Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 316 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Für die Höh...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Un...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin er...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis

Rz. 17 Hinweis: Der Schuldner hat den Eröffnungsgrund substantiiert und nachvollziehbar darzulegen, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO. Erforderlich ist insoweit die Mitteilung von Tatsachen, die die wesentlichen Merkmale eines Eröffnungsgrundes erkennen lassen. Die Angaben müssen die Finanz- und ggf. Vermögenslage des Schuldners nachvollziehbar darstellen.[22] Muster in ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.9: Zugewinnausgleich: Aufforderung zur Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Fra...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesc...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 299 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § ...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 301 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Der Wertnachweis bei Sacheinlagen

Rz. 18 Zur Literatur s. Rz. 16. Bereits vor der Reform 1980 war zumindest an größeren Registergerichten bereits seit geraumer Zeit stillschweigende Praxis geworden: Das Verlangen nach geeigneten Wertnachweisen bei Sacheinlagen. Wie dies erfolgt, wurde bereits oben in § 5 Rz. 67 f. dargelegt. Die Art des Nachweises hängt vom Gegenstand der Sacheinlage ab, z.B. Sachverständige...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Abstimmung und Gegenstand der Feststellung – Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 12 Der Feststellungsbeschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen, soweit die Satzung nicht eine abw. Mehrheit vorsieht. Stimmberechtigt sind auch die Gesellschafter-Geschäftsführer (Noack § 46 Rz. 9; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 16; Rowedder/Pentz/Koppensteiner § 46 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 46 Rz. 4). Rz. 13 Gegenstand des Feststellungsbeschlusses sind die Jah...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Kommentierung Entscheidungen: BGH NJW 2018, 2794 – zur aktuell erforderlichen Gesellschafterliste; BGH v. 17.12.2013 – II ZB 6/13, Rz. 9; BGH v. 14.2.2012 – II ZB 18/10, FGPRAX 2012, 128 – zur Betreuungsgebühr des Notars bei Einholung einer Stellungnahme der IHK vor Anmeldung einer GmbH; BGH v. 17.5.2010 – II ZB 5/10 – Versicherung nach § 8 Abs. 3 – ausreichend: "er sei" noch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Durchlaufende Posten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmer bzw. Freiberufler im Namen und für Rechnung ...mehr

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§ 9 Gesellschaften / H. Begriffe

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.2.1 740

Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solche Buchfü...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.3.1 747

Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ...mehr

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Führt das vereinfachte Ertr... / 1. Berechnungsgrundsätze

In der Regel wird sich der Wert einer Unternehmensgruppe nicht aus zeitnah erfolgten Veräußerungsvorgängen unter fremden Dritten ableiten können. Auch wird gerade in Mittelstandsstrukturen auf die Einholung eines oftmals kostenintensiven Wertgutachtens verzichtet. Stattdessen wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet; der parallel zu ermittelnde Substanzwert muss...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. Im Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

Schrifttum: Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 50 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die GuV-Posten nach § 275 HGB sind für die steuerliche Deklaration ebenfalls zu untergliedern. So ist bspw der GuV-Posten "Umsatzerlöse", der nach § 277 Abs 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen abzgl USt und Erlösschmälerungen beinhaltet und nach § 27...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 33 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zusätzlich zu den in § 5b Abs 1 S 1, 5–6 EStG genannten Pflichtbestandteilen postulieren die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu übermitteln sind:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. E-Bilanzen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5a EStG (Anhan...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Zusätzliche Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12

Tz. 60 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Angabepflichten nach IAS 27 und IFRS 12 bleiben von den iRd. IAS 24 zu machenden Angaben unberührt. Nach IFRS 12 sind zusätzliche zusammenfassende Finanzinformationen zu assoziierten und zu Gemeinschaftsunternehmen anzugeben, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen betreffen. Hingegen verlangt IAS 24 Angaben zu d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.8. Anwendung der Lohnsummenregelung nur auf EU-/EWR-Staaten

Rz. 83 Zumal auch Beteiligungen in EU-/EWR-Staaten in die Lohnsummenregelung einzubeziehen sind, werden dem Steuerpflichtigen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gem. § 13a Abs. 8 ErbStG entsprechende Nachweispflichten auferlegt. Diese können aber nicht derart weit gefasst sein, dass die lokalen Gewinn- und Verlustrechnungen auf Kontenebene entsprechend den allgemeinen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Aktuelle Entwicklungen – ED IAS 33

Tz. 39 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das bevorstehende Endorsement von IFRS 18 bringt auch Änderungen für IAS 33. Künftig dürfen Unternehmen zusätzliche EPS-Zahlen (Earnings per Share) im Anhang nur noch dann ausweisen, wenn der Zähler eine der in IFRS 18 definierten Gesamt- oder Zwischensummen der Gewinn- und Verlustrechnung oder eine unternehmensspezifische Leitungskennzahl is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 45 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine erfolgreiche Übermittlung muss der Datensatz den in der Taxonomie hinterlegten Rechenregeln genügen. Folglich sind Positionen, die auf Mussfeld-Ebene stehen und nicht die Positionseigenschaften "Summenmussfeld" oder "Mussfeld" innehaben, als "rechnerisch notwendig, soweit vorhanden" gekennzeichnet (s Technischer Leitfaden zur HGB-Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung iSd § 5b Abs 1 EStG

Rn. 27 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 EStG erstreckt sich die Übermittlungspflicht auf mehr Bestandteile als den JA, im Einzelnen die Bilanz, die GuV, ggf die Überleitungsrechnung, die unverdichteten Kontennachweise mit Kontensalden, den Anlagenspiegel und das diesem zugrunde liegende Anlagenverzeichnis, den Anhang, den Lagebericht, den Prüfungsbericht...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist die Ausgangsbasis für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG. Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 2 Satz 1 ErbStR). Bei Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.5. Begriff der Lohnsumme

Rz. 56 Die Lohnsumme wird in § 13a Abs. 3 Satz 6 bis 10 definiert und orientiert sich an Anh. I VO (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28.09.2006, ABl L 281/15 (s. auch R E 13a.5 ErbStR). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht zu beanstanden, wenn stattdessen aus Vereinfachungsgründen auf den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand (§ 275 Abs. 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mussfeld

Rn. 42 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die als Mussfeld gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind unabhängig von der Größe des Unternehmens sowie bis einschließlich der Taxonomie 6.8 auch unabhängig von der Rechtsform, der Branche und des GuV-Formats stets...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allg Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 48 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 In § 265 HGB sind für KapGes und ihnen gleichgestellte Gesellschaften die allg Grundsätze für die Gliederung des JA kodifiziert. Nach § 265 Abs 2 HGB ist zu jedem Bilanz- und GuV-Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres anzugeben. Das Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 macht diesbezüglich keine Angaben. Dem technischen L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 49 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 5b Abs 1 S 1 EStG ist der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Hieraus folgt, dass die steuerliche Taxonomie nicht nur für die Einreichung der StB und der steuerlichen GuV Gültigkeit besitzt, sondern auch die HB und die handelsrechtliche GuV hinsichtlich der Gliederungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 47 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Seit der Verabschiedung des BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 nimmt die Bedeutung einer eigenständigen StB zu, während die seither in § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verankerte Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung unverändert Gültigkeit besitzt (s BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Rz 1; Richter, GmbHR...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gestaltungsmissbrauch in der Rspr.

Rz. 1242 [Autor/Stand] Ein Gestaltungsmissbrauch ist nach st. Rspr. des BFH in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 42 Abs. 2 AO dann gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Hinblick auf das erstrebte Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dient und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2 ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ermittlung des Ergebnisses

Tz. 11 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die unverwässerten EPS sollen die Jahresabschlussadressaten darüber informieren, wie hoch das Periodenergebnis des Berichtszeitraums bezogen auf die bereits ausgegebenen Aktien ist. Um das relevante Ergebnis zu ermitteln, müssen von dem Periodenergebnis nach Steuern sämtliche Anteile abgezogen werden, die nicht auf die ausstehenden Aktien ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 23 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der Umfang der zu übermittelnden JA ist nicht in § 5b EStG festgelegt. Gem § 51 Abs 4 Nr 1b EStG wird das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Kerntaxonomie und der Branchentaxonomien in Form von E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Datenschema umfasst zum einen das Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und zum anderen das JA-Modul ("GAAP-Modul"). Das Stammdaten-Modul besteht in der Taxonomie 6.9 aus 64 verpflichtend zu übermittelnden Elementen aus den folgenden Bereichen: Dokumentinformationen; Informationen zum Bericht (zB Berichtsbestandteile und Bilanzierungsstandard); Inf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht zunächst für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wird ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 15 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 52 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus dem definierten Mindestumfang befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Zeitpunkt der Einführung der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen. Änderungen wurden einerseits in der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen gesehen (s Koch/Nagel, NWB 2010, 1344). Andererseits tendier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelungen

Rn. 18 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 52 Abs 15a EStG aF (jetzt: § 52 Abs 11 S 1 EStG) war § 5b EStG erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2010 beginnen, anzuwenden. Ein hiervon abweichender Anwendungszeitpunkt konnte mittels Rechts-VO festgelegt werden (§ 51 Abs 4 Nr 1c EStG). Von dieser Möglichkeit machte das BMF mit der VO zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunk...mehr