Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.11.4 Ende des Wahlrechts

Rz. 50 Das Wahlrecht als Versicherungspflichtiger entfällt mit dem Ende der Versicherungspflicht (§ 190), mit dem auch die Mitgliedschaft/Zuständigkeit der zuvor gewählten Krankenkasse kraft Gesetzes endet. Rz. 51 Die Wahlrechte Beitrittsberechtigter und freiwillig Versicherter enden mit dem Ende der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung an sich;...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.7.1 Ausnahmeregelung (Satz 1)

Rz. 128 Die Hinweispflicht der Krankenkassen nach § 175 Abs. 4 Satz 7 besteht nicht für eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes, die im Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 wirksam wird. Dann entfällt die Pflicht der Krankenkassen, das Mitglied in einem gesonderten Schreiben auf das Kündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 hinzuweisen. Rz. 129 Die Regelung hat die Funktion ...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.5.2 Beihilfeberechtigte (Satz 2)

Rz. 85 Satz 2 beinhaltet eine weitere Sonderregelung zu Satz 1 für Mitglieder, die Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben. Für Mitglieder mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass in der Rechtsfolge jeweils an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitrag tritt, de...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 beinhaltet die grundsätzlichen Voraussetzungen, um bei einer Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft von einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgehen zu können. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 regelt die notwendigen Voraussetzungen, die an die Leistungspflicht der Solidargemeinschaft zu stellen sind, damit von einer gleichwertig...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.1 Gleichwertige Versorgung (Satz 1)

Rz. 39 Eine zentrale Regelung, die die Annahme eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 begründet, stellt Abs. 2 Satz 1 auf. Abs. 2 Satz 1 kommt im Prüfungsgefüge eine überragende Stellung zu. Danach muss sich die Solidargemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern zur Gewährung von Leistungen verpflichten, die der Art, dem Umfang und der Höhe n...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.5 Verfassungsrecht

Rz. 15 Sozialhilfeempfänger, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben kein Recht, die von ihnen zur Übernahme der Krankenbehandlung gewählte Krankenkasse zu wechseln, solange diese weder geschlossen noch von einem Insolvenzeröffnungsantrag betroffen ist. Eine analoge Anwendung des Krankenkassenwahlrechts für Mitglieder (§ 173 Abs. 2 i. V. m. §...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.1 Zahlungszeiträume im Zusammenhang mit medizinischen Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.6 Letzte Krankenkasse (Nr. 5)

Rz. 75 Für den wahlberechtigten Personenkreis besteht auch die Möglichkeit der Wahl der letzten Krankenkasse der Mitgliedschaft oder der Familienversicherung vor Eintritt der Versicherungspflicht. Damit wird die Kontinuität des Versicherungsverhältnisses gewährleistet. Das Wahlrecht zur letzten Krankenkasse ist von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig; insbesondere ist k...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.2 Einschränkung der Satzübungsautonomie – keine Nachteilsregelung für Mitglieder (Satz 2)

Rz. 43 Von der gesetzlichen Verpflichtung zur gleichwertigen Versorgung nach Satz 1 kann die Solidargemeinschaft auch nicht durch ihre Satzung abweichen (so ausdrücklich auch noch einmal die Gesetzesmotive: BR-Drs. 52/21 S. 111 = BT-Drs. 19/27652 S. 110). Satz 2 verbietet daher der Solidargemeinschaft, in ihrer Satzung eine zum Nachteil ihrer Mitglieder abweichende Regelung ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.2.2 Bestätigungspflicht der bisherigen Krankenkasse (Satz 2)

Rz. 31 Sowohl Pflicht- als auch freiwillig Versicherte haben bei nach dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechten Bindungsfristen (Abs. 4 Satz 1) einzuhalten, bevor sie die Krankenkasse wechseln können. Um die Einhaltung dieser Bindungsfrist und damit verbunden die Frage der wirksamen Kündigung der bisher (möglicherweise für eine andere Versicherungspflicht) noch zuständigen Kranken...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.3 Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Rz. 32 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der Leistungen der Integrationsämter zu den Leistungen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger. Gegenüber diesen sind die Leistungen der Integrationsämter, wie schon in § 160 Abs. 5 und auch in § 18 SchwbAV bestimmt, nachrangig (vgl. z. B. VG Augsburg, Urteil v. 25.5.2010, Au 3 E 10.653; VG Bayreuth, Urteil v....mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.1 Wahlrechtserklärung (Satz 1)

Rz. 16 Soweit die Vorschrift von der "Ausübung des Wahlrechts gegenüber der gewählten Krankenkasse" spricht, ist damit die Erklärung des Versicherten zu verstehen, aufgrund seines Wahlrechts Mitglied einer bestimmten Krankenkasse zu sein oder werden zu wollen. Für Versicherungspflichtige und bereits freiwillig versicherte Mitglieder beinhaltet diese Erklärung letztlich ledig...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.1 12-monatige Bindungsfrist (Satz 1)

Rz. 79 Nach Satz 1 Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die von ihnen gewählte Krankenkasse mindestens 12 Monate gebunden. Rz. 80 Der sachliche Anwendungsbereich gilt daher unterschiedslos für Versicherungspflichtige nach § 5 und Versicherungsberechtigte, also freiwillig Versicherte nach § 9. Rz. 81 Die ausdrückliche Anordnung der Bindung an ein ausgeüb...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.1 Überblick

Rz. 33 Nach § 71 Abs. 5 wird das Übergangsgeld bis zum Ende der Wiedereingliederung weitergezahlt, wenn im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) erforderlich ist. Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Regelbedarfe zum 1.1.2026 durch die Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.2 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung → eZeilen 11, 13, 16, 18 und Zeile 22 Die Zeilen 11 bis 15 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt (sog. Firmenzahler), vorgesehen. Die verlangten Angaben können i. d. R. der LSt-Bescheinigung (Nr. 25, 26...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.13 Beitragsrückerstattungen

Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42 Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-, Haftpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.3 Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner → eZeilen 16, 18, 19, 21, Zeilen 17, 20

In die Zeilen 16–21 tragen Rentner ihre selbst gezahlten Beiträge ein. Bei Rentnern sind die Beiträge zur Krankenversicherung (eZeile 16) und Pflegeversicherung (eZeile 18) regelmäßig im Rentenbescheid/in der Rentenbezugsmitteilung ausgewiesen. Die Zeilen 16–21 sind auch für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.1 Überblick

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden in Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für eine Grundvorsorge (Basisabsicherung) und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.12 Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49

Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreien Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Bei einem hinreichenden Grund kann die Krankenkasse objektiv betrachtet nicht abschließend über den Leistungsantrag entscheiden. Dazu zählen Sachverhalte, die die Krankenkasse nicht verantwortet. "Hinreichender Grund" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.9

In Verbindung mit dem Schreiben vom 10.6.2025 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.9 vom 1.4.2025 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie in den Vorjahren unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Taxonomien: Änderungen in d... / 2 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3 Erneuter Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags

Eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kommt nicht zustande, wenn sich im Einzelfall nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die vorrangige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doch nicht erfüllt sind. In solchen Fällen ist es sinnvoll, bei dem privaten Krankenversicherungsunternehmen die Fortsetzung der gekündigten Vers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Familienangehörige

Rechtliche Grundlage für die Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG. Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags ist auch für die Familienangehörigen eines privat krankenversicherten Beschäftigten möglich. Voraussetzung ist, dass dieser aus den oben genannten Gründen[1] krankenversicherungspflichtig wird und der Familiena...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1.2 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Beschäftigte werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit.[1] Privat krankenversicherte Beschäftigte, die durch die Erhöhung der für sie geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze, durch Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung anlässlich der Elternzeit, durch Reduzierung der Arbeitszeit oder wegen des Übergangs in die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltersatzleistung / 2 Krankengeld

Krankengeld i. S. v. §§ 44 ff. SGB V ist eine zentrale Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit dient Krankengeld als Ausgleich für das entfallene Arbeitsentgelt (sog. Entgeltersatzfunktion). Es bezweckt die finanzielle Absicherung von Versicherten, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind oder eine medizinis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltersatzleistung / 4.2 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Dauer der gesetzlich normierten Mutterschutzfristen hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist insofern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse für die Dauer der Schutzfrist gezahlt.[1] Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wiedereingliederung / Zusammenfassung

Begriff Unter Wiedereingliederung (auch stufenweise Wiedereingliederung) versteht man ein Modell, mit dem Beschäftigte in der Genesungsphase nach einer Erkrankung oder Verletzung stundenweise beschäftigt und so wieder an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt werden. Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzgänger / 4.2.4 Antragstellung

Der Antrag stellt eine Ausnahmevereinbarung dar und ist in dem Staat zu stellen, deren Rechtsvorschriften angewandt werden sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband (DVKA) zu stellen. Nähere Hinweise zur Antragstellung können Sie der Homepage der DVKA entnehmen. Seit dem 1.1.2024 besteht die Möglichkeit im el...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / Zusammenfassung

Begriff Der weitaus größte Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Pflichtversicherten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, sog. ehemalige Nichtversicherte mit Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbstständige Landwirte und Künstler, bestimmte Menschen mit Behinderungen und Bezieher von Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 7 Nichtversicherte

Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und zuletzt gesetzlich krankenversichert[1] waren oder die bislang weder gesetzlich noch privat krankenversichert[2] waren. In diesem Zusammenhang ist allerdings die vorrangige obligatorische Anschlussversicherung zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 5 Krankenversicherung der Rentner

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner setzt voraus, dass ein Rentenanspruch gegeben ist, die Rente beantragt wurde, eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für bestimmte Personenkreise (z. B. Waisenrentner, Spätaussiedler und Verfolgte) existiert eine Sonderregelung. Dieser Personenkreis muss keine Vorversicherungszeit erfüllen, um in der Krank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, THC und Gefahr... / IX. Zusammenfassung

Dieser Beitrag soll einen Vergleich darstellen, wie der Personentransport und der Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr unter dem Blickwinkel der Cannabiseinnahme zu bewerten ist. Es kann festgestellt werden, dass es in der Fahrerlaubnisverordnung besondere Vorschriften für die Fahrerlaubnisklassen D, D1 und für den Führerschein zur Personenbeförderung gibt. Weiterhi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr