Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Auch hier gilt das im Sozialrecht grundsätzlich geltende Bruttoprinzip (vgl. BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 20/17 R). Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruh...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.5 Kapitalleistungen und -abfindungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 36 Voraussetzung für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen ist der Eintritt des Versicherungsfalls (Erwerbsminderung, Alters- oder Hinterbliebenenversorgung) sowie der Bezug zum früheren Erwerbsleben. Nach Abs. 1 Satz 3 unterliegen daher Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls an die Stelle eines laufend zu zahlenden Versorgungsbezuges treten, d...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.1 Anzeigegründe

Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.2 Finanzreserven der Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 5 Haftungsverpflichtungen bis zu einem Betrag von 350 Mio. EUR innerhalb eines Kalenderjahres werden nach Abs. 1 aufgeteilt. Für höhere Verpflichtungen sind die Finanzreserven der Krankenkassen nach § 260 Abs. 2 Satz 1 heranzuziehen (Satz 1). Berücksichtigt werden nur Finanzreserven oberhalb des 0,5-fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Damit werden zunächst die...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.5 Ausnahmen

Rz. 34 Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2018 der Halbsatz ergänzt worden "außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes". Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber die mit der Beitragszahlung in der Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase verbundenen F...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen der Beitragsbemessung für Seeleute zugrunde zu legen sind. Die Legaldefinition für den Begriff Seeleute findet sich in § 13 SGB IV . Danach gehören Kapitäne (vgl. § 5 SeeArbG), Besatzungsmitglieder von Seeschiffen (vgl. § 3ff. SeeArbG) sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schif...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.1 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Zu den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zählen Renten der allgemeinen Rentenversicherung sowie Renten der knappschaftlichen Rentenversicherung einschließlich der Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung. Zusatzleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie Steigerungsbeträge i. S. d. § 269 SGB VI, Kinderzuschüsse i. S. d. § 270 SGB VI und Wi...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.4 Sozialversicherung

Rz. 647 Im Grundsatz berührt der Eintritt einer Sperrzeit den Krankenversicherungsschutz für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitslosen nicht. Für den ersten Monat der Sperrzeit in Fällen der Sperrzeitdauer von 6 oder 12 Wochen besteht nachgehender Versicherungsschutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Allerdings bestimmt § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Ruhen des Anspruchs auf Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

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Projektmanagement im BGM / 3.7 Qualitätsplanung

"Qualität" im Projekt bedeutet nach DIN 8402 gewisse "Erfordernisse zu erfüllen". Die Planung bezieht sich dabei sowohl auf die Produkt- als auch auf die Prozessqualität. Auf Basis einer guten Qualitätsplanung ist nach Start des Projekts eine Aussage darüber zu treffen, wie gut das Projekt läuft. Eine gute Produktqualität innerhalb einer Mitarbeiterbefragung zeigt sich z. B....mehr

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Projektmanagement im BGM / 2.1 Strategieworkshop

Während des Strategieworkshops zum Thema BGM sind folgende Inhalte zu diskutieren: Bedarf unterschiedlicher Interessengruppen (Stakeholder-Analyse), bisherige Erfahrungen/Organisation von Arbeitsschutz, BEM, BGF, BGM, übergeordnete BGM-Strategie, konkrete Ziele und Kennzahlen, zeitlicher Rahmen und möglicher Ablauf, Budgetierung und Rahmenbedingungen. Zu Beginn des Workshops werde...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses

Leitsatz 1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie –MwStSystRL–) berufen. 2. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen p...Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRLmehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 6.2 Andere Einrichtungen als Betreiber

Außerdem sind die Leistungen von den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa-gg UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, wenn es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die im Folgenden genannte Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach SGB jeweils bezieht.Der Begriff "Einrichtungen" umfasst auch natürliche Personen. Die vor dem 1.1.2009 erforderl...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 10.1 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73 b oder 140a SGB V

Im Rahmen eines Versorgungsvertrags nach §§ 73 b, 73c oder 140a SGB V wird –zur Erzielung einer bevölkerungsbezogenen Flächendeckung der Versorgung – die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73 b Abs. 4, 73c Abs. 3 oder 140b Abs. 1 SGB V übertragen.[1] Erbringen die vo...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 4 Flexible Struktur- und Änderungsanalysen

Rz. 38 Aufgrund der Vielfalt der in der Praxis anzutreffenden Gliederungen sollte die Bilanzanalyse nicht sofort mit einer starren Eingabemaske beginnen, die unter Berücksichtigung weiterer Pflichtangaben durch starre Verknüpfungen automatisch ausgewertet wird. Vielmehr muss die Analyse zunächst vollflexibel direkt auf den vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Daten aufba...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.4 Ansprüche der Versicherten und der Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 32 Die Vorschrift regelt für bestimmte Ansprüche der Gläubiger eine Haftung aller Krankenkassen (Satz 1). Eine Haftung des GKV-Spitzenverbandes besteht hier nicht; er hat allerdings die organisatorische Abwicklung zu übernehmen (Satz 2). Rz. 33 Betroffen sind von der Haftung die Ansprüche der Leistungserbringer sowie der Versicherten, einschließlich Forderungen aus zwisch...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.3 Forderungs- und Vermögensübergang (Abs. 3)

Rz. 31 Hat der GKV-Spitzenverband im Insolvenzfall Leistungen an ehemalige Beschäftigte der insolventen Krankenkasse zu erbringen, gehen die entsprechenden Forderungen auf den GKV-Spitzenverband über (Satz 1). Entsprechendes gilt für das Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten einer Unterstützungskasse, wenn diese die Leistungen zu erbringen gehabt hätte. Dieser gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.2.3.1 Kranken- und Pflegevorsorge

Der berechtigte Ehegatte kann auch beim Trennungsunterhalt Krankenvorsorgeunterhalt verlangen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der berechtigte Ehegatte nicht aufgrund einer eigenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bereits Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt oder – im Falle der Zurechnung fiktiver Einkünfte – einzahlen würde. Ein K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Beiträge an gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und Beitragszuschüsse (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 EStG nF (vormals Nr 5 und 6)

Rn. 31a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab dem 01.01.2017: Die vorherige Nr 5 ist jetzt Nr 4 (s Rn 31 aE). Die gleichzeitige redaktionelle Änderung (statt "Mitteilungspflichtige" nun "mitteilungspflichtige Stelle") hat keine materiellen Auswirkungen und dient der Angleichung an § 93c AO. Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gem § 22a Abs 1 Nr 4 EStG (bzw v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 253 [Autor/Zitation] Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute die GuV "nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen", dh., es besteht ein Wahlrecht, die GuV abweichend von § 275 HGB zu gliedern. Rz. 254 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht besteht nur dann, wenn für das Unternehmen keine Formblattvorschriften gem. § 5 Abs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Abs. 5 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 302 [Autor/Zitation] Die Angabe nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 entspricht inhaltlich dem GuV-Posten "Personalaufwand", der bei Anwendung des GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB in der GuV auszuweisen ist bzw. bei Anwendung des UKV nach § 285 Nr. 8 Buchst. b HGB im Anhang anzugeben ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung bestehen nicht (so bereits Castan, DB 1980, 409,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 275 HGB ist grds. sinngemäß sowie – sofern sich aus dem PublG nichts anderes ergibt – hinsichtlich seines Inhalts und der Reihenfolge verbindlich anzuwenden. Rz. 151 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind an die Gliederung des § 275 HGB nicht gebunden, da sie die GuV gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 "nach den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gem Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grundsätzlich die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG v 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem JS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.2.1 Krankenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es, ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.3 Bedarfsbemessung beim Volljährigenunterhalt

Der Bedarf richtet sich nach der Lebensstellung des volljährigen Kindes. Die Lebensstellung des volljährigen Kindes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Das unterhaltsrelevante Einkommen nach den üblichen Kriterien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 7 Art der Unterhaltsgewährung

Der Unterhalt wird grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente geleistet.[1] Der Unterhaltsverpflichtete kann – sofern dafür besondere Gründe vorliegen – verlangen, dass er den Unterhalt in anderer Art gewährt.[2] Gegenüber einem unverheirateten Kind können unterhaltsverpflichtete Eltern bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus sie den Unterhalt gewähren.[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf, einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 10.3 Rückwirkende Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 300 Ferner muss auch dem in § 1613 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Gedanken des Schuldnerschutzes Rechnung getragen werden.[1] Es kann daher nicht sein, dass jahrelang von dem anderen Elternteil kein Unterhalt gefordert und dann statt des Kindesunterhalts der familienrechtliche Ausgleichsanspruch geltend gemacht wird. Rz. 301 Es braucht jedoch auch nicht speziell der fa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband finanziert die Förderung durch eine Umlage, die er von den Krankenkassen erhebt (Satz 1). Der Anteil der einzelnen Krankenkasse richtet sich nach dem Anteil der Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. Umlagefinanziert ist nur die anteilige Förderung, die von der GKV zu tragen ist. Das Nähere zum Umlageverfahren besti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 90, Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetzes – GSG) v. 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 7 Gefördert werden ambulante KBS soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung anbieten (Satz 1). Förderfähig sind somit solche Beratungsstellen, bei denen die Beratungskonzeption klar auf psychologischen und sozialen Schwerpunkten beruht. Insoweit wird seitens der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ein ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.2.2 Lohnsteuer

Rz. 7 Steuerrechtliche Grundlagen für die Lohnsteuer sind die §§ 1, 1a, § 38a Abs. 4, §§ 38b, 39, 39e und § 39f EStG. Arbeitnehmer werden in Steuerklassen eingereiht, günstigere Steuerklassen hängen von unbeschränkter Einkommensteuerpflicht ab, die grundsätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Ansonsten ist nur die Einreihung in die Lohnste...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 1.4., wie und in welchem Umfang die Krankenkassen Versorgungsinnovationen fördern und welche Auswirkungen die geförderten Versorgungsinnovationen auf die Versorgung haben (Satz 1). Der Bericht ist erstmals bis zum 31.12.2021 abzugeben. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Rz. 9 Der ...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der KBS beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambul...mehr