Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 5.3 Krankenversicherung

Hinsichtlich der Krankenversicherung besteht neben der privaten Versicherung die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die – abhängig von Einkommensgrenzen – zu einem Mindestbeitrag erfolgen kann.[1]mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Reform der Notfa... / 2 Umsetzung

Verbesserung der Steuerung und Vernetzung Die Terminservicestellen werden zu Akutleitstellen weiterentwickelt, digital mit Rettungsleitstellen vernetzt und sollen Hilfesuchende besser steuern. Notrufwege bleiben getrennt: 112 für Rettungsdienst, 116 117 für die Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ausbau der notdienstlichen Akutversorgung Die Kassenärztlichen Vere...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Reform der Notfa... / 1 Ziel

Deutschland verfügt über ein grundsätzlich gut ausgebautes System der Akut- und Notfallversorgung, doch die drei zentralen Bereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsdienste – sind bislang unzureichend miteinander vernetzt. Hilfesuchende müssen oft selbst entscheiden, wohin sie sich wenden, was durch zwei getrennte telefonische Anlaufstellen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungsnummer / Zusammenfassung

Begriff Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 1 Vergabe einer Versicherungsnummer

Jeder Beschäftigte erhält von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger seine Versicherungsnummer. Die Versicherungsnummer begleitet den Beschäftigten während des gesamten Versicherungslebens unverändert und beim Übergang vom aktiven Erwerbsleben in den passiven Ruhestand oder bei Heirat. Für jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Versicherungsnumm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a

Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zur Verfügung, sondern auch der Posten "Anteile an verbundenen UN" (auf § 264c Abs. 4 sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen; vgl. stattdessen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Festwerten

Rn. 243 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Festbewertung ist für Gegenstände des Sach-AV nach § 240 Abs. 3 Satz 1 an die Voraussetzungen gebunden, dass sie "regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist". Als Nachrangigkeitsgrenze gelten handelsrechtlich 5 % der BS (steuerrechtlich: 10 % im Fünfjahresdurchschnitt; vgl. BMF vom 08....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres

Rn. 210 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 sind gesondert die "im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen" anzugeben. Ihr gesonderter Ausweis sollte aus Gründen der Klarheit zumindest im Zusammenhang mit dem Anlagespiegel erfolgen. Hier wird befürwortet, sie zeitraumbezogen zu interpretieren und daher in den AfA-Spiegel einzubeziehen. Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Überblick über die horizontale Gliederung des Anlagespiegels nach der direkten Bruttomethode

Rn. 157 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Den UN, die in den Pflichtanwendungsbereich von § 266 fallen, schreibt § 284 Abs. 3 die Anwendung der direkten Bruttomethode zwingend vor. Damit wurde im Zuge der Umsetzung des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) dasjenige Verfahren in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, welches bis dato in v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Änderung der Form der Darstellung (§ 265 Abs. 1)

Rn. 25 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen" (§ 265 Abs. 1). Inhalt und Auslegung dieser Vorschr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.4 Geltung der Regelung über die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung (Abs. 4)

Rz. 72 Abs. 4 ordnet an, dass die Regelungen zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz unberührt bleiben. Rz. 73 Durch die Regelung in Abs. 4 wird klargestellt, dass mit dem Verlust der gesetzlichen Anerkennung der Mitgliedschaft als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall die Regelungen...mehr

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Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 1.5 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.6 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.5 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 15 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 1 § 176 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) seit 1.1.2024 in Kraft. Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alter...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 174 ist derzeit i. d. F. Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) seit 1.4.2020 in Kraft. Aufgrund der inhaltlichen Reduzierung der Vorschrift auf nur noch 3 Absätze bereits durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz v. 26.3.2007 werden nur noch die seitde...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.8 Wahlrecht bei Vereinigung (Abs. 7)

Rz. 110 Abs. 7 sieht ein weiteres Wahlrecht des Versicherten vor, wenn eine Betriebskrankenkasse ohne Satzungsregelung nach § 144 Abs. 2 Satz 1 an einer Fusion beteiligt ist. Geht aus einer solchen Vereinigung eine Innungskrankenkasse hervor, ist die neue Krankenkasse auch für die Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar, die ein Wahlrecht zu der Betrie...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 46 Zu einem Anwendungsfall des Abs. 3 – Auffangtatbestand § 5 Abs. 1 Nr. 13: BSG, Urteil v. 2.4.2025, B 1 KR 10/24 R. Zum Binnenverhältnis der Regelungen in Abs. 3: BSG, Urteil v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, Rz. 10, 13. Der Begriff "zuletzt versichert" knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a an und impliziert, dass beide Vorschriften – § 174 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.7.1 Bestehen einer Ehe

Rz. 82 Es muss eine formgültige in Deutschland anerkannte Ehe zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern bestehen. Rz. 83 Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht ausreichend. Rz. 84 Im Ausland geschlossene Ehen sind nach Maßgabe des § 34 SGB I zu beurteilen . Rz. 85 Das Wahlrecht zur Krankenkasse besteht auch für Lebenspartner. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (G...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 173 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) seit 1.4.2020 in Kraft. 1.1 Inhalt der Norm Rz. 2 § 173 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, dass die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger und Versicherungsberechtigter bei den K...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.3 Betriebskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnort (Nr. 3)

Rz. 60 Auch Betriebskrankenkassen werden nicht mehr kraft Gesetzes für die in den Betrieben Beschäftigten zuständig, sondern sind von diesen wählbar. Nach Nr. 3 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte daher auch die Betriebskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht. Rz. 61 Durch das Gesetz für e...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.1.2 Streichung der Innungskrankenkassen aus dem Gesetz

Rz. 16 Durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) ist der Begriff der Innungskrankenkasse mit Wirkung zum 1.4.2020 aus dem Gesetzestext gestrichen worden. Eine Bezugnahme auf die Innungskrankenkassen war nicht mehr notwendig. Dieses allgemeine Wahlrecht wi...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.2.2 Streichung der Innungskrankenkassen aus dem Gesetz

Rz. 23 Durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) ist der Begriff der Innungskrankenkasse mit Wirkung zum 1.4.2020 auch in diesem Absatz aus dem Gesetzestext gestrichen worden. Eine Bezugnahme auf die Innungskrankenkassen war auch nicht mehr notwendig. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 144 Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQWG? – Zur Krankenkassenwahl ab 2015, Sozialrecht aktuell 2014, 225. Hauner, Das neue Krankenkassenwahlrecht ab dem 1.1.2021 (Teil 1), Die Beiträge 2021, 1. ders., ...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.4 Wahlrecht für Studenten (Abs. 3)

Rz. 91 Studenten können zusätzlich zu den allgemein wählbaren Krankenkassen auch die Ortskrankenkasse wählen. Rz. 92 Durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) ist das Wahlrecht hinsichtlich der Ersatzkasse mit Wirkung zum 1.4.2020 aus dem Gesetzestext gest...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.2 Ersatzkassen (Nr. 2)

Rz. 58 Ersatzkassen waren schon nach früherem Recht Krankenkassen, bei denen die Mitgliedschaft nicht kraft Gesetzes eintrat, sondern nur durch Ausübung von Wahlrechten (vor dem 1.1.1989 Beitrittsrechten) erlangt werden konnte. Die Einschränkung der Wählbarkeit nur für den satzungsmäßig aufnahmeberechtigten Personenkreis ist nunmehr entfallen. Auch die Differenzierung der Er...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 92 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.5.1.1 Einleitung und Übersicht

Rz. 77 Satz 1 trifft eine Regelung bei Erhebung eines Beitrags durch die Solidargemeinschaft von einem Mitglied, wenn dieser höher ist, als die Hälfte des nach § 152 Abs. 3 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) berechneten Höchstbeitrags ausfällt und entweder bei dem Mitglied (bereits) Hilfebedürftigkeit (i. S. d. SGB II oder des SGB XII) besteht oder allein durch die Za...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.2.2 Versicherungsberechtigte nach § 9

Rz. 26 Unter die Versicherungsberechtigten nach § 9 fallen insbesondere die Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Rz. 27 Die Wahlrechte sind damit auch B...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.5 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Nr. 4a)

Rz. 72 Zu den wählbaren Krankenkassen zählt seit 2007 auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Nr. 4 a ist durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügt worden. Ursprünglich sah der Gesetzesvorschlag auch eine Ausweitung der wählbaren Krankenkasse auf die See-Krankenkasse vor; diese Regel...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.3 Sonderregelung knappschaftliche Versicherung (Abs. 2a)

Rz. 89 Abs. 2a ordnet den Geltungsausschluss von § 2 Abs. 1 der Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung für Personen an, die nach dem 31.3.2007 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden. Die Vorschrift ist durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 ein...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.4 Geöffnete Betriebs- oder Innungskrankenkassen (Nr. 4)

Rz. 66 Nach Nr. 4 erfasst das Wahlrecht auch alle Betriebs- oder Innungskrankenkassen des Beschäftigungs- oder Wohnorts, deren Satzung eine Regelung nach § 144 Abs. 2 Satz 1 oder § 145 Abs. 2 enthält. Rz. 67 Nr. 4 ist durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 6...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.5.1.2 Voraussetzungen für die Deckelung

Rz. 81 Eine Beitragserhebung ist daher nach Satz 1 unter folgenden Voraussetzungen gedeckelt: Beitragssatz liegt oberhalb des halben Höchstbeitrags und das Mitglied ist bereits hilfebedürftig i. S. d. SGB II oder des SGB XII oder das Mitglied wird allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig. Rz. 82 Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 29 Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung ist nach dem gesetzgeberischen Willen nicht beschränkt (vgl. die Gesetzesmotive in BR-Drs. 52/21 S. 111 = BT-Drs. 19/27652 S. 110). Die mit dieser Regelung einhergehende Möglichkeit zur Absicherung im Krankheitsfall durch eine Mitgliedschaft in einer in § 176 Abs. 1 genannten Solidargemeinschaft können daher folgende gese...mehr

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Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.9 Meldungen und Verfahren (Abs. 6)

Rz. 143 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt nach Abs. 6 für die Meldungen und Informationspflichten nach dieser Vorschrift einheitliche Verfahren und Vordrucke fest. Den Spitzenverbänden ist es daher überlassen worden, für die Meldungen und Mitgliedsbescheinigungen einheitliche Verfahren und Vordrucke zu vereinbaren. Die nach Maßgabe des § 175 Abs. 6 durch den GKV...mehr

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Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.5.1.3 Rechtsfolge – Deckelung des Beitragssatzes

Rz. 83 In der Rechtsfolge vermindert sich der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit oder für die Zeit, in der Hilfebedürftigkeit entstehen würde, auf die Hälfte des nach § 152 Abs. 3 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz berechneten Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Rz. 84 Die Regelung führt damit zu einer Begrenzung des Beitragsanspruches der Solidarg...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.3 Normzweck

Rz. 17 Sinn der Vorschrift ist es, mit seinem Bezug auf den krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbestand zur Begründung der Versicherungspflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen. Der Gesetzgeber hat damit auch anerkannt, dass es in einer Solidargemeinschaften eine anderweitige – und damit gleichwerti...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich von Abs. 1 muss eröffnet sein. Dieser ist immer dort eröffnet, wo der Gesetzgeber eine Rechtsfolge daran knüpft, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall gegeben ist. Entgegen dem Wortlaut der Regelung ist der sachliche Anwendungsbereich nicht auf seinen Hauptanwendungsfall des krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbesta...mehr