Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH-Geschäftsführer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Mindestkriterien zur Anerkennung einer Mitunternehmerstellung

Rn. 23e Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Verwaltungsanweisungen: OFD Erfurt v 23.10.2003, S 2241 A-08 – L 221, GmbHR 2004, 209 (Steuerliche Behandlung der typisch und atypisch stillen Gesellschaft). OFD Ffm v 12.12.2024, S 2241 A-00019–0357-St 517 (Ertragsteuerliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft). Die Rspr hält einzelne Merkmale durchaus für verzichtbar, dh, Mitunte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.30 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.3 Überschuldungsbilanz

Der Geschäftsführer einer GmbH muss gem. § 15a InsO., wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit[1] oder Überschuldung[2] Insolvenzantrag stellen, um seine persönliche Haftung zu vermeiden.[3] Zweck einer Überschuldungsbilanz besteht darin, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Schuldners zu ermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können im Fall von beruflich bedingten Schadensersatzpflichten, z. B. wegen eines Kraftfahrzeugunfalls auf einer ausschließlich betrieblich oder beruflich bedingten Fahrt, die von ihnen erbrachten Ersatzleistungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen, einschließlich des selbst geleistete...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haftende Personen

Rz. 155 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein gesetzlicher Vertreter, ein Vermögensverwalter oder ein Verfügungsberechtigter (§§ 34, 35 AO) hat die steuerlichen Pflichten der von ihm Vertretenen zu erfüllen. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch Vereinbarungen zwischen Vertreter und Vertretenem nicht beeinflusst werden (BFH 96, 39 = BStBl 1969 II, 539). Der Vertreter ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Ermessensentscheidung

Rz. 166 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Inanspruchnahme eines nach § 69 AO Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs 1 AO: "kann"; vgl auch § 5 AO und > Rz 100 ff), die von den Gerichten darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder vom > Ermessen in einer dem Zweck der E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6 Steuer-, sozialversicherungs- und andere öffentlich-rechtliche Pflichten

6.1 Steuerrechtliche Pflichten Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.3 Sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten

Zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten als Geschäftsführer gehören – nicht abschließend – solche aufgrund baurechtlicher Bestimmungen; gewerberechtlicher Bestimmungen; umweltrechtlicher Bestimmungen; gesundheitsrechtlicher Bestimmungen und polizeirechtlicher Bestimmungen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 2 Vertretung der GmbH

Geschäftsführer sind sowohl intern das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft als auch extern das Vertretungsorgan, durch das die Gesellschaft nach außen handeln kann. Sie vertreten die GmbH gem. § 35 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Ein einzelvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer kann die GmbH sogar bei einer Klage gegen den zweiten Gesellschafter-G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / Zusammenfassung

Überblick Dem Geschäftsführer obliegen die laufende Geschäftsführung und die Verwaltung der GmbH. Dazu gehören alle Handlungen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs der GmbH. Davon abzugrenzen sind ungewöhnliche Geschäfte, für deren Durchführung der Geschäftsführer regelmäßig die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt. Auf jeden Fall ist der Geschäftsführer gegenübe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 5 Auskunfts- und Informationspflichten

Gegenüber den Gesellschaftern sind Geschäftsführer nach § 51a GmbHG auf Aufforderung auskunfts- und informationspflichtig. Sie haben Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH zu geben und die Einsicht in Bücher und Schriften zu gestatten. Wie ein Gesellschafter seine Informationsrechte wahrnehmen kann, kann zwar zwischen ihm und der GmbH geregelt werden; dies darf aber nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.2 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Bei den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers ist zwischen den Melde- und Auskunftspflichten einerseits und Beitragserhebungs- und -abführungspflichten andererseits zu unterscheiden. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat ihre Arbeitnehmer beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldepflicht betrifft alle Arbeitnehmer, die in der Kr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 4 Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Zu den Aufgaben als Geschäftsführer gehört nach § 49 Abs. 1 GmbHG auch die Einberufung der Gesellschafterversammlung. Diese kann durch jeden Geschäftsführer entweder aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen oder auf Wunsch der Gesellschafter erforderlich werden. So können Gesellschafter ab einer Minderheitsbeteiligung von mindestens 10 % nach § 50 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 3 Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis

Während die Vertretungsbefugnis das Außenverhältnis, also die Beziehungen der GmbH zu Geschäftspartnern, betrifft, regelt die Geschäftsführungsbefugnis das Innenverhältnis, also die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Geschäftsführer und anderen Organen der GmbH, etwa der Gesellschafterversammlung oder einem fakultativen Beirat. Die Kompetenzgrenze lässt sich vereinfachen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.3 Genehmigtes Kapital als Alternative zu kurzen Zahlungsfristen

Am besten ist es, wenn übernommene Stammeinlagen, ob bei Gründung oder bei Kapitalerhöhung, sofort eingezahlt werden. Nicht immer ist das aber machbar. Es ist auch nicht immer möglich, kurze Zahlungsfristen zu vereinbaren. Denn auch bei sonst zuverlässigen Gesellschaftern kann ein Zahlungsengpass entstehen. Oder bei einer Kapitalerhöhung ist einer der bisherigen Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des GmbH-Geschäftsführers auf eine Kündigung

1 Typischer Sachverhalt Der Geschäftsführer erhält seine Kündigung[1], persönlich oder per Einschreiben zugestellt. 2 Problemstellung Der Geschäftsführer der GmbH ist arbeitsrechtlich grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Damit genießt er auch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch steht der Geschäftsführer bei einer Kündigung nicht ganz ohne Rechte da. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

1 Typischer Sachverhalt Der Mitgeschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist der GmbH entdeckt Unregelmäßigkeiten im Handeln eines Geschäftsführers, die dessen Austritt aus der GmbH erforderlich machen, z. B. Beteiligung an strafbaren Handlungen oder Veruntreuung. 2 Problemstellung Da der Geschäftsführer im Regelfall berechtigt ist, die Gesellschaft gegenüber Dritten in sämtli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 1 Typischer Sachverhalt

Der Geschäftsführer erhält seine Kündigung[1], persönlich oder per Einschreiben zugestellt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 2 Problemstellung

Da der Geschäftsführer im Regelfall berechtigt ist, die Gesellschaft gegenüber Dritten in sämtlichen Belangen zu vertreten, ist besondere Eile geboten, da anderenfalls erheblicher Schaden für die GmbH droht. Zudem sind Geschäftsführer regelmäßig keine Arbeitnehmer. Für deren Abberufung gelten besondere Vorschriften, die zwingend zu beachten sind.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 2 Problemstellung

Der Geschäftsführer der GmbH ist arbeitsrechtlich grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Damit genießt er auch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch steht der Geschäftsführer bei einer Kündigung nicht ganz ohne Rechte da. Die nachfolgende Checkliste zeigt die Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers im Notfall.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 1 Typischer Sachverhalt

Der Mitgeschäftsführer, Gesellschafter oder Prokurist der GmbH entdeckt Unregelmäßigkeiten im Handeln eines Geschäftsführers, die dessen Austritt aus der GmbH erforderlich machen, z. B. Beteiligung an strafbaren Handlungen oder Veruntreuung.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung: Grundsatz der anteiligen Tilgung

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet im Rahmen einer auf § 69 AO gestützten Haftungsinanspruchnahme nur nach Maßgabe der Rechtsprechungsgrundsätze über die anteilige Tilgung für rückständige Betriebssteuern der GmbH. Hinsichtlich rückständiger Lohnsteuer kommt der Grundsatz der anteiligen Tilgung hingegen nicht zur Anwendung. Hat die GmbH während der Amtszeit des Geschäftsführers ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, die das sog. Finetrading betreibt

Nach seiner Abberufung als gesetzlicher Vertreter kann ein GmbH-Geschäftsführer nicht mehr als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden – es sei denn, er ist als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO anzusehen. Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO ist jeder, der rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und nach außen hin al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsführers: So bestimmen Sie die Höhe richtig

Einführung Für die Bemessung von angemessenen Bezügen eines Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die Vergütung des Geschäftsführers soll grundsätzlich ein Äquivalent für den Wert seiner Arbeit darstellen und ist auf dieser Basis zu schätzen. Das richtige Maß zu finden, ist dabei gar nicht so einfach. Hilfe bieten z. B. der "interne" Fremdvergleich, also ein Vergleich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.3 Bedeutung des VorstAG für die GmbH

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) hat mit § 87 AktG eine Regelung über die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft getroffen: Im Fall der Aktiengesellschaften hat der Aufsichtsrat gemäß § 87 AktG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhält...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1 Grundlegend: Der Dienstvertrag

1.1 Anstellungsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers Die Bestellung und die Anstellung eines Geschäftsführers sind zwei getrennte Vorgänge: Ein ordnungsgemäß zustande gekommener und förmlich protokollierter Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Geschäftsführers. Die Umsetzung des Beschlusses in einen Anstellungsvertrag. Zivilrechtlich sind die GmbH und ihr(e) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5 Steuerrechtliche Betrachtung

5.1 Prüfschema der Finanzverwaltung Problematischer noch als die interne Festsetzung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ist häufig deren Anerkennung durch die Finanzverwaltung. Um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein, gibt es einen einfachen Weg: Überprüfen Sie die Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge Ihres Unternehmens anhand der Vorgaben, die das BMF für die Fin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 3.1 Unternehmensgröße

In der betrieblichen Praxis ist die Unternehmensgröße (z. B. definiert durch Umsatz, Bilanzsumme, Anzahl Mitarbeiter) die Hauptbestimmungsgröße für das Geschäftsführergehalt. Denn mit der Unternehmensgröße wächst in der Regel auch die Verantwortung des Geschäftsführers.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.1.2 Anstellungsvertrag mit nicht beherrschendem Gesellschafter

Bei Verträgen zwischen einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung. Sie sind grundsätzlich von einem Interessengegensatz geprägt (der Geschäftsführer will z. B. möglichst viel verdienen, die Gesellschafter wollen möglichst wenig zahlen). Daher gelten hier die besonderen Anforderungen an Dienstverträ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 3.2 Ertragslage des Unternehmens

Die Ertragslage des Unternehmens kann, muss aber nicht unbedingt wesentlicher Maßstab für die Vergütung sein. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Unternehmen mit momentan schlechter Ertragslage einen guten Geschäftsführer braucht, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Fließt die Ertragslage mit in die Vergütungsfestsetzung ein, so wird eher die Steigerung der Ert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4 Gesamtbezüge: Angemessenheit einzelner Vergütungsbestandteile

4.1 Vergütungsbestandteile Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.2 Äußerer Betriebsvergleich

Liegen innerbetriebliche Vergleichswerte nicht vor, ist ein außerbetrieblicher Fremdvergleich nötig. Dabei benutzt man zur Orientierung branchenspezifische Gehaltsuntersuchungen aus der deutschen Wirtschaft. Liegen branchenspezifische Erfahrungswerte nicht vor, kann man auf die in Wirtschaft und Rechtsprechung anerkannten Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen, die sich...mehr