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Dienstwagen: Behandlung in der Entgeltabrechnung / 10 Fahrzeugübernahme durch den Arbeitnehmer

Rainer Hartmann
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10.1 Unentgeltliche Übernahme oder verbilligter Erwerb

Nicht selten kommt es vor, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen vom Arbeitgeber käuflich erwirbt. Typische Sachverhalte sind der Kauf des bisherigen Fahrzeugs, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Dienstwagen erhält, weil der Leasingvertrag abgelaufen ist, oder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses, wenn der aus der Firma ausscheidende Arbeitnehmer den zuvor als Dienstwagen genutzten Pkw als Eigentümer übernimmt.

Beim Arbeitgeber als Veräußerer stellt der Fahrzeugverkauf steuerlich ein sog. Hilfsgeschäft dar, das in der betrieblichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen ist. Ein vorhandener Restbuchwert des betrieblichen Pkw ist zeitgleich gewinnmindernd auszubuchen, sodass sich durch Anrechnung auf den Verkaufserlös ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust aus dem Verkaufsgeschäft ergibt.

Aus Sicht des Arbeitnehmers als Erwerber ist die Dienstwagenübernahme aufgrund der Veranlassung durch das bisherige Dienstverhältnis ein lohnsteuerlicher Sachverhalt. Hier kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn bei einer späteren Lohnsteuer-Außenprüfung festgestellt wird, dass der bezahlte Kaufpreis unter dem tatsächlichen Verkehrswert (= üblicher Endpreis am Abgabeort[1]) des Kraftfahrzeugs liegt. Übereignet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt ein Kfz, stellt der Preisnachlass einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Dies gilt besonders, wenn es sich hierbei um den bisher dem Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagen handelt.

[1] § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG.

10.2 Bewertung des Sachbezugs "Dienstwagenübernahme"

Die Bewertung bestimmt sich nach dem für Preisnachlässe im Lohnsteuerrecht allgemein geltenden Bewertungsmaßstab, dem üblichen Endpreis am Abgabeort, von dem übliche Preisnachlässe abzuziehen sind.[1] Übliche Preisnachlässe sind durch einen pauschalen Abschlag von 4 % zu berücksichtige...

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