Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5.2 Stellen, die für die Leistungsgewährung in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind (Nr. 2)

Rz. 26 Hierunter dürften sämtliche Sachabteilungen der einzelnen Krankenkassen bei der konkreten Leistungsgewährung etwa im Hilfs- und Heilmittelrecht, aber auch bei der Arzneimittelversorgung fallen. Der Gesetzgeber verspricht sich dabei insbesondere ein Tätigwerden bei Hinweisen auf ein kollusives Zusammenwirken von Leistungserbringern (z. B. Hilfsmittelerbringern) und Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5.3 Stellen, die für die Abrechnung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig sind (Nr. 3)

Rz. 27 Hier hat der Gesetzgeber insbesondere Regress- und Kostenerstattungsansprüche im Rahmen von Abrechnungsprüfungen etwa im Kassenarzt-, Krankenhaus- oder Apothekenrecht (vgl. §§ 106 bis 106d, 113 oder 131a) bzw. die Möglichkeit zur Aufrechnung in ständigen Leistungsbeziehungen im Blick (vgl. BT-Drs. 19/6337 S. 135).mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5.1 Stellen für die Entscheidung über die Teilnahme von Leistungserbringern an der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Nr. 1)

Rz. 25 Hierbei handelt es sich z. B. um Zulassungsausschüsse (§ 96), die Krankenkassen selbst (etwa durch Verträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 132a Abs. 4), ihre Landesverbände (etwa durch Verträge mit Krankenhausträgern nach §§ 108 Nr. 3, 109 oder die Zulassung von Heilmittelerbringern nach § 124 Abs. 5) sowie ggf. ihre Arbeitsgemeinschaften (etw...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Dortants/v. Hansemann, Die Auslagerung von "Aufgaben" durch Krankenkassen und ihre Verbände auf Dritte, NZS 1999, 542. Effertz, Grenzen des Outsourcings durch die GKV, KrV 2025, 7. Sichert, Die Arbeitsgemeinschaft als Akteur in der GKV – Von offenen Kooperationsgewinnen und verborgenen Kontrollverlusten, NZS 2013, 129. Thüsing/Pötters, Outsourcing gem. § 197b SGB V: Mögl...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 142, Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingefügt und ist seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.6 Unterrichtung der Staatsanwaltschaft (Abs. 4)

Rz. 30 Die Krankenkassen, die Landesverbände und der Spitzenverband Bund, nicht also die dort eingerichteten Prüfstellen selbst, sollen nach der ausdrücklichen Regelung des Abs. 4 die Staatsanwaltschaft beim Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung unterrichten. Die Unterrichtung soll unverzüglich erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1525 S. 99) soll bei Nichte...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 11, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGB...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994, 1. Kirchhof , Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Kruse/Kruse, Gesundheitsstrukturgesetz – Die Umgestaltung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5 Datenübermittlung an andere Stellen (Abs. 3b)

Rz. 23 Der durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 angefügte Abs. 3b präzisiert und erweitert die Übermittlungsmöglichkeiten und -pflichten persönlicher Daten an andere Stellen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Fehlverhalten (zur entsprechenden Erweiterung dieser Befugnis für die Kassenärztlichen und K...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungsbezieher, die wegen Bezuges von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs-, Arbeitslosen- oder Pflegeunterstützungsgeld nicht rentenversicherungspflichtig sind, können auf Antrag in der Rentenversicherung versicherungspflichtig werden. Entsprechendes gilt auch für Bezieher von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 3a)

Rz. 20 Der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügte Abs. 3a betrifft die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten an sich für ihre eigenen Aufgaben selbst erhoben hatten oder die an diese übermittelt wurden, im Zusammenhang mit der Aufgabe als Stellen...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.2 Nachträgliche Änderung einer genehmigten Satzung (Abs. 2)

Rz. 6 Durch die Genehmigung der Satzung oder einzelner Satzungsbestimmungen werden Rechtsverstöße nicht geheilt (BSG, Urteil v. 25.2.1966, 3 RK 38/65) und die Satzung nicht der rechtlichen Überprüfung durch die Gerichte entzogen. Ein Normenkontrollverfahren, wie z. B. § 47 VwGO, kennt das SGG allerdings nicht. Die Gerichte können aber im Rahmen eines Klageverfahrens, bei dem...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 122, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5.4 MD (Nr. 4)

Rz. 28 Hier sind die Abrechnungsprüfungen nach §§ 275 bis 275c i. V. m. den dort normierten Regelungen zur Zusammenarbeit § 276 Abs. 1 Satz 1 und zu Mitteilungspflichten § 277 Abs. 1 gemeint. Klarstellend hält der Gesetzgeber dabei mit Abs. 3 Satz 3 und 4 fest, dass für personenbezogene Daten, die bei Prüfung durch den MD zwangsläufig erhoben bzw. ausgewertet werden, nur zwe...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.8 Bestimmungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 4.6.2016 angefügt Abs. 6 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 1.1.2017 nähere Bestimmungen über die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu treffen. Dazu ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6446 S. 25 zu § 81 a Abs. 5 auf dessen Begründung für § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 2.9 Prüfkompetenz (Abs. 2)

Rz. 16 Die mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügte Vorschrift gibt dem Verwaltungsrat ein Einsichts- und Prüfrecht für sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen. Die Regelung ergänzt die dem Verwaltungsrat obliegende Überwachungsfunktion des Vorstands (Abs. 1 Nr. 1a). Für das Einsichtsrecht bedarf es keines besonderen Anlasses oder keiner besonderen Begründung; denn nur auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

Die Familienversicherung endet mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ein in der Krankenversicherung familienversicherter Ehegatte bzw. Lebenspartner verbleibt nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils bzw. der Aufhebung der Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied. Allerdings besteht ein Austrittsrecht mit einer Frist von 2 Wo...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 12 Sowohl die Verweigerung der Genehmigung als auch die Anordnung der Satzungsänderung werden als Verwaltungsakte gegenüber der Krankenkasse angesehen (vgl. BSG, Urteil v. 16.7.1996, 1 RR 3/95). Damit ist grundsätzlich die Möglichkeit des Widerspruchs eröffnet (vgl. aber Rz. 9b). Wird die Satzung nicht genehmigt und ausdrücklich abgelehnt, ist gegen diese ablehnende Ents...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift unterstreicht die besondere Bedeutung des Verwaltungsrates als das Selbstverwaltungsorgan der Versicherten und deren Arbeitgeber (Ausnahme bei Ersatzkassen, bei denen Arbeitgeber nicht vertreten sind, soweit die Ersatzkasse sich nicht mit einer Krankenkasse mit Arbeitgeberbeteiligung im Verwaltungsrat vereinigt hatte – vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV), als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 1 Einführung

Durch das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurde § 150a SGB XI eingeführt.[1] Pflegeeinrichtungen wurden darin unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, im Jahr 2020 an ihre Beschäftigten die sogenannte "Corona-Prämie" zu zahlen. Die einmalige Sonderleistung diente der Anerkennung und Wertschätzung aller ins...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 7 Information der Anspruchsberechtigten

Pflegeeinrichtungen haben ihre Beschäftigten unverzüglich über ihren Anspruch auf Zahlung des Corona-Pflegebonus zu informieren.[1] Ein entsprechendes Muster-Informationsschreiben ist den Festlegungen des Spitzenverbands als Anlage 2 angehängt und kann auf der Homepage des Spitzenverbands abgerufen werden.[2]mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.1 Mittel der Versicherungsträger

Rz. 1b Der Begriff der Mittel ist ein Synonym zu dem in der Überschrift des Vierten Teils verwandten Begriff des "Vermögens". Er entspricht dem der §§ 20 Abs. 1 und 30 Abs. 1 und meint daher grundsätzlich das gesamte Vermögen des Versicherungsträgers, also die ihm zur Verfügung stehenden Barmittel und geldwerten Rechte. Dabei setzen sich die laufenden Einnahmen zusammen aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 3 Anspruchsberechtigte

Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus hatten zunächst Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Der Bemessungszeitraum wurde in der Folge angepasst, sodass nunmehr Beschäftigte einen Anspruch haben, die vom 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 2 Verpflichtete

Gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen zur Zahlung einer einmaligen Sonderleistung (Corona-Pflegebonus) verpflichtet. Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer in solchen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. Die Arbeitgeber erhalten im Wege der Voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / 6 Fälligkeit

Pflegeeinrichtungen haben den Corona-Pflegebonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlungen von der Pflegekasse auszuzahlen, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung, jedenfalls aber bis zum 31.5.2023.[1] Hinweis Vorgaben durch das EStG Zunächst war die Auszahlung für aufgrund der Corona-Pandemie an Arbeitnehmer zu zahlende steuerfreie Beihilfen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Pflegebonus / Zusammenfassung

Begriff Der Corona-Pflegebonus ist eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung. Waren Beschäftigte zwischen dem 1.11.2020 bis einschließlich 30.6.2022 für mindestens 3 Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig und sind sie dort am 30.6.2022 nach wie vor beschäftigt und tätig, besteht nach § 150a SGB XI ein Anspruch auf die Zahlung dieses Bonus....mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.2 Grundsätze für die Anlegung

Rz. 4 Die Anlegung der Rücklage ist in den §§ 83 bis 86 geregelt; auch hier gibt es in den einzelnen Versicherungszweigen besondere Vorschriften (vgl. § 366 SGB III, § 261 Abs. 6 SGB V, § 217 SGB VI, § 172a Abs. 1 Satz 2 SGB VII, § 64 Abs. 5 SGB XI). Ausgangspunkt bei der Wahl der Anlageform muss sein, dass die Rücklage im Gegensatz zu den Betriebsmitteln (vgl. § 81) keine k...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a ist mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 vollständig neu in das im Übrigen bereits seit dem 1.1.1977 geltende Kapitel über das Vermögen und die Anlagegrundsätze der Versicherungsträger eingefügt worden. Bei der Einführung des SGB im Jahre 1976 hatte die amtliche Begründung die Zuordnung dem...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.3 Arbeitsunfähige Rehabilitanden (Nr. 2)

Rz. 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 regelt die Antragsversicherungspflicht für den Personenkreis der arbeitsunfähigen Rehabilitanden. Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht (also i. d. R. privat Krankenversicherte, aber auch nicht Krankenversicherte) oder nicht entsprechend versichert sind (z. B. kranken...mehr

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Jansen, SGB IV § 82 Rücklage / 2.1 Konkretisierung in den besonderen Vorschriften

Rz. 3 Die nähere Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Rücklage ergeben sich entsprechend dem Verweis in § 82 aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige mit Rücksicht auf die dortigen Besonderheiten: für die Krankenversicherung aus § 261 SGB V (mindestens ein Viertel und höchstens das Einfache einer Monatsausgabe; anders in der KV der Landwir...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 60 Satz 1 Nr. 5 verweist bezüglich der Versicherungspflicht von selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten in der Rentenversicherung (ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 4 hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht) auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Danach ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.4 Bilanzierung privater Zuwendungen ohne Gegenleistungsverpflichtung

Rz. 47 In praxi werden insbesondere von Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen auch Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistungsverpflichtung gewährt. In diesem Fall erhöht die erhaltene Zuwendung das Vermögen des Zuwendungsempfängers. Handelt es sich um nicht monetäre Zuwendungen, erfolgt ihr Ansatz höchstens mit dem Zeitwert. Unabhängig davon, ob der Zuschuss von einem G...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Pos. 17 GKV, 16 UKV)

Rz. 204 Das Jahresergebnis (positiv: Jahresüberschuss, negativ: Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz aus dem Ergebnis nach Steuern (Position Nr. 15 GKV/Nr. 14 UKV) und den sonstigen Steuern (Position Nr. 16 GKV/Nr. 15 UKV); ggf. sind auch noch "Aufwendungen aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags" sowie "Erträge...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr