Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 43 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i. d. R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.2 Verhältniswahl oder Mehrheitswahl

Rz. 17 Bei der Frage, wer als Ersatzmitglied nachrückt, ist zu unterscheiden, ob die Wahl der JAV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder der Mehrheitswahl stattgefunden hat.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Durchführung von eigenen Sitzungen

3.1 Allgemeines Rz. 51 § 65 Abs. 2 BetrVG gibt der JAV das Recht, eigene Sitzungen durchzuführen, und zwar nach Verständigung mit dem BR. Nicht erforderlich ist, dass der BR den Sitzungen zustimmt, die JAV hat ihn lediglich über die Sitzung vorab zu verständigen. Zweck der Regelung ist es, dem BR als dem maßgebenden betriebsverfassungsrechtlichen Organ Kenntnis von den Sitzun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Einberufung der Sitzung

3.2.1 Zuständigkeit Rz. 52 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 2 auf § 29 BetrVG hat die konstituierende Sitzung der JAV der Wahlvorstand einzuberufen. Bis zur Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der JAV wird diese Sitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Alle weiteren Sitzungen beruft grundsätzlich der Vorsitzende der JAV ein, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Fr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Teilnahmerecht des Betriebsrats

3.3.1 Allgemeines Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Teilnahmerecht eines Beauftragten einer Gewerkschaft

3.4.1 Allgemeines Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Beschlussfähigkeit

Rz. 63 Die JAV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Geschäftsordnung

Rz. 67 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 36 BetrVG kann sich die JAV mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder (absolute Mehrheit) eine Geschäftsordnung geben.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Pflicht zur Teilnahme

Rz. 57 Der BR-Vorsitzende oder das beauftragte BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, an den Sitzungen der JAV einschließlich denen, die virtuell stattfinden, auch tatsächlich teilzunehmen. Allerdings kann es einen Verstoß gegen das Gebot der Zusammenarbeit zwischen BR und JAV darstellen, wenn der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied ständig den Sitzungen der JAV fer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung

3.5.1 Allgemeines Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. 3.5.2 Beschlussfähigkei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Einberufung auf Antrag

Rz. 53 Sowohl der Arbeitgeber als auch ein Viertel der JAV können gem. § 29 Abs. 3 BetrVG die Einberufung einer Sitzung beantragen. Der Vorsitzende der JAV ist verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben und den beantragten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Nach herrschender Meinung hat der BR kein die JAV bindendes Recht, die Einberufung einer Sitzung zu beantr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Ladung

Rz. 61 Nimmt ein Gewerkschaftsvertreter an den Sitzungen teil, hat der Vorsitzende der JAV der betreffenden Gewerkschaft Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der jeweiligen Sitzung rechtzeitig mitzuteilen. Die Teilnahmerechte des Beauftragten einer Gewerkschaft bleiben von § 129 BetrVG grundsätzlich unberührt, allerdings muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 62 Im Hinblick auf Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der JAV gilt § 33 Abs. 1 und 2 BetrVG entsprechend. Nur die Mitglieder der JAV sind stimmberechtigt, nicht das teilnehmende BR-Mitglied oder der teilnehmende Vertreter einer Gewerkschaft. Das gilt auch für Sitzungen, die als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3 Beschlussfassung

Rz. 64 Die Beschlüsse der JAV werden i. d. R. mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Rz. 65 Für folgende Beschlüsse ist die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich: Rücktritt der JAV (§ 64 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG); Geschäftsordnung der JAV (§ 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 36 BetrVG); Beauftragung der GesJAV mit der Behandlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 51 § 65 Abs. 2 BetrVG gibt der JAV das Recht, eigene Sitzungen durchzuführen, und zwar nach Verständigung mit dem BR. Nicht erforderlich ist, dass der BR den Sitzungen zustimmt, die JAV hat ihn lediglich über die Sitzung vorab zu verständigen. Zweck der Regelung ist es, dem BR als dem maßgebenden betriebsverfassungsrechtlichen Organ Kenntnis von den Sitzungen der JAV zu ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Zuständigkeit

Rz. 52 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 2 auf § 29 BetrVG hat die konstituierende Sitzung der JAV der Wahlvorstand einzuberufen. Bis zur Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte der JAV wird diese Sitzung vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Alle weiteren Sitzungen beruft grundsätzlich der Vorsitzende der JAV ein, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Fraglich war bisher, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der BR-Vorsitzende b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 59 Aufgrund der Verweisung in § 65 Abs. 1 BetrVG auf die Regelung des § 31 BetrVG kann ein Beauftragter einer Gewerkschaft an den Sitzungen der JAV einschließlich solcher, die als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, teilnehmen. Rz. 60 Umstritten ist, ob die Gewerkschaft in der JAV vertreten sein muss oder ob es ausreicht, wenn sie im BR vertreten ist.[1] Nach h. M. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.3 Stimmberechtigung

Rz. 58 Der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied haben in den Sitzungen der JAV kein Stimmrecht.[1] An den Befugnissen des Betriebsrats zur Teilnahme an den Sitzungen der JAV ändert sich durch die Regelung in § 129 BetrVG bzw. § 30 BetrVG nichts. Das Teilnahmerecht des Vorsitzenden des Betriebsrats oder eines beauftragten Betriebsratsmitglieds besteht, wie ausgeführ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Sitzungsniederschrift

Rz. 66 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 34 BetrVG ist die JAV verpflichtet, über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen. Diese hat zumindest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der diese Beschlüsse jeweils gefasst worden sind, zu enthalten. Zu beachten ist, dass nach § 129 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Aufzeichnung einer Video- oder Telefonko...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 54 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i. d. R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.3 Beispiel: Annahme von Geschenken

Bei Unternehmen U handelt es sich um eine große Maklerfirma, welche international tätig ist. Es kommt häufig vor, dass die Makler des Unternehmens Geschenke für ihre erfolgreiche Arbeit erhalten. Die Geschenke fallen dabei sehr unterschiedlich aus: Blumensträuße, Kino-Gutscheine oder auch teure Wellness-Wochenenden. Für die Annahme von Geschenken bestehen im Unternehmen kein...mehr

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Internal Investigations: Re... / 6.1 Der interne evidente Verstoß: Untreue

In den meisten Unternehmen gehören interne Compliance-Verstöße leider zum Arbeitsalltag. Gerade in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine interne Ermittlung durchzuführen. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass sich gerade Verstöße von den eigenen Mitarbeitern negativ auf das Arbeitsklima auswirken können und im Unternehmen grundsätzlich für eine Ausnahmesituation so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance-Strukturanalyse:... / 5 Negatives Beispiel: Die Annahme von Zuwendungen

Ein alltägliches Szenario stellt für die meisten Unternehmen die Annahme von Zuwendungen dar. An dieser Stelle ist große Vorsicht geboten, da durch die Annahme von Geschenken schnell ein Korruptionsverdacht entstehen kann. Zudem besteht oftmals Unsicherheit bei Betroffenen, wie sie sich bei der Annahme von Geschenken verhalten sollen und vor allem dürfen. Der Prozess sollte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Compliance-Strukturanalyse:... / 4 Positives Beispiel: Die Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Bei der Durchführung der Strukturanalyse werden sich alle Unternehmen mit Prozessen aus dem Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, insbesondere mit der Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Bei diesem Prozess bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, da vor allem die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Internal Investigations: Re... / 6.2 Der Verdachtsfall mit Außenwirkung: Datenschutzverstoß

Neben einem evidenten Verstoß werden Betroffene häufig mit der Situation eines Verdachtsfalls konfrontiert. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten, da es dem internen Arbeitsklima ungemein schaden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt und verdächtigt wurde. Dennoch muss Verdachtsfällen immer nachgegangen werden, da im Zweifelsfall...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Arbeitnehmern, bei dem der Arbeitgeber ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 3.2 Aufsichtsratsvergütungen

Zwar handelt es sich bei Aufsichtsratsvergütungen zweifellos um Betriebsausgaben, doch durch die Regelung in § 10 Nr. 4 KStG wird die Hälfte der Vergütungen an Überwachungsorgane der Geschäftsführung den nicht abziehbaren Aufwendungen zugeordnet. Zu den Kontrollorganen rechnet in erster Linie der Aufsichtsrat; doch auch ein eventuell bestehender Verwaltungsrat oder Beirat üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsförderliche Moti... / 3 Kommunikations- und Informationsanforderungen in einem BGM

Wenn es um das Thema BGM geht, tauchen in den Köpfen der Mitarbeiter und Führungskräfte unterschiedliche Gedanken, vielleicht sogar Sorgen und Ängste auf. So sagen sich Mitarbeiter: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Wollen die wissen, ob ich krank und schwach bin? Unsere Meinung zählt doch eh nicht! Führungskräfte: Was ist BGM und wofür soll das gut sein? Welchen Nutzen zie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsförderliche Moti... / 2 Erwartungen und Bedürfnisse an ein BGM

In einem Unternehmen treffen verschiedenste Gruppen aufeinander – alle mit unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen, insbesondere auch im Hinblick auf ein BGM. So ist es der Traum eines jeden Unternehmers, eine funktionsfähige Belegschaft mit hochengagierten und leistungsbereiten Mitarbeitern zu haben, die keine Unfälle und krankheitsbedingten Fehlzeiten aufweisen. In ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und Kanzleimi... / 4 Über Schnittstellen Mandanten anbinden

Mandanten digitalisieren sich häufig in Eigenregie. Die Folge ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Buchhaltungslösungen in der eigenen Mandantschaft. Doch als Kanzlei kann Aufklärungsarbeit dahingehend geleistet werden, dass Mandanten nur mit solchen Systemen arbeiten, die eine digitale Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater unterstützen. In der Regel erfolgt diese Zus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Art der Beschränkung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Beschränkung der Rechte muss sich auf die Geschäftsführung oder das Vermögen des TU beziehen. Es handelt sich damit um sehr weit gefasste Kriterien, die im Ergebnis sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem MU und dem TU umfassen (vgl. BKT, Konzernbilanzen14, 115). Für die Inanspruchnahme des Einbeziehungswahlrechts ist das Vorliegen eines der bei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erheblichkeit der Beschränkungen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die Beschränkungen in Bezug auf das Vermögen bzw. die Geschäftsführung müssen erheblich sein. Von einer Erheblichkeit der Beschränkungen ist auszugehen, wenn die mit dem beherrschenden Einfluss verbundenen Möglichkeiten, Befugnisse und Entscheidungen nicht (mehr) bestehen bzw. nicht (mehr) durchsetzbar sind (vgl. DRS 19.83). Die Beschränkungen müssen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gewinn i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ist bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit der Überschuss, der sich durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr ergibt. Dieser Grundsatz wird aber durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die in den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ermessensentscheidungen

Rz. 38 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die für den Bilanzansatz notwendigen Ermessensentscheidungen stellt sich die Frage, ob solche Entscheidungen zwischen den JA und der jeweiligen HB II unterschiedlich ausfallen können, etwa in der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme beim Rückstellungsansatz, in der Trennung von Forschung und Entwicklung oder zur Beurte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung

Rz. 25 [Autor/Zitation] Nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Konsolidierungswahlrecht für solche Unternehmen, bei denen erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Die Verfügungsbeschränkungen iSd. § 296 Abs. 1 Nr. 1 können sich danach sowohl auf das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anwendungsfälle

Rz. 45 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden mögliche Anwendungsfälle des § 296 Abs. 1 Nr. 1 dargestellt: Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Fall einer Enteignung muss für den Verzicht auf eine Konsolidierung die Enteignung tatsächlich und nachweisbar vollzogen worden sein. Des Weiteren hat sie von voraussichtlicher Dauer zu sein; eine lediglich drohende Enteignung berechtigt nicht zur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Keine ausreichenden Informationen zur Anwendung der Equity-Methode

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die positive Assoziierungsvermutung kann ebenfalls durch den Nachweis widerlegt werden, dass die zur Anwendung der Equity-Methode erforderlichen Angaben nicht zu erhalten sind (vgl. Begr.RegE zu § 292 HGB-EK (= § 311 HGB), BT-Drucks. 10/3440, 41). Der Mangel an ausreichenden Informationen wurde in der Protokollerklärung Nr. 20 zu Art. 33 der inzwischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gemeinsame Führung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemeinsamen Führung sind im Gesetz nicht definiert. Dabei ist die gemeinsame Führung eine der zentralen Tatbestandsvoraussetzungen für die Beurteilung eines Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen und gleichzeitig das Unterscheidungskriterium von den anderen Einflussmöglichkeiten, die ein MU ausüben kann (M...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Durchsetzbarkeit der Vorlagepflichten und Auskunftsrechte

Rz. 98 [Autor/Zitation] Bei den Vorlagepflichten und Auskunftsrechten handelt es sich um einklagbares Recht des MU (vgl. ausführlich Weimar, DB 1987, 521). Bei § 294 Abs. 3 handelt es sich zunächst um einen privatrechtlichen Anspruch des MU gegenüber dem TU. Ob das TU seinen Sitz im In- oder Ausland hat, ist unerheblich (glA Kindler in Großkomm. HGB6, § 294 Rz. 7; aA Störk/De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / a) Rechtliche Qualifizierung des Innenverhältnisses

Rz. 256 Es stellt sich die Frage, wie das Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten rechtlich zu qualifizieren ist. In Betracht kommen insbesondere ein reines Gefälligkeitsverhältnis, ein Auftrag oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Ist der Bevollmächtigte ein naher Angehöriger oder eine sonst sehr nahestehende Person und wird die Vollmacht daher u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Satzung der Stiftung muss eine besondere Bindung ihres Vermögens (Grundstockvermögen und übriges Vermögen) für st-begünstigte Zwecke vorsehen. Das Vermögen der Stiftung muss bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall st-begünstigter Zwecke für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Hat sich der Stifter einen (zulässigen) Rückgewährsanspr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Auswertung von Verfassungsschutzberichten

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) setzt nach § 51 Abs. 3 Satz 1 AO (Anhang 1b) auch voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht ...mehr