Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anforderungen an die Satzung

Tz. 38 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch den in § 5 Abs 1 Nr 9 normierten Verweis auf die Regelungen der §§ 51 bis 68 AO sind die wes Regelungen zu den st-begünstigten Zwecken in der AO enthalten. Die Voraussetzungen der St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 müssen einerseits durch das Satzungsgeschäft des Rechtsgebildes erfüllt sein und andererseits durch die tats Geschäftsfüh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff der Zweckgesellschaft

Rz. 131 [Autor/Zitation] Dem ersten Tatbestandsmerkmal – dem Vorliegen einer Zweckgesellschaft – liegt die gesetzliche Begriffsdefinition zugrunde, dass es sich bei einer Zweckgesellschaft um ein Unternehmen handelt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des MU dient (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1; vgl. auch DRS 19.38; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 32; E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kritik

Rz. 61 [Autor/Zitation] Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird in den Fällen des § 296 Abs. 1 Nr. 1 ein Konsolidierungswahlrecht für verfehlt gehalten. Vielmehr wäre ein Verbot sachgerecht, da die Beeinträchtigung der Rechte dazu führen muss, dass das betreffende TU nicht als Teil der wirtschaftlichen Einheit angesehen werden kann. Die Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Personengesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Durch Umsetzung der sog. GmbH & Co.-Richtlinie v. 8.11.1990 (Richtlinie des Rates v. 8.11.1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660 EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), ABl. EG 1990 Nr. L 317, 69) durch Einfügung des § 264a in das HGB mittels Art. 1 KapCoRiLiG w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Tatsächliche Ausübung des Einflusses

Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zu den Regelungen im angelsächsischen Rechtskreis (vgl. ASC 323-10-15-6 f.) und denen des IASB (IAS 28.3) verlangt § 311 die tatsächliche Ausübung des maßgeblichen Einflusses; die Möglichkeit zur Einflussnahme allein ist nicht ausreichend. Das beteiligte Unternehmen muss daher aktiv an den Entscheidungen über die Geschäfts- und Finanzpolit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuständigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Frage, welches Finanzamt für die Besteuerung zuständig ist, richtet sich nach der betroffenen Steuerart. Die Zuständigkeiten werden in den §§ 18–27 AO (Anhang 1b) wie folgt geregelt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 128 [Autor/Zitation] Praktische Bedeutung hat die Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften insbes. für Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, die sog. Special Purpose Entities (SPE), Structured Investment Vehicles (SIV) oder "Conduits" (engl. Wasserfälle) initiieren (vgl. Künkele/Koss in Petersen/Zwirner, BilMoG, 525 f.; Mujkanovic, StuB 2008, 136). Die typis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Hinzurechnungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Als Rechte, die einem MU nach § 290 Abs. 2 zustehen, gelten gem. Abs. 3 Satz 1 auch: Rechte, die einem anderen TU zustehen, Rechte, die den für Rechnung des MU handelnden Personen zustehen, Rechte, die den für Rechnung eines TU handelnden Personen zustehen. Rz. 145 [Autor/Zitation] Die Vorschrift setzt Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 2 der 7. EG-Richtlinie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Konzernlagebericht erfüllt in erster Linie eine Informationsfunktion. Informationsasymmetrien zwischen Adressaten (bspw. Gesellschafter, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, allgemeine Öffentlichkeit) und der Geschäftsführung sollen reduziert werden (vgl. Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 4, 14). Die durch den Konzernlagebericht vermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Allgemeine Grundsätze für die "laufende" Besteuerung der Anteile (Betriebsvermögenszugehörigkeit, Ausschüttungen, Erbschaftsteuer)

Tz. 4 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Anordnung, dass gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG der Gewinn aus einer Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile als VG nach § 16 EStG zu behandeln ist, stellt eine auf den Veräußerungsfall beschr ges Fiktion dar. Geht es nicht um die Substanz der Anteile und die Sicherstellung der Erfassung deren stiller Reserven, besitzen die einbringungsgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Minderheitenschutz (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Minderheitsgesellschaftern bzw. Minderheitsaktionären wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichtes zu beantragen. Der (Teil-)Konzernabschluss und (Teil-)Konzernlagebericht soll den Minderheitsgesellschaftern als zusätzliches Informationsinstrument ein den ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erstmalige Anwendung in einer Periode nach dem Anteilserwerb

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode auf eine Beteiligung in einer Periode nach Erwerb dieser Beteiligung kommt (neben den Fällen des sukzessiven Anteilserwerbs und des Methodenwechsels auf die Equity-Methode; Rz. 69) in vier Fällen in Betracht:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Optionale Ausnahme bei Beteiligung und beruflicher Tätigkeit (§ 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 330 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch die Regelung des § 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG kann der Antrag auf Besteuerung nach § 32a EStG auch gestellt werden, wenn der StPfl nur zu mindestens 1 % an der KapGes beteiligt ist, aber zusätzlich für die KapGes beruflich tätig ist. Die berufliche Tätigkeit kann dabei selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden (AbgSt-E B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben im Konzernanhang

Rz. 75 [Autor/Zitation] Zur Anwendung der Quotenkonsolidierung verweist § 310 Abs. 2 auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vollkonsolidierung. Diese Vorschriften enthalten auch Vorgaben für den Konzernanhang. Allerdings verweist § 310 Abs. 2 nicht ausdrücklich auf die entsprechende Anwendung der §§ 313, 314 für den Konzernanhang. Dennoch sind diese Vorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 182 [Autor/Zitation] Wird von einem MU bereits ein Konzernabschluss aufgestellt, liegt der Erstkonsolidierungszeitpunkt nach Satz 1 (soweit nicht auf die Inanspruchnahme eines möglichen Einbeziehungswahlrechts nach § 296 verzichtet wird) in folgenden Fällen innerhalb des Konzerngeschäftsjahres:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Mangelndes Einflusspotential

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Assoziierungsvermutung kann auch durch den Nachweis widerlegt werden, dass die Voraussetzungen für die Ausübung maßgeblichen Einflusses nicht gegeben sind. In Anlehnung an die US-amerikanischen Richtlinien (vgl. ASC 323-10-15-10) werden in DRS 26.19 Indizien dafür genannt, dass ein beteiligtes Unternehmen keinen maßgeblichen Einfluss auf das Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mittelbare Anteile

Rz. 55 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich allein auf die "dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile", während Art. 24 Abs. 3 der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) eine solche Beschränkung nicht enthält. Nach der Richtliniennorm geht es demgegenüber um die Anteile "der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen". Da die Richtlinie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Mehrfache Konzernzugehörigkeit desselben Tochterunternehmens

Rz. 53 [Autor/Zitation] Da der beherrschende Einfluss eines MU auf ein anderes Unternehmen und damit die Konzernrechnungslegungspflicht nach Abs. 1 iVm. Abs. 2 durch mehrere voneinander unabhängige Kriterien begründet werden kann, können bei formalrechtlicher Auslegung der Nr. 1 bis 3 des Abs. 2 in bestimmten Fällen Konkurrenzen entstehen und ein Unternehmen von mehr als eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in § 296 geregelten Einbeziehungswahlrechte sehen für bestimmte Sachverhalte Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis (§ 294) vor. Nach Abs. 1 braucht ein TU nicht in den Konzernabschluss einbezogen zu werden, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geleitwort

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zwischenzeitlich sind seit dem leider viel zu frühen Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, einige Jahre verstrichen. Das noch von Herrn Reuber ausgewählte Autorenteam hat die Herausforderung angenommen, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Verantwortlichkeit bei juristischen Personen

Rz. 65 Bei der Verantwortlichkeit für das Handeln juristischer Personen ist darauf abzustellen, wer diese vertritt, denn die juristische Person selber ist strafrechtlich nicht verantwortlich, weil sie ohne ein vertretungsberechtigtes Organ nicht handlungsfähig ist. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten juristischer Personen obliegt nach § 34 Abs. 1 AO deren gesetzlichen V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Grenzen der Prüfung (Abs. 4a)

Rn. 200 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem BilRUG wurde § 317 um Abs. 4a ergänzt, der feststellt, dass sich die Prüfung "nicht darauf zu erstrecken [hat, d.Verf.], ob der Fortbestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann." Besagter Abs. setzt Art. 25a der R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Überwachung durch den Aufsichtsrat

Rn. 38 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und somit der Erfüllung der Organisationspflicht durch den Vorstand obliegt sowohl dem JA-Prüfer als auch dem AR. § 111 Abs. 2 AktG billigt dem AR zur Ausübung seiner Überwachungspflicht explizit die Möglichkeit zur Einsicht und Prüfung der Bücher und Schriften der Gesellschaft zu (vgl. Elsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht

Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen vornehmlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Veräußerung beabsichtigt oder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gegenstand und Umfang der Prüfung sind für den JA und den KA gemeinsam in § 317 geregelt. Unter dem Prüfungsgegenstand versteht der Gesetzgeber die im Gesetz genannten Komponenten der RL. Bei der Prüfung des JA sind dies die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht (vgl. auch §§ 242, 264 und 316) sowie die zugrunde liegende Buchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Loyale Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands sowie Aufsichtspflicht bei Geschäftsverteilung und Delegation

Tz. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder haben untereinander kollegial zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet insbesondere, dass jedes der Vorstandsmitglieder die anderen über alle wesentlichen Vorgänge und Vorkommnisse informieren muss, die für die Gesellschaft oder die Kompetenzbereiche anderer Vorstandsmitglieder von Bedeutung sind. Aufgetretene Spannungen zwis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pflichten beim Einsatz von IT

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Auswahl- und Überwachungspflicht gilt auch für den Fall, dass der Vorstand beschließt, UN-Externe mit der technischen Durchführung der Buchführung zu beauftragen (Outsourcing). Zu jedem Zeitpunkt ist sicherzustellen, dass bei auftretenden Mängeln korrigierend eingegriffen werden kann. In der UN-Praxis werden hierzu regelmäßig sog. Service...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sorgfaltspflicht

Tz. 5 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltene Umschreibung der Sorgfaltspflicht knüpft an § 76 Abs. 1 AktG an, wonach der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten hat. Sie ist die konkretere Umschreibung der allg. Verhaltensstandards der §§ 276 Abs. 2 BGB und 347 HGB (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 93, Rn. 8; Geßler-AktG (2011),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über den Pflichtenkreis

Tz. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung scheidet jedoch von vornherein aus, soweit sich unternehmerische Entscheidungen i. R.d. in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG geregelten "Business Judgement Rule" bewegen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Deckungsumfang und Deckungsablehnungsgründe

Tz. 45 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zur Feststellung des Deckungsumfangs findet eine Deckungsprüfung statt, bei der geklärt werden muss, ob ein Versicherungsfall vorliegt und in welche Versicherungsperiode dieser fällt, in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht und ob Ausschlussgründe vorliegen (vgl. Sieg (2017a), Rn. 33). Der Versicherer ist an die tatsächlichen Feststellung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Mittelgroße" GmbH

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mittelgroß ist eine GmbH, wenn zwei der folgenden Kriterien zutreffen: Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 bis 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der JA sowie die vorgeschriebenen Ergänzun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1.2.2.3 Besondere Regelungen bezüglich der Zuweisung des Besteuerungsrechts

Rz. 30 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das OECD-MA bzw. die einzelnen DBA enthalten für bestimmte Arbeitnehmer, bestimmte Vergütungen bzw. bestimmte Tätigkeiten von Art. 15 OECD-MA abweichende Regelungen, insbesondere für das für die Geschäftsführung eines Unternehmens verantwortliche Personal (s. Tz. 6.1, Rn. 353), für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-MA), für Ruhegehaltszahl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.6 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 184 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 185 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.1 Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen

Rz. 155 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer in das aufnehmende Unternehmen eingebunden ist, ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das aufnehmende Unternehmen die Verantwortung oder das Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse trägt und der Arbeitnehmer den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.1 Organe von Kapitalgesellschaften

Rz. 352 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung der Organe von Kapitalgesellschaften ist zwischen den geschäftsführenden und den überwachenden Organen zu unterscheiden. Rz. 353 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Vergütungen von geschäftsführenden Organen (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich des Art. 15 O...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / 2 Regeln für die Zusammenarbeit in der Geschäftsführung

2.1 Respekt und Toleranz Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich und objektiv Stellung, auch und gerade wenn Kollegen anderer Meinung sind. Kritik ist in...mehr