Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Schuldenkonsolidierung und Währungsumrechnung

Rz. 24 Werden innerkonzernliche Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten im Einzelabschluss eines KonzernUnt auf Basis der Wechselkurse am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Unt umgerechnet, ergeben sich – soweit keine anderen Bewertungsanpassungen erfolgen – keine Aufrechnungsdifferenzen in der Schuldenkonsolidierung. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kreditverhä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 In § 264a Abs. 1 HGB wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen OHG und KG bzgl. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse, ggf. ihrer Lageberichte sowie etwaiger Konzernabschlüsse wie KapG behandelt werden. Soweit haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften die Voraussetzungen des § 264b Nrn. 1–3 HGB erfüllen, sind sie von den Pflichten, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Latente Steuern

Rz. 42 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung kann zu Abweichungen zwischen den HGB-Wertansätzen der betreffenden VG und Schulden und deren Steuerwerten führen. Bei großen und mittelgroßen KapG können daraus latente Steuern nach § 274 HGB zu erfassen sein. Rz. 43 Temporäre Differenzen ergeben sich bei Fremdwährungsgeschäften aus der nur eingeschränkten Geltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Vorbemerkungen

Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier vertretenen Auffassu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.38 Nachtragsbericht (Nr. 33)

Rz. 176 Im sog. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB ist über die Vorgänge von besonderer Bedeutung zwischen Abschlussstichtag und Zeitpunkt der Berichtserstellung zu berichten. Vorgänge besitzen eine besondere Bedeutung, wenn sie zu einer anderen Darstellung der Lage der Ges. geführt hätten, wären sie schon vor Ende des Gj eingetreten. Zu berichten ist über positive wie n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7.2 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

Rz. 124 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b HGB sind Abschreibungen auf das UV gem. § 253 Abs. 4 HGB auszuweisen, die den üblichen Umfang der Abschreibungen auf Gegenstände des UV wesentlich übersteigen (§ 253 Rz 278 ff.), d. h., lediglich die Mehrabschreibungen sind hier zu erfassen. Abschreibungen für Wertpapiere des UV sind auch im Falle einer gegebenen Unüblichkeit nicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsformspezifische Vorschriften

Rz. 78 Neben den Vorschriften im HGB sind im Konzernabschluss nach § 298 Abs. 1 HGB auch die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt mit Sitz im Geltungsbereich des HGB – also inländischen KonzernUnt – geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt. Sofern insb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 84 Identisch mit dem Wortlaut der Vorschrift zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 HGB) besteht für den Konzernabschluss eine eigenständige Generalnorm: Nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Konzernabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Durch die Generalnorm ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen

Rz. 7 § 277 Abs. 3 HGB fordert den gesonderten Ausweis der aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen, unabhängig davon, ob es sich um abnutzbare oder nicht abnutzbare Gegenstände handelt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Im Fall des Finanzanlagevermögens sind auch die aufgrund einer voraussichtlich vorübe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 79 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Stille Gesellschaft

Rz. 239 Die in den §§ 230ff. HGB geregelte stille Ges. entsteht dadurch, dass sich der stille Gesellschafter gegen Gewährung einer Beteiligung am Gewinn mit einer Vermögenseinlage am Betrieb des Handelsgewerbes eines anderen beteiligt.[2] Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht dabei in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts über (§ 230 Abs. 1 HGB). Dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Umrechnung der Bilanzposten

Rz. 8 Sämtliche Bilanzposten eines Fremdwährungsabschlusses mit Ausnahme des EK sind mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags in Euro umzurechnen. Rz. 9 Die Bezugnahme auf den Devisenkassamittelkurs findet sich entsprechend auch in die Regelung des § 256a HGB. Während § 256a HGB explizit nur die Folgebilanzierung von auf fremder Währung lautenden VG und Verbindli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Personenhandelsgesellschaften weisen in Teilen besondere gesellschaftsrechtliche Strukturen auf, sodass eine vollumfängliche Übernahme der Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft nicht möglich ist. Dieser Tatsache trägt § 264c HGB Rechnung, indem die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB verändert und ergänzt werden.[1] Rz. 2 §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 207 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Das EGHGB v. 10.5.1897 (RGBl. S. 437) wurde im Zuge der Einführung des BilMoG um einen 29. Abschnitt erweitert, der aus den Art. 66 und 67 EGHGB besteht und den zeitlichen Übergang von der Alt- zur Neufassung regelt. Art. 66 EGHGB legt dabei zunächst fest, welche Neuregelungen für welche Gj respektive Vorgänge erstmals gelten, wobei die Übergangsregelungen für Einzelpa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umrechnungsdifferenzen

Rz. 17 Eine bei Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode entstehende Umrechnungsdifferenz ist nach § 308a Satz 3 HGB im Konzerneigenkapital nach den Rücklagen unter der Bezeichnung "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" auszuweisen. Rz. 18 Die Veränderung der Währungsumrechnungsdifferenz in einer Berichtsperiode setzt sich aus zwei Effekten zusammen: Zum einen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Nr. 4)

Rz. 29 Auf Basis von dem im HGB umgesetzten Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der RL 2013/34/EU sind von großen KapG die Nettoumsatzerlöse nach sachlichen Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern, soweit sie sich voneinander erheblich unterscheiden. Dabei ist die Umsatzdefinition nach § 277 Abs. 1 HGB zugrunde zu legen. Rz. 30 Die vom steuerrechtlichen Begr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Eine Regelung für die Behandlung von Unterschiedsbeträgen als GoF oder als passiver Unterschiedsbetrag aus der KapKons wurde erstmalig mit dem BiRiLiG 1985 in das HGB eingefügt.[1] Diese Regelung wurde weitgehend in Übereinstimmung mit der 7. EG-RL (Konzernbilanz-RL 83/349/EWG) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelung des § 309 HGB entspricht insoweit inhaltlich Art...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis und Erläuterung latenter Steuern im Konzern

Rz. 35 Nach § 306 Satz 6 HGB dürfen die Posten der latenten Steuern im Konzern mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst werden. Durch diese Saldierung ist für den Abschlussadressaten die Ursache latenter Steuern nicht mehr ersichtlich,[1] jedoch wird dieser Mangel durch die nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB erforderlichen Anhangangaben geheilt. Wie § 285 Nr. 29 HGB für den J...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Saldierung

Rz. 118 Mit der Verrechnung der VG des Deckungsvermögens mit den zugehörigen Rückstellungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird beabsichtigt, nur diejenige Belastung auszuweisen, die das Unt tatsächlich noch wirtschaftlich trifft.[1] Die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Belastung ergibt sich durch Saldierung der bestehenden Verpflichtungen mit den zu deren Erfüllung besti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.7 Beschäftigte Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 37 Im Anhang ist in Umsetzung des Art. 16 Abs. 1 Buchst. h der RL 2013/34/EU die durchschnittliche Zahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer aufgegliedert nach Gruppen anzugeben, um nähere Angaben über die Personalstruktur zu erhalten. Ergänzend sind die Personalaufwendungen bei Nr. 8 Buchst. b) aufzuführen. Angaben über die Vj-Zahlen sind im Anhang nicht notwen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 297 HGB regelt mit den §§ 298f. HGB ("Dritter Titel") den Inhalt und die Form des Konzernabschlusses. In § 297 Abs. 1 HGB sind die obligatorischen Bestandteile (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) sowie das optionale Element (Segmentberichterstattung) festgelegt. Der § 297 Abs. 1a HGB fordert Angaben im Konzernabschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Probleminhärenzen bei Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bei bestehendem Unterschiedsbetrag

Rz. 16 Aus der Vorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sowie den entsprechenden, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstandenen Begründungen nicht klar hervorgehend und auch im Schrifttum bis dato nicht abschließend diskutiert,[1] ist die Berücksichtigung von zukünftigen Änderungen bzw. Schwankungen von Anzahl und Höhe der Pensionsverpflichtungen. Rz. 17 Unstrittig ist d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 310 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Geeignete Sicherungsinstrumente

Rz. 19 Als Sicherungsinstrumente i. S. d. § 254 HGB qualifizieren sich nur Finanzinstrumente. In Betracht kommen originäre und derivative Finanzinstrumente. Originäre Finanzinstrumente sind solche, die keinen derivativen Charakter aufweisen. Zu ihnen rechnen Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Wertpapiere. Ausgeschlossen sind erhaltene und geleistete Anzahlungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 315 Allgem... / 2.3 Leistungsverpflichtete

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt zum einen die Auskunftsverpflichtung Leistungsverpflichteter. Damit sind vorrangig Personen gemeint, die gegenüber dem Antragsteller oder Bezieher laufender Leistungen unterhaltspflichtig sind. Es handelt sich insoweit um eine Spezialvorschrift, neben der § 99 SGB X keinen Anwendungsbereich mehr hat (vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88 ). § 37 SG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Identifizierung von Werttreibern und Wertbegrenzern

Rz. 669 [Autor/Stand] Allgemeines. Ausgeübte Funktionen, übernommene Risiken sowie eingesetzte Wirtschaftsgüter besitzen eine Reflexwirkung auf den Erfolgsbeitrag, den ein Unternehmen zur Wertschöpfung leisten kann. Nach tradierter Ansicht der Finanzverwaltung ist der Wertschöpfungsbeitrag infolgedessen als Differenz zwischen dem Marktpreis (Preisreferenz) einer Leistung und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 718 BGB – Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung.

Gesetzestext Der Rechnungsabschluss und die Gewinnverteilung haben im Zweifel zum Schluss jedes Kalenderjahrs zu erfolgen. Rn 1 § 718 bestimmt als Regelfall die jährliche Rechnungslegung und Gewinnverteilung. Der Rechnungsabschluss ist Voraussetzung für die Gewinnverteilung und bedeutet die Aufstellung einer Bilanz und einer – den konkreten Verhältnissen der GbR angepassten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebende Nettomarge

Rz. 817 [Autor/Stand] Ermittlung der Nettomarge. Für die Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ist zum einen die Nettomarge und zum anderen die Bezugsgröße zu bestimmen, auf welche die Nettomarge bezogen wird (sog. Profit-Level-Indicator – PLI). Was die Nettomarge anbelangt, so sind nur diejenigen Gewinne zu erfassen, die im direkten oder indirekten Zusa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Aktiva und Passiva sind übersichtlich zusammenzustellen. Das Verzeichnis muss geordnet und übersichtlich sein, es kann, solange die Übersichtlichkeit noch gewahrt ist, aus mehreren Teilen besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 18 Dem Berechtigten sind alle Informationen zu verschaffen, die er bei verständiger Würdigung benötigt, seinen Pflichtteilsanspruch zu berechnen, also die dazu erforderlichen Unterlagen (Staud/Herzog Rz 117) wie Kaufvertragsurkunden bei zeitnaher Veräußerung von Nachlassgegenständen (Rn 13). Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Nachlassgegenstand nach dem Erbfall v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Belegvorlage.

Rn 7 Die Belege und Unterlagen, die verlangt werden, müssen im Antrag und im Urteilstenor genau bezeichnet werden. Der Gläubiger kann Vorlage der Originale verlangen (KG FamRZ 82, 624). Es können nur solche Belege verlangt werden, die für den Unterhaltsanspruch benötigt werden. Belege sind insb Verdienstbescheinigungen, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen, Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren und Durchsetzung des Anspruchs.

Rn 25 Der Antrag auf Auskunftserteilung sollte, um spätere Probleme iRd Vollstreckung zu vermeiden, möglichst präzise gefasst sein. Rechnet zum Endvermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung, so ist schon im Antrag aufzunehmen, welche iE zu bezeichnende Belege – Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen – vorzulegen sind (Zweibr FamRZ 01, 763). Der Antrag, ›g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Überblick

Rz. 808 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode (Transactional Net Margin Method – TNMM) wird zur Ableitung angemessener Verrechnungspreise auf den Nettogewinn im Verhältnis zu einer definierten Bezugsbasis, z.B. Umsatz, Kosten oder Vermögen, abgestellt (nachfolgend "Nettomarge"). Die Nettomarge, die ein Unternehmen aus einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst werden müssten, 2. das Dotationskapital (§§ 12 und 13), 3. die übrigen Passivposte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 22 Der Dienstberechtigte (ArbG) trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Anrechnungsvoraussetzungen nach 2 (BGH NJW 19, 2257; 16, 1578 [BGH 18.02.2016 - III ZR 126/15]). Bei Anhaltspunkten für anderweitige Erwerbstätigkeit des Dienstverpflichteten (BAG NJW 79, 286 [BAG 26.04.1978 - 5 AZR 5/77]) hat er gem § 74c II HGB (analog) Anspruch auf Auskunft über die tatsächlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Nicht buchführungspflichtige Unternehmen (Abs. 5)

(5) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung einer Betriebsstätte eines Unternehmens, das weder nach inländischem noch nach ausländischem Recht buchführungspflichtig ist und das auch tatsächlich keine Bücher führt, ist entsprechend einer Einnahmenüberschussrechnung im Sinne des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu erstellen. 2 Zum Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsstätt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Unmittelbarer Sicherungszusammenhang (Abs. 1)

(1) Schließt ein Unternehmen ein Sicherungsgeschäft zu dem Zweck ab , 1. bestimmte Risiken einer Personalfunktion, die nach § 4 einer Betriebsstätte zuzuordnen ist, abzusichern, 2. bestimmte Risiken eines Vermögenswerts, der nach den §§ 5 bis 8 einer Betriebsstätte zuzuordnen ist, abzusichern oder 3. bestimmte Risiken eines Geschäftsvorfalls, der nach § 9 einer Betriebsst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Ermittlung der marktüblichen Handelsspanne

Rz. 743 [Autor/Stand] Ermittlung durch tatsächlichen oder hypothetischen Fremdvergleich. Während der mit dem unabhängigen Käufer tatsächlich vereinbarte Preis einen objektivierten Wert und somit ein "Datum" darstellt, besteht die Schwierigkeit der Wiederverkaufspreismethode in der Bestimmung der "marktüblichen" Handelsspanne.[2] Zur Bestimmung der Handelsspanne kann zunächst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reparaturaufwendungen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird ein betrieblich genutztes Gebäude durch eine Fremdfirma saniert, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw,...mehr