Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Europäisches Nachlasszeugnis als Nachweis

Rz. 16 Hinweise Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten – auch zum Zwecke des Erbnachweises bei öffentlichen Registern (hier: Handelsregister), ohne dass es dazu eines besonderen Verfahrens bedarf, Art. 69 Abs. 1, Abs. 5 EuErbVO. Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und Abschrift; es...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 5. Nießbraucher

Rz. 31 Ist einem Vermächtnisnehmer der Nießbrauch an dem Handelsgeschäft eingeräumt und steht diesem auch das Unternehmensführungsrecht zu, so wird dieser mit der Erfüllung des Vermächtnisses neuer Geschäftsinhaber, der als solcher von den Erben und dem Vermächtnisnehmer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist, und zwar mit Voreintragung der Miterben, weil sie v...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit

Rz. 35 Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit Muster 22.2: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Erbenmehrheit An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________ Im Handelsregister ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben

Rz. 28 Muster 22.1: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben Muster 22.1: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch Alleinerben An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________ Im Handelsregister ist ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / V. Erfordernis der Zwischeneintragung

Rz. 24 Nach einhelliger Meinung sind Zwischeneintragungen erforderlich, wenn mindestens zwei materiellrechtliche Veränderungen eingetreten sind, ohne dass die erste bisher im Handelsregister verlautbart wurde. Rz. 25 Beispiel Der einzelkaufmännische Unternehmer U ist gestorben und wurde von drei Miterben beerbt. Nach kurzer Zeit einigen sich die drei Miterben darauf, dass ein...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Hat der Erblasser Verwaltungstestamentsvollstreckung bezüglich des Unternehmens angeordnet, so kann diese nicht im Handelsregister eingetragen werden.[27] Als Ersatzkonstruktionen anstelle der Rechtsfigur der Testamentsvollstreckung wurden von Literatur und Rechtsprechung verschiedene Möglichkeiten entwickelt:mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Ausnahme: Auflösung der EWIV

Rz. 66 Wird die EWIV ausnahmsweise durch den Tod eines Mitglieds bei entsprechender Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder aufgrund Gesellschafterbeschlusses aufgelöst, so ist die Auflösung von den Abwicklern in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, § 2 Abs. 3 Nr. 4, § 3 Abs. 1 EWIV-AusfG. Zur Eintragung in das Handelsregister sind ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Eintragung im Handelsregister

Rz. 56 Ob ein Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister einzutragen ist, ist streitig. Es bestehen keinerlei gesetzliche Bestimmungen. Der wohl überwiegende Teil der Literatur geht davon aus, dass eine Eintragung aus Sinn und Zweck des Handelsregisters zu erfolgen hat[143] bzw. ohne Vermerk der Testamentsvollstreckung ein irreführendes Bild über die Verwaltungsbefugni...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Ausscheiden des Erblassers

a) Fortsetzung der Gesellschaft unter den bisherigen Gesellschaftern Rz. 43 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, so scheidet der verstorbene Gesellschafter nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB aus; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern an. Dies ist von allen Gesellschafter...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 5. Ausländische Urkunden

a) Freie Beweiswürdigung Rz. 21 Der Beweiswert ausländischer Urkunden ist vom Registergericht im Rahmen seiner Befugnisse nach §§ 26, 29, 30 FamFG, §§ 415, 286 ZPO zu würdigen (freie Beweiswürdigung). Sie sind ins Deutsche zu übersetzen, weil die Gerichtssprache deutsch ist, § 184 GVG. b) Ausländischer Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis Rz. 22 Ausländische Erbscheine h...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / II. Wahlrecht nach § 139 HGB

1. Umwandlung der OHG in eine KG Rz. 47 Wenn ein Erbe entsprechend der Wahlmöglichkeit des § 139 Abs. 1 HGB in die Stellung eines Kommanditisten überwechselt, so wandelt sich die OHG gleichzeitig in eine Kommanditgesellschaft um.[48] Diese Umwandlung ist von sämtlichen Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises zum Handels...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Allgemeines

1. Eintragungserfordernis bei Personalgesellschaften Rz. 3 Mit dem Tod des Erblassers gehen grundsätzlich auch seine Handelsunternehmen und gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen auf seinen bzw. seine Erben über. Je nach Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts bzw. der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einerseits und der Ausgestaltung des Gesellschafts-Rechtsverhältnis...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / IV. Erbnachweis

1. Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunden Rz. 10 Die im Handels- und Personengesellschaftsrecht nach § 1922 BGB im Wege des Erbgangs – bei Personengesellschaften als Sondererbfolge – eingetretene Rechtsnachfolge ist für die Eintragung der Erben im Handelsregister förmlich nachzuweisen. Dieser Nachweis wird nach § 12 Abs. 2 S. 2 HGB durch öffentliche Urkunden geführt...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Nachfolgeklausel zugunsten des/der Erben

a) Übergang im Wege der Sondererbfolge Rz. 45 Geht die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Erblassers auf alle oder einzelne Miterben über (einfache bzw. qualifizierte Nachfolgeklausel), so ist deren Eintritt von allen verbleibenden Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises anzumelden. Nach h.M. sind die Rechtsnachfol...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / II. Erbfolge nach einem Kommanditisten

1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Dies...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Alleinerbfolge

1. Erbrechtlicher Von-Selbst-Erwerb Rz. 26 Das einzelkaufmännische Unternehmen geht auf die Erben des Inhabers nach § 1922 BGB über. Der Alleinerbe wird alleiniger Inhaber des Unternehmens.[23] Die Anmeldung der Änderung der Inhaberschaft erfolgt durch den Alleinerben unter Vorlage eines Erbnachweises. Der Alleinerbe hat seine Unterschrift zur Aufbewahrung bei den Handelsregi...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / II. Erbenmehrheit

1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft Rz. 33 Mehrere Miterben werden durch den Erbgang erbengemeinschaftlich und damit gesamthänderisch Inhaber des Unternehmens, ohne dass damit kraft Gesetzes eine Personenhandelsgesellschaft – etwa eine OHG – entstünde.[31] Deshalb ist es auch erforderlich, im Handelsregister zu vermerken, dass die Miterben Inhaber in Erbengemeinschaft sind...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern, allen oder einzelnen Erben

1. Ausscheiden des Erblassers a) Fortsetzung der Gesellschaft unter den bisherigen Gesellschaftern Rz. 43 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, so scheidet der verstorbene Gesellschafter nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB aus; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern an. Dies...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / D. Offene Handelsgesellschaft

I. Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern, allen oder einzelnen Erben 1. Ausscheiden des Erblassers a) Fortsetzung der Gesellschaft unter den bisherigen Gesellschaftern Rz. 43 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, so scheidet der verstorbene Gesellschaft...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / B. Universalsukzession

I. Allgemeines 1. Eintragungserfordernis bei Personalgesellschaften Rz. 3 Mit dem Tod des Erblassers gehen grundsätzlich auch seine Handelsunternehmen und gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen auf seinen bzw. seine Erben über. Je nach Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts bzw. der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einerseits und der Ausgestaltung des Gesellschafts-Re...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / G. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

I. Rechtsgrundlage Rz. 64 Rechtliche Grundlage für die Gründung der EWIV ist die auf der Basis von Art. 235 des EWG-Vertrages (1985) vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene "Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)".[79] Einzelheiten bestimmt das Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Auskünfte aus dem Handelsregister und den Handelsregisterakten

a) Einsicht in das Handelsregister Rz. 90 Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, § 9 Abs. 1 S. 1 HGB. Abweichend von § 13 FamFG ist hier ein berechtigtes Interesse für die Einsicht oder die Erteilung von Abschriften nicht erforderlich. Die Landesregierung...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / II. Tod eines EWIV-Mitglieds

1. Grundsatz: Keine Auflösung der EWIV Rz. 65 Der Tod eines Mitglieds führt regelmäßig nicht zur Auflösung der EWIV, Art. 28, 30 EWG-VO; sie wird vielmehr von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt, Art. 28 EWG-VO. Das Ausscheiden des verstorbenen Mitglieds kann ausnahmsweise jedes Mitglied der EWIV einzeln anmelden, Art. 29 S. 2, Art. 31 Abs. 4 S. 2 EWG-VO. 2. Ausnahme: Auf...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / E. Kommanditgesellschaft

I. Erbfolge in den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters Rz. 52 Stirbt ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), so gelten dieselben Regeln wie für die OHG. Kraft des durch Richterrecht entwickelten Sondererbrechts treten mehrere Erben eines Komplementärs nicht in erbengemeinschaftlicher Gesamthand an seine Stelle, sondern ohne das Erfordernis einer ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / C. Einzelkaufmännisches Unternehmen – eingetragener Kaufmann (e.K.)

I. Alleinerbfolge 1. Erbrechtlicher Von-Selbst-Erwerb Rz. 26 Das einzelkaufmännische Unternehmen geht auf die Erben des Inhabers nach § 1922 BGB über. Der Alleinerbe wird alleiniger Inhaber des Unternehmens.[23] Die Anmeldung der Änderung der Inhaberschaft erfolgt durch den Alleinerben unter Vorlage eines Erbnachweises. Der Alleinerbe hat seine Unterschrift zur Aufbewahrung be...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Eintragungserfordernis bei Personalgesellschaften

Rz. 3 Mit dem Tod des Erblassers gehen grundsätzlich auch seine Handelsunternehmen und gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen auf seinen bzw. seine Erben über. Je nach Rechtsform des betriebenen Handelsgeschäfts bzw. der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einerseits und der Ausgestaltung des Gesellschafts-Rechtsverhältnisses andererseits kann der Rechtsübergang ganz unters...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / V. Testamentsvollstreckung in den Kommanditanteil

Rz. 61 Nach heute h.M. ist die Verwaltungs-Testamentsvollstreckung für einen Kommanditanteil möglich.[69] Allerdings ist dazu die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich; diese kann schon im Vorhinein im Gesellschaftsvertrag erteilt werden. Der Testamentsvollstrecker meldet auch den Rechtsübergang auf den Erben unter Vorlage eines Erbnachweises und eines Testament...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 5. Muster: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss

Rz. 42 Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Einzelkaufmännisches Un...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 64 Rechtliche Grundlage für die Gründung der EWIV ist die auf der Basis von Art. 235 des EWG-Vertrages (1985) vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene "Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)".[79] Einzelheiten bestimmt das Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Inte...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft

Rz. 33 Mehrere Miterben werden durch den Erbgang erbengemeinschaftlich und damit gesamthänderisch Inhaber des Unternehmens, ohne dass damit kraft Gesetzes eine Personenhandelsgesellschaft – etwa eine OHG – entstünde.[31] Deshalb ist es auch erforderlich, im Handelsregister zu vermerken, dass die Miterben Inhaber in Erbengemeinschaft sind und klarzustellen, dass das Unternehm...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Erbfolge in den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters

Rz. 52 Stirbt ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), so gelten dieselben Regeln wie für die OHG. Kraft des durch Richterrecht entwickelten Sondererbrechts treten mehrere Erben eines Komplementärs nicht in erbengemeinschaftlicher Gesamthand an seine Stelle, sondern ohne das Erfordernis einer Erbauseinandersetzung als Gesellschafter zu entsprechenden Anteilen ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / VI. Nießbrauch an einem Kommanditanteil

Rz. 62 Die Zulässigkeit der Nießbrauchseinräumung an einem Kommanditanteil – und überhaupt an einem Anteil an einer Personengesellschaft – wird vom BGH bejaht.[75] Der Gesellschaftsanteil kann als solcher nach sachenrechtlichen Grundsätzen mit einem Nießbrauch belastet werden.[76] Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eing...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunden

Rz. 10 Die im Handels- und Personengesellschaftsrecht nach § 1922 BGB im Wege des Erbgangs – bei Personengesellschaften als Sondererbfolge – eingetretene Rechtsnachfolge ist für die Eintragung der Erben im Handelsregister förmlich nachzuweisen. Dieser Nachweis wird nach § 12 Abs. 2 S. 2 HGB durch öffentliche Urkunden geführt, "soweit tunlich". Gemeint sind öffentliche Urkund...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Rechtsübergang kraft Vermächtnisses, Teilungsanordnung, Erbauseinandersetzung

Rz. 41 Wird das Unternehmen aufgrund Vermächtnisses, Teilungsanordnung oder im Wege der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten oder einen Miterben übertragen, so findet ein zweiter Rechtsübergang kraft Rechtsgeschäfts statt, nachdem zuvor ein gesetzlicher Rechtsübergang auf die Erben stattgefunden hatte. Beide Inhaberwechsel – der auf die Erben und der auf den endgültigen I...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Gesellschafterwechsel bei GmbH und Aktiengesellschaft

Rz. 4 Bei GmbH und Aktiengesellschaft sind die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen; ein Wechsel der Rechtsinhaberschaft bei Gesellschaftsanteilen und Aktien wird deshalb dort auch nicht verlautbart. Lediglich bei der GmbH ist die nach § 40 GmbHG jährlich einzureichende Gesellschafterliste nach einem Gesellschafterwechsel von den Geschäftsführern in vertretung...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / a) Fortsetzung der Gesellschaft unter den bisherigen Gesellschaftern

Rz. 43 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, so scheidet der verstorbene Gesellschafter nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB aus; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern an. Dies ist von allen Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / III. Formbedürftigkeit der Anmeldung und der Anmeldevollmacht

Rz. 7 Jede Handelsregisteranmeldung bedarf der notariellen Unterschriftsbeglaubigung, § 12 Abs. 1 HGB. Eine "Fernbeglaubigung" ausländischen Rechts entspricht nicht den Anforderungen einer Beglaubigung nach § 40 BeurkG.[1] Die Anmeldung ist in elektronischer Form einzureichen, § 12 Abs. 1 S. 1 HGB. Dieselbe Form ist vorgesehen für eine Vollmacht zur Anmeldung, § 12 Abs. 1 S....mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Umwandlung der OHG in eine KG

Rz. 47 Wenn ein Erbe entsprechend der Wahlmöglichkeit des § 139 Abs. 1 HGB in die Stellung eines Kommanditisten überwechselt, so wandelt sich die OHG gleichzeitig in eine Kommanditgesellschaft um.[48] Diese Umwandlung ist von sämtlichen Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesellschafters unter Vorlage eines Erbnachweises zum Handelsregister anzumelden.mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / III. Rechtsübergang kraft Vermächtnisses

Rz. 59 Wird der Kommanditanteil aufgrund Vermächtnisses auf einen Dritten übertragen, so findet ein zweiter Rechtsübergang kraft Rechtsgeschäfts statt, nachdem zuvor ein gesetzlicher Rechtsübergang auf die Erben stattgefunden hatte (§§ 2147, 2174 BGB). Beide Kommanditistenwechsel – der auf die Erben und der auf den Vermächtnisnehmer – sind wegen der damit verbundenen Haftung...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsbehelfe

Rz. 71 Gegen die Zurückweisung der Anmeldung ist, auch wenn der Rechtspfleger entschieden hat, die Beschwerde zulässig. Rz. 72 In den §§ 374 ff. FamFG sind das Verfahren in Registersachen und das unternehmensrechtliche Verfahren geregelt. Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG. Das Beschwerdeverfahren ist in den §§ 58 ff. FamFG geregelt....mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 3. Eintragung des Haftungsausschlusses bei Fortführung der bisherigen Firma

Rz. 29 Bei Fortführung der Firma – mit oder ohne Nachfolgezusatz – haftet der Erbe für die vom Erblasser herrührenden Geschäftsverbindlichkeiten nach §§ 25, 27 HGB. Ein Haftungsausschluss für diese Verbindlichkeiten ist nach h.M. möglich analog § 25 Abs. 2 HGB, indem der Alleinerbe die Ausschließung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen lässt,[25...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Eine offene Handelsgesellschaft besteht aus drei Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass beim Tod eines Gesellschafters dessen Erben – entweder alle oder einzelne – oder ein oder mehrere Vermächtnisnehmer, die jeweils der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen bestimmen kann, nicht als persönlich haftende Gesellschafter eintreten, sondern un...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Zweck

Rz. 18 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, EG 67 EuErbVO.mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Grundsatz: Keine Auflösung der EWIV

Rz. 65 Der Tod eines Mitglieds führt regelmäßig nicht zur Auflösung der EWIV, Art. 28, 30 EWG-VO; sie wird vielmehr von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt, Art. 28 EWG-VO. Das Ausscheiden des verstorbenen Mitglieds kann ausnahmsweise jedes Mitglied der EWIV einzeln anmelden, Art. 29 S. 2, Art. 31 Abs. 4 S. 2 EWG-VO.mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / H. GmbH

Rz. 69 Der Rechtsübergang eines Gesellschaftsanteils ist nicht förmlich anzumelden, lediglich bei der Einreichung der jährlichen Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG ist die Veränderung durch den Erbfall anzuzeigen. Die Rechtsnachfolger sind anstelle des Erblassers aufzuführen. Rz. 70 Im Übrigen ist jede Änderung in der Person des Geschäftsführers anzumelden (§§ 78, 39 GmbHG)....mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / III. Testamentsvollstreckung, minderjährige Erben

Rz. 49 Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so ist auch seine Mitwirkung bei der Handelsregisteranmeldung erforderlich. Bei minderjährigen Gesellschaftern ist im Hinblick auf § 1629a BGB das Geburtsdatum einzutragen, § 24 HRV.[50]mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / a) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 17 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 357 Abs. 2 FamFG).mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 4. Notarielles Testament als Nachweis

Rz. 20 Je eine beglaubigte Abschrift einer die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 S. 2 GBO als Nachweis der Erbfolge.[15]mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / a) Freie Beweiswürdigung

Rz. 21 Der Beweiswert ausländischer Urkunden ist vom Registergericht im Rahmen seiner Befugnisse nach §§ 26, 29, 30 FamFG, §§ 415, 286 ZPO zu würdigen (freie Beweiswürdigung). Sie sind ins Deutsche zu übersetzen, weil die Gerichtssprache deutsch ist, § 184 GVG.mehr