Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Darstellung der Organisationsrichtlinien

Rz. 11 Hinsichtlich der Darstellung der Organisationsrichtlinien kommt es aus Sicht der deutschen Aufsicht in erster Linie darauf an, dass diese sachgerecht und für die Mitarbeiter des Institutes nachvollziehbar sind. Die konkrete Art und Weise der Darstellung bleibt daher den Instituten selbst überlassen (→ AT 5 Tz. 1, Erläuterung). Beispielhaft wird auf Handbücher, Arbeits...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 2 Vom Sinn und Nutzen: Ambition und Business Case

Rz. 4 Nachhaltigkeitsmanagement muss gewollt werden. Und es ist wichtig, dass es als wichtig verstanden wird. Ohne den sog. "tone from the top", d. h. das klare Bekenntnis der Unternehmensleitung zu Nachhaltigkeit, wird es nicht gelingen, ein umfassendes Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen, das selbst ein Vehikel für ein nachhaltiges Wirtschaften ist. Denn Nachhaltigkeitsma...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 (Gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 16 Eine Finanzholding-Gruppe besteht aus einer an der Spitze stehenden Finanzholding-Gesellschaft, welcher ein oder mehrere Unternehmen nachgeordnet sind. Die Finanzholding-Gesellschaft ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR ein Finanzinstitut, das keine gemischte Finanzholding-Gesellschaft ist und dessen Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Fi...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung

Rz. 13 Die Transformation der neugefassten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II im Jahr 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt,[1] dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrunde gelegt werden muss.[2] Durch...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Die "dritte MaRisk-Novelle": Fassung vom 15. Dezember 2010

Rz. 48 Hauptgrund für die erneute Überarbeitung der MaRisk [1] waren zunächst Regulierungsinitiativen, die auf europäischer Ebene vorangetrieben wurden. CEBS hatte in den Jahren 2009 und 2010 eine ganze Reihe von Leitlinien ausgearbeitet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Risikomanagements auseinandersetzen. Änderungsbedarf für die MaRisk ergab sich dadurch vor alle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Allgemeine Compliance nach § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

Rz. 1 Der aus dem angelsächsischen "to comply with" stammende Begriff "Compliance" bedeutet ein Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. In der Literatur und in der Praxis wird der Compliance-Begriff sehr unterschiedlich verwendet. Zum Teil wird Compli­ance als die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und Vorgaben des Wertpapieraufsichtsrecht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti...mehr

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§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 4 Anforderungen an Unternehmen

Rz. 12 Die Anforderungen, die durch die Entscheidung für ein ESG-Rating auf ein Unternehmen zukommen, sind vielseitig und lassen sich entsprechend der nachfolgenden Unterpunkte aufgliedern. Vorbereitung auf das ESG-Rating Unternehmen, die sich auf ESG-Ratings vorbereiten, müssen ähnlich wie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung robuste Datenstrukturen aufbauen. Dies beinhal...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 3 Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung: 3 fortlaufende Phasen

Rz. 4 Die Integration von Nachhaltigkeit geht mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung einher; es ist ein Entwicklungsprozess, der eine ständige Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert, selbst wenn ein Programm einmal entwickelt wurde. Im Folgenden wird ein Ansatz für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess dargestellt, der darauf abzielt, das Enga...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Mögliche Ausgestaltung der Risikoinventur

Rz. 85 Die Anforderungen der MaRisk beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes (Gesamtrisikoprofil) zu verschaffen (→ AT 2.2 Tz. 1). Hinsichtlich de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Schulungsprogramme für die Mitglieder des Leitungsorgans

Rz. 44 Nach den Vorstellungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollte die Geschäftsleitung sicherstellen, dass die Mitglieder des Leitungsorgans an Einführungsprogrammen teilnehmen und Zugang zu laufenden Schulungen zu relevanten Themen haben, die interne oder externe Ressourcen umfassen können. Die Geschäftsleitung sollte für diesen Zweck genügend Zeit, Budget und...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.1 Anforderungen an die Geschäftsleiter nach § 25c Abs. 3 KWG

Rz. 8 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden die Anforderungen von Art. 76 Abs. 2 und Art. 88 Abs. 1 CRD IV an die Geschäftsleiter sowie die Vorgaben der EBA-Leitlinien zur internen Governance hinsichtlich "know your structure" und "non-standard or non-transparent activities"[1] in § 25c Abs. 3 KWG aufgenommen. Danach müssen die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Gesamtverantwo...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.5.5 Fortschrittsbericht

Rz. 77 Der jährliche Fortschrittsbericht, auch Communication on Progress (CoP) genannt, stellt ein wichtiges Medium für die Verbindlichkeit der Umsetzung der Prinzipien dar und dient gleichzeitig als Grundlage für den Dialog mit verschiedenen Stakeholdern. Hinweis Zum Kalenderjahr 2023 hat das UNGC ein neues Format für den Fortschrittsbericht eingeführt, mit dem man von einem...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Klarstellung verschiedener Begriffe

Rz. 38 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane wird zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG unterschieden. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten dagegen sowohl ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften aus dem alten SIC 12 zusammen, w...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / IV. Anforderungen an die Satzung und Geschäftsführung der gGmbH

1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, we...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 2. Umsetzungsfragen

Nach Gründung der gGmbH sollte der Berater im Zuge der steuerlichen Anmeldung gleichzeitig den gesonderten Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO beantragen, mit dem die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO gesondert festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid berechtigt die gGmbH gem. § 63 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AO i.V.m. § 50 Abs. 1 ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung

Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, welchen Zweck (§§ 52–54 AO) die Gesellschaft verfo...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Oliver Cremers, RA[*] Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) wird immer beliebter. Die Zahl der Neugründungen steigt seit Jahren kontinuierlich an (Wachstum von ca. 27 % zwischen 2016 und 2022). Gemeinnützige GmbHs führen daher im Non-Profit-Bereich schon längst kein Schattendasein mehr. Grund genug, sich mit den Vor- und Nachteil...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 7 Analyse des Konzernlageberichts und Analyse des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 51a Grundsätzlich gelten die für die Einzelbilanzanalyse beschriebenen Erweiterungen der Analyse[1] auch für die Konzernebene mit Konzernlagebericht und dem integrierten Konzernnachhaltigkeitsbericht. Dies gilt umso mehr, als dass die Befreiungsmöglichkeit eines Tochterunternehmens von der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich einfacher geht, als von dem Lagebericht....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.2.1 Schadenersatzpflicht

Rz. 166 Zum einen kann sich eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes – als welches § 147 GenG [1] anerkannt ist – aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Rz. 167 Zum anderen kann die so genannte Vorstandshaftung (§ 34 Abs. 2 GenG) eingreifen. Die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vorlage desselben an Aufsichtsrat und Generalversammlun...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.2.3 Versagung der Entlastung

Rz. 171 Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt bei der Genossenschaft durch die Generalversammlung. Bei gravierenden Mängeln des Jahresabschlusses versagt diese unter Umständen die Entlastung. Bei der Genossenschaft hat die Entlastung neben der tatsächlichen Billigung der Geschäftsführung für die Vergangenheit sowie den Ausspruch des Vertrauens auf die künftige...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 4 Die neuen Mitarbeiter

Wenn Sie sich auf die Digitalisierung einlassen, müssen Sie sich mit entsprechenden Experten auseinandersetzen. Ist es manchmal schon nicht einfach mit dem IT-verantwortlichen Spezialisten zu kommunizieren, kommen mit ausgewiesenen Experten auf Spezialgebieten neue Herausforderungen auf Sie und alle anderen Mitarbeiter zu. Aber auch in anderen Fachabteilungen müssen Sie sich ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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New Work: Effektiv Arbeiten... / 5 Weiterbildung und lebenslanges Lernen

Nach einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitcom haben digitale Technologien für 80 % aller Arbeitnehmer große Bedeutung für die tägliche Arbeit. 77 % halten digitale Kompetenz für genauso wichtig wie fachliche und soziale Kompetenz. 72 % haben während der Arbeit keine Zeit, um sich im Umgang mit neuen, digitalen Technologien weiterzubilden. 59 % aller Arbeitnehmer e...mehr

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Kommunikation: Gestaltung u... / 4.7 Informationsgewinnung und Handlungsbedarf

Nachdem das Interview Frage für Frage ausgewertet ist, geht es darum, die Ergebnisse mit den Arbeitshypothesen zu vergleichen. Auch die Auswertung der soziodemografischen Daten geben Hinweise auf Zusammenhänge und Ansprüche, die typisch für Alter, Betriebszugehörigkeit o. a. sind. Praxis-Tipp Hypothese und Antworten vergleichen Gehen Sie auch hier Schritt für Schritt vor. Nehm...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 1 Wie die Digitalisierung die Geschäftsmodelle der Unternehmen verändert

Wikipedia definiert: "Der Begriff Digitale Revolution bezeichnet den durch Digitaltechnik und Computer ausgelösten Umbruch, der seit Ausgang des 20. Jahrhunderts einen Wandel nahezu aller Lebensbereiche bewirkt und der in eine Digitale Welt führt, ähnlich wie die industrielle Revolution 200 Jahre zuvor in die Industriegesellschaft führte". Betroffen davon sind nahezu alle Le...mehr

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Kommunikation: Gestaltung u... / 4.1 Erhebung relevanter Daten

Zunächst ist die Frage zu beantworteten, woher die relevanten Daten bezogen werden können bzw. welche Quellen zur Verfügung stehen. Bei einer Analyse der internen Kommunikation kann zumeist nicht auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen werden, sodass die Quelle in der Geschäftsführung und in den Mitarbeitern selbst liegt.mehr

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Wie die Digitalisierung die... / Zusammenfassung

Überblick Weltweit fließen jährlich über 1 Billion US-Dollar in die digitale Transformation – die Umwandlung traditioneller in digitale Geschäftsmodelle. Der größte Teil davon in den USA. Aber auch in Deutschland wird investiert. Jedes zweite deutsche Unternehmen investiert in die Digitalisierung. Überall entstehen Gründerzentren, Unternehmen investieren in IT-Technik und Pe...mehr

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Kommunikation: Gestaltung u... / 3.1.2 Organisatorische Vorüberlegungen

Zunächst ist abzuklären, ob die Analyse von allen Interessengruppen des Unternehmens getragen wird. Hinweis Mitarbeiter-Interessenvertretung einbinden! Beziehen Sie neben der Geschäftsführung unbedingt auch die Interessenvertretungen der Mitarbeiter (z. B. Betriebsrat) mit in die Situationsbeschreibung ein. Danach ist zu überlegen, wer die Analyse durchführen soll. Es gibt die ...mehr

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Kommunikation: Gestaltung u... / 4.6 Durchführung des Interviews und Sammlung der Daten

Für die erfolgreiche Durchführung sind folgende Schritte wichtig: Informieren Sie alle Mitarbeiter vorab und machen Sie deutlich, dass Geschäftsführung, wie auch Mitarbeiterinteressenvertretung diese initiieren und gemeinsam tragen. Informieren Sie über Ziel, Zweck, Zeitrahmen, Ort und Art der Befragung sowie Zeitpunkt der Ergebnispräsentation. Führen Sie die Interviews durch (...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kommunikation: Gestaltung u... / 5 Gestaltung des Kommunikationsprozesses

Die Befragung verhilft zu klaren und richtungsweisenden Informationen. So kann gemeinsam mit Geschäftsführung und Mitarbeitervertretung überlegt werden, welche konkreten Maßnahmen für die Ausgestaltung bzw. Verbesserung des unternehmensinternen Kommunikationsprozesses getroffen werden müssen. Die bestätigten Arbeitshypothesen geben das Ziel vor, die Maßnahmen sind vielfältig...mehr

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Kommunikation: Gestaltung u... / 3.1.1 Inhaltliche Vorüberlegungen

Zunächst ist der Grund bzw. Auslöser für die Analyse der Kommunikationskultur zu benennen. Praxis-Beispiel Analyse der internen Kommunikation - Warum? Die Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens entschied sich, eine Analyse der internen Kommunikation durchzuführen, da hier erhebliche Defizite aufgefallen waren. Dies zeigte sich u. a. in der Haltung der Mitarbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.5 Beweisfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu leg...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / II. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der’gGmbH

Darüber hinaus muss auch die tatsächliche Geschäftsführung der gGmbH gem. § 63 Abs. 1 AO ausschließlich und unmittelbar auf die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke gerichtet sein. Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[23] Sie muss sämtliche Vorgaben der §§ 51 ff. AO einhalten, was regelmäßig dur...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 1124 Übernimmt ein im Gesamtschuldnerinnenverhältnis allein oder überwiegend zur Kostentragung verpflichteter Gesamtschuldner nicht die Regulierung im Außenverhältnis zum Geschädigten (bzw. diesem gegenüber eintrittspflichtigen Drittleistungsträgern), sondern überlässt die Abwicklung einem weiteren (dann Ausgleich von ihm verlangenden) Gesamtschuldner (z.B. Kfz-Haftpflic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechti...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / B. Rechtliche Grundlagen

Die gGmbH ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck in der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO besteht. Dabei handelt es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Sonderform der GmbH, sondern um eine GmbH mit steuerrechtlichem Sonderstatus.[3] Die gGmbH unterliegt daher vollumfänglich dem GmbH-Recht. Die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis...mehr