Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes: Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 6 Richtige Kontenzuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Achten Sie bei der Auswahl der Konten der Finanzbuchhaltung auf die richtige Zuordnung in der GuV: Geldwerte Vorteile, die individuell beim Arbeitnehmer versteuert werden, können Sie direkt auf das Konto "Löhne" bzw. "Gehälter" buchen, Sie können sich ein Extrakonto einrichten oder auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" (Konto SKR 03: 4145/SKR 04: 6...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Differenzbesteuerung, beweg... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

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Differenzbesteuerung, Gebra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer,...mehr

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Differenzbesteuerung, Antiq... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufsp...mehr

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Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.3.1 Freie Unterkunft

Für die Bewertung einer Unterkunft, die keine Wohnung ist, ist der amtliche Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebend. Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn die Unterkunft beispielsweise durch Gemeinschaftswaschräume oder Gemeinschaftsküchen Wohnheimcharakter hat oder Zugangsbeschränkungen unterworfen ist.[1] So buchen Sie richtig Freie Unt...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3 GuV

Rz. 27 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 242 Abs. 2 HGB als Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen charakterisiert und gehört nach § 242 Abs. 3 HGB zu den Bestandteilen eines Jahresabschlusses.[1] Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB existiert mit § 275 Abs. 2, 3 HGB eine verbindliche Normierung für Fo...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.2 Vorgaben für die GuV-Gliederung

Rz. 29 In den Vorschriften für alle Kaufleute hat der Gesetzgeber keine speziellen Gliederungsvorschriften erlassen. Durch Bezugnahme auf die GoB[1] und die explizit genannten Gebote der Klarheit und Übersichtlichkeit werden aber Rahmenbedingungen für die GuV festgelegt, deren konkrete Ausgestaltung zudem durch das Gebot der Vollständigkeit bei Aufnahme der Aufwendungen und ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmen sind verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht gem. § 242 Abs. 3 HGB aus einer Bilanz als stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital bzw. Schulden) sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung als zeitraumbezogene Gegenüberstellung von Ert...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6 Informationswert der GuV

Rz. 43 Die Gliederung der GuV gem. § 275 HGB macht folgende Informationsaspekte kenntlich: Betriebsergebnis versus Finanzergebnis, ordentliches Ergebnis versus unregelmäßiges und außergewöhnliches Ergebnis, Verbundbeziehungen in der Erfolgsentstehung. 3.6.1 Gliederung nach Betriebs- und Finanzergebnis Rz. 44 In der Gliederung der GuV gem. § 275 HGB ist eine Schichtung nach Betrie...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5 Gliederungsprinzipien der GuV

Rz. 35 Die gesetzliche Vorgabe eines Schemas zur Gliederung der GuV dient der Sicherung der Information im zwischenbetrieblichen Vergleich. Damit wird ein gewisser Mindeststandard an Informationen über die Erfolgsentstehung im Unternehmen und eine Leitlinie zur Darstellung der Erfolgslage für die bilanzierenden Unternehmen geschaffen. Der handelsrechtlichen GuV-Gliederung lie...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 41 Beim Umsatzkostenverfahren werden den in der Betrachtungsperiode erzielten Umsatzerlösen nur die Aufwendungen gegenübergestellt, die zur Erzielung der umgesetzten Leistungen angefallen sind.[1] Anstelle der Gliederung nach Aufwands- und Ertragsarten wird die GuV bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nach sachlich abgegrenzten Kostenbereichen bzw. betrieblichen Fu...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 34 Bei der Gliederung der GuV können kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 267 HGB Abs. 1, 2 HGB) das Erleichterungswahlrecht nach § 276 HGB bei der Offenlegung der Erfolgsrechnung in Anspruch nehmen und eine verkürzte GuV erstellen. Die Erleichterung erlaubt die Zusammenfassung der Posten 1–5 der GuV/GKV bzw. 1–3 und 6 der GuV/UKV zu einem Posten unter der Bezeichnun...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 4.2 Struktur des Anhangs

Rz. 47 Gesetzliche Vorgaben für die Anhangangaben finden sich in §§ 284 und 285 HGB sowie in verschiedenen Einzelvorschriften des Handelsrechts oder anderen Spezialgesetzen. Eine bestimmte Form oder eine der Bilanz oder GuV entsprechende feste Gliederungsnormierung für den Anhang ist im HGB nicht vorgeschrieben. Der Anhang ist als solcher hervorzuheben und zu kennzeichnen, um...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.3 Vergleich von Umsatz- und Gesamtkostenverfahren

Rz. 42 Da die einmal gewählte GuV-Gliederung nicht ohne zwingende Gründe geändert werden darf und Abweichungen im Anhang anzugeben und zu begründen sind,[1] ist auch die zeitliche Vergleichbarkeit der Aufwendungen und Erträge gesichert, sodass die Artengliederung im Zeitverlauf Hinweise auf Entwicklungen in der Aufwands- und Ertragsstruktur von Unternehmen erlaubt. Die Ermitt...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.3 Darstellung als Bruttorechnung

Rz. 32 Die handelsrechtliche GuV ist als Bruttorechnung konzipiert; gem. § 275 Abs. 1 HGB sind die in den Gliederungsschemata für die GuV nach GKV bzw. UKV bezeichneten Posten in der angeführten Reihenfolge gesondert auszuweisen. Eine erste Ausnahme vom Bruttoprinzip wird durch § 276 HGB als größenabhängige Erleichterung bei Erstellung der GuV zugelassen (vgl. Rz. 34). Eine w...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6.1 Gliederung nach Betriebs- und Finanzergebnis

Rz. 44 In der Gliederung der GuV gem. § 275 HGB ist eine Schichtung nach Betriebsergebnis und Finanzergebnis vorgegeben. Der Aussagewert der beiden ableitbaren Teilergebnisse wird aber durch enthaltene unregelmäßige und außergewöhnliche Erfolgsbestandteile beträchtlich reduziert. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden nä...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 28 Als Gliederungsschema für die GuV ist in § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB richtlinienkonform die Staffelform vorgegeben. Demnach müssen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bei der Erstellung der GuV die Staffelform mit dem Mindestgliederungsschema nach § 275 Abs. 2 bzw. Abs. 3 HGB zwingend beachten.[1] Bei Darstellung in Sta...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6.2 Einordnung der Aufwendungen und Erträge nach ordentlichem sowie unregelmäßigem und außergewöhnlichem Charakter

Rz. 44a Die Trennung von ordentlichem, nachhaltigem Ergebnis auf der einen Seite und nicht nachhaltigem, d. h. unregelmäßigem und außergewöhnlichem Ergebnis auf der anderen Seite dient dem Zweck, das durch die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Leistungs- und Finanzsphäre erzielte Jahresergebnis von denjenigen Ergebnisteilen zu trennen, die nach Art, Häufigkeit und Ausmaß n...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.6.3 Aufdeckung der Verbundbeziehungen in der Erfolgsentstehung

Rz. 45 Bei wachsender Konzernverbundenheit der Unternehmen ist der Darlegung der Verbundbeziehungen von Unternehmen ein großes Gewicht beizumessen. In diesem Sinne wird zum einen gem. § 277 Abs. 3 HGB der getrennte Ausweis der folgenden Positionen verlangt, aus denen sich das Verbundergebnis ergibt: Erträge aus Gewinngemeinschaften, Erträge aus der Verlustübernahme, Aufwendunge...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 5 Segmentberichterstattung

Rz. 52 Eine Segmentierung der Umsatzerlöse nach verschiedenen Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten ist gem. § 285 Nr. 4 HGB im Anhang des Jahresabschlusses bzw. gem. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB im Anhang des Konzernabschlusses gefordert. Darüber hinaus können zusätzlich Informationen im Sinne einer Segmentberichterstattung freiwillig offengelegt werden.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 8 Buch- und bilanztechnische Behandlung der AfA

Durch planmäßige Abschreibungen wird der ursprüngliche Wertansatz nach unten korrigiert. Die Abschreibungen führen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu Aufwand und verkürzen das Jahresergebnis. Hinsichtlich der buch- und bilanztechnischen Behandlung unterscheidet man zwischen 2 Methoden: die direkte und die indirekte Abschreibung. Sowohl die direkte Form (aktivischer bzw. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 8.2 Indirekte Abschreibung: Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite

Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 8.1 Direkte Abschreibung: Ausweis auf der Aktivseite

Werden die Abschreibungen durch Herabsetzung der Bilanzwerte auf der Aktivseite dargestellt, spricht man von "aktiver Abschreibung" oder "direkter Abschreibung". Zur Vereinfachung dieser direkten Abschreibungsmethode (sog. Nettoausweis) können den einzelnen Anlagengruppen Sammelkonten für Abschreibungen vorgeschaltet werden, z. B. Abschreibungen auf Gebäude, Abschreibungen a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Abschreibung, degressive / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sachspenden aus dem Betrieb... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer können Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen spenden, z. B. Computer, die nicht mehr verwendet werden. U...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird auf das Konto "Künstlersozialabgabe" 4391/6431 (SKR 03/04) gebucht. Diese Konten müssen unter dem Konto "Sonstig...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Anschaffung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Rückstellung, Pensionsverpf... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ergibt sich durch eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Mehrsteuer, erfolgt deren Buchung auf das Konto "Körperschaftsteuer fü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Selbstständige und Freiberufler.

Rn 11 Beim Einkommen selbstständig tätiger Personen ist grds vom festgestellten Gewinn auszugehen (Hamm OLGR 05, 308). Es sind Unterlagen betreffend einen zeitnahen Zeitraum vorzulegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Vorjahr reicht aus (Brandbg FamRZ 98, 1301). Die Vorlage nur eines Steuerbescheides für ein Jahr, welches länger zurückliegt, genügt nicht. Auch bei Se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlage von Belegen.

Rn 11 Das Gericht kann verlangen, dass zusammen mit der Auskunft Belege vorgelegt werden; diese müssen genau bezeichnet werden. Vorzulegen sind zB monatliche Lohn-, Verdienst- bzw Gehaltsbescheinigungen, Steuererklärungen nebst der Steuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bescheide über erhaltene Sozialleistungen usw. Geschuldet ist nur die Vorlage vorhanden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Vermittelnde Ansicht

Rz. 970 [Autor/Stand] Nach einer vermittelnden Auffassung sollen die Bilanz- und Buchführungsunterlagen zumindest so lange unter das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO fallen, als sie noch zur Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Steuererklärungen benötigt werden[2]; beschlagnahmefrei sollen z.B. die dem Steuerberater zur Durchführung einer Außenprüfung in dessen Praxi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelaspekte.

Rn 20 Angelehnt an die Sittenwidrigkeitsprüfung (dazu BAG NZA 06, 1354, 1356 [BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05]; PWW/Ahrens § 138 Rz 54) vermittelt die Grenze von 75 % des üblichen Verdienstes eine wichtige Orientierung. Je deutlicher dieser Betrag unterschritten ist, desto weniger zusätzliche Hinweise werden für eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung erforderlich sein. Umge...mehr