Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 5 Pauschalierung, weniger als 180 Fahrten pro Jahr

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster ...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslagene... / 9 Pauschale Stromkostenerstattung für Elektrofahrzeuge

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Weil es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen gelegentlich auch zu Hause am privaten Stromanschluss aufladen; gesonderte Aufzeichnungen führt er dazu nicht. Beim Arbeitgeber steht ihm ebenfalls eine Auflademöglichkeit zur Verfügung. Kann d...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 2 Mitarbeiter beantragt Fahrtenbuchregelung bei seiner Einkommensteuererklärung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit Steuerklasse I und einem Bruttolohn von 5.000 EUR monatlich erhält ab 8.1. einen neuen Dienstwagen, Bruttolistenpreis 42.320 EUR inkl. USt, den er sowohl für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (10 km) als auch für private Fahrten nutzen darf. Bei der Besteuerung nach der 1-%- und 0,03-%-Regelung ergeben sich folgende monatlichen Beträge:mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslagene... / 2 Garagenmiete

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor mit einem Listenpreis von 30.000 EUR zur Verfügung. Dieser wird auch für private Zwecke und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 10 km) genutzt. Der Wagen wird nach der 1-%-Regelung bzw. nach der 0,03-%-Regelung versteuert. Alle für den Dienstwagen ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7.2 Arbeitsrechtliche Anforderungen

Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Während früher starre Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich Arbeitnehmer heute mehr Flexibilität bei ihren Fortbewegungsmöglichkeiten. Zudem haben Unternehmen mit einem Mobilitätsbudget weitere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie....mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 1 Steuerpflichtige Zuwendungen

Erhält der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber oder einen Dritten Freifahrten und Freiflüge, richtet sich die steuerliche Behandlung des daraus entstehenden Vorteils danach, aus welchem Anlass dem Arbeitnehmer die kostenlose Beförderungsmöglichkeit (z. B. durch Firmenfahrzeug, Firmenflugzeug, Fahrkarte oder Flugticket) zur Verfügung gestellt wird. Im Einzelnen gelten folgende...mehr

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Kundenbindungsprogramme / 3.2 Bonusprogramm Payback

Das Payback-Prämienprogramm umfasst einen Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, die beim Einkauf gegen Vorlage der Payback-Karte Bonuspunkte auf dem persönlichen Punkte-Konto des Kunden gutschreiben. Die Einlösung der Prämien erfolgt in Form von Sachprämien, Einkaufsgutscheinen oder Bargutschriften. Das Angebot der meisten angeschlossenen Unternehmen richtet sich an Privatku...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7.1 Begriff

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern u. a. die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle eines eigenen Firmenwagens alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen, sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten. Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter also keinen festen Dienstwagen zur Verfügung, sondern ein flexibles Budget, das insbesondere ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Steuerlich sind Maßnahmen wie z. B. der (Aus-)Bau von Umkleide- und Duschmöglichkeiten, die der Arbeitnehmer in der Firma nutzen kann, oder die Einrichtung von Fahrradräumen oder Fahrradstellplätzen unproblematisch. Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind kein Arbeitslohn. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen oder Dusch- und Badeeinrichtung...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.4 Nachweis von mehr als 15 Fahrtagen

Bei kleinen Dienstwagen kann durch die Wahl der Pauschalbesteuerung erreicht werden, dass ein individueller Lohnsteuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers insgesamt entfällt. Voraussetzung hierfür ist jedoch oftmals, dass der Arbeitnehmer mehr als 15 arbeitstägliche Fahrten pro Monat durchführt. Die monatliche Pauschale erlaubt den Ansatz weiterer Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.3 Möglichkeiten steuer- und beitragsfreier Fahrtkosten bei Dienstreisen

Die steuerliche Betrachtung der betrieblichen Mobilität von Dienstreisen bestimmt sich nach dem lohnsteuerlichen Reisekostenrecht. Fahrtkosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, zu denen auch Dienstreisen zählen, können unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.[1] Auch sozialversicherungsrechtlich können Fahrtkosten bei Dienst...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4.3 Ausschluss bei steuerfreier Sammelbeförderung

Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist der Kostenabzug für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den Regeln der Entfernungspauschale ausgeschlossen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in Fällen der verbilligten Sammelbeförderung aufgrund einer Sonderregelung abzugsfähig.[1] Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Be...mehr

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Sammelbeförderung / 2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Folgende Anforderungen müssen für die Steuerfreiheit erfüllt sein: Mindestens 2 Personen müssen mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bus, Kleinbus, Pkw oder sonstigen Verkehrsmittel zur Arbeit befördert werden. Die Sammelbeförderung muss für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig sein. Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung [1] ist gegeben, wenn di...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2 Steuerliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Bei der umwelt- und klimaorientierten Neuausrichtung des betrieblichen Fahrzeugparks ist der Wechsel zur Elektromobilität ein wesentlicher Grundpfeiler. 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ö...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4 Arbeitsweggestaltung

Neben den Dienstreisen und dem Dienstwagen gibt es auch bezüglich der Wege zur Arbeitsstätte viele Einsparpotentiale sowohl aus Umwelt- als auch aus Kostengesichtspunkten. Zum einen geht es darum, "wie" ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und zum anderen darum, "ob" er überhaupt zur Arbeit fahren muss. 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs Der Arbeitsw...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1 Lohnsteuerpauschalierung

6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 3 Steuerpflichtige Entschädigung bei (rechtswidriger) Mehrarbeit

Eine Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für geleistete Mehrarbeitsstunden erhält, ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Ausgleichszahlung für über die zulässige Arbeitszeit hinaus, also für rechtwidrige Mehrarbeit, geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Zahlung durch das individuelle Dienstverhältnis, insbesondere durch die Erbringung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 5 Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat gegen seinen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch, wenn er entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitnehmer die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann. Die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich in diesem Fall aus Nebenpflichten des Arbeitsvertrages, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 2 Steuerfreie Zuwendungen

Freifahrten und Freiflüge zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer sie erhält als Sammelbeförderung oder zu einer so gut wie ausschließlich beruflich veranlassten vorübergehenden Auswärtstätigkeit[1] oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als wöchentliche Familienheimfahrten. In diesen Fällen ist auch die kostenlose oder verbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rabatt / Arbeitsrecht

Häufig lässt der Arbeitgeber neben dem in Geld gezahlten Arbeitslohn dem Arbeitnehmer als Entgelt für seine Tätigkeit weitere Vorteile zukommen. Praxis-Beispiel Formen von Rabatten Zumeist handelt es sich um die Einräumung verbilligten Wareneinkaufs (Personalrabatte), die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die Einräumung privater kostenloser Nutzungsmöglichkeit a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.5 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Die pauschale Lohnsteuer ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer.[1] Es ist jedoch arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt in diesen Fällen grundlegend nach anderen Regeln. Die pauschale Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 7 Arbeitnehmer verauslagt Kosten

Sachverhalt Ein Erste-Hilfe-Beauftragter stellt bei der Kontrolle der Erste-Hilfe-Kästen im Unternehmen diverse Mängel fest. Daraufhin erwirbt er in einer Apotheke Verbandsmaterial und füllt damit die Erste-Hilfe-Kästen auf. Er legt dem Arbeitgeber am nächsten Tag den Kassenzettel vor und erhält den verauslagten Betrag von 123,70 EUR erstattet. Wie ist die Erstattung steuer- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.6.2 Nachteile durch Anwendung der Rabattregelung

Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in einem Dienstwagen oder einer freien Unterkunft besteht. Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.2 0,002-%-Tagespauschale

Für die Anwendung des 0,002-%-Zuschlags kommt es auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage an.[1] Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat verlangt der BFH eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung je Entfernungskilometer. Infographicmehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 1 Relevanz und Herausforderungen

Das medienwirksame Thema Mobilität nimmt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen stetig an Bedeutung zu. Sie müssen je nach Art, Standort und Mitarbeitergruppe unterschiedliche Herausforderungen meistern: Ist die Arbeitsstätte in einer Großstadt mit guter ÖPNV-Anbindung oder können die Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle nur mit dem Pkw erreichen? Sind die Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.5 Dienstwagen zur Privatnutzung– Berechnung des unpfändbaren Arbeitsentgelts

Der Fall Ein Arbeitnehmer erhielt von seinem Arbeitgeber ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 5.477,60 EUR. Es wurde ihm daneben ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Der geldwerte Vorteil dieser Nutzungsmöglichkeit wurde auf der Entgeltabrechnung unter Anwendung der sogenannten "1 %-Regelung" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, mit einem B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.11.2 Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Fortsetzung durch Urlaubserteilung?

Der Fall Der Kläger stand seit dem 1.7.1999 aufgrund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Arbeitgeber. Zuletzt schlossen die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.2020. Mit E-Mail vom 30.9.2020 teilte ein Mitarbeiter im Bereich Personal/Service dem Kläger nähere Einzelheiten zur Änderung der Versteuerung des geldwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.5 Umfang und Modalitäten der Auskunftserteilung

In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Auskunftsgewährung trifft das Gesetz eine wichtige Unterscheidung zwischen tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgebern und Arbeitgebern, die keine tariflichen Entgeltregelungen zugrunde legen. § 14 EntgTranspG erleichtert einem tarifgebundenen oder durch arbeitsvertragliche Verweisung tarifanwendenden Arbeitgeber die Auskunf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 4 Arbeitsmittel zurückfordern

Waren dem Beschäftigten Arbeitsmittel, Schlüssel, Dienstfahrzeug oder sonstige Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, überlassen, so müssen diese von den Erben an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Empfohlen wird, dass Sie zunächst die Ihnen bekannten nahen Familienangehörigen zur Rückgabe des Arbeitgebereigentums auffordern. Ggf. sind die Erben zu ermitteln.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Krankenge... / 3 Einmalzahlung während Krankengeldbezugs

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Beide beziehen seit dem 1.4. Krankengeld. Arbeitnehmer A erhält daneben vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 EUR monatlich, die als Zuschuss zum Krankengeld beitragsfrei sind. Arbeitnehmer B nutzt während des Krankengeldbezugs seinen Dienstwagen weiterhin privat. Dieser Sachbezug übersteigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.4 Mitarbeiter erfahren zu geringe Beachtung

Laut Engagement Index 2015 einer Umfrage des Beratungsunternehmens Gallup, haben 16 % der Mitarbeiter in deutschen Unternehmen bereits innerlich gekündigt und 68 % machen Dienst nach Vorschrift. Die fehlende emotionale Bindung beruht u. a. darauf, dass den Mitarbeitern nicht genug Beachtung von ihrer Führungskraft geschenkt wird, so Gallup.[1] Daraus resultieren fehlendes En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 5 Arbeitsmittel zurückfordern; Vorschüsse, Darlehen prüfen; Passwörter zurücksetzen

Fordern Sie den Beschäftigten auf, am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ihm überlassene Arbeitsmittel (z. B. Schlüssel, Dienst-Handy, Laptop, Dienstwagen) an den Arbeitgeber zurückzugeben. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden in der Regel auch die Besitzrechte des Beschäftigten an den Arbeitsmitteln. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Verrichtung der Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Fahrtenbuchanordnung; Mitwirkungsobliegenheit; Beweisfoto von einer solchen Qualität, dass eine Identifizierung für jemanden, der die Person kennt, möglich gewesen wäre; Einhaltung die Zweiwochenfrist zur Konfrontation des Halters mit Verkehrsverstoß gilt nicht bei Firmenfahrzeug; Bekanntgabe in Betracht kommender Personen und falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 StGB; Messergebnis; Feststellung des Verkehrsverstoßes in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG zum Anspruch des Betroffenen auf ein faires Bußgeldverfahren

StVZO § 31a Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / Leitsatz

1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist von der Bußgeldstelle zu erhal...mehr