Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheitsförderung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.5 Gesundheitsförderung im Unternehmen

Für ein gesundheitsgerechtes und innovatives Arbeiten sollten die Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitszeit den fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den rechtlichen Grundlagen und den individuellen Wünschen der Beschäftigten entsprechen. Die individuelle und organisationale arbeitsbezogene Handlungskompetenz stellt einen zentralen Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 1 Was zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen?

Zu den freiwilligen sozialen Leistungen zählen einerseits Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse, die nicht zum Arbeitslohn gehören und damit gar nicht steuerbar sind, z. B.: Leistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen (z. B. Duschen, Waschräume, Einrichtung von Erholungsräumen),[1] Aufmerksamkeiten sowie Zuwendungen aus persönli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6a.1.1 Grundsätze

Aufgrund des 18. Änderungstarifvertrags vom 6. April 2025 zum TV-V ist mit Wirkung vom 1.6.2025 § 6a in den TV-V eingefügt worden. Danach kann durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung (vgl. hierzu die Niederschriftserklärung zu § 8 Abs. 9) geregelt werden, dass arbeitgeberfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afc) Die betriebliche Gesundheitsförderung

Rn. 1239 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 20a Abs 1 S 1 SGB V aF erbrachten die Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Rn. 1246k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 20b Abs 1 SGB V beschreibt die Anforderungen an Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Bereich des § 20b SGB V ist eine Zertifizierung jedoch grds nicht vorgesehen (H 3.34 LStH 2023 iVm BMF vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700 Tz 4).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afb) Die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands

Rn. 1237 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 20 Abs 1 S 1, 2 SGB V aF sollten die Krankenkassen in ihrer Satzung Leistungen zur "primären Prävention" vorsehen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Nach § 20 Abs 1 S 1, 2 SGB V nF (Neufassung durch Art 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Allgemeines, Gesetzesentstehung

Rn. 1229 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde ein neuer § 3 Nr 34 EStG eingefügt, und zwar mit (Rück-)Wirkung ab VZ 2008 (Art 1 Nr 3e, Nr 41d JStG 2009). Hintergrund der Regelung ist, dass die Bundesregierung die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und die betriebliche Gesundheitsförderung als wichtige Ziele an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Welche Leistung des ArbG sind nach § 3 Nr 34 EStG steuerfrei?

Rn. 1246l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die FinVerw unterscheidet wie folgt (H 3.34 LStH 2023 iVm BMF vom 20.04.2021, BStBl I 2021, 700 Tz ff):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Veränderungen gegenüber § 3 Nr 34 EStG aF (bis 31.12.2018)

Rn. 1246c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vom Wortlaut her unterscheidet sich das Leistungsziel: Rn. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das Zertifizierungsverfahren (§ 20 SGB V)

Rn. 1246g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt unter Einbeziehung der in § 20 Abs 2 S 1 SGV genannten Kriterien einheitliche Handlungsfelder und Kriterien für die in § 20 Abs 1 SGB V genannten Leistungen fest. Rn. 1246h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 20 Abs 1 SGB V unterscheidet zwischen: Fall 1: Leistungen zur Verhinderung und Verminderung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afa) Allgemeines

Rn. 1236 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG musste diese Leistungen "zur" (= final) Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V genügten. Die dortigen Formulierungen waren allerdings alles andere als konkret (kritis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 1 Leistungen der Krankenkasse

Die Krankenkassen werden mit § 20b Abs. 1 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen. Danach haben sie die folgenden im Gesetz genannten Anforderungen zu erfüllen: Erhebung der gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb, Entwicklung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 1.2 Gemeinsame Koordinierungsstellen

Alle Krankenkassen beraten und unterstützen Unternehmen in neu zu organisierenden gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung. Hierzu sollen keine Mehrfachstrukturen geschaffen, sondern bestehende Strukturen – wie Geschäfts- und Servicestellen der Krankenkassen, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und moderne Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Beitragsrechtliche Bewertung der Arbeitgeberleistungen

Das Sozialversicherungsrecht beurteilt die Beitragspflicht grundsätzlich analog dem Steuerrecht. Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung bis in Höhe von 600 EUR jährlich gehören nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.[1] Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers sind g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 1.1 Handlungsfelder/Präventionsprinzipien

Auch hier ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu beachten. Dort werden für die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben: Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen Gesundheitsgere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 5 Nur zusätzliche Leistungen begünstigt

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung).[1] Leistungen zur Gesundheitsförderung sind insbesondere dann nicht steuerfrei, wenn sie unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 3.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Leistungen müssen im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses erfolgen. Dazu gehört eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsärzte. Die Leistungen können auf dem Betriebsgelände oder in einer geeigneten Einrichtung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht werden. Der Arbeitgeber hat die Teilnahmebesche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.3 Erfolgskriterien

In einer Untersuchung des Europäischen Informationszentrums zeigten sich für das Gelingen Betrieblicher Gesundheitsförderung folgende Erfolgsfaktoren: Partizipation: Die Beschäftigten müssen in alle Phasen der Gesundheits-Projekte einbezogen und die betriebliche Öffentlichkeit muss frühzeitig informiert werden. Integration: Gesundheit der Beschäftigten muss zur gelebten Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 7 Umsatzsteuer

Die Steuerbefreiung für Arbeitgebermaßnahmen zur Gesundheitsförderung greift nur bei der Lohn- und Einkommensteuer, nicht aber bei der Umsatzsteuer. Hier sind die allgemeinen Regelungen anwendbar. Neben der eventuellen Möglichkeit des Vorsteuerabzugs fällt für die Maßnahmen regelmäßig Umsatzsteuer an. Eine Ausnahme besteht bei Maßnahmen im überwiegend eigenbetrieblichen Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 3.1 Begünstigte Maßnahmen

Von den individuellen Präventionskursen sind die verhaltensbezogenen Interventionen zu unterscheiden, die Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können. Dabei geht es um eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitstätigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Sozialversicherung

1 Leistungen der Krankenkasse Die Krankenkassen werden mit § 20b Abs. 1 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen. Danach haben sie die folgenden im Gesetz genannten Anforderungen zu erfüllen: Erhebung der gesundheitlichen Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention

2.1 Zertifizierte externe Maßnahmen Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention werden grundsätzlich in Form von Präventionskursen erbracht. Ziel ist insbesondere die Motivation zu einer gesunden Lebensführung. Die Prüfung und ggf. Zertifizierung von Kursen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder regelmäßig durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Lohnsteuer

1 Steuerfreie Gesundheitsförderung Betriebsinterne Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Zweck der Gesundheitsförderung und zur Erhaltung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter durchführt, gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.1 Zertifizierte externe Maßnahmen

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention werden grundsätzlich in Form von Präventionskursen erbracht. Ziel ist insbesondere die Motivation zu einer gesunden Lebensführung. Die Prüfung und ggf. Zertifizierung von Kursen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder regelmäßig durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.3 Gleichgestellte Kurse ohne Zertifikat

Im Regelfall besteht für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse keine Zertifizierungsmöglichkeit, insbesondere, weil die Krankenkassen gar nicht beteiligt sind. Obwohl diese Kurse streng genommen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gewährt die Verwaltung unter weiteren Voraussetzungen die Anwendung der Steuerbefreiu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.1 Maßnahmen entwickeln und durchführen

Grundsätzlich können Maßnahmen unterschieden werden, die sich auf das Verhalten der Beschäftigten richten (Verhaltensprävention) und solche, die die Arbeitsverhältnisse (Verhältnisprävention) verändern. Konkrete Beispiele verhaltensorientierter Interventionen: Kurse für richtiges Heben und Tragen Rückenschule Angebote zur Stressbewältigung gesundes Essen in der Kantine Ernährungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.2 Zertifizierte Arbeitgebermaßnahmen

Für Leistungen, die der Arbeitgeber zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention gewährt, kommt die Steuerbefreiung ebenfalls in Betracht, wenn die Leistungen zertifiziert sind. Falls nicht bereits zertifizierte Leistungen eingekauft werden, können sie im Einzelfall auch auf Veranlassung des Arbeitgebers zertifiziert werden.[1] Wird eine bereits zertifizierte Leistung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 4 Bewertung und Zufluss der steuerfreien Leistungen

Die Leistungen des Arbeitgebers fließen den Mitarbeitern mit Beginn des Präventionskurses oder Vortrags zu. Sie sind grundsätzlich mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Zuzahlungen der Mitarbeiter sind anzurechnen. Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn die Leistungen des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.2 Evaluation und Qualitätssicherung

Um die tatsächlichen Effekte der Maßnahmen zu erkennen, ist eine Evaluation erforderlich: Veränderungen von Krankenstand, Mitarbeiter-Fluktuation, Zufriedenheit der Beteiligten (Befragung) usw. Werden Analyse, Maßnahmen und Evaluation nachhaltig und systematisch durchgeführt und diese in eine Strategie betrieblicher Gesundheitspolitik mit Strukturen und Prozessen eingebunden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Ausgangspunkt: Zusammenhänge von Krankheiten und Arbeitsbedingungen erkennen

Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe in Form aktueller Problemstellungen oder das überzeugende Angebot eines betrieblichen Akteurs, in einem Themenbereich aktiv zu werden. In die Analyse fließen verschiedene vorhandene Daten ein: Arbeitsunfähigkeitsdaten der Krankenkassen (Gesundheitsberichte der Krankenkassen) Daten über Berufskrankhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Gesundheitsmanagement

1 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Praxis BGF umfasst nach dem laufend aktualisierten GKV-Leitfaden Prävention Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Arbeitsplatzgestaltung, zum Aufbau eines gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstils sowie der überbetrieblichen Vernetzung und Beratung. Für eine erhöhte Wirksamkeit wird eine Kombination aus verhaltens- sowie verhä...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 14 Leistun... / 2.6 Nationale Präventionsstrategie (Abs. 3)

Rz. 12 Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben die Aufgabe, durch präventive Leistungen Krankheiten zu verhüten. Dadurch kann ebenfalls der Eintritt der Erwerbsminderung vermieden oder hinausgezögert werden. Damit Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Hand in Hand arbeiten, werden die Rentenversicherungsträger gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, sich bei den Leistu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 7 Handlungsfeld 6: Betriebliche Gesundheitsförderung

Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung Ein weiteres Handlungsfeld einer altersgerechten Personalpolitik ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Sie wirkt präventiv und zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter, insbesondere der älteren zu erhalten, beruflichen Belastungen entgegenzuwirken sowie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Dies bede...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 1 Demografische Entwicklung als Herausforderung für die Personalpolitik

Sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung Vor allem sinkende Geburtenraten haben zur Folge, dass der Anteil der jüngeren Menschen in der Bevölkerung abnimmt, während die Gruppe der älteren ansteigt. Dazu kommt, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden. So erreichen Männer heute ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren, während Frauen im Durchsc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Brockmann, Schnittstellen von Leistungserbringungsrecht und Tarifrecht – Exploration eines Problemfelds am Beispiel des SGB XI, SR 2025, 89. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Jäger/Senge, Lassen sich Dekubitalgeschwüre zukünftig vermeiden? – Dekubitus und Hilfsmitteleinsatz, RDG 2021, 72. n.n., Gewährung des Anerkennungsbetrages ge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 2.6.1 Förderungspflicht (Satz 1)

Rz. 69 Satz 1 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Förderung solcher wissenschaftlichen Expertisen. Rz. 70 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen damit insbesondere verpflichtet, wissenschaftliche Expertisen zu beauftragen, deren Ergebnis...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss eine Fachkraft f... / 2 FAQ

1) Was ist der Unterschied zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Sicherheitsbeauftragten? Der Sicherheitsbeauftragte ist meist in den Produktionsprozess direkt eingebunden. Er hat den unmittelbaren Kontakt zu den Kollegen und soll dabei helfen, die Arbeitssicherheit bei der täglichen Arbeit in seinem Umfeld umzusetzen: Er achtet z. B. darauf, dass Schutzeinrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Behördliche Systemkontrolle... / 1.1 Ist eine Kontrolle der Umsetzung des Arbeitsschutzes hilfreich?

Eine behördliche Systemkontrolle ist eine Überprüfung durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde, die prüft, ob eine Organisation (ein Unternehmen) ein systematisches Arbeitsschutzmanagementsystem oder ein adäquates System besitzt, dieses nachhaltig betreibt und wie gut es funktioniert. Ziel ist es, die Eignung der systematischen Arbeitsschutzorganisation im Hinblick auf das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Warum Nachhaltigkeit im Unt... / 2 Vorteil 2: Die Motivation der Mitarbeitenden steigt

In einer Nachhaltigkeitsstrategie sind die Schwerpunkte im sozialen Bereich oftmals die Bereiche Aus- und Weiterbildung, Diversität und Gesundheit bzw. Arbeitssicherheit. Das alles sind Handlungsfelder, die die Mitarbeitenden direkt spüren. Es erhöht die Motivation, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder ein zielgerichtetes Weiterbildungsprogramm anbiet...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4.1.2 Betriebliche Gesundheitsförderung

Rz. 20 Rechtsgrundlage für die Durchführung der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist § 20b SGB V. Zwar konzentriert sich die betriebliche Gesundheitsförderung nicht auf einen, sondern auf alle Arbeitnehmenden eines Betriebes/Betriebsteiles, allerdings werden hierdurch gesundheitliche Risiken für die Arbeitnehmenden frühzeitig erkannt. Durch entsprechende Maßnahmen (Screeni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7 Betriebliche Gesundheitsförderung als wichtigstes Instrument

Die betriebliche Gesundheitsförderung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dies umfasst in erster Linie die generelle Förderung von Gesundheit und kann durch eine weitere Säule, die Prävention von Unfällen und Krankheiten, sinnvoll ergänzt werden. Beides ist regelmäßig nicht nur effektiver und kostengünstiger als etwaige Nachsorge, sondern dient dem Wohl aller Belegschaftsmitgli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingeführt. Zuletzt geändert wurde sie durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) mit Wirkung zum 1.1.2026. Rz. 2 Bereits die Vorläufer der Norm kannten den Begriff...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.1 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr dazu, in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vorzusehen. Gleichzeitig beinhaltet die Norm eine Legaldefinition dieser Begr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen...mehr