Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / a) Der Fall

Rz. 158 Die Klägerinnen, eine gesetzliche Krankenversicherung und eine Pflegekasse, nahmen den beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht ihres Versicherten J. auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch. Rz. 159 Der zum damaligen Zeitpunkt 1 ½-jährige J. saß am 15.2.2016 als Beifahrer in einem von seiner Mutter gelenkten Pkw, dessen Halterin seine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / Zusammenfassung

Begriff Mindestbeitrag ist der Beitrag, der zu einem Sozialversicherungssystem mindestens zu zahlen ist, um einen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Allgemeinen wird als Mindestbeitrag ein freiwilliger Beitrag bezeichnet, den ein freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung oder ein in der Rentenversicherung freiwillig Versicherter für einen Kalendermonat mindestens aufbrin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.2 Druckmittel bei nicht vorgelegten Nachweisen

Sofern und solange das freiwillige Mitglied die von seiner Krankenkasse geforderten Nachweise nicht vorlegt, ist als beitragspflichtige Einnahme ein Wert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten erfragt wird, soweit es Grundlage für die Beitrag...mehr

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Krankengeld der Sozialen En... / Zusammenfassung

Begriff Beim Krankengeld der Sozialen Entschädigung handelt es sich um eine dem Krankengeld vergleichbare Leistung nach dem SGB V (bis zum 31.12.2023 Versorgungskrankengeld nach dem BVG). Es wird grundsätzlich an Geschädigte gezahlt, wenn sie aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig werden oder eine stationäre Behandlung wegen einer anerkannten Schädigungsf...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 2 Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ändert sich in der Bemessungsgrundlage nicht. Wurde vor Beginn der Kurzarbeitsperiode der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet, so ist dieser sowohl auf das tatsächlich erzielte als auch auf das fiktive Arbeitsentgelt anzuwenden.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Für die Zahlung des "Ausfal...mehr

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Häusliche Krankenpflege / 7.3 Behandlungspflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Versicherte erhalten in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 43a SGB XI Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn der Bedarf an Behandlungspflege eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert. Dieser seit 1.1.2017 bestehende Anspruch besteht unabhän...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock

Rz. 81 Viele Beschäftigte, die sich in der Freizeitphase der verblockten Altersteilzeit befinden, überlegen derzeit, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Altersrente beziehen können. Das würde eine Kombination von Altersteilzeit und dem Münchener Modell bedeuten. Die Sozialversicherungsträger haben eine solche Kombination abgelehnt. Bereits im Gemeinsamen Rundschreiben d...mehr

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Meldepflichten zu Versorgun... / 6.1 Allgemeines zum elektronischen Abrufverfahren nach § 55 Abs. 3c SGB XI

Zielsetzung für die Umsetzung des elektronischen Abrufverfahrens nach § 55 Abs. 3c SGB XI zur Erhebung der Elterneigenschaft und zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder sind die Nutzung eines bundeseinheitlichen Abrufverfahrens; zentrale Verfügbarkeit der dezentralen Daten; Zeitnähe der Abrufbarkeit der Daten; proaktiven Meldungen der zentralen Abrufstelle ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 218 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die Entscheidung des Rechtsstreits hänge von der Frage ab, ob der ohne Beteiligung des Beklagten erlassene Bescheid vom 26.1.2010 bestandskräftig sei und das Berufungsgericht gemäß § 118 SGB X binde. Insoweit seien das von dem Beklagten eingeleitete Verwaltungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes sozialgerichtlic...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 6. Sicherungsrechte

Rz. 28 Soweit der Gläubiger mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, muss er berücksichtigen, dass er seine Leistung nicht sofort erhält und andere Gläubiger ihre Forderungen titulieren lassen und nachfolgend die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies trifft den Gläubiger, der eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, in mehrfacher Weise:mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts standen der Klägerin die Ansprüche nicht zu, die sie unter Berufung auf § 1542 RVO aus der Verletzung ihres Mitgliedes Christine K. herleitete. Rz. 76 Wie der Senat in BGHZ 41, 79 und im Urt. v. 9.1.1968 (VI ZR 44/66 = VersR 1968, 248 = NJW 1968, 649) befunden hat, sind die Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträg...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 5.2 Beitragszuschuss für einen Teilmonat für Privatversicherte

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit wird die private Krankenversicherung nicht berührt. Die Beiträge sind vom Arbeitnehmer uneingeschränkt weiter zu entrichten. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung entfällt jedoch der Anspruch auf den Beitragszuschuss gegen den Arbeitgeber.[1] Der Beitragszuschuss für einen Teilmonat beträgt die Hälfte des Betrags, der sich unter Anwendung des a...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Ermittlung des Nettoeinkommens

Rz. 84 Ausgangspunkt für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, die grundsätzlich dem Arbeitgeber als Drittschuldner obliegt, ist das Nettoeinkommen des Schuldners. Zur Feststellung des maßgebenden Nettoeinkommens sind vom Bruttoeinkommen zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Einkommensteile in Abzug zu bringen. Rz. 85 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO sind daneben solche ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 269 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Klägerin übergegange...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastungsbetrag / 2 Voraussetzungen/Leistungsinhalt

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (also Pflegegrad 1 bis 5) haben ab 1.1.2025 Anspruch auf den Entlastungsbetrag i. H. v. monatlich 131 EUR (bis 31.12.2024: 125 EUR). Das Geld ist zweckgebunden einzusetzen und kann verwendet werden: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bei der Tages- und Nachtpflege für die Eigenanteile (z. B. Unterkunft und Verpflegung sowie Investitio...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten

Rz. 55 Die o.g. Entscheidung des LAG Hamm unter Rdn 54 führt zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilungspflichtig sind, sobald sie das Münchener Modell in Anspruch nehmen. Rz. 56 ▪ Vertragliche Mitteilungspflichten Mitteilungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden sich nach den jeweiligen Beendigungsklauseln richten. Wenn diese ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 1.2 Höhe

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt grundsätzlich die vom Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden vollen Beiträge. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist jedoch begrenzt auf den Beitrag, der bei Versicherungspflicht des Leistungsbeziehers von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen wäre (Vergleichsberechnung der Beiträge im Falle einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.5 Rückkehr in die GKV

Endet die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft, so treten die üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in Kraft, sodass ggf. wieder zu einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt. Der Grund für das Ende des Schutzes der Solidargemeinschaft ist unerheblich. Das gilt auch, wenn die Solidargemeinschaft nicht mehr als anderweitiger Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.3 Keine Rückwirkung

Die Anerkennung der Solidargemeinschaft durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgt zukunftsbezogen und kann ihre Wirkung erst ab der Bestätigung des Ministeriums entfalten. So soll verhindert werden, dass bestehende Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung rückabgewickelt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.1 Leistungen

Die Leistungen der Solidargemeinschaft müssen der Art, dem Umfang und der Höhe nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Hiervon kann auch durch die Satzung nicht zuungunsten der Mitglieder abgewichen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 2.2 Im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Bereich der Sozialversicherungsabkommen können nicht elektronisch übermittelt werden. Für die Beantragung werden verschiedene Angaben benötigt, die unterschiedlich sein können. Daher sollten für die Beantragung der Ausnahmevereinbarung die auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes, DVKA, zur Verfügung stehenden Anträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 2.1 Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004

Anträge auf den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Die Antragstellung erfolgt aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausnahmevereinbarung / 3 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Ist eine Ausnahmevereinbarung zustande gekommen, informiert der GKV-Spitzenverband, DVKA, den Arbeitgeber über das Ergebnis. Bei Beschäftigung in den EU-, EWR-Staaten, der Schweiz, Albanien, Australien, Indien, Korea oder Mazedonien stellt der GKV-Spitzenverband, DVKA, die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus und informiert die zuständige Krankenkasse ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / Zusammenfassung

Begriff Kann der prüfende Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht personenbezogen berechnen, darf er die Beiträge ohne individuelle Zuordnung auf die einzelnen Arbeitnehmer festsetzen. Es handelt sich dabei um einen Summenbeitragsbescheid. Dieser erfolgt auf der Basis der insgesamt gezahlten Arbeitsentgelte (Lo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.2 Jahresarbeitsentgeltgrenzen der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen sind ausschließlich in der Krankenversicherung bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Sie werden deshalb auch als Versicherungspflichtgrenzen bezeichnet. Krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsent...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Abs. 2, der unter bestimmten Voraussetzungen für freiwillig versicherte Mitglieder nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres die Anwendung des Abs. 1 vorsah...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 8 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (3. SGB V-Änderungsgesetz – 3. SGB V-Ä...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Regelung eines erhöhten Beitragssatzes für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld schon vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten, zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Auch der von den Krankenka...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 248 enthält, inhaltlich weitgehend dem § 385 Abs. 2a RVO folgend, die Regelung über den anzuwendenden Beitragssatz auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die seit dem 1.1.1983 bei Versicherungspflichtigen zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen. Sie legt einen (gesetzlichen) Beitragssatz fest, nach dem die Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Becker, Vergleichbarkeit der türkischen Altersrente mit der deutschen gesetzlichen Altersrente, NZS 2018, 873. Bieback, Die Beitragspflicht von Leistungen der Direktversicherung nur mit Kapitalzahlungen in der GKV, NZS 2019, 246. Diehm, Änderungen im Beitragsrecht durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, NZS 2020, 256. Dünn, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, RVakt...mehr

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Sommer, SGB V § 243 Ermäßig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3 Nr. 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinproduktegesetzes (1. MPG-ÄndG) v. 6.8.1998 (BGBl. I S. 2005) ist Abs. 2 Satz 1 ab 12.8.1998 neu gefasst worden, so ...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 159, Art. 46 Abs. 8 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 2...mehr

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Sommer, SGB V § 246 Beitrag... / 2.1 Beitragssatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Rz. 3 Der Beitragssatz für Bezieher von Alg II war abweichend von den sonstigen Beitragssätzen krankenkassenunabhängig und bundeseinheitlich bestimmt. In der ursprünglichen Fassung der Vorschrift, die bis 29.3.2005 galt, war vorgesehen, dass dies der vom BMG festzustellende durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr s...mehr

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Sommer, SGB V § 241 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 241 knüpfte in ihrer ursprünglichen Fassung an § 385 Abs. 1 Nr. 1 RVO an. Sie enthielt, obwohl sie sich nach der Überschrift allein mit dem allgemeinen Beitragssatz befasst, zunächst grundlegende Bestimmungen über Beitragssätze und die Beitragsbemessung. Die Krankenkassen hatten ursprünglich die Befugnis und die Verpflichtung, im Zusammenhang mit de...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt den auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme anzuwendenden Beitragssatz zur Bestimmung der Höhe der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung. Gegenüber dem Recht vor dem 1.1.1989, das einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz vorsah, war der Beitragssatz zur Krankenversicherung durch das Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 40, Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) trat ab 1.1.1992 für die Fests...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.2.2 Beitragssatz bei kapitalisierten Versorgungsbezügen

Rz. 14 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) war mit Wirkung zum 1.1.2004 in § 229 Abs. 1 Satz 3 die für Versorgungsbezüge geltende Regelung eingefügt worden, dass (neben den bisherigen Fällen, dass an die Stelle der laufenden Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung tritt) nunmehr auch die nicht regelmäßigen Leistunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 1 HS 2)

Rz. 23 Die Regelung des § 248 war und ist insoweit "unvollständig", als sie für Versorgungsbezüge (und Arbeitseinkommen) nur auf den allgemeinen Beitragssatz nach § 241 verweist, nicht jedoch den krankenkassenindividuellen Zusatzbeitragssatz nach § 242 ausdrücklich in die Regelung über Beitragssätze für Versorgungsbezüge einbezieht, wie dies zuvor durch den Verweis auf den z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 242a Durchs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 19 des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) v. 22.12.2010 (BGBl. I S. 2309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2011 eingeführt. Art. 3 Nr. 4c des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG) v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) hat mit Wirkung zum 4.8.2011 nach den Wörtern "geteilt durch die voraussichtliche"" die Wörter ...mehr