Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Werden an betrieblich genutzten Gebäuden durch eine Fremdfirma Wärmedämmungsarbeiten durchge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 1 Vorbemerkungen In § 275 Abs. 1 HGB wird für die Gliederung der GuV-Rechnung zwingend die Staffelform vorgeschrieben. Im Übrigen wird auf Teil C, Abschnitt IV Allgemeine Grundsätze für die Gliederung von Bilanz und GuV-Rechnung hingewiesen. Rz. 2 Als Form der Darstellung der GuV-Rechnung ist sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren zugelassen. D...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 15

Rz. 1 Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern ergibt sich als Saldo der Posten GuV 1 bis 14. Nach den Ertragsteuern wird der Zwischenposten "Ergebnis nach Steuern" eingefügt. Die Postenbezeichnung ist ungenau, da es sich um das Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt, jedoch vor den sonstigen Steuern.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 17

Rz. 1 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ergibt sich als Saldo aller in der GuV-Rechnung ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Rz. 2 Er bildet die Grundlage für gesetzliche (§§ 58, 150 AktG) oder satzungsmäßige Ergebnisverwendungen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1b

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Verkauf von Grundstücken Hier werden die Bruttoerlöse (vereinbarte Kaufpreise) aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens erfasst. Erlöse aus Veräußerungsgeschäften von Grundstücken des Anlagevermögens sind ausnahmsweise dann den Umsatzerlösen zuzuordnen, wenn die betreffenden Vermögensgegenstände trotz ihres Ausweises ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5d

Rz. 1 Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen Hierunter sind die bezogenen Sach- und Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht zu GuV 5a, 5b bzw. 5c gehören. Beispiele:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 16

Rz. 1 Sonstige Steuern Hierunter sind alle Steuern auszuweisen, die nicht unter GuV 14 fallen, insbesondere Rz. 2 Auch aktivierte Grundsteuer während der Bauzeit ist hier auszuweisen. Der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufvermögen ist in GuV 2 (Bestandsveränderungen), im Anlagevermögen in GuV 3 "Andere aktivierte Eigenleistungen" enth...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5c

Rz. 1 Aufwendungen für Betreuungstätigkeit Hierunter sind die bezogenen Sach- und Dienstleistungen auszuweisen, die aus der Betreuungstätigkeit resultieren. Rz. 2 Hierzu gehören insbesondere die Fremdkosten für die Baubetreuung, die Fremdkosten für die Verwaltungsbetreuung sowie Fremdkosten für sonstige Betreuungstätigkeit.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 12

Rz. 1 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Auszuweisen sind Abschreibungen auf unter Aktiva A III (Finanzanlagen) und Aktiva B III (Wertpapiere) erfasste Vermögensgegenstände.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 22

Rz. 1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust Der hier ausgewiesene Bilanzgewinn/Bilanzverlust muss mit dem in der Bilanz gezeigten Betrag übereinstimmen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 22

Rz. 1 Bilanzgewinn/Bilanzverlust Der hier ausgewiesene Bilanzgewinn/Bilanzverlust muss mit dem in der Bilanz gezeigten Betrag übereinstimmen.mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Kapitalgesellschaften/GuV 18/GuV 21

Rz. 0 Überleitungsposten bei Kapitalgesellschaften Überleitungsposten Rz. 1 Die Positionen 18 bis 21 leiten das Jahresergebnis auf den in der Jahresbilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn oder Bilanzverlust über. Diese Verpflichtung er...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 17/GuV 21/Genossenschaften

Rz. 1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag Auszuweisen ist der durch den Beschluss der Generalversammlung über die Verwendung des Vorjahresergebnisses bestimmte Vortrag (§ 48 Abs. 1 GenG). Rz. 1 Entnahmen aus der Kapitalrücklage Es wird auf die Erläuterungen zu Passiva A II (Genossenschaften) verwiesen. Rz. 1 Entnahmen aus Ergebnisrücklagen Bei Genossenschaften sind Entnahmen aus Ergebni...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 3

Rz. 1 Andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position ist ausschließlich Aktivierungen im Anlagevermögen vorbehalten. Werden Eigenleistungen im Umlaufvermögen aktiviert, finden sie ihren Niederschlag in GuV 2 (Bestandsveränderungen). Rz. 2 Hierunter sind der anteilig aktivierte Sach- und Personalaufwand auszuweisen. Als Maßstab gelten die im Unternehmen angefallenen Kosten. R...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6a

Rz. 1 Personalaufwand Löhne und Gehälter Hierunter sind sämtliche Zahlungen mit Vergütungscharakter (d. h. Vergütungen für Arbeitsleistungen) auszuweisen, unabhängig davon, welchen betrieblichen Funktionen sie zuzuordnen sind. Die Position enthält die Bezüge des Vorstandes, der kaufmännischen und technischen Belegschaftsmitglieder, die Gehälter und Löhne der Hausverwalter, Hau...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1a

Rz. 1 Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit Hierunter sind – gemindert um Erlösschmälerungen – auszuweisen: Zu a) Rz. 2 Hierunter fallen alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Entgelte ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung, z. B.:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 6b

Rz. 1 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung – davon für Altersversorgung Soziale Abgaben Hierzu gehören die gesetzlichen Pflichtabgaben, die der Arbeitgeber zu tragen hat, z. B. die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie zur Berufsgenossenschaft. Nicht hier zu erfassen sind Arbeitnehmerbeiträge,...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 7

Rz. 1 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Hierher gehören die Abschreibungen auf alle unter Aktiva A I "Immaterielle Vermögensgegenstände" und Aktiva A II "Sachanlagen" ausgewiesenen Posten. Rz. 2 Außerplanmäßige Abschreibungen, d. h. Abschreibungen, die aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorzunehmen sind, sind...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1c

Rz. 1 Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit Hierunter sind unter anderem folgende Erlöse auszuweisen: Rz. 2 Da...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 12)

Rz. 1 Aufwendungen aus Verlustübernahme Hierunter sind die entsprechenden Aufwendungen der zur Übernahme eines Verlusts verpflichteten Unternehmen (Gesellschaft oder Genossenschaft) auszuweisen. Rz. 2 Zum Begriff der Verlustübernahme vgl. Erläuterungen zur Position "Erträge aus Verlustübernahme".mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 14

Rz. 1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zählen insbesondere die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Es ist die gesamte Steuerbelastung auszuweisen, soweit das Unternehmen Steuerschuldner ist. Rz. 2 Auch Steuererstattungen und -nachzahlungen für frühere Jahre sind hier zu erfassen, ebenso Erträge aus...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5a

Rz. 1 Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen Dies gliedert sich in folgende Positionen: Rz. 2 Zu den Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit gehörenmehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1d

Rz. 1 Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen Hierunter sind alle Erlöse aus dem Verkauf von Produkten (Erzeugnissen und Waren) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen auszuweisen, soweit sie nicht unter GuV 1a bis 1c zu erfassen sind. Unbedeutend ist, ob sie im Rahmen der gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallen sind und ob sie zum t...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 9

Rz. 1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen Zum Begriff der "Beteiligung" wird auf die Erläuterungen zu Aktiva A III 3 verwiesen. Der Beteiligungsertrag ist brutto auszuweisen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer (auch Zinsabschlag) und Solidaritätszuschlag dürfen nicht abgesetzt werden. Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus Zuschreibu...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 8

Rz. 1 Sonstige betriebliche Aufwendungen Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 5, 6, 7, 12, und 13 fallende Aufwendungen, auch wenn sie bisher außergewöhnlich oder periodenfremd waren, zu zeigen. Dazu gehören insbesondere: Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von sonstigen Vermögensgegenständen (Aktiva B II 7) und W...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 4

Rz. 1 Sonstige betriebliche Erträge Hierunter sind alle nicht unter andere Posten wie GuV 1, 9, 10 und 11 fallende betriebliche Erträge zu zeigen. Beispiele: Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere Erträge aus der Aufl...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 11

Rz. 1 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen Zinserträge im Sinne dieser Position sind:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 10

Rz. 1 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen Hierunter sind die Erträge aus folgenden, nicht zu den Beteiligungen gehörenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 16)

Rz. 1 Erträge aus Verlustübernahme Nur für Kapitalgesellschaften Hierunter sind Erträge sowohl aus gesetzlichen Verlustübernahmeverpflichtungen im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 302 AktG) als auch aufgrund anderer Verträge außerhalb von § 302 AktG, die dem Ziel dienen, Verluste zu übernehmen, auszuweisen. Rz. 2 Eine Verlustübernahme liegt auch vor,...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 2

Rz. 1 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen Hierunter sind Bestandsveränderungen bei folgenden Positionen auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen:mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 9)

Rz. 1 Erträge aus Gewinnabführung Hierunter sind Erträge aus den in Tzn. 2 bis 5 genannten Vertragsgestaltungen auszuweisen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die jeweiligen Verträge den genannten aktienrechtlichen Vorschriften unterliegen oder ihnen nur sinngemäß entsprechen, wie beispielsweise bei entsprechenden Vertragsgestaltungen zwischen zwei oder mehreren GmbHs oder zwis...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 5b

Rz. 1 Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Hier sind die Herstellungskosten für Verkaufsgrundstücke im Jahr des Entstehens und die zu erwartenden Restkosten für im Geschäftsjahr ausgebuchte Grundstücke zu erfassen. Die Buchwerte der in die Bebauung genommenen Grundstücke gehen ebenfalls in diese Position ein, während die Kosten der Anschaffung der am Bilanzstichtag noch nicht...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 1

Rz. 1 Umsatzerlöse Vorbemerkungen Nach § 277 Abs. 1 HGB sind Umsatzerlöse alle Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Der Begriff "Produkte" ist als Oberbegriff bzw. als Zusammenfassung ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Überleitungsposten bei Genossenschaften

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.2 Zielsetzungen

Rz. 4 Der Initiator kann mit der Gründung von Zweckgesellschaften verschiedene Ziele durch Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume "mehrheitlich aufgrund legitimer wirtschaftlicher Überlegungen"[1] verfolgen. In erster Linie bewirkt die Auslagerung von Vermögensgegenständen und Schulden aus der Bilanz des Initiators in die Zweckgesellschaft auf Einzelabschlussebene, dass die...mehr

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Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten Unter dieser Position sind die unbebauten Grundstücke und die Erbbaurechte auszuweisen, die am Abschlussstichtag zur Veräußerung in unbebautem Zustand oder nach Bebauung bestimmt sind. Rz. 2 Bei Änderung der Zweckbestimmung (Umwidmung) eines bisher im Anlagevermögen erfassten Grundstückes erfolgt die Umbuchung in der ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / II. Bestandteile des Jahresabschlusses und Aufstellungsfristen

Rz. 1 Der Jahresabschluss setzt sich aus den Bestandteilen Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rz. 2 Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit. Rz. 3 Die Funktion des Anhangs als gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses wird besonders deutlich in den umfangreichen Berichts- und Angabepflichten, teilweise können diese Angabe...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 4

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten Hier sind auszuweisen: Rz. 2 Der Abgang der unter Tz. 1 zu a)...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / I. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die nachfolgenden Erläuterungen zum Jahresabschluss gelten für Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eingetragener Genossenschaft (eG). Rz. 2 Die JAbschlWUV schreibt für Wohnungsunternehmen von den allgemeinen Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB abweichende Positionsbezeichnungen und G...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 2

Rz. 1 Bauvorbereitungskosten Hier gelten zunächst die Ausführungen zu Aktiva A II 9 "Bauvorbereitungskosten" sinngemäß. Abweichend davon sind jedoch Aktivierungen über GuV 2 (Bestandsveränderungen) vorzunehmen, während im Anlagevermögen Fremdleistungen unmittelbar bei der entsprechenden Position zu aktivieren sind und die Aktivierung von Eigenleistungen über GuV 3 "Andere akti...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 2

Rz. 1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Wegen des Begriffs "Verbundene Unternehmen" wird auf die Ausführungen zu Aktiva A III 1 "Anteile an verbundenen Unternehmen" verwiesen. Rz. 2 Ausleihungen sind Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften (Darlehen). Eine festgelegte Mindestlaufzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. In der Literatur ist jedoch unstrittig, dass Ausleihunge...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva C

Rz. 1 Rechnungsabgrenzungsposten Hierzu zählen im Einzelnen: Zu a) Geldbeschaffungskosten Rz. 2 Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten und Anleihen (Auszahlungsdisagio oder Rückzahlungsa...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / IV. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rz. 1 Die Gliederungsvorschriften (JAbschlWUV) sind zwingend. Unbeschadet der zwingenden Natur des Jahresabschlussformblattes ist eine weitergehende Untergliederung der Posten zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Gleichfalls dürfen neue Posten hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A III 6

Rz. 1 Sonstige Ausleihungen Ausleihungen (vgl. Aktiva A III 2 Tz. 2) sind dann hier auszuweisen, wenn Schuldner weder verbundene Unternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 1) noch Beteiligungsunternehmen (zum Begriff vgl. Aktiva A III 3) sind, z. B. Arbeitgeberdarlehen und gestundete Vorlagen aus Baubetreuung, wenn ihnen ein entsprechender Darlehensvertrag zugrunde liegt. Vor...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 5

Rz. 1 Unfertige Leistungen Unter dieser Position sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu erfassen, die nicht zu Aktiva B I 1 bis 4 gehören, jedoch andererseits aus Gründen der fehlenden Abrechnung noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der Zugang (Aktivierung) und der Abgang (nach Erbringung und Abrechnung) dieser Leistungen sind über GuV 2 (Bestandsver...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva B I 3

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten Hierunter sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen Herstellungskosten (Grundstücks- und Baukosten) für die noch nicht fertiggestellten Eigentumsmaßnahmen auszuweisen. Rz. 2 Für die Übertragung auf Aktiva B I 4 "Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten" kommt es auf den Abschluss alle...mehr