Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.12 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49]

Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreien Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Melde- und Beitragsnachweis... / 1.2 Zertifizierung

Nach erfolgreicher Systemprüfung erhält der Software-Ersteller das GKV-Zertifikat "systemuntersucht" und eine Produkt Modifikations-Identnummer (Prod-MOD-ID), die ein Jahr lang – bis zur nächsten Prüfung – gültig ist. Die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger überprüfen diese Nummer. Ist die Version nicht mehr gültig, werden die Meldungen abgewiesen. Die gesetzlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sozialversicherungswerte: S... / Beitragsbemessungsgrenze 2025: Krankenversicherung

Die voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im Jahr 2025 bei 5.512,50 EUR monatlich (66.150 EUR jährlich) liegen. Für die soziale Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Bürgergeld, aber nach der Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Weitere Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1.1 Gesetzlich Versicherte

Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versicherungspflichtig, wenn sie vor dem Leistungsbezug zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Ehegatten/Lebenspartner sind also selbst versichert. Für Kinder gilt dies ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Wichtig Familienversicherung nur für Bezieher von Bürgergeld n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind teilweise in der Sozialversicherung abgesichert. Dies umfasst die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertungsgrundsätze

Rn. 53 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzurechnen (vgl. § 256a Sat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.1 Begutachtungsanleitung

Leistungsanträge auf außervertragliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind durch den Medizinischen Dienst (MD) zu begutachten.[1] Dabei sind die für die Krankenkassen geltenden Normen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das Produkterecht (z. B. Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Gewebegesetz) und Rechtsäuße...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 2.3 Information der Aufsichtsbehörde

Stellt die Krankenkasse ein Systemversagen fest und trifft sie eine positive Entscheidung über die beantragte Leistung, kann sie die Aufsichtsbehörde informieren. Außerdem ist der GKV-Spitzenverband zu benachrichtigen, damit dieser sein Antragsrecht gegenüber dem G-BA geltend machen kann.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2 Erlaubnisvorbehalt

§ 135 Abs. 1 SGB V regelt die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch den G-BA. Neue Methoden dürfen erst dann zulasten der GKV erbracht werden, wenn der G-BA eine positive Empfehlung abgegeben hat (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Die Empfehlungen sind für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 1.2.3 Lebensbedrohliche Erkrankungen

Versicherte, die an einer lebensbedrohlichen Erkrankung, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung leiden, können Leistungen beanspruchen, die nicht als Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden durch den G-BA zugelassen sind. Es muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untersuchungs-/Behandlungsm... / 4 Erprobung

Der G-BA hat Richtlinien zu beschließen, um innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu erproben.[1] Auf dieser Grundlage wird die entsprechende Untersuchungs- oder Behandlungsmethode in einem befristeten Zeitraum zulasten der Krankenkassen erbracht. Anbieter innovativer Methoden können die Erprobung beim G-BA beantragen. Sie werden an der Finanzierung der wissenscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingefügt worden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der Regelungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen, welche ab 2017 gelten. Sie regelt...mehr

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Jansen, SGB IV § 28n Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde mehrfach geändert, u. a. durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621), durch das GKV-Modernisierungsgesetz v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190), durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift neu gefasst.. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversic...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 5 des Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Sie wurde u. a. durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (BGBl. I S. 2787) sowie das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2017 durch Art. 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 6 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) eingefügt worden. Sie hat im Zuge der Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Neunten Titels SGB V den bisherigen § 106a...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen wurde mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 ergänzt, Abs. 1a eingefügt und Abs. 3 aufgehoben. Das S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gegenstand des § 106b sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verordneten Leistungen. Eingebürgert hat sich bei unwirtschaftlichen Verordnungen der Begriff Arzneimittelregress (vgl. Engelhard, in: juris-PK SGB V, § 106 Rz. 7), der nicht verschuldensabhängig ist (BSG, Beschluss v. 10.10.2023, B 6 KA 34/22 B). In dem Wort "Regress" kommt schon zum Ausdruck, dass es sich um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 20 § 255c in seiner bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung regelte Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente; dabei handelte es sich um anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fall, bei dem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage i. S. v. § 66a Abs. 1 SGG gerade entfällt (§ 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG). Rz. 21 Das 2. SGB VI-Änd...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.4 Zuständige Einzugsstelle bei Summenbescheid

Rz. 9 Nach § 28i Satz 3 ist für die Umsetzung eines Lohnsummen-Beitragsbescheides nach § 28f Abs. 2 zuständige Einzugsstelle die nach § 175 Abs. 3 Satz 4 SGB V bestimmte Krankenkasse. Die Vorschrift gibt vor, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Regeln über die Zuständigkeit für die Fälle festlegt, in denen der Versicherungspflichtige keine Angaben über die gewählt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.2 Weiterleitung der Krankenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 14 Nach § 28k Abs. 2 Satz 1 HS 1 werden die für geringfügig Beschäftigte (hierzu § 8 SGB IV) eingezogenen pauschalen Krankenversicherungsbeiträge nicht auf die Krankenkassen aufgeteilt, bei denen die geringfügig Beschäftigten ggf. als Familienangehörige versichert sind, sondern für den in der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten Risikostrukturausgleich (vgl. §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.1 Materiell-rechtliche Vorgaben der Berechnungsformel – Satz 1

Rz. 24 Der für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus erforderliche aktuelle Rentenwert wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Jahres mit 48 % multipliziert wird und durch das Produkt aus 45 und 12 und der Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr dividiert wird. Rz. 25 Der aktuelle Rentenwert na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.1 Prüfungsarten und Rahmenempfehlungen zu den Prüfungsvoraussetzungen nach Abs. 2

Rz. 14 Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift sind die im Plural aufgeführten Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), verpflichtet, mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) jeweils nach vertragsärztlicher sowie vertragszahnärztlicher Versorgung getrennte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift steht in einem engen Zusammenhang mit §§ 106 bis 106d. Während § 106 die gesetzliche Grundlage für das Recht und die Pflicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ist, überlässt § 106b die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vereinbarung den regionalen Vertragspartnern, § 106c bestimmt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1.2 Inhalt der Prüfung

Rz. 7 Der Inhalt der Prüfung ergibt sich sowohl aus Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2. Enumerativ sind Gründe in Abs. 2 genannt, ohne abschließend zu sein ("insbesondere"). Nach Abs. 2 der Vorschrift i. d. F. v. 6.5.2019, welcher dem Abs. 2a des § 106 bzw. des § 106a a. F. nachgebildet ist, besteht Veranlassung für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei begründetem Verdac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.1 Prüfvereinbarung auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Rz. 12 Die Pflicht, Vereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu schließen, bildet ein Kernstück der Vorschrift. Zusammen mit § 106 und § 106a inkludiert § 106b ein rechtliches System der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei vertragsärztlichen Tätigkeiten. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung geht es nicht um die Festsetzung des richtigen Honorars, sondern um die Aufrechterh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 2

Rz. 27 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154 Abs. 3a Satz 5 des laufenden Kalenderjahres und die Nettoquote der Standardrente für das laufende Kalenderjahr beschrieben. Rz. 28 Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miete / 4 Höhe der Miete

Die Höhe der Miete von frei finanzierten Wohnungen unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung der Parteien. Bei Sozialwohnungen darf nur die Miete verlangt werden, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (Kostenmiete). Die Erträge aus dem Anwesen dürfen also die laufenden Aufwendungen nicht überschreiten. Die Kostenmiete ist aufgrund einer Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 2 Voraussetzungen

Medizinische und ergänzende Leistungen sollen entsprechend der Zielsetzung einer besseren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erbracht werden, wenn arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten können und dies durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser gelingen wird.[1] Unter den glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / 2. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)

Rz. 17 Am 1.4.2007 trat das Gesetz "zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft (GKV-WSG), das mit Wirkung ab 1.7.2007 in §§ 257, 315 SGB V einen "modifizierten" Standardtarif einführte. Zum einen wurde der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert und zum anderen im Rahmen eines sog. Standardtarifs einem bestimmten Personenkreis Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Krankenversicherungsrecht hat seit 2007 erhebliche Veränderungen erfahren, die sich nicht nur durch das neue Versicherungsvertragsgesetz ergeben haben, sondern auch durch eine Veränderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK und MB/KT) sowie durch politische Entscheidungen, die sich in weiteren Gesetzen niedergeschlagen haben. Rz. 2 Anfang 2009 wurde vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / aa) Künstliche Befruchtung

Rz. 279 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung ergangen. Rz. 280 Primäre Sterilität ist nach der Rechtsprechung des BGH[165] als Krankheit anzusehen; deshalb sind die Kosten für deren Überwindung durch homologe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 358 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / XV. Kündigung des Versicherungsnehmers, § 205 VVG

Rz. 166 Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer gem. § 205 Abs. 1 VVG ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2024, Reha-Managemen... / VI.5. Fallbeispiel

Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt. Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Krankenversicherung / b) Höhe der Vergütung

Rz. 390 In der Praxis wird grundsätzlich und zulässigerweise die übliche Vergütung als angemessen angesehen und zugrunde gelegt, wenn keine Begrenzungen auf die GOÄ oder GOZ oder ähnliches erfolgt ist. Was als üblicher Preis anzusehen ist, ist in der Rechtsprechung streitig. Der Begriff der "üblichen Leistung" findet sich zumeist im Zusammenhang mit Fragen der Erstattungsfähig...mehr