbare- Betriebstätte vor, wenn im Einzelfall die Eintragung unterblieben ist.[1] Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.7 Beteiligungskapital (gefördert)

Wenn Mandanten auf der Suche nach Eigenkapital sind, sind MBGs wichtig. MBGs sind klassische Eigenkapitalgeber. Das kann in Form von stillen Beteiligungen sein, das kann Nachrangkapital sein, also Mezzaninekapital und Hybridfinanzierung. Die Abkürzung MBG steht in der deutschen Fördermittellandschaft für "Mittelständische Beteiligungsgesellschaft". Es sind – im Gegensatz zu d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Subjektive Erweiterungsvorschrift: § 2 (Kaufmann kraft Eintragung)

Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Aufbewahrungspflicht des Kaufmanns kraft Eintragung entsteht ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister, da diese insoweit konstitutive Wirkung hat. Vermögensverwaltenden OHG und KG wurde durch § 107 Abs. 1 Satz 1 (zuvor: § 105 Abs. 2 (a. F.)) eine Eintragungsoption eröffnet. Die konstitutive Eintragung in das Handelsregister ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verantwortlichkeit

Rn. 32 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verantwortlicher für die Aufbewahrung ist der Kaufmann selbst, bei juristischen Personen die jeweils maßgeblichen Organe (bei AG respektive (dualistisch geprägten) SE: der Vorstand (vgl. § 91 AktG); bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren (vgl. § 40 SEAG); bei KGaA: der Komplementär bzw. die persönlich haftenden Ge...mehr