Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020. Rz. 2 Mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe ...mehr

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Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.2 Umfang der Leistungen (Abs. 2)

Rz. 8 Die Vorschrift übernimmt die bisherige Regelung des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII. Damit entsprechen die medizinischen Rehabilitationsleistungen der Träger der Eingliederungshilfe nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen an ihre Versicherten. Damit können medizinische Leistungen der Träger der Eingliederungshilfe wie bisher keine Ausfallbürgschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Nachweis des Arbeitseinkommens und Verfahren bei der Beitragsfestsetzung

Beantragt der Selbstständige eine niedrigere Einstufung als die Regeleinstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, muss er seine Einnahmen nachweisen. Dieser Nachweis ist über den Einkommensteuerbescheid zu führen. Dabei gelangt eine 2-stufige Beitragsfestsetzung zur Anwendung. Dieses Verfahren ist in § 6a Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsbemessung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Wie für freiwillig Versicherte generell, sind auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Mangels einer gesetzlichen Konkretisierung dieser Begrifflichkeit der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" wird auf das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV abgestellt. Erzielt der Selbststän...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 2 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. Sozialversicherungsträger als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sind beispielsweise: gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Zahnärztliche Vereinigung, Unfallkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Versorgungswerk der Ärzte und Unfallversicherung...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 1.6 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.7 Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband editiert seit Jahren ein regelmäßig aktualisiertes gemeinsames Rundschreiben: " Leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI – Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene vom 01.07.2025". Das Rundschreiben ist ein zentrales Dokument zur Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen d...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.9 Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer

Rz. 25 Nach § 124 Abs. 4 i. d. F. v. 10.5.2019 ist der GKV-Spitzenverband gehalten, Empfehlungen für die Zulassungen der Heilmittelerbringer herauszugeben. Die Formulierung "gibt ab" ist für den GKV-Spitzenverband zwingend, ein Dispositionsrecht steht ihm nicht zu. Bei der Erarbeitung der Zulassungsempfehlungen sollen die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen m...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. § 125 befasst sich mit den Modalitäten einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung (vgl. Hauck/Noftz/Luthe, SGB V, § 125 Rz. 2). Die Vors...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz v. 20.2.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel, 5. Abschnitt SGB V, der mit "Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilm...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.12.3 Bildung und Besetzung der Schiedsstelle (Abs. 6)

Rz. 30 Nach Abs. 6 Satz 1 hatten der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen bis zum 15.11.2019 eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes im Dezember 2019 erfolgt. Nach Abs. 6 Satz 2 besteht die gemeinsame Schied...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.12 Weitere Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 30 Auf der Basis der Rechtsgrundlage des Abs. 2 Satz 6 darf die Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene die für die Überprüfung der Anforderungen nach den Abs. 1 und 2a erforderlichen Daten von den Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten kann der zugelassene Leistungserbringer nichts unternehmen, weil die...mehr

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Sommer, SGB V § 187 Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie ist seither unverändert geblieben. Rz. 2 Die Vorschrift regelte bei ihrem Inkrafttreten den Zeitpunkt des Mitgliedschaftsbeginns für Versicherungspflichtige bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bröder, Die beitragsrechtliche Behandlung von geschuldeten Arbeitsentgelten, DAngVers 2005, 8. Klose, Beitragsfreiheit bei Erziehungsgeldbezug, SGb 1995, 195. ders., Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge – Eine Erwiderung, NZS 1996, 9. ders., Nochmals: Sozialversicherungsbeiträge und lohnmindernde Vertragsstrafen, NZA 1997 S. 872. Niemann, Versicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.1 Versicherter Personenkreis kraft Gesetz (Satz 1)

Rz. 28 In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Rz. 29 Der deutsche Gesetzgeber hat sich damit für eine akzessorische Abhängigkeit der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung entschieden, was sich nicht nur § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 11 S...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.5 Vertragspartner (Abs. 1)

Rz. 17 Vertragspartner der Bundesverträge zur Heilmittelversorgung sind auf der Krankenkassenseite der GKV-Spitzenverband und auf der Seite der Heilmittelerbringer die maßgeblichen Spitzenorganisationen, welche auf der Bundesebene die Interessen der Heilmittelerbringer wahrnehmen. Der GKV-Spitzenverband handelt bei den Vertragsabschlüssen mit bindender Wirkung für die Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.8 Vorgaben für die Vertragsinhalte (Abs. 2)

Rz. 20 Abs. 2 enthält die gesetzlichen Vorgaben für die in den Bundesverträgen zur Heilmittelversorgung zu regelnden Inhalte. Das Wort "insbesondere" in Abs. 2 Satz 1 macht deutlich, dass die in den Nr. 1 bis 11 enthaltenen Vorgaben nicht abschließend sind und ggf. weitere Vorgaben hinzukommen können. Die Vorgaben entsprechen nach der Gesetzesbegründung im Wesentlichen den b...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.11 Zulassungsverfahren

Rz. 28 Die für die Heilmittelerbringung erforderliche Ausbildung sowie eine zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift weist der Zulassungsbewerber der Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift/Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung nach, welche ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.5 Zulassungsbedingungen (Abs. 1 und 5)

Rz. 16 Obwohl die Vorschrift vom Wortlaut her auf natürliche Personen abstellt, haben auch juristische Personen einen Zulassungsanspruch, wenn das Berufsrecht die Ausübung des Berufs in dieser Form erlaubt (BSG, Urteil v. 29.11.1995, 3 RK 36/94; Butzer, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 124 Rz. 2). Die Zulassung von Heilmittelerbringern bezieht sich nach der höchstrichterlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.4 Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 15 Der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 in der vertragsärztlichen Versorgung ist Zweiter Teil der HeilM-RL. Der Katalog wird dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert (§ 4 Abs. 1 HeilM-RL). Abs. 1 Satz 1 der Neufassung der Vorschrift, definiert wie bisher die Heilmittel als D...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.6 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 18 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Durch das GPVG war das Inkrafttreten der Heilmittelverträge erneut verschoben worden, diesmal auf den 1.1.2021. Mit dem DVPMG sind die bisherigen gesetzlichen Rahmenvorgaben mit Wirkung zum 9.6.2021 nochmals strikter gefasst worden. Dies geht nach der Gesetzesbegründung darauf zurück, d...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.10 Wegfall der Zulassungsempfehlungen

Rz. 27 In der Neuordnung der Vorschrift werden die Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr aufgeführt. Das bedeutet nach der Gesetzesbegründung zu § 125, dass mit Inkrafttreten der auf der Bundesebene abzuschließenden Verträge nach § 125 Abs. 1, die auch die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen enthalten sollen, die Rahmenempfehlungen des GKV...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.1 Vertragsebene Bund statt Land (Abs. 1)

Rz. 12 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift schließt nunmehr der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Das Wort "schließt" räum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.7 Zulassungsstellen (Abs. 2)

Rz. 22 Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen (bzw. die Landesvertretung des vdek) verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die mit Wirkung für alle Krankenkassen die erforderlichen Zulassungsentscheidungen per Verwaltungsakt trifft. Damit ist die mit dem HHVG 2017 eingeführte Kannbestimmung, die Entscheidung über d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / Zusammenfassung

Begriff Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung. Sie erstreckt sich auf alle Personen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist in den §§ 20 bis 21a SGB XI geregelt. Für Versicherte von privaten Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.16 Qualitätssicherung der Weiterbildung in der Physiotherapie (Abs. 9)

Rz. 34 Mit Abs. 9 ist die bisherige Regelung des § 125 Abs. 2a (a. F.) übernommen worden. Durch Satz 1 der Vorschrift sind die Vertragspartner, der GKV-Spitzenverband und die für den Heilmittelbereich Physiotherapie maßgeblichen Spitzenorganisationen verpflichtet, auf Bundesebene einen Vertrag über eine zentrale und bundeseinheitliche Prüfung und Listung der Weiterbildungstr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Versorgungsbezügen gehören Renten der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich müssen immer dann Beiträge aus dem Versorgungsbezug gezahlt werden, wenn die Leistung unmittelbar mit dem Erwerbsleben in Zusammenhang steht und die Leistung ohne diesen Zusammenhang nicht denkbar wäre. Für die beitragsrechtliche Beurteilung, ob ein Versorgungsbezug im Sinne des Kr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.3 Vorrang der häuslichen Pflege und Wunschrechte

Rz. 23 Hierbei ist den Wünschen und Bedürfnissen des Pflegebedürftigen zu entsprechen. Der Vorrang der häuslichen Pflege führt nicht zu einer eingeschränkten Berücksichtigung der individuellen Pflegesituation bei der Leistung. Berechtigten Wünschen (vgl. § 2 Abs. 2 SGB XI, § 33 SGB I) der pflegebedürftigen Person ist Rechnung zu tragen (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.4 Aufklärung und Beratung (Abs. 4)

Rz. 70 Abs. 4 schließlich begründet einen spezifischen und auf den Abs. 2 – Wahl- und Wunschrechte – und den Abs. 3 – Sicherstellung der Religionsfreiheit – bezogenen Anspruch auf Aufklärung und Beratung. Danach sind die Pflegebedürftigen auf die Rechte nach den Abs. 2 und 3 hinzuweisen. Rz. 71 Um zu gewährleisten, dass Pflegebedürftige ihre Wünsche äußern und auch tatsächlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.13 Privilegierung der Krankenhäuser und vergleichbarer Einrichtungen

Rz. 31 Abs. 5 sieht im Gegensatz zu Abs. 1 eine Zulassung durch Gesetz vor. Mit diesem Absatz ist eine Privilegierung der Krankenhäuser und der sonstigen Einrichtungen geschaffen worden, weil sie von der Zulassung des Abs. 1, die durch Verwaltungsakt erfolgt, abweicht. Die Vorschrift erfasst die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser und die nicht näher definierten sonstigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.3 Beamte

Rz. 45 Beamte sind ausdrücklich nicht vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 erfasst. Der Umstand, dass das SGB XI nicht auf Beamte anwendbar ist (vgl. § 1 Abs. 2), hindert den Gesetzgeber aber nicht, einzelne sozialversicherungsrechtliche Regelungen – auch mithilfe des gesetzestechnischen Mittels der Verweisung – in das System der beamtenrechtlichen Versorgung zu übernehmen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.6.3 Beitragsfreiheit für Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner (Satz 3)

Rz. 68 Nach Satz 3 werden für versicherte Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner Beiträge nicht erhoben. Rz. 69 Dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Grundsatz der Beitragsfreiheit für Familienangehörige oder eingetragene Lebenspartner (§ 25) wird daher auch in der Pflegeversicherung gefolgt. Rz. 70 Diese Beitragsfreiheit kann sich naturgemäß nur auf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 23 Ergänzende Regelungen finden sich in folgenden Vorschriften: § 5 SGB V (Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung), § 193 VVG (Versicherte Person; Versicherungspflicht), § 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit) und § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument), §§ 48 ff. SGB XI (Träger der Pflegeversicherung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.4 Abschluss auf Bundesebene

Rz. 16 Durch die Neuordnung der Vorschrift ist sichergestellt, dass die Verträge zur Heilmittelversorgung nicht mehr auf Landes-, sondern auf Bundesebene zu schließen sind. Die dadurch erzielte Reduzierung der bisherigen Vielzahl von Verträgen macht das Vertragsgeschehen insgesamt transparenter und verringert den Aufwand für die bisher zahlreichen Vertragsverhandlungen für d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 2.1.2 Grenzen

Rz. 19 Der Grundsatz des Vorrangs häuslicher Pflege hat keinen absoluten Geltungsanspruch. Nicht jegliche Leistungen der Pflegeversicherung müssen sich dem Ziel unterwerfen, den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu belassen. § 3 Satz 1 sagt hierzu vielmehr aus, dass die Pflegeversicherung "vorrangig" die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Na...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 236 Beitrag... / 2.1 Personenkreis und beitragspflichtige Einnahmen (Abs. 1)

Rz. 3 Vorgesehen war die Vorschrift für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 69). Allerdings wurde diese Formulierung erweitert auf "Versicherungspflichtige", um auch für die in § 5 Abs. 1 Nr. 10 genannten Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt klarzustellen, dass die Vorschrift Anwendung findet (vgl. BT-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 3 Vorrang ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Eines der Ziele der Pflegeversicherung ist es, die häusliche Pflege in besonderem Maß zu unterstützen und zu fördern. Die Vorschrift stellt damit eines der wesentlichen Ziele der Pflegeversicherung heraus. Rz. 4 Sinn dieser zentralen Zielvorgabe des Pflegerechts ist es, Angehörige, Nachbarn oder ambulante Dienste zu fördern und finanziell zu unterstützen, solange dies m...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.3.1 Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Bedürfnisse (Satz 1)

Rz. 63 Nach Satz 1 ist auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen; den religiösen Bedürfnissen soll Rechnung getragen werden. Dabei soll insbesondere bei einer Heimunterbringung sichergestellt werden, dass das religiöse Bekenntnis der pflegebedürftigen Person geachtet wird und eine seelsorgerische Betreuung erfolgen kann (vgl. auch GKV-Spitzenve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 2.1 Beiträge für Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 ist die Beitragspflicht an die Mitgliedschaft gebunden und damit verknüpft. Unter Mitgliedschaft ist sowohl die Pflichtversicherung als auch die durch Beitritt oder Unterlassen einer Austrittserklärung (§§ 9, 188 Abs. 4) begründete freiwillige Mitgliedschaft zu verstehen. Damit wird klargestellt, dass allein die Beitragszahlung keine Mitgliedschaft, insbeso...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.2.2 Privat Pflegeversicherte (Satz 2)

Rz. 39 Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Rz. 40 Die Personen, die privat für den Fall der Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Für sie besteht allerdi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für hauptberuflich selbstständig Tätige ist der Eintritt von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Der Gesetzgeber hat den hauptberuflich selbstständig Tätigen kein eigenständiges Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt. Allerdings besteht für einen Selbstständigen die Möglichkeit, eine bereits bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Sofern der Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist, zieht dies "automatisch" auch den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung nach sich. Allerdings unterliegt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichertes Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung gleichwohl der Versicherungspflicht.[1] Für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Hauptberuflich selbstständig Tätige können eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung aufrechterhalten, sofern nicht ohnehin eine obligatorische freiwillige Anschlussmitgliedschaft zum Zuge kommt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechtigung, eine bestehende gesetzliche Krankenve...mehr