Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.2 0,002-%-Tagespauschale

Für die Anwendung des 0,002-%-Zuschlags kommt es auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage an.[1] Bei einem Nutzungsumfang von weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat verlangt der BFH eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung je Entfernungskilometer. Infographicmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 1 Relevanz und Herausforderungen

Das medienwirksame Thema Mobilität nimmt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen stetig an Bedeutung zu. Sie müssen je nach Art, Standort und Mitarbeitergruppe unterschiedliche Herausforderungen meistern: Ist die Arbeitsstätte in einer Großstadt mit guter ÖPNV-Anbindung oder können die Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle nur mit dem Pkw erreichen? Sind die Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waren und Rabatte in der En... / 1.5.3 Kein Belegschaftshandel

Die Herstellung, der Vertrieb der Waren oder die Abgabe der Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer erfolgen. Nicht begünstigt ist deshalb das arbeitstägliche Kantinenessen. Der Rabattfreibetrag kann hier nicht in Anspruch genommen werden, da im Vordergrund die Essensabgabe an die Belegschaft steht. Ähnlich verhält es sich mit Waren, die der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.5 Dienstwagen zur Privatnutzung– Berechnung des unpfändbaren Arbeitsentgelts

Der Fall Ein Arbeitnehmer erhielt von seinem Arbeitgeber ein Bruttomonatsgehalt von zuletzt 5.477,60 EUR. Es wurde ihm daneben ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Der geldwerte Vorteil dieser Nutzungsmöglichkeit wurde auf der Entgeltabrechnung unter Anwendung der sogenannten "1 %-Regelung" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, mit einem B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.11.2 Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Fortsetzung durch Urlaubserteilung?

Der Fall Der Kläger stand seit dem 1.7.1999 aufgrund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge in einem Arbeitsverhältnis zum beklagten Arbeitgeber. Zuletzt schlossen die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.9.2020. Mit E-Mail vom 30.9.2020 teilte ein Mitarbeiter im Bereich Personal/Service dem Kläger nähere Einzelheiten zur Änderung der Versteuerung des geldwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz / 2.5 Umfang und Modalitäten der Auskunftserteilung

In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Auskunftsgewährung trifft das Gesetz eine wichtige Unterscheidung zwischen tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgebern und Arbeitgebern, die keine tariflichen Entgeltregelungen zugrunde legen. § 14 EntgTranspG erleichtert einem tarifgebundenen oder durch arbeitsvertragliche Verweisung tarifanwendenden Arbeitgeber die Auskunf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 4 Arbeitsmittel zurückfordern

Waren dem Beschäftigten Arbeitsmittel, Schlüssel, Dienstfahrzeug oder sonstige Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, überlassen, so müssen diese von den Erben an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Empfohlen wird, dass Sie zunächst die Ihnen bekannten nahen Familienangehörigen zur Rückgabe des Arbeitgebereigentums auffordern. Ggf. sind die Erben zu ermitteln.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Krankenge... / 3 Einmalzahlung während Krankengeldbezugs

Sachverhalt Arbeitnehmer A und B sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Beide beziehen seit dem 1.4. Krankengeld. Arbeitnehmer A erhält daneben vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 EUR monatlich, die als Zuschuss zum Krankengeld beitragsfrei sind. Arbeitnehmer B nutzt während des Krankengeldbezugs seinen Dienstwagen weiterhin privat. Dieser Sachbezug übersteigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in Großunternehmen/Konz... / 3.4 Mitarbeiter erfahren zu geringe Beachtung

Laut Engagement Index 2015 einer Umfrage des Beratungsunternehmens Gallup, haben 16 % der Mitarbeiter in deutschen Unternehmen bereits innerlich gekündigt und 68 % machen Dienst nach Vorschrift. Die fehlende emotionale Bindung beruht u. a. darauf, dass den Mitarbeitern nicht genug Beachtung von ihrer Führungskraft geschenkt wird, so Gallup.[1] Daraus resultieren fehlendes En...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 5 Arbeitsmittel zurückfordern; Vorschüsse, Darlehen prüfen; Passwörter zurücksetzen

Fordern Sie den Beschäftigten auf, am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ihm überlassene Arbeitsmittel (z. B. Schlüssel, Dienst-Handy, Laptop, Dienstwagen) an den Arbeitgeber zurückzugeben. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden in der Regel auch die Besitzrechte des Beschäftigten an den Arbeitsmitteln. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Verrichtung der Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Fahrtenbuchanordnung; Mitwirkungsobliegenheit; Beweisfoto von einer solchen Qualität, dass eine Identifizierung für jemanden, der die Person kennt, möglich gewesen wäre; Einhaltung die Zweiwochenfrist zur Konfrontation des Halters mit Verkehrsverstoß gilt nicht bei Firmenfahrzeug; Bekanntgabe in Betracht kommender Personen und falsche Verdächtigung i.S.d. § 164 StGB; Messergebnis; Feststellung des Verkehrsverstoßes in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG zum Anspruch des Betroffenen auf ein faires Bußgeldverfahren

StVZO § 31a Abs. 1 S. 1 Leitsatz 1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.2 Vereinbarung von Nutzungsverboten

Tz. 791 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Tw wird versucht, den Ansatz sowohl eines lstpfl geldwerten Vorteils als auch einer vGA durch die Vereinbarung eines Nutzungsverbots für das Fahrzeug iRd Anstellungsvertrages zu verhindern. Beispiel: Zum BV der P-GmbH gehört ein Pkw. Die Nutzung des Pkw zu privaten Zwecken des Ges-GF P ist nach dem Anstellungsvertrag ausdrücklich nicht erlaub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / Leitsatz

1. In Bezug auf die Frage, ob die Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1 StVZO nicht möglich war, weil die Antragstellerin als Fahrzeughalterin an der Aufklärung nicht mitgewirkt hat, ist es unerheblich, ob es ihr möglich gewesen wäre, die für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten vor Ablauf der Verjährungsfrist von der Bußgeldstelle zu erhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)

Tz. 770 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie bei anderen Arbeitnehmern ist bei Ges-GF die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld üblich. Allerdings müssen natürlich auch diese Vergütungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Gesamtausstattung der GF-Bezüge einbezogen werden; s Tz 383ff. Zur Abgeltung eines Urlaubsanspruch s Tz 836ff. Tz. 771 Stand: EL 94...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Fahrtenbuchano... / 1 Aus den Gründen: "…"

Die Beschwerde der Antragstellerin [gg. den Beschl. des VG Köln v. 16.8.2023 – 18 L 1042/23] hat keinen Erfolg. Ihr Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, stellt den angegriffenen Beschluss nicht durchgreifend in Frage. 1. Die in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 22.5.2023 geregelte Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der geldwerte Vorteil für die Sozialversicherung nach den gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen

Zusammenfassung Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens

Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.3 Betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche des Betriebsrats

1.3.1 Mitbestimmungsrecht Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1 Grundlagen

1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Störungen bei der Dienstwagenüberlassung

4.1 Haftung des Arbeitnehmers Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Grenzen, Widerruf und Beendigung der Dienstwagennutzung

3.1 Dauer der Überlassung Bei der Privatnutzung eines Dienstwagens hat der Arbeitnehmer die umfassende Nutzungsberechtigung nach Maßgabe der zugrunde liegenden (Dienstwagen-)Vereinbarung. Als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers so lange, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss. Dies umfasst zumindest a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.3.2 Dienstwagen als Sachmittel

Der Betriebsrat als Organ kann einen Anspruch auf ein Fahrzeug haben, sofern dies als Sachmittel zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Betriebsratstätigkeit gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG erforderlich ist. Dabei darf das Fahrzeug nie einem einzelnen Betriebsratsmitglied zur alleinigen Verfügung überlassen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.3.3 Betriebsratsamt und Dienstwagennutzung

Allerdings kann das einzelne Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG weiterhin ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung beanspruchen. Eine anderslautende vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.[1] Dagegen besteht kein Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens fort, der dem freigestellten Betriebsratsmitglied zuvor neben der rein dienstli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Beitragsfreiheit bei pauschaler Besteuerung

Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Höhe von 15 % für Fahrtkostenzuschüsse bzw. für geldwerte Vorteile aus der Überlassung eines Firmenfahrzeugs[1] führt dazu, dass diese Entgeltbestandteile nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind.[2] Sie sind jedoch dann beitragspflichtig, wenn der Arbeitgeber vom Regelbesteuerungsverfahren Gebrauch macht. Pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Beitragspflicht der Dienstwagennutzung während des Bezugs von Sozialleistungen

Steht der Dienstwagen dem Mitarbeiter auch während des Bezugs von Sozialleistungen zur Verfügung, stellt dies eine arbeitgeberseitige Leistung dar, die grundsätzlich beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.[1] Dies gilt allerdings nicht, wenn die arbeitgeberseitige Leistung zusammen mit der Sozialleistung das vorher erzielte Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 1.3.1 Mitbestimmungsrecht

Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestimmte "Betriebsvereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung"

Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4 Wahlrecht bei Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Bei gleichzeitiger Überlassung mehrerer Dienstwagen hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht: Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, und für die anderen Fahrzeuge die Nutzungswertbesteuerung nach der 1-%-Regelung durchführen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Dienstwagen" (oder auch Firmenwagen) bezeichnet die Überlassung eines PKW durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, um damit dienstlich veranlasste Fahrten zu unternehmen. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil des privat genutzten Dienstfahrzeugs Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug (Kfz) unentgeltlich zur privaten Nutzung, so ist der darin liegende Sachbezug als geldwerter Vorteil beitragspflichtig.[1] Die Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung verweisen ausdrücklich auf die Vorschriften des Steuerrechts.[2] Somit wird der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Inhalt des Überlassungsanspruchs

Ein rein betrieblich genutztes Fahrzeug steht dem Arbeitnehmer ausschließlich zur Erfüllung des damit verbundenen betrieblichen Zwecks zur Verfügung. Wird dem Arbeitnehmer (z. B. als Außendienstmitarbeiter) ein Fahrzeug dauerhaft überlassen, muss steuerrechtlich ein arbeitsvertragliches Privatnutzungsverbot aufgenommen werden, um den Anscheinsbeweis der Privatnutzung zu entk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Lohnsteuer

1 Geldwerter Vorteil durch Privatnutzung des Dienstwagens Erhält der Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 2 Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3 Gesetzlicher Vorrang der 1-%-Regelung

Der gesetzliche Vorrang der 1-%-Regelung ist im Lohnsteuerverfahren dann von Bedeutung, wenn sich z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung herausstellt, dass die gewählte Einzelnachweismethode rückwirkend versagt werden muss, weil die Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurden. 1-%-Regelung bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs Eine Korrektur d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / Arbeitsrecht

1 Grundlagen 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 9 Lohnbesteuerung

9.1 Sachbezug "Dienstwagenüberlassung" Der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens rechnet zu den laufenden Bezügen, da er Monat für Monat anfällt. Die Besteuerung richtet sich also nach den für den laufenden Arbeitslohn geltenden Grundsätzen. Die Lohnsteuer ist deshalb im Regelfall zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn nach den ELStAM zu berechnen. 9.2 Lohnsteuerpausc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 7 Sonderfall: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet, liegt laut Rechtsprechung des BFH Sachlohn vor. Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, denen die GmbH einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4.2 Schadensersatz

Kommt der Arbeitnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber ihn auf Herausgabe verklagen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Dienstwagen steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt, kann der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 5 Möglichkeit der Privatnutzung führt zu geldwertem Vorteil

Der BFH hat in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass bei Anwendung der 1-%-Methode der geldwerte Vorteil bereits in der konkreten Möglichkeit besteht, den Dienstwagen zu Privatfahrten nutzen zu dürfen.[1] Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung aufgegeben, nach der bei erlaubter Privatnutzung des Dienstwagens die entsprechende Nutzung nur vermutet wurde (Ansche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 6 Kein geldwerter Vorteil bei Nutzungsverbot

Der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Da der Arbeitgeber im Falle eines Nutzungsverbots den Dienstwagen nicht für die private Nutzung überlassen will, wendet er dem Arbeitnehmer auch keinen geldwerten Vorteil zu. Voraussetzung für den Nichtans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4.1 Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall auch bei grob fahrlässiger Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr