Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 1 Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung

Als Angestellter eines Unternehmens führen Sie die Aufgaben aus, die Ihnen die Unternehmensleitung überträgt. Als Geschäftsführer geben Sie die Ziele des Unternehmens vor, organisieren Sie den gesamten Geschäftsablauf, entscheiden über alle geschäftliche Angelegenheiten, kontrollieren den Geschäftsablauf und leiten Ihre Mitarbeiter zur Erledigung Ihrer Aufgaben an. (Übersicht) Dabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 6.1 Künstliche Intelligenz (KI) als strategische Geschäftsführungs-Aufgabe

Mit ChatGPT hält die künstliche Intelligenz (KI) Einzug in nahezu alle Unternehmen. Große Unternehmen implementieren, experimentieren und arbeiten bereits mit firmeneigenen GPTs (Generative Pretrained Transformer – generativer, also erzeugender, vortrainierter Transformator). Siemens lässt bereits per GPT Skizzen für Produktionsanlagen erstellen – mit spürbarem Effekt für di...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 6 Geschäftsführungs-Aufgabe Digitalisierung

In der Gesellschaft, in den Medien und in Fachkreisen wird intensiv diskutiert, welche Eigenschaften der erfolgreiche Manager in Zeiten der Digitalisierung mitbringen muss, um ein bestehendes Geschäftsmodell aufzubrechen und zu verändern oder um ein neues Geschäftsmodell erfolgreich in den Markt einzuführen. Praxis-Beispiel Vorbild sind meist die US-Manager, die bereits nachg...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 7.2 New Work: Grundlagen der agilen Arbeitsorganisation

Laut McKinsey bringen sog. agile Arbeitsformen rund 30 % mehr Effizienz, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterengagement und betriebliche Leistung. Aus Sicht der Geschäftsführung ist wichtig: Agiles Arbeiten ist kein einfaches Erfolgsrezept, sondern ein Zusammenspiel aus Unternehmenskultur, Kommunikation und Arbeitsorganisation. Erst wenn die Komponenten effektiv ineinandergreife...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.8 Konflikte offen ansprechen

Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.6 Gemeinsame Vertretung nach außen

Jeder Geschäftsführer verpflichtet sich, Beschlüsse des Gremiums gegenüber Dritten (Ressort, Abteilung, Extern) zu kommunizieren und für diese einzustehen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.10 Teamgeist fördern

Gesellschafter/Geschäftsführer arbeiten im Team und sollten sich ganz bewusst Zeit dazu nehmen, Teamgeist und Teamfähigkeiten zu verbessern. Dazu geeignet sind gemeinsame Brainstorming Wochenenden, an denen auch einmal die GmbH übergreifende Themen angesprochen werden können. Ganz praktisch sind Teamerfahrungen, wie sie von Eventagenturen angeboten werden. Solche Maßnahmen si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.1 Respekt und Toleranz

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich und objektiv Stellung, auch und gerade wenn Kollegen anderer Meinung sind. Kritik ist in einer Form auszuüben, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.9 Mediation als Konfliktlösung vorsehen

Bevor Konflikte zwischen den Gesellschaftern/Geschäftsführern gerichtlich entschieden werden, sollten sich die Gesellschafter/Geschäftsführer darauf verständigen, schlichtende Einigungsgespräche unter externer Supervision durchzuführen (Mediationsverfahren). Das Verfahren ist in der Regel kostengünstiger als die sofortige gerichtliche Auseinandersetzung und führt zu vergleich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.7 Bei Bedarf externe Berater einschalten

Sind sich die Gesellschafter bei der Beurteilung einer Sachfrage nicht einig, ist es hilfreich externe Fachleute und Berater in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das können Mitglieder des Beirats, aber auch ausgewiesene Spezialisten außerhalb der GmbH sein. Nicht zwingend ergibt sich daraus, die Konsequenzen einer externen Beratung zwingend in der GmbH umzusetzen. Erfah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen

Arbeiten Sie grundsätzlich mit Zielvereinbarungen. In der Zielvereinbarung legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer gemeinsam fest, wer welche Ziele bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Sobald ein Gesellschafter/Geschäftsführer Anzeichen dafür hat, dass er ein vereinbartes Ziel nicht erreichen kann, hat er die Pflicht, seine Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.4 Information untereinander sicherstellen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit-Gesellschafter über Ihr Ressort so gut wie möglich informiert sind. Sprechen Sie offen über Probleme, die in Ihrem Ressort auftreten und holen Sie den Rat Ihrer Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dazu ein. Informieren Sie lieber "zu viel" als "zu wenig". Stellen Sie Informationen grundsätzlich immer in den dazugehörenden Informationszusammenhan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.3 Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten

Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbereiche der tätigen Gesellschafter/Geschäftsführer klar abgegrenzt sind. Orientieren Sie sich an der fachlichen Qualifikation der Gesellschafter/Geschäftsführer, aber auch an der betriebswirtschaftlich gängigen Verteilung der Ressorts (kaufmännische Leitung, Produktion/Entwicklung, Marketing/Vertrieb, Personal, IT). Als Gesellschafter/Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Vollständige Dokumentation aller Absprachen und Vereinbarungen

Auch wenn es einigen Aufwand bedeutet, sollten Sie grundsätzlich alle geschäftsbezogenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Gesellschafter/Geschäftsführern vollständig und inhaltlich nachvollziehbar dokumentieren. Das betrifft Gesellschafterversammlungen, Ressortsitzungen, aber auch Abteilungen und abteilungsübergreifende Projektarbeit. Damit stellen Sie sicher, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.11 Effektive Besprechungen abhalten

Oft werden Besprechungen als überflüssig empfunden. Das liegt an organisatorischen Mängeln, an kommunikativen Unzulänglichkeiten und an der Art und Weise der Steuerung. Besprechungen und Meetings werden effektiver, wenn Sie Folgendes beachten: Begrüßung & Vorstellung der Teilnehmer Wir-Gefühl erzeugen Bekanntgabe der Regeln (TOP, Pausen) Problemdefinition und Zielformulierung Pro...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 4 Führung von Mitarbeitern

„Führen ist Dienstleistung“ – so die Botschaft eines aktuellen Managementbuches zur Personalführung in Zeiten der Personalknappheit. Was die Mitarbeiter in mittelständischen und größeren Unternehmen zu Höchst­­leistungen motivieren kann, wird in kleineren Betrieben immer mehr zum Problem. Hier ist der Geschäftsführer immer weniger Dienstleister für die Mitarbeiter, der für d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2.12 Sich selbst motivieren

Fakt ist, dass Geschäftsführer nach wie vor 60 Stunden und mehr in der Woche arbeiten, viel unterwegs sind, wenig Zeit zum Regenerieren haben und sich keine Fehler leisten dürfen. Faktoren, die bei Dauerbelastung zu Stress bis hin zum Burnout führen. In den letzten Jahren hat sich die Intensität dieser Belastungsfaktoren nochmals vervielfacht und beschleunigt. Fakt ist auch, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster (WEG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.4 Legitimität und Grenzen der Bilanzpolitik

Rz. 22 Die Legitimität der Bilanzpolitik steht keineswegs von vornherein außer Frage.[1] Folgende grundsätzlichen Einwände können vorgebracht werden: Weil der Jahresabschluss auch der Rechenschaftslegung dienen soll, stellt Bilanzpolitik eine Verfälschung der Rechenschaft dar; das gilt insbesondere dann, wenn auf diese Weise Fehlentscheidungen der Geschäftsführung kaschiert w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.1 Grundsatz

Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags,[2] eines Arbeitsverhältnisses[3] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater),[4] eines Werkvertrag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3.1 In Kommunikation und Change Management investieren

Die erfolgreiche Integration des CSRD-Projekts der MVV steht und fällt mit einem frühzeitigen, integrierten Kommunikations- und Change-Management-Prozess. Die CSRD ist mit der Veränderung bestehender Unternehmensprozesse verbunden, neue Prozesse kommen hinzu und Fachbereiche sind damit konfrontiert, dass sich Aufgaben und Abläufe ändern. Ein effektiver Change-Prozess erforde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
KI-Unterstützung beim Absat... / Zusammenfassung

Überblick Das Forecasting und die Steuerung des Vertriebs sind bei Rothaus zentrale Aspekte für eine effiziente Geschäftsführung. Die Verantwortlichen müssen dabei eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigen, darunter saisonale Schwankungen, Absatzprognosen, Produktionsmöglichkeiten, Lieferzeiten, Konsumententrends, etc., um zuverlässige Vorhersagen treffen zu können. Eine prä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.9 Übertragung in ein Betriebsvermögen eines Mitunternehmers

Rz. 177aa § 16 Abs. 3 S. 2-4 EStG beinhaltet lediglich Rechtsfolge-Regelungen für Übertragungen von Teilen des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft in Betriebsvermögen von Mitunternehmern. Die Art des Betriebsvermögens ist unerheblich, es kann sich um betriebliches, landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder solches handeln, das einer selbstständigen Tätigkeit dient. Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.4 Aufgaben und anzuwendende Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 9 Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 197 (Satz 1). Dazu gehören die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für den Landesverband von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, den Lande...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.4 Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs

Rz. 116 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie die entsprechenden Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestehen nach § 288 HGB Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB, § 265 Abs. 4 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB nicht zu machen. Zudem brauchen sie die sich au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 17 Fremdvergleichspreis und gemeiner Wert Der Bewertungsmaßstab der vGA ist der Fremdvergleichspreis, d. h. der Betrag, um den das tatsächlich vereinbarte Entgelt von dem Preis abweicht, den fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Mithin ist die Höhe der vGA ein Unterschiedsbetrag, nämlich zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Generalversammlung einer Wo... / 2.2.1 Überblick

Das Genossenschaftsgesetz schreibt nun vor, dass die Generalversammlung in einer der folgenden Formen abgehalten werden muss (§ 43b Abs. 1 GenG): Präsenzversammlung (Abs. 1 Nr. 1), virtuelle Versammlung (Abs. 1 Nr. 2), hybride Versammlung (Abs. 1 Nr. 3), Versammlung im gestreckten Verfahren (Abs. 1 Nr. 4). Für alle alternativen Formen der Generalversammlung zur Präsenzversammlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 43 Zwangsverwalter

Die Vergütung des Zwangsverwalters richtet sich nach der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV). Gem. § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung seiner Auslagen. Die Umsatzsteuer ist gem. § 17 Abs. 2 ZwVwV erstattungsfähig. Die Vergütungshöhe orientiert sich an der Art und dem Umfang der Aufgabe s...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.2 Sitzungen der Geschäftsführung

6.5.2.1 Gesetzliche Regelungen Rz. 518 Das GmbH-Gesetz enthält keine Regelungen zur Zusammenarbeit der Geschäftsführer im Rahmen von Sitzungen, das heißt unter anderem über die Einberufung und die Beschlussfassung. Im GmbH-Gesetz gibt es auch keine Vorschrift, welches Organ für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer zuständig ist. 6.5.2.2 Regelungen im Gesel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.4 Vorsitzender/Sprecher der Geschäftsführung

Rz. 534 Im Bereich der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften kommt es vor, dass ein Geschäftsführer als "Vorsitzender der Geschäftsführung" oder vereinzelt auch als "Sprecher der Geschäftsführung" bezeichnet wird. Eine gesetzliche Regelung enthält das GmbH-Gesetz dazu nicht. Lediglich das Aktiengesetz sieht in § 84 Abs. 2 vor, dass der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitze...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.5 Fehlerhafte Beschlüsse der Geschäftsführung

Rz. 536 Beschlüsse der Geschäftsführung können fehlerhaft sein, weil sie gegen den Gesellschaftsvertrag oder andere Rechtsvorschriften verstoßen. So kann bei der Beschlussfassung des Gremiums nicht die erforderliche Zahl von Geschäftsführung vorhanden gewesen (Beschlussunfähigkeit) oder die erforderliche Mehrheit für einen Beschluss nicht erreicht worden sein. Solche Beschlü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.5.3 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Rz. 523 Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen der inneren Ordnung des Gremiums und Verfahrensfragen möglich. Darüber hinaus können Rechte und Pflichten im Verhältnis zur GmbH bzw. zu deren anderen Organen, die den Regelungen des Gesellschaftsvertrags widersprechen, weder begründet noch geändert werden.[1] Rz. 524 Die Geschäftsordnung für den Geschäftsführer einer Wohnun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 1 Die Geschäftsführung als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 339 Die Geschäftsführung[1], bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern, ist – neben der Gesellschafterversammlung – ein gesetzlich vorgeschriebenes (obligatorisches) Organ der Gesellschaft. Jede GmbH muss daher zwingend eine Geschäftsführung haben.[2] Ein Verzicht aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb nicht möglich. Wenn eine Gesellschaft k...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6 Aufgaben der Geschäftsführung

6.1 Überblick Rz. 439 Im GmbH-Gesetz ist geregelt, dass die Gesellschaft durch die Geschäftsführer (gerichtlich und außergerichtlich) vertreten wird (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Dabei sind die Geschäftsführer der GmbH gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, die für den Umfang ihrer Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten, durch den Gesellschaftsvertrag oder, so...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.3 Vertretung der GmbH durch die Geschäftsführung

Rz. 462 Die GmbH wird grundsätzlich nur durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten (Gesamtvertretung). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag kann aber von der Gesamtvertretung der GmbH abgewichen werden (§ 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 463 Alternativ zu der Gesamtvertretung besteht die Möglichkeit, dass die GmbH vertreten wird durch jeden Geschäftsführer allein (Einze...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.2.1 Einzelne Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 441 "Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."[1] Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben der Geschäftsführer gehören folgende. Rz. 442 Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführer haben die notwen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4 Beschränkungen der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

6.4.1 Überblick Rz. 497 Im Gegensatz zum Aktienrecht besteht im GmbH-Recht die Möglichkeit, die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer – und damit die Vertretungsbefugnis als wesentlichem Teil davon – zu beschränken, obwohl das Gesetz in diesem Zusammenhang nur von der "Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten", spricht.[1] Konkret ist dazu in § 37 Abs. 1 GmbHG geregelt...mehr