Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.4 Festsetzung des Zusatzbeitrags nach § 242 (Nr. 4)

Rz. 12 Die Regelung in Nr. 4 ist mit Wirkung zum 1.1.2015 als Folge des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG neu gefasst worden, indem auf den Zusatzbeitrag nach § 242 als notwendigem Satzungsinhalt verwiesen wird. Hintergrund ist die Absenkung des allgemeinen (§ 241) und des ermäßigten (§ 243) Beitragssatzes um 0,9 % ab dem 1.1.2015. Der sic...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.3 Inhaltsbegrenzung der Satzung (Abs. 2)

Rz. 34 Mit dem Verbot, dass die Satzung keine Bestimmungen enthalten darf, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wird § 30 SGB IV konkretisiert, wonach die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben und die Verwaltungskosten verwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85c Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006

Die als Übergangsregelung für die Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2006 eingeführte Vorschrift ist zeitlich abgelaufen und aufgrund des Ge­setzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben worden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85d Vergütung ärztlicher Leistungen im Jahr 2007 (außer Kraft)

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt worden und sollte den Prozess der schrittweisen Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2007 abschließen. Nachdem die in §§ 85a ff. enthaltenen Fristen für die Einführung morbiditätsorientierter R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Sommer, SGB XI § 45 Pflegek... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Mit dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) wurde Abs. 1 Satz 3 zum 1.1.2002 zur Sollvorschrift umgestaltet. Art. 8 Nr. 16 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärk...mehr

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Sommer, SGB XI § 29 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist angelehnt an § 12 SGB V, der das Wirtschaftlichkeitsgebot für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung aufstellt. Für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung hat sich der Gesetzgeber für eine etwas abweichende Begrifflichkeit entschieden. Während es in § 12 Abs. 1 Satz 1 HS 1 SGB V heißt, dass die Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wir...mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.1 Pflegegeld und Auslandsaufenthalt

Rz. 19 Begibt sich ein pflegebedürftiger Versicherter bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ins Ausland, ist das Pflegegeld weiter zu gewähren; darüber hinaus ruht der Anspruch (§ 34 Abs. 1 Nr. 1). Mit Urteil des EuGH v. 5.3.1998 (C-160/96) wurde für den Bereich der EU-Mitgliedstaaten diese Ruhenswirkung aufgehoben. Nunmehr gilt, dass die nach der VO (EG) Nr. 883/2004 geregelte Sa...mehr

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Sommer, SGB XI § 29 Wirtsch... / 2.1 Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

Rz. 3 Die Regelungen des Abs. 1 stellen allgemeine, bei der Bewilligung jeder Leistung zu beachtende Anspruchsvoraussetzungen auf. Ebenso wie § 12 SGB V für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist § 29 SGB XI damit für den Bereich der Pflegeversicherung eine der zentralen Rechtsvorschriften überhaupt. Seiner Funktion nach dient das Gebot der Wirksamkeit und der Wirt...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 13 Konkurrenzen

Der Sterbegeldanspruch besteht auch dann in voller Höhe, wenn der verstorbene Beschäftigte in einem zweiten Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber gestanden hat und auch von diesem Arbeitgeber Sterbegeld gezahlt wird. Seit 1.1.2008 wird kein Sterbegeld aus der Zusatzversorgung (§ 35 ATV/ATV-K, § 85 VBL-Satzung) mehr gezahlt. Gegen die stufenweise Abschaffung des Sterb...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seit dem zum 1.1.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579), das in Art. 13 lediglich sprachliche Anpassungen – statt "landwirtschaftlichen Krankenkassen" nunmehr "Soz...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm hatte in der RVO keinen Vorgänger. Sie ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 1 neu gefasst; Abs. 2 Satz 2 wurde geändert und Abs. 3 angefügt. Wesentlich war die Begrenzung der Prophylaxe auf Kinder bis zum Alter von 12 (zuvor 14) Jahren. Rz. 2 Das GKV-Gesundh...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 Abs. 9 sah bis zum 31.3.2007 vor, dass die Krankenkasse in der Satzung Schutzimpfungen vorsehen konnte, wenn diese nicht aus Anlass eines privat bedingten Auslandsaufenthalts erforderlich sind. Soweit Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten und Schutzimpfungen übernahmen, erstreckte sich die Kostenübernahme im Allgemeinen auf öffentlich empfohlene...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführt worden. Sie hat Art. 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes v. 15.12.2008 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 29 regelt die Einzelheiten des Anspruchs auf kieferorthopädische Versorgung i. S. v. § 28 Abs. 2, da es sich grundsätzlich dabei um eine Krankenbehandlung i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 handelt. Die zwischenzeitlich mit dem Beitragsentlastungsgesetz sowie dem 1. und 2. GKV-NOG eingeführte Kostenerstattung zählte zu den Elementen der privaten Versicherungswirtschaf...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgabe...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.3 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung bis zum 18.11.2020)

Rz. 9 Bislang enthielt § 20 Abs. 4 IfSG eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Kosten für bestimmte Schutzimpfungen von den Trägern der Krankenversicherung nach dem 3. Abschnitt des 3. Kapitels des SGB V für ihre Versicherten getragen werden sollten. Diese Ermächtigung war eine sozialversicherungsrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat mit Wirkung zum 1.1.1989 die Übernahme der Reisekosten grundsätzlich auf die Fahrkosten beschränkt. Abs. 5 wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) angefügt. Mit dem 8. Euro-Einführungsgesetz v. 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702) sind die DM-Beträge (25 DM) in Abs. 2 Satz 1 und 3 zum 1.1.2002 ...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) hat mit Wirkung zum 23.7.2015 § 22a neu eingefügt und damit einen neuen, eigenen Leistungsanspruch für Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB X...mehr

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Sommer, SGB V § 95c Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Satz 2 Nr. 1 bis 3 jeweils der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ersetzt. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.9.2020 durch das Gesetz zur Reform der Ps...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 78a Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.4 Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln (Abs. 2)

Rz. 10 Nach Abs. 2 Satz 1 können für Frauen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept verordnet bzw. abgerechnet werden. Die bis zum 28.2.2015 geltende Fassung des Abs. 2, dass der Anspruch nur bestehe, soweit die Mittel ärztlich verordnet wurden, ist damit zwar in der Formulierung geändert, in i...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hatte die Vorschrift umgestaltet und insbesondere den Zahlungsmodus neu geregelt. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) machte deutlich, dass bei kieferorthopädischer Behandlung uneingeschränkt das Kostenerstattungsprinzip gilt. Rz. 2 Das GKV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) zum 1.1.2004 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 6 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) ist Abs. 5 zum 1.7.2008 auf angestellte Ärzte in stationären Pflegeeinrichtungen erweitert w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.3 Vereinbarung auf der Bundesebene über Umfang und Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung

Rz. 9 In Abs. 4 der Vorschrift ist die bisherige Aufgabe der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene übernommen worden, das Nähere über den Umfang und die Durchführung der finanziellen Förderung zu vereinbaren. Partner dieser Fördervereinbarung sind nach Abs. 4 Satz 1 die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausges...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) wurde die Vorschrift zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt. Zwischenzeitlich ist sie mehrfach geändert worden, so z. B. mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) und dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621). Die Abs. 1, 3 und 5 wurden ...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt und ist seitdem mehrfach geändert worden. Rz. 2 Art. 3 Nr. 11 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014, 2797) ergänzte § 28r Abs. 1 Satz 1 nach dem Wort "Träger" ...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist ursprünglich als § 20b durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) eingefügt worden. Sie entwickelt die bisher in § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 geregelte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren weiter. § 20...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch Art. 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 376) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügte § 20d enthielt bis zu seiner Umnummerierung durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 136...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist erstmals die gesetzliche Pflicht zur fachlichen Fortbildung der Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Vertragszahnärzte sowie der angestellten Ärzte eines medizinischen Versorgungszentrums oder eines Vertragsarztes eingeführt worden. Da die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung nach § 72 Abs. 2 den allgemein anerkannten Stand d...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung erweitert den ärztlichen Sicherstellungsauftrag des § 73, indem sie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen verpflichtet, zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung die Weiterbildung zu fördern. Kritisch wird bemerkt, dass sie gesetzessystematisch wegen des eigentlichen Zusammenhangs zur Sicherstellung deplaziert ist (vgl. Münkler,...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm hatte in der RVO keinen Vorgänger. Sie ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 1 geändert und Abs. 3 angefügt. Die Altersgrenze wurde vom bisher 12. auf das 6. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig wurde als neue Leistung die Fissurenversiegelung eingeführt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 16 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 2.6 Früherkennungsuntersuchungen und Strahlenschutz (Abs. 4a)

Rz. 22 Der mit Wirkung zum 31.12.2018 neu eingefügte Abs. 4a soll nach der amtlichen Begründung (BR-Drs. 86/17 S. 553 f.) einer effizienten Verzahnung der strahlenschutzrechtlichen Bewertung von neuen Früherkennungsuntersuchungen nach § 84 Abs. 2 StrlSchG mit der nachgelagerten Prüfung einer Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gemeinsamen Bundesau...mehr

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Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.4.3 Schutzmasken (Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c)

Rz. 19 Durch den Beschluss des 14. Ausschusses ist die ursprüngliche Regelung insofern erweitert worden, als nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1c das BMG durch Rechtsverordnung auch einen Anspruch auf Schutzmasken regeln kann. Dadurch soll erreicht werden, das Ansteckungsrisiko für Personen zu vermindern, für die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsve...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 2, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ein bedeutsames Feld der Krankheitsverhütung ist die Erhaltung der Zahngesundheit. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB V am 1.1.1989 wurden deshalb erstmals Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dabei wird zwischen der Gruppen- und Individualprophylaxe unterschieden. Die Gruppenprophylaxe soll eine flächen...mehr